zugänglich und aus der Cloud abrufbar zu sein. Hinzu kommt, dass SAP-Produkte und -Dienstleistungen
einschließlich der Cloud-Lösungen inzwischen Kunden und Partnern unter Nutzung sämtlicher technisch
verfügbarer Kommunikationskanäle angeboten und verfügbar gemacht werden, was der heute üblichen
Marktpraxis und den Erwartungen der Kunden und Partner von SAP entspricht. Diese Entwicklung soll im
Unternehmensgegenstand angemessen widergespiegelt werden. Bei dieser Gelegenheit soll außerdem die
Beschreibung des Unternehmensgegenstands sprachlich modernisiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung, der bisher lautete:
'1. Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere in folgenden Bereichen: Entwicklung und Vertrieb integrierter Produkt- und Dienstleistungslösungen im - E-Commerce; - Entwicklung von EDV-Software und deren Nutzungsüberlassung an Dritte; Organisations- und Einsatzberatung sowie Schulungen der Anwender von - E-Commerce und sonstigen Softwarelösungen; Vertrieb, Verpachtung, Vermietung oder Vermittlung jeglicher sonstiger - Nutzungsmöglichkeiten von EDV-Anlagen und einschlägigem Zubehör; kapitalmäßige Beteiligung an im Bereich der Informationstechnologie tätigen - Unternehmen zur Förderung der Eröffnung und Erweiterung internationaler 8. Märkte in dem Bereich der Informationstechnologie.'
wird wie folgt neu gefasst:
'1. Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Informationstechnologie und der Telekommunikation, insbesondere in folgenden Bereichen: Entwicklung und Vertrieb integrierter Produkt- und Dienstleistungslösungen im - E-Commerce; Entwicklung von Software und Cloud-Lösungen und deren Nutzungsüberlassung an - Dritte; Organisations- und Einsatzberatung sowie Schulungen der Anwender von Software - und Cloud-Lösungen; Vertrieb, Verpachtung, Vermietung oder Vermittlung jeglicher sonstiger - Nutzungsmöglichkeiten von EDV-Anlagen und einschlägigem Zubehör; kapitalmäßige Beteiligung an Unternehmen, die im Rahmen des - Unternehmensgegenstands tätig sind, zur Förderung der Eröffnung und Erweiterung internationaler Märkte in diesen Bereichen.'
Im Übrigen bleibt § 2 der Satzung unverändert.
Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetadresse
www.sap.com/corporate-de/investors/governance
zugänglich.
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 3 der Satzung (Recht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung - Nachweis des Anteilsbesitzes)
Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz hat unter anderem die Vorschriften des Aktiengesetzes über die Einberufung der
Hauptversammlung in verschiedener Hinsicht modifiziert. Diese neuen gesetzlichen Vorschriften sind seit
dem 3. September 2020 anzuwenden.
§ 18 Abs. 3 der Satzung regelt, wie die Aktionäre der SAP SE ihren Anteilsbesitz und damit ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Diese Satzungsbestimmung beruht teilweise
noch auf der bisherigen Rechtslage und soll daher an die neue Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 18 Abs. 3 der Satzung, der bisher lautete:
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in '3. Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Abs. 2 gilt für den Nachweis entsprechend.' 9.
wird wie folgt neu gefasst:
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der '3. Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Abs. 2 gilt für den Nachweis entsprechend.'
Im Übrigen bleibt § 18 der Satzung unverändert.
Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetadresse
www.sap.com/corporate-de/investors/governance
zugänglich.
ANGABEN ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG Dr. Qi Lu Peking, China * 3. September 1961 Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch Chief Executive Officer der MiraclePlus Ltd., Peking, China (nicht börsennotiert) Ausbildung 1984 Bachelor Degree in Informatik, Fudan University, Shanghai, China 1987 Master Degree in Informatik, Fudan University, Shanghai, China 1996 Ph.D. in Informatik, Carnegie Mellon University, Pittsburgh, Pennsylvania, USA
Beruflicher Werdegang
1996 - 1998 IBM Corporation, San José, Kalifornien, USA - Research Staff Member, IBM's Almaden Research Center 1998 - 2007 Yahoo! Inc., Sunnyvale, Kalifornien, USA - Ingenieur, Director, VP of Engineering 2007 - 2008 Yahoo! Inc., Sunnyvale, Kalifornien, USA - Group Executive Vice President, Engineering, Search, Search Marketing & Advertising Technology Group 2009 - 2013 Microsoft Corporation, Redmond, Washington, USA - President, Online Service 2013 - 2016 Microsoft Corporation, Redmond, Washington, USA - Executive Vice President, Applications & Services Group 2017 - 2019 Baidu, Peking, China - Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors, President und Chief Operating Officer 2017 - 2018 IQIYI Inc., Peking, China - Mitglied des Board of Directors 2018 - 2019 Y Combinator China, Peking, China - China Founding CEO, Head of Research Seit 2018 Pinduoduo Inc., Shanghai, China - Mitglied des Board of Directors Seit 2019 MiraclePlus Ltd., Peking, China - Gründer, Chief Executive Officer Pine Field Holding Limited, Cayman Islands, Pine Field Holding Limited, Seit 2020 Hongkong, China, und Pine Field Ltd., Peking, China - Vorsitzender der Boards of Directors Seit 2020 SAP SE, Walldorf, Deutschland - Mitglied des Aufsichtsrats
Aktuelle Mandate
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen: - SAP SE, Walldorf, Deutschland (seit 2020)
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten nicht börsennotierter Unternehmen:
- Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien börsennotierter Unternehmen: - Board of Directors der Pinduoduo Inc., Shanghai, China
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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)