Im Fall der Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Wandelschuldverschreibungen 
                                          erhalten die Inhaber und im Fall der Ausgabe von auf den Namen lautenden 
                                          Wandelschuldverschreibungen erhalten die Gläubiger der 
                                          Wandelschuldverschreibungen das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach 
                                          Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das 
                                          Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer 
                                          einzelnen Schuldverschreibung (nachstehend auch 'Teilschuldverschreibung') 
                                          durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der SAP SE. Das 
                                          Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag 
                                          liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den 
                                          festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der SAP SE ergeben. Es kann 
                                          vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel ist und/oder der 
                            (cc)          Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von 
                                          der Entwicklung des Kurses der Aktie der SAP SE während der Laufzeit der 
                                          Wandelschuldverschreibung festgelegt oder als Folge von 
                                          Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. (gg) verändert wird. Das 
                                          Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder 
                                          abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung des 
                                          Inhabers bzw. Gläubigers der Teilschuldverschreibung festgelegt werden. 
                                          Soweit sich Umtauschrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen 
                                          werden, dass diese nach Maßgabe der Anleihebedingungen zusammengelegt werden 
                                          können, sodass sich - gegebenenfalls gegen Zuzahlung - Umtauschrechte zum 
                                          Bezug ganzer Aktien ergeben, und/oder in Geld ausgeglichen werden können. Der 
                                          anteilige Betrag des Grundkapitals der bei der Wandlung je 
                                          Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag oder einen 
                                          unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Teilschuldverschreibung 
                                          nicht übersteigen. 
                                          Optionsrecht 
                                          Im Fall der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder 
                                          Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den 
                                          Inhaber bzw. Gläubiger nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von 
                                          Aktien der SAP SE berechtigen. Es kann vorgesehen werden, dass der 
                                          Optionspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von 
                                          der Entwicklung des Kurses der Aktie der SAP SE während der Laufzeit der 
                                          Optionsschuldverschreibung festgesetzt oder als Folge von 
                                          Verwässerungsschutzbestimmungen gemäß lit. (gg) verändert wird. Die 
                                          Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch 
                            (dd)          Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare 
                                          Zuzahlung erbracht werden kann. Das Bezugsverhältnis ergibt sich dabei aus 
                                          der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den 
                                          Optionspreis für eine Aktie der SAP SE. Soweit sich Bezugsrechte auf 
                                          Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese nach 
                                          Maßgabe der Anleihebedingungen zusammengelegt werden können, sodass sich - 
                                          gegebenenfalls gegen Zuzahlung - Bezugsrechte auf ganze Aktien ergeben, und/ 
                                          oder in Geld ausgeglichen werden können. Der anteilige Betrag des 
                                          Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien darf den 
                                          Nennbetrag oder einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der 
                                          Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. Die Laufzeit der Optionsrechte 
                                          darf höchstens dreißig Jahre betragen. 
                                          Wandlungs- und Optionspflicht 
                                          Die Wandlungs- bzw. Optionsbedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. 
                                          Optionspflicht (Mandatory Convertible) zum Ende der Laufzeit oder zu einem 
                                          anderen Zeitpunkt (nachstehend jeweils auch 'Endfälligkeit') begründen oder 
                                          das Recht der SAP SE vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern bzw. Gläubigern 
                                          der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des 
                                          fälligen Geldbetrages Aktien der SAP SE zu gewähren. In diesen Fällen kann 
                                          der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie dem Durchschnittspreis der 
                                          Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse oder 
                                          einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel während der zehn 
                            (ee)          Börsentage vor oder nach Erklärung der Wandlung und/oder Optionsausübung bzw. 
                                          der Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflicht entsprechen, auch wenn 
                                          dieser unterhalb des unter lit. (gg) genannten Mindestpreises liegt. Der 
                                          Durchschnittspreis ist dabei das arithmetische Mittel der 
                                          Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen elektronischen Handel keine 
                                          Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des Schlussauktionspreises der 
                                          Preis, der in der letzten börsentäglichen Auktion ermittelt wird, und bei 
                                          Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich ermittelte Preis. Der anteilige 
                                          Betrag des Grundkapitals, der auf die bei Endfälligkeit je 
                                          Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien entfällt, darf auch in diesen 
                                          Fällen den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibung nicht 
                                          übersteigen. 
                                          Geldzahlung, Gewährung bestehender Aktien 
                                          Die Anleihebedingungen können festlegen, dass die Gesellschaft im Fall der 
                                          Wandlung oder Optionsausübung bzw. der Erfüllung der Wandlungs- oder 
                                          Optionspflicht nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert 
                                          in Geld zahlt, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem 
                                          Durchschnittspreis der Aktie der SAP SE im XETRA-Handel an der Frankfurter 
                                          Wertpapierbörse oder einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel 
                            (ff)          während der zehn Börsentage vor oder nach Erklärung der Wandlung oder 
                                          Optionsausübung entspricht. Der Durchschnittspreis ist dabei das 
                                          arithmetische Mittel der Schlussauktionspreise. Findet in dem maßgeblichen 
                                          elektronischen Handel keine Schlussauktion statt, tritt an die Stelle des 
                                          Schlussauktionspreises der Preis, der in der letzten börsentäglichen Auktion 
                                          ermittelt wird, und bei Fehlen einer Auktion der letzte börsentäglich 
                                          ermittelte Preis. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass im Fall 
                                          der Wandlung oder Optionsausübung bzw. der Erfüllung der Wandlungs- oder 
              a)                          Optionspflicht nach Wahl der Gesellschaft statt neuen Aktien bereits 

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)