Stimmrechtskarte nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes.

Außerdem enthält das passwortgeschützte Aktionärsportal, das die Gesellschaft unter anderem für die

Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung stellt,

entsprechende Eingabemöglichkeiten. Ferner findet sich ein ausdruckbares Formular zur Vollmachts- und

gegebenenfalls Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie auch an Dritte unter

der Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch

Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, einschließlich des Falls der Erteilung von Vollmacht und

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, diese Formulare zu verwenden.


              5.            Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet 

Alle Aktionäre der SAP SE sowie die interessierte Öffentlichkeit können die gesamte Hauptversammlung

am 12. Mai 2021 ab 10:00 Uhr MESZ (= 8:00 Uhr UTC) live im Internet verfolgen. Der uneingeschränkte

Onlinezugang zur Live-Übertragung wird über die Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

ermöglicht.

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen

haben, können der Live-Übertragung auch über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der

Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

folgen.

Die Übertragung der Hauptversammlung erfolgt aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Hasso-Plattner-Ring 5, 69190 Walldorf. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung

beauftragte Notar zugegen sein.

Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandssprechers stehen auch nach der

Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse als Aufzeichnung zur Verfügung.


              6.            Rechte der Aktionäre 
              a)            Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 
                            AktG 

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000

erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung

gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage

beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den

Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 11. April 2021, 24:00 Uhr

MESZ (= 22:00 Uhr UTC), zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:

SAP SE

Vorstand

Dietmar-Hopp-Allee 16

D-69190 Walldorf

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung

bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger

bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden

kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige nach der

Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im

Sinne von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach

ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.


              b)            Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG 

Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 AktG und § 127 AktG Anträge und

Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung übersenden.

Solche Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der

Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme

der Verwaltung unter der Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), des 27. April

2021 unter der Adresse:

SAP SE

Investor Relations

Dietmar-Hopp-Allee 16

D-69190 Walldorf

oder per Telefax: +49(0)6227/7-40805

oder per E-Mail: investor@sap.com

zugehen und die übrigen Voraussetzungen von § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen

sind, gelten gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn

der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur

Hauptversammlung angemeldet ist.


              c)            Fragerecht der Aktionäre 

Es wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz

nachgewiesen haben, für die diesjährige (virtuelle) Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der

elektronischen Kommunikation eingeräumt (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz).

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag

vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2

Halbsatz 2 COVID-19-Gesetz, siehe dazu bereits die vorstehende Ziffer 2 (Virtuelle Hauptversammlung ohne

physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten)). Das bedeutet, dass die Fragen bis

spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), unter Nutzung des passwortgeschützten

Aktionärsportals unter der Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

eingehen müssen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der

Stimmrechtskarte entnehmen. Bitte setzen Sie sich daher im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit

Ihrem depotführenden Institut in Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen Erhalt

der Stimmrechtskarte sicherzustellen.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet (Art. 2 § 1

Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 COVID-19-Gesetz). Bei der Beantwortung von Fragen wird die Gesellschaft die

Namen der Fragesteller nur dann offenlegen, wenn diese bei der Einreichung ihrer Fragen ausdrücklich

darum bitten.


              d)            Weitergehende Erläuterungen 

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die

Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 
              7.            Einreichen von Videobotschaften zur Veröffentlichung im passwortgeschützten Aktionärsportal 

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären bzw. ihren

Bevollmächtigten - über die Vorgaben des COVID-19-Gesetzes hinaus - die Möglichkeit einzuräumen, mittels

Videobotschaften zur Tagesordnung Stellung zu nehmen. Voraussetzung ist auch hierfür, dass die Aktionäre

sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Das

Aktionärsportal ist unter der Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

erreichbar. Die Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der Stimmrechtskarte

entnehmen.

Über das Aktionärsportal können Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung als Videobotschaft bis

spätestens zum 7. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), eingereicht werden. Die Dauer einer solchen

Videobotschaft soll drei Minuten nicht überschreiten. Es sind nur solche Videobotschaften zulässig, in

denen der Aktionär oder sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt

sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Videobotschaft unter Nennung

seines Namens im Aktionärsportal veröffentlicht wird. Einzelheiten zu den technischen und rechtlichen

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)