Stimmrechtskarte nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes.
Außerdem enthält das passwortgeschützte Aktionärsportal, das die Gesellschaft unter anderem für die
Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung stellt,
entsprechende Eingabemöglichkeiten. Ferner findet sich ein ausdruckbares Formular zur Vollmachts- und
gegebenenfalls Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie auch an Dritte unter
der Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, einschließlich des Falls der Erteilung von Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, diese Formulare zu verwenden.
5. Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der SAP SE sowie die interessierte Öffentlichkeit können die gesamte Hauptversammlung
am 12. Mai 2021 ab 10:00 Uhr MESZ (= 8:00 Uhr UTC) live im Internet verfolgen. Der uneingeschränkte
Onlinezugang zur Live-Übertragung wird über die Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
ermöglicht.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, können der Live-Übertragung auch über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der
Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
folgen.
Die Übertragung der Hauptversammlung erfolgt aus den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Hasso-Plattner-Ring 5, 69190 Walldorf. Dort wird auch der mit der Niederschrift über die Hauptversammlung
beauftragte Notar zugegen sein.
Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Rede des Vorstandssprechers stehen auch nach der
Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse als Aufzeichnung zur Verfügung.
6. Rechte der Aktionäre a) Tagesordnungsergänzungsverlangen nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen (Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne von § 122 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 11. April 2021, 24:00 Uhr
MESZ (= 22:00 Uhr UTC), zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:
SAP SE
Vorstand
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige nach der
Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen im
Sinne von Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach
ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft nach näherer Maßgabe von § 126 AktG und § 127 AktG Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung übersenden.
Solche Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter der Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), des 27. April
2021 unter der Adresse:
SAP SE
Investor Relations
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf
oder per Telefax: +49(0)6227/7-40805
oder per E-Mail: investor@sap.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen von § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen
sind, gelten gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn
der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur
Hauptversammlung angemeldet ist.
c) Fragerecht der Aktionäre
Es wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben, für die diesjährige (virtuelle) Hauptversammlung ein Fragerecht im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz).
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag
vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2
Halbsatz 2 COVID-19-Gesetz, siehe dazu bereits die vorstehende Ziffer 2 (Virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten)). Das bedeutet, dass die Fragen bis
spätestens zum 10. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), unter Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportals unter der Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
eingehen müssen. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der
Stimmrechtskarte entnehmen. Bitte setzen Sie sich daher im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit
Ihrem depotführenden Institut in Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen Erhalt
der Stimmrechtskarte sicherzustellen.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet (Art. 2 § 1
Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 COVID-19-Gesetz). Bei der Beantwortung von Fragen wird die Gesellschaft die
Namen der Fragesteller nur dann offenlegen, wenn diese bei der Einreichung ihrer Fragen ausdrücklich
darum bitten.
d) Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die
Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung 7. Einreichen von Videobotschaften zur Veröffentlichung im passwortgeschützten Aktionärsportal
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, den Aktionären bzw. ihren
Bevollmächtigten - über die Vorgaben des COVID-19-Gesetzes hinaus - die Möglichkeit einzuräumen, mittels
Videobotschaften zur Tagesordnung Stellung zu nehmen. Voraussetzung ist auch hierfür, dass die Aktionäre
sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Das
Aktionärsportal ist unter der Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung
erreichbar. Die Zugangsdaten für das Aktionärsportal können die Aktionäre der Stimmrechtskarte
entnehmen.
Über das Aktionärsportal können Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung als Videobotschaft bis
spätestens zum 7. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), eingereicht werden. Die Dauer einer solchen
Videobotschaft soll drei Minuten nicht überschreiten. Es sind nur solche Videobotschaften zulässig, in
denen der Aktionär oder sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt
sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Videobotschaft unter Nennung
seines Namens im Aktionärsportal veröffentlicht wird. Einzelheiten zu den technischen und rechtlichen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)