besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise:


              1.            Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
              a)            Anmeldung und Nachweis 

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der

nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der

Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Bitte beachten Sie, dass das Teilnahmerecht in der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung nur im

Wege der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann.

Die Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus, auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung, im Wege der

Briefwahl möglich. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist ebenfalls möglich; diese müssen sich dann

allerdings ihrerseits der Briefwahl bedienen oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

(unter-)bevollmächtigen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den folgenden Abschnitten.

Die Anmeldung muss gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Satzung in deutscher oder englischer

Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Der Nachweis des

Anteilsbesitzes muss gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der Satzung durch einen von dem depotführenden Institut in

Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen; in jedem Fall

reicht ein Nachweis durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG, Art. 5 DVO (EU) 2018/1212 aus.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn, also 0:00 Uhr MESZ, des 21. April 2021

(Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der

Gesellschaft jeweils spätestens bis zum Ablauf, also 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC), des 5. Mai 2021

unter der Adresse:

SAP SE

c/o DZ BANK AG

vertreten durch dwpbank

- DPHVG -

Landsberger Str. 187

80687 München

oder per Telefax: +49(0)69/5099-1110

oder per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

zugehen.


              b)            Bedeutung des Nachweisstichtags 

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des

Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes wie zuvor beschrieben erbracht hat.

Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die

ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur Gesellschaft

nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben.

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur

Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt,

wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung

für die Dividendenberechtigung.


              c)            Bestellung und Übersendung der Stimmrechtskarte 

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter lit.

a) dieser Ziffer 1) wird den Aktionären eine Stimmrechtskarte ausgestellt, um ihre Rechte im Vorfeld und

während der (virtuellen) Hauptversammlung ausüben zu können. Die meisten depotführenden Institute tragen

für den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarte Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen durch ihr

depotführendes Institut zugesandten Anmeldeformulare ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so

rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Nachweisübermittlung fristgerecht für den

Aktionär vornehmen kann. Bitte setzen Sie sich im eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit Ihrem

depotführenden Institut in Verbindung, um eine frühzeitige Anmeldung und einen rechtzeitigen Erhalt der

Stimmrechtskarte sicherzustellen.

Die Stimmrechtskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen

Teilnahmebedingungen dar. Sie enthalten allerdings die Angaben, die insbesondere für die Nutzung des

passwortgeschützten Aktionärsportals benötigt werden, über das unter anderem das Stimmrecht über

elektronische Kommunikation (per Briefwahl) ausgeübt werden kann, Vollmachten und Weisungen zur Ausübung

des Stimmrechts an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt werden können, ein Fragerecht im

Wege der elektronischen Kommunikation besteht und gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Beschluss der

Hauptversammlung erklärt werden kann (siehe nachfolgend unter Ziffer 2).


              2.            Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 

Die Hauptversammlung findet in diesem Jahr erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische

Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Zu diesem Zweck


                            erfolgt die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet (siehe dazu 
              1.            auch nachfolgend unter Ziffer 5 (Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet)), 
                            sind die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (per Briefwahl) 
                            sowie die Vollmachtserteilung über elektronische Kommunikation möglich. Davon unberührt 
                            bleiben die schon bisher bestehenden Möglichkeiten, das Stimmrecht per Briefwahl auch auf 
              2.            anderen Wegen auszuüben sowie Vollmacht auch auf anderen Wegen zu erteilen, jeweils 
                            beispielsweise auf dem Postweg oder per Fax (siehe dazu ergänzend unter Ziffer 3 (Verfahren 
                            für die Stimmabgabe durch Briefwahl) und unter Ziffer 4 (Verfahren für die Stimmabgabe 
                            durch Bevollmächtigte)), 
                            wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt 
              3.            (siehe dazu ergänzend unter Ziffer 6 lit. c) (Rechte der Aktionäre - Fragerecht der 
                            Aktionäre)) und 
                            wird den Aktionären, die ihr Stimmrecht nach vorstehender Nr. 2 ausgeübt haben, in 
              4.            Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der 
                            Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der 
                            Hauptversammlung eingeräumt. 

Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen

haben, steht das passwortgeschützte Aktionärsportal unter der Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

auch am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Dort können sie auch am Tag der Hauptversammlung über

elektronische Kommunikation (per Briefwahl) ihr Stimmrecht ausüben sowie über elektronische Kommunikation

Vollmachten und Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

erteilen. Darüber hinaus können sie dort am Tag der Hauptversammlung gegebenenfalls Widerspruch gegen

einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Die notwendigen Zugangsdaten für das Aktionärsportal

können die Aktionäre der per Post übersandten Stimmrechtskarte entnehmen.

Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats

entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer

Kommunikation einzureichen sind. Nähere Angaben zu der Ausübung des Fragerechts finden sich nachfolgend

unter Ziffer 6 lit. c) (Rechte der Aktionäre - Fragerecht der Aktionäre).


              3.            Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der

Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße

Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, jeweils wie oben unter

Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann schriftlich unter Nutzung des auf der Stimmrechtskarte

abgedruckten oder des hierzu über die Internetadresse


              www.sap.de/hauptversammlung 

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March 31, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)