Pratteln, Schweiz, 15. Dezember 2021 Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt bekannt, dass die Aktionäre an der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung (GV) am Sitz des Unternehmens in Pratteln, Schweiz, allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt haben. Insgesamt waren 15454014 Aktien vertreten, was 28.3% des Aktienkapitals der Gesellschaft entspricht.

“Wir danken den Santhera-Aktionären für ihre Zustimmung zu allen Anträgen”, sagte Elmar Schnee, Präsident des Verwaltungsrats. “Ihre Zustimmung ist eine Anerkennung der notwendigen finanziellen Mittel, um Vamorolone auf den Markt zu bringen und die Fortschritte in der Pipeline zu unterstützen, sowie eine Würdigung unserer Strategien und Pläne, dies zu erreichen.”

Santhera wird im Jahr 2022 zusätzliche Finanzierungen benötigen, um die weitere Pipelineentwicklung und die Vorbereitungen für die Kommerzialisierung von Vamorolone zu ermöglichen. Mit ihrer Zustimmung zu allen vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen haben die Aktionäre dem Unternehmen ein flexibles Instrument zur Verfügung gestellt, dank dem der Verwaltungsrat neue Aktien für Finanzierungszwecke ausgeben und Eigenkapital- oder aktienbasierte Finanzierungen oder Refinanzierungen vornehmen kann, alles zu einem für Santhera günstigen Zeitpunkt und ergänzend zu potenziellen nicht verwässernden Finanzierungsvereinbarungen.

Die Zustimmung der Aktionäre umfasste:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 20’000’000 auf CHF 74’607’810 durch Ausgabe von 20’000’000 voll einbezahlten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.
  • Erhöhung des genehmigten Kapitals von CHF 11’862’424 um CHF 15’441’481 auf CHF 27’303’905 und Verlängerung desselben bis zum 14. Dezember 2023.
  • Erhöhung des bedingten Kapitals um CHF 15’038’128 auf CHF 21’878’228.

Wie bereits angekündigt, werden sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital für Finanzierungen in einem zweiten Schritt um je CHF 10’000’000 erhöht, sofern die ordentliche Kapitalerhöhung innert drei Monaten ab dem 15. Dezember 2021, dem Datum der GV, vollständig durchgeführt werden kann.

Die Agenda mit allen Einzelheiten zu den Anträgen kann hier eingesehen werden, wo auch das Protokoll dieser GV ab Ende nächster Woche verfügbar sein wird.

Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Santhera verfügt über eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, das erste dissoziative Steroid seiner Klasse mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standard-Kortikosteroiden untersucht wurde. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten sowie einen explorativen Gentherapieansatz zur Behandlung von kongenitalen Muskeldystrophien. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs für die Behandlung der hereditären Leberschen Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone® ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder

Eva Kalias, Head External Communications
Telefon: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com

Disclaimer / Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.

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Anhang

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