NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN ANY JURISDICTION IN 
WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO 
 
   Pratteln, Schweiz, 27. April 2021 -- Santhera Pharmaceuticals (SIX: 
SANN) gibt als Endergebnis des am 25. März 2021 
veröffentlichten Umtauschangebots bekannt, dass von der CHF 60 
Millionen 5%-Wandelanleihe Obligationen im Nennwert von insgesamt rund 
CHF 45 Millionen angedient wurden, was knapp 75% der sich im Umlauf 
befindlichen Wandelanleihe entspricht. Parallel und unabhängig von 
den Resultaten des Umtauschangebots wird die Abstimmung über den 
Beschluss der Anleihensgläubiger fortgesetzt. 
 
   Mit dem Rückkaufsinserat vom 25. März 2021 (das 
Rückkaufsinserat) veröffentlichte Santhera Pharmaceuticals 
Holding AG ein Angebot zum Umtausch der ausstehenden CHF 60 Millionen 
5%-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2022 (die 2017/22 Wandelanleihe) 
nach den im Rückkaufsinserat aufgeführten Konditionen. 
 
   Endergebnis 
 
   Nach Ablauf der Nachfrist und gemäss vorläufiger Auswertung 
haben Anleihensgläubiger das Umtauschangebot in Bezug auf die 
2017/22 Wandelanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von CHF 44,845,000 
angenommen, was 74.7% der sich im Umlauf befindlichen 2017/22 
Wandelanleihe entspricht. Weder die Gesellschaft noch mit ihr gemeinsam 
handelnde Personen hielten zum Ende der Nachfrist 2017/22 
Wandelobligationen. 
 
   Basierend auf den obigen Zahlen müssten insgesamt 233,194 
Gegenleistungsaktien sowie 2021/24 Wandelobligationen (wie im 
Rückkaufinserat definiert) mit einem Gesamtnennwert von CHF 
30,270,375 an die Inhaber der 2017/22 Wandelobligationen, die das 
Umtauschangebot angenommen haben, geliefert werden. 
 
   Vollzug 
 
   Der Vollzug des Umtauschangebots ist vorbehältlich der 
Erfüllung oder des Verzichts auf die Angebotsbedingungen (b), (c), 
(d) und (e) gemäss Rückkaufinserat, die bis zum Vollzug in 
Kraft bleiben. Santhera erwartet, das Vollzugsdatum oder einen 
Vollzugsaufschub, wie im Rückkaufsinserat vorgesehen, 
spätestens am Montag, 3. Mai 2021, bekannt zu geben. 
 
   Stimmabgabe zum Beschluss der Anleihensgläubiger weiterhin 
möglich 
 
   Santhera bemüht sich weiterhin um zusätzliche Zustimmungen zur 
Restrukturierung der 2017/22 Wandelanleihe, die sie der 
Anleihensgläubigerversammlung vom 8. März 2021 vorgeschlagen 
hatte. Santhera benötigt noch weitere Stimmen, um die notwendige 
Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Sollte eine Zweidrittelmehrheit vor 
dem Vollzug des Umtauschangebots erreicht werden, würde das 
Umtauschangebot nicht vollzogen werden. 
 
   Anleihensgläubiger können weiterhin über Beschluss 
abstimmen und Umtauschangebot annehmen 
 
   Die der Anleihensgläubigerversammlung vorgeschlagenen 
Änderungen und die im Umtauschangebot angebotenen Konditionen sind 
wirtschaftlich identisch, mutatis mutandis. Daher ermutigt Santhera die 
Anleihensgläubiger, ihre Zustimmung zu erteilen, falls noch nicht 
geschehen, unabhängig davon ob diese das Umtauschangebot angenommen 
haben oder nicht. Anleihensgläubiger können über den 
Beschluss der Anleihensgläubiger abstimmen, indem sie die Formulare 
ausfüllen und einreichen, die auf der Website von Santhera unter 
www.santhera.com/investors-and-media/investor-toolbox/share-bondholder-meetings 
veröffentlicht sind. 
 
   Anleihensgläubiger sollten sich bewusst sein, dass die Annahme des 
Umtauschangebots keine Stimme für den Beschluss der 
Anleihensgläubigerversammlung zur vorgeschlagenen Restrukturierung 
darstellt. Anleihensgläubiger können immer noch ihre Stimme 
für den Beschluss der Anleihensgläubiger abgeben (sofern sie 
die 2017/22 Wandelobligationen seit dem 5. März 2021 oder 
früher gehalten haben und wenn sie nicht bereits abgestimmt haben), 
unabhängig davon, ob sie das Umtauschangebot angenommen haben oder 
nicht. 
 
   Anleihensgläubiger, die Unterstützung oder zusätzliche 
Informationen zu den Verfahren benötigen, werden gebeten, sich an 
Santhera Pharmaceuticals Holding AG, Hohenrainstrasse 24, 4133 Pratteln 
(E-Mail: daniela.glatz@santhera.com; Telefon +41 61 906 89 50) zu 
wenden. 
 
   Stifel Nicolaus Europe Limited wurde von der Gesellschaft als alleiniger 
Finanzberater beauftragt. 
 
   Zugehörige Dokumente 
 
   Rückkaufsinserat (Tausch der vorrangigen unbesicherten 
Wandelanleihe über CHF 60'000'000 mit Fälligkeit 2022): 
https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/umtauschangebot-anleihe 
 
 
   Vorläufiger Emissions- und Kotierungsprospekt für die Neue 
Anleihe: 
https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/umtauschangebot-anleihe 
 
 
   Formulare zur Stimmabgabe der Anleihensgläubiger finden Sie hier 
https://www.globenewswire.com/Tracker?data=5X5oj9KyGF_T8LEv5GlsxIRUGgcrv2tuteta98-yL8SmvmKi628_ilzVgcrEMpJzxl0TcivxUnnNGHC1xRL7UExyFWjsDwq8IULbYl13uWregZbch8FzNCXAojjOeXXFRtKaZW9sZiwTKX0rmp9nzEa7yJwBdGMzaix5-KgnfPk= 
. 
 
   Einladung zur Versammlung der Anleihensgläubiger (8. März 
2021) und zur AGV (18. März 2021) sowie Begleitdokumente: 
http://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen 
 
 
   Unternehmenskalender 
 
   29. April 2021        Veröffentlichung der Jahresresultate und des 
Jahresberichts 2020 
 
   22. Juni 2021        Generalversammlung 
 
   Über Santhera 
 
   Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer 
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und 
Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene 
neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem 
Bedarf konzentriert. Santhera verfügt über eine exklusive 
Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein 
erstes dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das derzeit 
in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu 
Standardkortikosteroiden untersucht wird. Die klinische Pipeline umfasst 
auch Lonodelestat (POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und 
anderen neutrophilen Lungenkrankheiten sowie einen explorativen 
Gentherapie-Ansatz zur Behandlung von kongenitalen Muskeldystrophien. 
Santhera hat die ex-nordamerikanischen Rechte für ihr erstes 
zugelassenes Produkt, Raxone(R) (Idebenone), zur Behandlung der 
Leberschen hereditären Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi 
Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte 
www.santhera.com. 
 
   Raxone(R) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals. 
 
   Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: 
 
   public-relations@santhera.com 
https://www.globenewswire.com/Tracker?data=D4oAotEvjGDe1R6Wr0q0D9o1Wn6AdUeyegY-OMfeNGiI4R5m3za3J6Hh-mPc3ppvSHgk5vPO06U8-D6ZT-wnSZauFEUCmUuUAaxZCkZUTMLyP695wpAsju6XBK5sQVkE 
oder 
 
   Eva Kalias, Head External Communications 
 
   Tel.: +41 79 875 27 80 
 
   eva.kalias@santhera.com 
 
   Zukunftsgerichtete Aussagen 
 
   Diese Publikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen 
über die Santhera Pharmaceuticals Holding AG und ihr Geschäft 
enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Ungewissheiten 
und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die 
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die 
Leistungen der Santhera Pharmaceuticals Holding AG wesentlich von 
denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder 
implizit angenommen werden. Leser sollten sich daher nicht in 
unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im 
Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Die 
Santhera Pharmaceuticals Holding AG lehnt jede Verpflichtung ab, diese 
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. 
 
   Angebotseinschränkungen 
 
   Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einem Land oder einer 
Rechtsordnung gemacht oder gemacht werden, in welchem/welcher das 
Angebot widerrechtlich wäre oder in welchem/welcher es in anderer 
Weise anwendbares Recht verletzen würde, oder in welchem/welcher 
die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften verpflichtet 
wäre, irgendwelche wesentlichen Änderungen oder Anpassungen 
der Konditionen des Angebots vorzunehmen, eine zusätzliche Eingabe 
bei staatlichen, regulatorischen oder anderen Behörden zu machen 
oder zusätzliche Handlungen in Bezug auf das Angebot vorzunehmen. 
Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot auf ein solches Land oder eine 
solche Rechtsordnung zu erstrecken. Jedes Dokument, das in Zusammenhang 
mit dem Angebot steht, darf weder in solchen Ländern oder 
Rechtsordnungen verbreitet noch in solche Länder oder 
Rechtsordnungen versandt werden und darf von niemandem zur Werbung 
für Käufe von Beteiligungsrechten der Zielgesellschaft durch 
Personen oder Rechtseinheiten verwendet werden, die in solchen 
Ländern oder Rechtsordnungen ansässig oder inkorporiert sind. 
 
   United States 
 
   The Exchange Offer is being made in the United States in reliance on, 
and compliance with, Section 14(e) of the US Securities Exchange Act of 
1934 and Regulation 14E thereunder. 
 
   The Company, certain affiliated companies and the nominees or brokers 
(acting as agents) may make certain purchases of, or arrangements to 
purchase, 2017/22 Bonds outside the Exchange Offer during the period in 
which the Exchange Offer remains open for acceptance. If such purchases 
or arrangements to purchase are made they will be made outside the 
United States and will comply with applicable law, including the 
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   The Company as the offeror is a Swiss company. Information distributed 
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April 27, 2021 14:15 ET (18:15 GMT)