SALZGITTER (awp international) - Der Stahlkonzern Salzgitter soll im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften Steuern zurückzahlen. Die Aufforderung der niedersächsischen Finanzverwaltung gehe mit einem 2016 ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs einher, teilte der Konzern am Dienstag in Salzgitter mit. Dabei gehe es um angerechnete Kapitalertragsteuern aus strukturierten Wertpapierleihgeschäften 2006 bis 2011. Salzgitter will gegen die Forderung vorgehen.

Die zurückzuzahlende Steuer einschliesslich Solidaritätszuschlag und Zinsen betrage nach vorläufigen Berechnungen etwa 100 Millionen Euro. Das Vorsteuerergebnis des Jahres 2020 werde hierdurch um rund 25 Millionen Euro gemindert. Salzgitter rechnet dabei mit einem Steuermehraufwand von etwa 75 Millionen Euro.

Wegen einer guten operativen Entwicklung im vierten Quartal werde dennoch an der Jahresprognose für das Ergebnis vor Steuern festgehalten, hiess es weiter. Bislang geht der Stahlkonzern von einem Vorsteuerverlust in etwa auf dem Niveau des Vorjahres von 253,3 Millionen Euro aus.

Die Anleger liessen sich vom Bescheid der Behörde dann auch nicht aus der Ruhe bringen. Im frühen Handel am Mittwoch legten die Papiere sogar leicht auf 18,78 Euro zu. Nach der Rally der vergangenen Wochen bewegt sich der Kurs damit weiter auf dem Niveau vom Januar.

Marktbeobachter zeigten sich von der Zahlungsaufforderung zumindest überrascht. Analyst Christian Obst von der Baader Bank liess seine Prognose für das Gesamtjahr allerdings auch unverändert und verwies hierbei auf den offenbar guten Geschäftsverlauf im vierten Quartal, denn schliesslich habe das Unternehmen den Ausblick für 2020 bestätigt. Allerdings wäre die Steuerrückzahlung schon schlecht mit Blick auf das Finanzpolster des Konzerns. /ssc/mis/jha/