LUXEMBURG/HAHN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um Steuergeld in Millionenhöhe für den Flughafen Frankfurt-Hahn wird an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet. Dabei geht es in Luxemburg um staatliche Beihilfen seit 1997 an den Hunsrück-Flughafen Hahn und um Verträge mit dem Billigflieger Ryanair über Flughafenentgelte. Der Airport in Rheinland-Pfalz liegt rund 125 Kilometer westlich von Frankfurt am Main, heißt aber aus Marketinggründen Flughafen Frankfurt-Hahn.

Die Lufthansa hatte gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Hahn gebilligt. Fraport und die beiden Länder waren damals die Gesellschafter des Hunsrück-Airports. Heute gehört er zu 82,5 Prozent dem angeschlagenen chinesischen Großkonzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies 2019 als erste Instanz die Klage als unzulässig ab: Die Lufthansa, die anders als ihre Konkurrentin Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim EuGH ein.

Auf dessen Wunsch untersuchte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen nur drei einzelne Teile der vorgebrachten Rechtsmittel - nämlich diejenigen, die sich auf die Beurteilung der individuellen Betroffenheit der Lufthansa beziehen. Im Oktober 2020 schlug der Generalanwalt vor, diese Punkte zurückzuweisen. Häufig folgen die obersten EU-Richter in Luxemburg ihren Gutachtern./jaa/DP/jha