--Austritt wird erst in 20 Jahren rechtswirksam

--Kritik an Anrufung von privaten Schiedsgerichten

--Habeck ruft gesamte EU zum Rücktritt vom Vertrag auf

(Neu: Habeck, Hintergrund)

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat den Rücktritt Deutschlands vom Energiecharta-Vertrag beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte nach der Sitzung, die Regierung habe diese Entscheidung getroffen, weil die Energiecharta "die Transformation und damit Klimaschutz behindert". Rechtswirksam wird der Austritt allerdings erst in 20 Jahren.

Der Vertrag ist seit 1998 in Kraft und soll Investitionen in Energieprojekte schützen. Besonders Umweltschützer hatten kritisiert, dass die Energiecharta, die auch Investitionen in Öl und Gas schützt, in der Praxis Klimaschutzambitionen unterlaufe.

Habeck appellierte an die Europäische Union insgesamt, aus der Energiecharta auszutreten. "Der Energiechart-Vertrag hat sich in der Vergangenheit immer als Hemmnis für Veränderung erwiesen", sagte Habeck. Dieser Vertrag folge einer Logik, die insgesamt Fragen aufwerfe. Denn gegen Beschlüsse von Parlamenten und Regierungen könne vor privaten Schiedsgerichten gegen die Staaten geklagt werden, um so Schadensersatz zu erstreiten.

Prominentes Beispiel ist die Klage des schwedischen Versorgers Vattenfall. Er verklagte Deutschland vor einem Schiedsgericht auf Schadenersatz wegen des Atomausstiegs. Der Versorger RWE verklagte die Niederlande auf Schadensersatz wegen des dortigen Kohleausstiegs bis zum Jahr 2030.

Auch andere EU-Staaten wie etwa Italien sind bereits aus dem Vertrag ausgestiegen oder planen wie etwa Frankreich, die Niederlande oder Spanien, dies zu tun.

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DJG/aat/smh

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November 30, 2022 09:08 ET (14:08 GMT)