BERLIN (dpa-AFX) - Betreiber von Steinkohlekraftwerken haben Pläne der Bundesregierung zum Kohleausstieg kritisiert und mehr Hilfen für eine klimafreundlichere Umrüstung gefordert. "Wir wollen und werden den Weg in eine sauberere Energiezukunft gerne weitergehen. Doch dafür benötigen wir eine faire Transformationsregelung für die getätigten Investitionen", heißt es in einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Es ging auch an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Ralph Brinkhaus (Union) und Rolf Mützenich (SPD). Am kommenden Montag ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz.

Deutschland soll bis spätestens 2038 für mehr Klimaschutz aus der Kohleverstromung aussteigen. Das Kohleausstiegsgesetz soll noch bis zur Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Es sieht einen konkreten Fahrplan für das vorzeitige Abschalten von Kohlekraftwerken vor. Steinkohle-Betreiber sollen sich bis 2026 darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Danach soll per Ordnungsrecht festgelegt werden, wer wann ohne Entschädigung vom Netz geht - dies stößt auf breite Kritik von Betreibern.

In dem Brief fordert die "Allianz Junger Steinkohlekraftwerke" separate Regelungen für Kraftwerke, die erst 2013 oder später in Betrieb genommen worden sind. "Wir sind aufgrund unserer Investitionen in Steinkohlekraftwerke, die erst zwischen 2013 und 2015 ans Netz gegangen sind, besonders vom Kohleausstieg betroffen." Die Allianz stehe für rund 20 Prozent der deutschen Steinkohlekapazitäten.

Außerdem werden Vorschläge gemacht, damit der Transformationsprozess gelingt - etwa der Aufbau einer Sicherheitsreserve, in die junge Steinkohlekraftwerke aufgenommen werden und die über die Netzentgelte finanziert wird. Diese Reserve diene auch der Versorgungssicherheit.

Eine andere Option sei die Umrüstung von Steinkohlekraftwerken auf Biomasse, gegebenenfalls auch mit späterer Ergänzung um Wasserstofflösungen. Dies böte den Vorteil, dass gesicherte Leistung vor allem auch CO2-neutral bereitgestellt würde. Der Förderbedarf für den erzeugten Strom liege unterhalb der heutigen Biomasseförderung nach dem EEG-Gesetz./hoe/DP/stk