Zwischenbericht

über das erste Halbjahr 2022

Bereinigtes Nettoergebnis im ersten Halbjahr auf 1,6 Mrd. € gestiegen // Fast 30 % mehr Strom aus Windkraft // Hohe Belastungen durch Stopp russischer Kohlelieferungen // Ergebnisprognose für das Gesamtjahr angehoben // RWE erwartet für 2022 bereinigtes Nettoergebnis von 2,1 Mrd. € bis 2,6 Mrd. €

Inhalt

1

RWE am Kapitalmarkt

3

2

Lagebericht

4

Rahmenbedingungen unseres Geschäfts

4

Wesentliche Ereignisse

10

Anmerkungen zur Berichtsweise

14

Geschäftsentwicklung

16

Prognose 2022

28

Aktuelle Einschätzung der Risikolage

29

3

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

31

4

Konzernzwischenabschluss (verkürzt)

32

Gewinn- und Verlustrechnung

32

Gesamtergebnisrechnung

33

Bilanz

34

Kapitalflussrechnung

36

Veränderung des Eigenkapitals

37

Anhang

38

5

Bescheinigung nach prüferischer ­

Durchsicht

47

6

Finanzkalender 2022/2023

48

Auf einen Blick

Eckdaten des RWE-Konzerns

Jan - Jun

Jan - Jun

+ / -

Jan - Dez

2022

2021

2021

Stromerzeugung1

GWh

77.752

78.404

- 652

160.753

Außenumsatz (ohne Erdgas- / Stromsteuer)

Mio. €

16.188

8.448

7.740

24.526

Bereinigtes EBITDA

Mio. €

2.858

1.751

1.107

3.650

Bereinigtes EBIT

Mio. €

2.104

1.042

1.062

2.185

Ergebnis vor Steuern

Mio. €

2.577

1.522

1.055

1.522

Nettoergebnis / Ergebnisanteile der Aktionäre der RWE AG

Mio. €

2.083

1.432

651

721

Bereinigtes Nettoergebnis

Mio. €

1.566

870

696

1.569

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

Mio. €

2.905

5.012

- 2.107

7.274

Investitionen

Mio. €

2.154

2.004

150

3.769

in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Mio. €

1.293

2.012

- 719

3.689

in Finanzanlagen

Mio. €

861

- 8

869

80

Anteil der taxonomiefähigen Investitionen2

%

88

-

-

88

Free Cash Flow

Mio. €

792

3.405

- 2.613

4.562

Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien

Tsd. Stück

676.220

676.220

-

676.220

Ergebnis je Aktie

3,08

2,12

0,96

1,07

Bereinigtes Nettoergebnis je Aktie

2,32

1,29

1,03

2,32

30.06.2022

31.12.2021

Nettovermögen (+) / Nettoschulden (-)

Mio. €

1.892

-

-

360

Mitarbeiter3

18.201

-

-

18.246

  1. Angepasste Vorjahreswerte (siehe Seite 16).
  2. Taxonomiefähig sind Wirtschaftsaktivitäten, für die Kriterien gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung existieren - ungeachtet dessen, ob die Kriterien erfüllt werden; siehe Erläuterung im Geschäftsbericht 2021 auf Seite 34 f.
  3. Umgerechnet in Vollzeitstellen.

1

2

3

4

5

6

RWE am Kapitalmarkt

Lagebericht

Versicherung der

Konzernzwischenabschluss

Bescheinigung nach

Finanzkalender 2022 / 2023

gesetzlichen Vertreter

(verkürzt)

prüferischer Durchsicht

RWE am Kapitalmarkt

Performance der RWE-Aktie sowie der Indizes DAX und STOXX Europe 600 Utilities in % (Wochendurchschnittswerte)

30

20

10

0

- 10

- 20

- 30

.2021

.2022

.2022

.2022

.12

.03

.06

.08

31

31

30

05

RWE-Aktie 

  STOXX Europe 600 Utilities 

  DAX

Quelle: Bloomberg

Ukraine-Krieg und Zinswende trüben Börsenstimmung. Der DAX erlebte 2022 das schwächste erste Halbjahr seit der Finanzmarktkrise 2008. In den ersten sechs Monaten stürzte der deutsche Leitindex um mehr als 3.100 Punkte auf 12.784 Punkte ab. Damit büßte er ein Fünftel seines Wertes ein. Hauptgrund für die schwache Performance war der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Der Konflikt hat Deutschland und zahlreiche weitere europäische Staaten in eine schwere Energiekrise gestürzt. Stark reduzierte Brennstoffein- fuhren aus Russland haben die bereits hohen Rohstoffpreise weiter nach oben getrieben und Ängste um die Versorgungssicherheit ausgelöst. Auch die durch die Energieknappheit angeheizte Inflation trübte die Börsenstimmung. Sie nährte die Befürchtung, die Europäi- sche Zentralbank (EZB) könnte von ihrer lockeren Geldpolitik abrücken, mit der sie in den

vergangenen Jahren maßgeblich zum Aufschwung an den Aktienmärkten beigetragen hatte. Die Erwartung bestätigte sich, als EZB-Chefin Lagarde Anfang Juni eine Anhebung des Leitzinses ankündigte, die im Juli dann auch erfolgte. Inzwischen haben führende Wirtschaftsforschungsinstitute ihre anfangs noch optimistischen Konjunkturprognosen für 2022 deutlich nach unten korrigiert.

RWE-Aktietrotzt negativem Marktumfeld. Die RWE-Aktie war im ersten Halbjahr 2022 einer der stärksten Titel im DAX. Ende Juni notierte sie mit 35,08 € und damit nur gering- fügig unter dem Schlusskurs von 2021 (35,72 €). Inklusive der im Mai gezahlten Dividende von 0,90 € war ihre Performance sogar leicht positiv. Damit konnte unsere Aktie auch den Branchenindex STOXX Europe 600 Utilities (- 11 %) auf Distanz halten. Finanzanalysten bescheinigen RWE trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gute Ertragsperspektiven. Dazu trägt bei, dass Länder wie Deutschland und Großbritannien beim Ausbau der erneuer- baren Energien aufs Tempo drücken wollen - nicht zuletzt um ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schnell zu verringern. Analysten und Investoren sind deshalb noch zuversicht- licher, dass wir unsere ambitionierten Wachstumsziele im grünen Kerngeschäft erreichen. Ein weiterer positiver Faktor war, dass sich die im Markt erzielbaren Erzeugungsmargen ver- bessert haben. Stark belastend wirkte die Sorge wegen eines möglichen Gaslieferstopps aus Russland. Dies zeigte sich insbesondere zur Jahresmitte, als die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 im Zuge von Wartungen zeitweise auf null gedrosselt wurden.

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RWE am Kapitalmarkt

Lagebericht

Versicherung der

Konzernzwischenabschluss

Bescheinigung nach

Finanzkalender 2022 / 2023

Rahmenbedingungen

gesetzlichen Vertreter

(verkürzt)

prüferischer Durchsicht

unseres Geschäfts

Rahmenbedingungen unseres Geschäfts

Regulatorisches Umfeld

Europa will unabhängiger von Energie aus Russland werden - EU-Kommission stellt

Maßnahmenpaket REPowerEU vor. Seit Februar 2022 stehen die politischen und wirt- schaftlichen Entwicklungen an den Energiemärkten im Zeichen der Ukraine-Krise. Weg- brechende Rohstofflieferungen aus Russland haben die Commodity-Preise auf Rekordhöhe schnellen lassen und zahlreiche europäische Staaten dazu veranlasst, Maßnahmen für eine Absicherung der Energieversorgung einzuleiten. Auch die EU hat zügig auf die neue poli- tische Lage reagiert. Im Mai stellte die EU-Kommission das Paket REPowerEU vor, in dem sie den Weg zu einer klimafreundlichen, von Russland unabhängigen Energieversorgung konkretisiert. Kern des Pakets ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien. Ihr Anteil am Primärenergieverbrauch soll bis 2030 auf 45 % erhöht werden; aktuell liegt die Zielmarke noch bei 32 %. Bei der Photovoltaik strebt die EU für 2025 Kapazitäten von mehr als 320 GW an. 2030 sollen es dann 600 GW sein. Außerdem will die EU den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen, insbesondere in den Sektoren Verkehr und Industrie. Bis 2030 soll die jährliche Produktion von grünem Wasserstoff innerhalb der EU ein Niveau von 10 Mio. Tonnen erreichen - bei Einfuhren in gleicher Höhe. Die europäische Gasver- sorgung wird sich nach den Plänen der Kommission künftig verstärkt auf Übersee-Importe von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas, kurz: LNG) stützen. Außerdem schlägt die Kommission vor, das in der Corona-Krise geschnürte Wiederaufbaupaket der EU um

20 Mrd. € aufzustocken; die Mittel dafür sollen durch den Verkauf von Emissionszertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve beschafft werden. Nachdem die europäischen Regierungs- chefs Ende Mai ihre Zustimmung zum Paket signalisiert haben, wird die Kommission nun entsprechende Gesetzesvorschläge erarbeiten. Diese müssen dann vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat gebilligt werden.

EU will Gas solidarisch einsparen. Ende Juli haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, ihren Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 um 15 % gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zu senken. Das soll dazu beitra- gen, Versorgungsengpässe in den von russischem Pipelinegas abhängigen Mitgliedstaaten zu verhindern. Wie die Verbrauchssenkungen konkret erreicht werden, ist Sache der Länder. Private Haushalte und wichtige Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sollen davon mög- lichst ausgenommen bleiben. Die Einsparziele können unter bestimmten Voraussetzungen rechtsverbindlich werden. Unter anderem müsste der Ministerrat grünes Licht geben. Län- der wie Spanien und Portugal, die nicht an das europäische Gasverbundnetz angeschlossen sind, können Ausnahmen von den Einsparzielen beantragen.

Bundesregierung aktiviert Gasnotfallplan. Auch die Bundesregierung hat ihren energie- politischen Kurs neu justiert. Eine der ersten Maßnahmen nach Ausbruch des Ukraine- Kriegs war im März 2022 die Aktivierung des "Notfallplans Gas". Diesen Plan, der auf einer EU-Verordnung basiert, gibt es bereits seit 2019. Er sieht drei Eskalationsstufen vor: Die erste wurde am 30. März und die zweite am 23. Juni ausgerufen. Stufe 1 (Frühwarn­stufe) setzt voraus, dass sich die Möglichkeit einer erheblichen Verschlechterung der Gasver- sorgungslage abzeichnet, während es bei Stufe 2 (Alarmstufe) bereits zu einer Störung der Gasversorgung gekommen ist. Bei der dritten Eskalationsstufe (Notfallstufe), die noch nicht ausgerufen ­wurde, liegt eine beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor, die nicht mehr vom Markt allein bewältigt werden kann. Die Bundesregierung wäre dann legiti- miert, diskretionär in die Gasversorgung einzugreifen und bei Bedarf eine Mengenzuteilung vorzunehmen.

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RWE am Kapitalmarkt

Lagebericht

Versicherung der

Konzernzwischenabschluss

Bescheinigung nach

Finanzkalender 2022 / 2023

Rahmenbedingungen

gesetzlichen Vertreter

(verkürzt)

prüferischer Durchsicht

unseres Geschäfts

Reform des deutschen Energiesicherungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im Mai und im Juli das seit 1975 bestehende Energiesicherungsgesetz (EnSiG) reformiert, um dem Bund zusätzliche Krisenmanagement-Instrumentean die Hand zu geben. Beispielsweise hat der Staat nun die Möglichkeit, Energieunternehmen unter Treuhandverwaltung zu stellen oder sogar zu enteignen, wenn sie ihre Funktion als Teil der kritischen Infrastruktur nicht erfüllen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Geraten Gesellschaften in eine finanzielle Schieflage, kann der Bund sie auffangen. Ins Gesetz aufgenommen wurde auch ein von der Bundesnetzagentur aktivierbares Preis- anpassungsrecht gemäß § 24 EnSiG, das es den Unternehmen erlaubt, Mehrkosten durch die Ersatzbeschaffung für Importausfälle entlang der gesamten Lieferkette bis zum End- verbraucher weiterzugeben. Im Falle solcher Preisanpassungen haben Kunden ein außeror- dentliches Kündigungsrecht. Als Alternative zu diesem Mechanismus räumt das Gesetz der Bundesregierung in § 26 EnSiG die Option ein, über eine Verordnung eine saldierte Preis- anpassung einzuführen. Dabei werden die erhöhten Beschaffungskosten der Importeure über eine Umlage direkt an alle Endkunden weitergegeben. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Anfang August hat das Bundeskabinett eine befristete Einführung der Umlage nach § 26 EnSiG beschlossen, die ab 1. Oktober 2022 erhoben werden soll.

Bund holt Kohle- und Ölkraftwerke in den Markt zurück, um Erdgas zu sparen. Im Juli ist das deutsche Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz in Kraft getreten. Es sieht die Nutzung zusätzlicher Kohle- und Ölkraftwerke vor, damit weniger Erdgas für die Stromerzeugung benötigt wird. Das Gesetz ist bis Ende März 2024 befristet. Die Gasersatzflotte soll im regu- lären Markt eingesetzt werden. Sie verfügt über eine Gesamtleistung von rund 10 GW. Darin enthalten sind systemrelevante Steinkohlekraftwerke (2,6 GW), die 2022 und 2023 gemäß Kohleausstiegsgesetz stillgelegt werden sollten. Hinzu kommen Anlagen aus der bestehen- den Netzreserve, die mit Steinkohle (4,3 GW) oder Mineralöl (1,6 GW) betrieben werden. Ver- vollständigt wird die Gasersatzflotte durch Braunkohlekraftwerke (1,9 GW), die sich derzeit in der gesetzlichen Sicherheitsbereitschaft befinden, darunter drei RWE-Blöckemit einer Gesamtleistung von 0,9 GW. Die Betreibergesellschaften müssen nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Kraftwerke einsatzfähig sind. Die Aktivierung der Reserve-

anlagen erfolgt auf dem Verordnungsweg. Für Steinkohlekraftwerke gibt es bereits seit Juli eine entsprechende Rechtsverordnung: Darin ist festgelegt, dass die Anlagen zunächst bis

30. April 2023 laufen können. Die Aktivierung der Braunkohlekraftwerke soll nach einer Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers zum 1. Oktober erfolgen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung im Notfall Maßnahmen zur Verringerung oder Beendigung der Gasverstromung treffen kann. Davon ausgenommen sind Kraft-­Wärme- Kopplungsanlagen. Die Eingriffe müssen auf höchstens sechs Monate befristet sein.

Neues Gesetz legt Mindestfüllstände für deutsche Gasspeicher fest. Ende März hat der Deutsche Bundestag das Gasspeichergesetz beschlossen. Mit dem Regelwerk soll sicherge- stellt werden, dass im Winter genügend Gasvorräte zur Verfügung stehen. Nach der Zustim- mung durch den Bundesrat ist das Gesetz am 30. April in Kraft getreten. Es sieht bestimmte Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher vor. Sie betragen 65 % zum 1. August eines Jahres, 80 % zum 1. Oktober, 90 % zum 1. November und 40 % zum 1. Februar. Im Juli hat die Bundesregierung die Untergrenzen für 1. Oktober und 1. November per Verordnung auf 85 % bzw. 95 % angehoben. Die Betreiber der Gasspeicher müssen kontrollieren, dass die Vorgaben eingehalten werden. Falls die Pächter ihre gebuchten Kapazitäten nicht aus- reichend befüllen, können ihnen diese entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden, der dann für die Befüllung sorgt. Das Gesetz ist bis April 2025 befristet.

Bundesregierung erlässt LNG-Beschleunigungsgesetz.Um den Gasbezug zu diversifizie- ren und möglichst schnell unabhängig von russischem Erdgas zu werden, hat der Bundes- tag im Mai das LNG-Beschleunigungsgesetzbeschlossen. Durch einen vorübergehenden Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfungen soll gewährleistet werden, dass Terminals zur Anlandung und Regasifizierung von LNG und die erforderliche Pipeline-Infrastrukturzügig fertiggestellt werden können. Nach dem Gesetz haben Klagen gegen LNG-Projektekeine aufschiebende Wirkung. Außerdem ist der Rechtsweg auf eine Instanz beschränkt. Die Genehmigungen für den Betrieb der Terminals gelten bis maximal 2043. Danach soll die Nutzung auf klimaneutrale Gase, z. B. grünen Wasserstoff, beschränkt werden.

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RWE AG published this content on 11 August 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 August 2022 05:10:06 UTC.