BERLIN (Dow Jones)--Die Betreiber von Kernkraftwerken müssen noch länger auf die noch ausstehende Entschädigungsregel im Zuge des Atomausstiegs warten. Die von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) vorgelegte 17. Novelle des Atomgesetzes, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat, geht nicht auf die entsprechende Rüge des Bundesverfassungsgerichtes ein. Die in dem Urteil thematisierten Reststrommengen spielten in der Novelle "keine Rolle", hieß es aus dem Bundesumweltministerium.

Die nötigen Änderungen am Atomgesetz sollen "erst im Laufe des Jahres" eingefügt werden, erklärte Ministeriumssprecher Stephan Haufe auf Anfrage von Dow Jones Newswires. Geregelt werden in der Novelle vielmehr strengere Vorgaben zur Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern oder Castortransporten.

Demnach muss der Inhaber oder Betreiber einer kerntechnischen Anlage künftig zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Störmaßnahmen Dritter und rechtswidrige Einwirkungen von außen treffen. Der Schutz vor Terror bleibt aber weiter primär eine Aufgabe des Staates. Gerichte sollen die Prüfung von Verwaltungsentscheidungen, die die öffentliche Sicherheit betreffen, künftig auch leichter überprüfen können.

Die Karlsruher Richter hatten die aktuell gültige 16. Novelle des Atomgesetzes im November für nichtig erklärt, weil die Eigentumsrechte der Unternehmen mit Blick auf die Reststrommengen verletzt worden seien. Außerdem sei das Gesetz schon wegen formeller Fehler ungültig, da es nicht durch die EU-Kommission genehmigt worden war. In dem Verfahren hatte der schwedische Versorger Vattenfall geklagt und gewonnen. Damals hatte Umweltminister Schulze "zügig" eine Korrektur angekündigt. Vattenfall hofft nun auf Millionen-Entschädigungen, auch der DAX-Konzern RWE könnte profitieren.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/kla

(END) Dow Jones Newswires

January 20, 2021 12:33 ET (17:33 GMT)