KÖLN (dpa-AFX) - Der juristische Streit um den Hambacher Forst im Rheinischen Revier geht weiter - trotz der Empfehlung der Kohlekommission für den Erhalt des Waldes. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt an diesem Dienstag die Klage des Umweltverbands BUND gegen das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem gegen den Hauptbetriebsplan für den Braunkohleabbau für die Zeit von 2018-2020. Dieser Plan regelt auch die umstrittenen Rodungen. Das alte Waldgebiet am Braunkohletagebau Hambach gilt bundesweit als Symbol im gesellschaftlichen Konflikt um das Klima.

Der Umweltverband hatte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag einen vorläufigen Rodungsstopp durch das Oberverwaltungsgericht Münster erreicht. Der Energiekonzern RWE durfte bis zur Entscheidung der Kölner Verwaltungsrichter über die Klage gegen den Hauptbetriebsplan keine Bäume fällen, damit keine vorzeitigen Fakten geschaffen werden.

Die Kölner Verwaltungsrichter verhandeln außerdem zwei Klagen des Umweltverbands gegen die Enteignung eines Grundstücks für den fortschreitenden Tagebau. Der Energiekonzern nimmt an den Verfahren als sogenannter Beigeladener teil./sil/DP/mis