Berlin (Reuters) - Die rasant gestiegenen Gas-Preise könnten in einem neuen Verfahren über eine Umlage auf alle Verbraucher gleichmäßig verteilt werden.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit einer Umlage auf alle Kunden vor, wie aus dem Reuters am Freitag vorliegenden Papier hervorgeht. Damit könnten die Mehrkosten für den Kauf des von Russland nicht gelieferten Gases gerechter und transparenter verteilt werden. Regierungs- und Branchenkreisen zufolge soll diese Option bereits am kommenden Freitag im Energiesicherungsgesetz verankert werden. Die Bundesergierung würde damit ermächtigt, diesen Mechanismus selbst kurzfristig in Kraft zu setzen. Die Zeit drängt auch deshalb, da die wichtigste Pipeline Nordstream 1 am 11. Juli überholt wird. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warnte bereits, dass die Sperrung länger als die geplanten zehn Tage dauern könnte, was die Gas-Knappheit verschärfen und die Preise noch einmal treiben könnte.

Hintergrund ist auch, dass Gas-Importeure wie Uniper in Schwierigkeiten geraten sind, da sie fehlendes Gas kurzfristig teuer am Markt einkaufen müssen, den höheren Preis aber wegen bestehender Verträge nicht direkt an Kunden wie Stadtwerke weitergeben können. Die Regierung ist zwar in Gesprächen über eine Stützung des Versorgers, bei weiter steigenden Gas-Preisen könnten jedoch auch andere Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.

UMLAGE KÖNNTE PREISANPASSUNGSKLAUSEL ERSETZEN

Eigentlich hält das bestehende Energie-Sicherheitsgesetz die Möglichkeit offen, über eine Preisanpassungsklausel bei einer amtlich festgestellten Gas-Mangellage bestehende Vertragsverbindungen aufzuheben. Dies hätte aber für Kunden extrem unterschiedliche Folgen, abhängig von welchem Versorger sie Gas beziehen. Zudem gilt es als rechtlich schwammig. Das Umlageverfahren wird daher in der Branche als gerechter und einfacher bevorzugt. Die Bundesregierung hätte aber auch mit dem neuen Paragrafen die Möglichkeit, sich dennoch für die alte Preisanpassungsklausel zu entscheiden. Diese wird im Entwurf noch leicht abgeändert. Voraussetzung ist nun beispielsweise, dass eine "erhebliche Störung" der Gas-Importe festgestellt wird, bisher war von "Gasmangellage" die Rede.

Konkret könnten dem neuen Paragraf 26 zufolge die ermittelten Mehrkosten für die Ersatz-Beschaffung des Gases über den sogenannten Trading Hub Europe, eine Organisation der Gasnetzbetreiber, auf alle Gas-Kunden verteilt werden. Damit würde es für alle teurer, bestimmte Härten etwa für einzelne Kunden könnten aber über die Umlage zugunsten der Importeure vermieden werden. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Regierung zunächst eine Störung der Versorgung feststellt. "Die Anspruchsberechtigten des finanziellen Ausgleichs sind die von der erheblichen Störung der Gasimporte nach Deutschland unmittelbar betroffenen Energieversorgungsunternehmen (Gasimporteure)." Die Mehrkosten sollten in einem "transparenten und diskriminierungsfreien" Verfahren ermittelt werden.

Dieses Umlageverfahren setzt auf dem Prinzip des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) auf. Hier wurden die Mehrkosten für die Förderung von Wind- oder Solarstrom ebenfalls über eine Umlage der Netzbetreiber auf praktisch alle Kunden umgelegt.

(Redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@thomsonreuters.com)