BERLIN (AFP)--Bei der Berechnung der Firmen-Entschädigungen wegen des vorzeitigen Kohleausstiegs ist nach Spiegel-Informationen eine Formel angewandt worden, die für Energiekonzerne vorteilhafte Annahmen enthält. Das Bundeswirtschaftsministerium habe bei der Berechnung der Entschädigungen im Januar 2020 einen CO2-Preis für den Europäischen Emissionshandel von rund 17 Euro pro Tonne CO2 zugrunde gelegt, obwohl der Preis bereits Ende 2018 bei 22 Euro lag. Inzwischen liegt der Preis bei über 50 Euro.

Die verwendete Formel liegt dem Spiegel sowie dem Recherchenetzwerk Correctiv dem Bericht zufolge vor. Aus ihr ergibt sich demnach eine Entschädigungssumme in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro für die Energiekonzerne LEAG und RWE. Das Wirtschaftsministerium erklärte am Samstag, die Entschädigungen seien "das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, in den verschiedene Erwägungen eingeflossen sind". Die betreffende Formel fand demnach "keinen Eingang in das vom Bundeskabinett beschlossene Kohleausstiegsgesetz beziehungsweise Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)". Sie sei Teil der parlamentarischen Beratungen zum KVBG gewesen.

Laut Spiegel"entspricht die gemäß dem Gesetz geplante Entschädigungssumme für die ostdeutsche LEAG sowie RWE aber etwa dem Wert, der sich aus der Formel ergibt. Nach dem Kohleausstiegsgesetz soll die LEAG 1,75 Milliarden Euro Entschädigung erhalten, RWE 2,6 Milliarden Euro. Der Vize-Chef der Grünen-Fraktion, Oliver Krischer, kritisierte die hohen Entschädigungssummen. "Wenn es um die Interessen von RWE und Co. geht, ist Peter Altmaier jedes Mittel recht", sagte er dem "Spiegel". Die Formel belege, dass es der Bundesregierung einzig und allein darum gehe, möglichst viel Geld in die Kassen von RWE und LEAG zu schaufeln.

Derzeit läuft ein Beihilfeverfahren der EU zur Milliardenentschädigung. Die Kalkulation könnte für die Entscheidung maßgeblich sein. Ist die Herleitung der Milliarden nicht schlüssig, könnte die EU-Kommission die Auszahlung stoppen. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte dazu am Samstag, der Sachverhalt werde von der Europäischen Kommission "ergebnisoffen geprüft". Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens sei bei komplexen Materien "ein üblicher Schritt", zu dem die Europäische Kommission auch verpflichtet sei.

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May 15, 2021 07:48 ET (11:48 GMT)