DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / RWE
Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung
(EU) 596/2014 und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016
RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
12.11.2020 / 13:38
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art.
2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
Die RWE Aktiengesellschaft beabsichtigt, im Zeitraum vom 21. Dezember 2020 bis
23. Dezember 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 500.000 Aktien der RWE
Aktiengesellschaft (ISIN DE0007037129) zu erwerben. Der Aktienrückkauf ist auf
einen für den Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR
22.500.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) begrenzt.
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem
Belegschaftsaktienprogramm der RWE Aktiengesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit.
c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu
erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 500.000
Aktien hängt von der Beteiligung der Mitarbeiter an dem
Belegschaftsaktienprogramm ab.
Diese Mitteilung bezieht sich auf den Rückkauf von Aktien, die im Rahmen des
Belegschaftsaktienprogramms für Mitarbeiter in Deutschland ausgegeben werden.
Das mit Mitteilung vom 02. Januar 2020 bekannt gemachte Rückkaufprogramm für
das Belegschaftsaktienprogramm in UK bleibt hiervon unberührt.
Die RWE Aktiengesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen.
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend
Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der RWE Aktiengesellschaft trifft.
Die RWE Aktiengesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für
Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom
8. März 2016 gebunden.
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase
und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser
Phase nicht geändert.
Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit
den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE
Aktiengesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf
stattfindet, liegt. Das Kreditinstitut wird ferner an einem Handelstag nicht
mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem
Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der
durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft über
den Verlauf des Rückkaufprogramms unter www.rwe.com gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Essen, im November 2020
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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12.11.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft
RWE Platz 1
45141 Essen
Deutschland
Internet: www.rwe.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1147754 12.11.2020