RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der          
delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016          
Korrektur der Veröffentlichung vom 12.11.2020, 13:38 Uhr CET/CEST - RWE        
Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation             
                                                                               
26.11.2020 / 11:00                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 
2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016    
                                                                               
Mit Veröffentlichung vom 12. November 2020 hat die RWE Aktiengesellschaft      
bekannt gemacht, dass sie beabsichtigt, im Zeitraum vom 21. Dezember 2020 bis  
23. Dezember 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 500.000 Aktien der RWE   
Aktiengesellschaft (ISIN DE0007037129) zu erwerben. Die RWE Aktiengesellschaft 
beabsichtigt nunmehr, im Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 23. Dezember 2020   
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 500.000 Aktien der RWE Aktiengesellschaft  
(ISIN DE0007037129) zu erwerben. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den      
Erwerb der Aktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 22.500.000,00 (ohne   
Erwerbsnebenkosten) begrenzt.                                                  
                                                                               
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem        
Belegschaftsaktienprogramm der RWE Aktiengesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit.
c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu 
erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 500.000      
Aktien hängt von der Beteiligung der Mitarbeiter an dem                        
Belegschaftsaktienprogramm ab.                                                 
                                                                               
Diese Mitteilung bezieht sich auf den Rückkauf von Aktien, die im Rahmen des   
Belegschaftsaktienprogramms für Mitarbeiter in Deutschland ausgegeben werden.  
Das mit Mitteilung vom 02. Januar 2020 bekannt gemachte Rückkaufprogramm für   
das Belegschaftsaktienprogramm in UK bleibt hiervon unberührt.                 
                                                                               
Die RWE Aktiengesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der          
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)  
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen.                         
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend     
Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der          
Kommission vom 8. März 2016 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der RWE Aktiengesellschaft trifft. 
Die RWE Aktiengesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für          
Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom  
8. März 2016 gebunden.                                                         
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den XETRA-Handel der Frankfurter      
Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase
und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser
Phase nicht geändert.                                                          
                                                                               
Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit   
den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052  
der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE   
Aktiengesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten      
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des 
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf  
stattfindet, liegt. Das Kreditinstitut wird ferner an einem Handelstag nicht   
mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem          
Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der                
durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen  
täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin. 
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,   
jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.                       
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden          
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form  
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft über 
den Verlauf des Rückkaufprogramms unter www.rwe.com gemäß den gesetzlichen     
Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der 
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
Essen, im November 2020                                                        
                                                                               
RWE Aktiengesellschaft                                                         
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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26.11.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft

             RWE Platz 1           

             45141 Essen           

             Deutschland           

Internet:    www.rwe.com           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1150771  26.11.2020