STUTTGART/MAINZ (dpa-AFX) - Nach dem Gerichtsurteil zu regionalisierter Werbung von deutschlandweiten Fernsehsendern prüfen die Bundesländer dessen Folgen. Das Verfahren habe "medienpolitische Bedeutung", teilte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab, am Montag in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Als Koordinatorin der Rundfunkkommission richte ich mich aber auch nach den Hinweisen des Europäischen Gerichtshofes vom Februar 2021 aus. Daher werden wir prüfen, ob sich aus dieser Folgeentscheidung für uns als Gesetzgeber Handlungsbedarfe ergeben und wenn ja welche."

Am vorigen Donnerstag hatte das Landgericht Stuttgart sein Urteil verkündet: Demnach ist das Verbot für bundesweite TV-Programme, regional unterschiedliche Werbung auszustrahlen, europarechtswidrig. Somit muss der Privatsender ProSieben Werbung einer österreichischen Modefirma, die nur in Bayern laufen sollte, ausstrahlen. Das Modeunternehmen hatte gegen den Sender geklagt, weil er die Werbung nicht gezeigt hatte. Hintergrund sind die Regelungen im Medienstaatsvertrag der Bundesländer, in dem das regionale TV-Werbeverbot steht.

ProSiebenSat.1 hatte sich zufrieden mit dem Richterspruch gezeigt. Der Gerichtsentscheid erschließe "neue Potenziale". Er ermögliche, ab 2022 die Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen.

Medienstaatssekretärin Raab sagte zu den Rahmenbedingungen: "Klar ist für mich: Qualitätsjournalismus und hochwertige Medieninhalte entstehen nicht aus dem Nichts." Alle Medien bräuchten eine stabile wirtschaftliche Grundlage, so Raab. "Finanzielle Unabhängigkeit sichert auch publizistische Vielfalt, das gilt nicht nur überregional, sondern vor allem auch auf lokaler und regionaler Ebene. In diesem Grundsatz sehen wir uns auch durch den EuGH bestätigt, der Maßnahmen zur Sicherung des Medienpluralismus ausdrücklich als zwingenden Grund des Allgemeininteresses bewertet hat, auf den entsprechende Maßnahmen und rechtliche Vorgaben gestützt werden sollen."

Die Bundesländer haben per Staatsvertrag festgelegt, dass eine regionale Verbreitung von Werbung in einem bundesweit ausgerichteten TV-Programm grundsätzlich verboten ist. Es gibt eine Ausnahme: Erlaubt ist das, wenn das Recht in dem jeweiligen Bundesland dies zulässt. Auch eine Zulassung ist dann nötig. Hintergrund des Verbots ist, dass die Bundesländer die Position von lokalen und regionalen Medien im Sinne der Meinungsvielfalt stärken wollen. Diese sollen von Einnahmen durch regionale Werbung profitieren können.

Bereits im Februar hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf Bitten des Landgerichts zu dem Fall eine Einschätzung abgegeben, dass das in Deutschland geltende Regionalwerbung-Verbot für bundesweit ausgestrahlte TV-Programme gegen EU-Recht verstoßen könnte./bok/rin/DP/stw