Rocket Internet : Bericht des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. September 2020
Am 19. Mai 2021 um 10:52 Uhr
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Ordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 25. Juni 2021
Bericht des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. September 2020
Der Vorstand erstattet gemäß Art. 5 SE-VO in Verbindung mit §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 Satz 1 AktG bezüglich des Erwerbs eigener Aktien, die aufgrund der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. September 2020 erworben worden sind, den folgenden Bericht:
Aufgrund der bestehenden Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 24. September 2020 mit Laufzeit der Ermächtigung bis zum 23. September 2021 hat der Vorstand am 24. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu maxima l 11.996.721 Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenleistungen) von bis zu EUR 222.779.108,97 und mit einer Laufzeit vom 24. September 2020 bis zur Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder bis spätestens zum Ablauf des 15. November 2020 beschlossen (nachstehend "Aktienrückkaufprogramm 2020/II"). Unter diesem Aktienrückkaufprogramm 2020/II, welches zum Ablauf des 30. Oktober 2020 endete, hat die Gesellschaft 203.439 eigene Aktien der Gesellschaft zum Durchschnittspreis von EUR 18,57 pro Aktie und einem Gesamtpreis von EUR 3.777.862,23 zurückgekauft. Auf die erworbenen 203.439 Aktien entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 203.439,00; dies entsprach rund 0,15 % des zu dem Zeitpunkt der damaligen Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals.
Berlin, im Mai 2021
Rocket Internet SE
Der Vorstand
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