Ordentliche Hauptversammlung der Rocket Internet SE am 25. Juni 2021

Bericht des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. September 2020

Der Vorstand erstattet gemäß Art. 5 SE-VO in Verbindung mit §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 Satz 1 AktG bezüglich des Erwerbs eigener Aktien, die aufgrund der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. September 2020 erworben worden sind, den folgenden Bericht:

Aufgrund der bestehenden Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 24. September 2020 mit Laufzeit der Ermächtigung bis zum 23. September 2021 hat der Vorstand am 24. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu maxima l 11.996.721 Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenleistungen) von bis zu EUR 222.779.108,97 und mit einer Laufzeit vom 24. September 2020 bis zur Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder bis spätestens zum Ablauf des 15. November 2020 beschlossen (nachstehend "Aktienrückkaufprogramm 2020/II"). Unter diesem Aktienrückkaufprogramm 2020/II, welches zum Ablauf des 30. Oktober 2020 endete, hat die Gesellschaft 203.439 eigene Aktien der Gesellschaft zum Durchschnittspreis von EUR 18,57 pro Aktie und einem Gesamtpreis von EUR 3.777.862,23 zurückgekauft. Auf die erworbenen 203.439 Aktien entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 203.439,00; dies entsprach rund 0,15 % des zu dem Zeitpunkt der damaligen Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals.

Berlin, im Mai 2021

Rocket Internet SE

Der Vorstand

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Rocket Internet SE published this content on 18 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 May 2021 08:51:00 UTC.