VERÖFFENTLICHUNG

GEMÄß § 50 WpHG

Rechtsänderung bei Wertpapieren nach §50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG

München, 3. August 2021

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 WpHG über den Formwechsel der

Ringmetall AG mit Sitz in München

in die

Ringmetall SE mit Sitz in München

und die damit verbundene Umstellung der

auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der Ringmetall AG

in auf den Namen lautende Stückaktien (Stammaktien) der Ringmetall SE

sowie zur Anpassung der Börsennotierung

- ISIN DE0006001902 (alt) / DE000A3E5E55 (neu) -

- WKN 600190 (alt) / A3E5E5 (neu) -

I.

Formwechsel

Am 16. Juni 2021 hat die Hauptversammlung der Ringmetall AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118683, unter anderem den Formwechsel in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) mit der Firma "Ringmetall SE" beschlossen. Mit der Eintragung des Formwechsels auf dem beim Amtsgericht München geführten Registerblatt HRB 118683 am 2. August 2021 ist dieser wirksam geworden. Die Ringmetall SE (nachfolgend "die Gesellschaft") wird nunmehr beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 268321 geführt.

Die Notierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wird an der Frankfurter Wertpapierbörse von der bisherigen Rechtsform "Ringmetall AG" in die neue Gattung "Ringmetall SE" geändert.

Die Depotbanken werden die Depotbestände in Ringmetall-Aktien von der bisherigen in die neue Gattungsbezeichnung "Ringmetall SE" ändern. Den Aktionären entstehen durch die Umstellung der Gattungsbezeichnung keine Kosten.

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II.

Umstellung auf Namensaktien

Zusammen mit dem Formwechsel hat die Hauptversammlung der Ringmetall AG am 16. Juni 2021 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden in auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Die Satzung der Ringmetall SE, in der Namensaktien vorgesehen sind, ist mit Eintragung des Formwechsels in das zuständige Handelsregister wirksam geworden. Jeder Aktionär der Ringmetall AG erhält für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie, die er vor Wirksamwerden des Formwechsels an der Ringmetall AG gehalten hat, eine auf den Namenlautende Stückaktie der Ringmetall SE.

Das Grundkapital der Ringmetall SE beträgt nach Wirksamwerden des Formwechsels und der damit verbundenen Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien EUR 29.069.040,00 und ist eingeteilt in 29.069.040 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 4. August 2021. Laufende Handelsaufträge, die am 4. August 2021 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen in Folge der Umstellung. Ab dem 5. August 2021 werden die Aktien der Ringmetall SE unter der neuen ISIN DE000A3E5E55 als auf den Namen lautende Stückaktien der Ringmetall SE gehandelt. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch die auf den Namen lautenden Stückaktien der Ringmetall SE börsenmäßig lieferbar.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 9. August 2021 abends vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautende

Stückaktien der Ringmetall AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf Namen lautende Stückaktien der Ringmetall SE umgestellt. Ab dem 9. August 2021 erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN. Von den Aktionären ist insoweit nichts zu veranlassen.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen

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handelt, ihren Namen, ihre Postanschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft und - sofern vorhanden - ihre E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte.

Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt odererschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktien der Ringmetall SE nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Als Abwicklungsstelle fungiert die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen.

Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

München, im August 2021

Ringmetall SE

Der Vorstand

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Ringmetall AG published this content on 04 October 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 October 2021 18:45:39 UTC.