Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung
für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RIB
Software SE fest

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DGAP-Ad-hoc: RIB Software SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out
Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und
legt Barabfindung für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der
Minderheitsaktionäre der RIB Software SE fest

22.09.2021 / 16:30 CET/CEST
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Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und
legt Barabfindung für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der
Minderheitsaktionäre der RIB Software SE fest

Stuttgart, 22. September 2021. Die Hauptaktionärin der RIB Software SE, die
Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, hat der RIB Software SE heute
das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der RIB
Software SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der RIB
Software SE (Minderheitsaktionäre) auf die Schneider Electric Investment AG
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen
(aktienrechtlicher Squeeze-out).

Der erforderliche Beschluss soll in einer für den 3. November 2021
vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst
werden. Die Schneider Electric Investment AG hält Aktien der RIB Software SE
in Höhe von rund 96,28 % des Grundkapitals.

Die Höhe der von der Schneider Electric Investment AG den
Minderheitsaktionären der RIB Software SE für die Übertragung der Aktien
angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten
Unternehmensbewertung EUR 41,72 je auf den Namen lautender Stückaktie der
RIB Software SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch
den gerichtlich ausgewählten und bestellten Sachverständigen Prüfer
überprüft.


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