FRANKFURT (Dow Jones)--Die Rhön-Klinikum AG hat am Freitag die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen dem Land Hessen und dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) fristgerecht gekündigt. Ohne diesen Schritt, den der Konzern vor wenigen Wochen angekündigt hatte, hätte sich die alte Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Dies hätte laut Mitteilung unter anderem dazu führen können, dass dem UKGM ohne erfolgreiche Anschlussvereinbarung auch weiterhin die gesetzlich vorgesehenen Investitionsmittel für Universitätskliniken in Deutschland vorenthalten würden. Die Kündigung habe keine Auswirkungen auf die geschlossene Absichtserklärung mit Hessen für den Abschluss einer neuen Vereinbarung für das UKGM, die die alte Regelung ersetzen soll.

"Rhön steht weiterhin zu dem mit dem Land Hessen im Februar 2022 vereinbarten Letter of Intent (LoI) für eine sichere Zukunft des UKGM. Mit der heutigen Kündigung der alten Vereinbarung machen wir den Weg frei für eine neue, zukunftsfähige und gute Lösung für das UKGM", sagte CEO Christian Höftberger. Eine neue Vereinbarung sei aus seiner Sicht bis Ende 2022 erreichbar. Ungeachtet der Kündigung werde der Klinikkonzern alle bestehenden Verpflichtungen für Investitionen und Bauvorhaben fristgerecht erfüllen.

Derzeit erhält das UKGM - anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland - laut Mitteilung nicht die im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelten staatlichen Fördermittel. Das verstoße gegen den im deutschen Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Rhön betonte, der Konzern sei - auch gestützt durch ein Rechtsgutachten - der festen Überzeugung, dass das Land Hessen dem UKGM den Anspruch auf diese Fördermittel nicht länger vorenthalten darf.

Kontakt zur Autorin: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/uxd/sha

(END) Dow Jones Newswires

June 17, 2022 10:25 ET (14:25 GMT)