COVID-19-Pandemie geprägt

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):                   
Quartalsergebnis/Quartalsergebnis                                              
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Erstes Quartal 2021 weiterhin von            
COVID-19-Pandemie geprägt                                                      
                                                                               
06.05.2021 / 08:00                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Corporate News                                                                 
                                                                               
Bad Neustadt a. d. Saale | 6. Mai 2021                                         
                                                                               
                                                                               
RHÖN-KLINIKUM AG: Erstes Quartal 2021 weiterhin von COVID-19-Pandemie geprägt  
                                                                               
Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 der RHÖN-KLINIKUM AG war weiterhin  
durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst. Der Trend hin zu einer Normalisierung 
der Patientenzahlen wurde durch die dritte Pandemiewelle und die deutliche     
Zunahme an COVID-19-Patienten gestoppt. Um Kapazitäten für Notfälle und        
COVID-19-Patienten zu schaffen, mussten erneut - soweit medizinisch vertretbar 
- eine Vielzahl von planbaren Eingriffen zunächst verschoben                   
und Personalplanungen bedarfsgerecht angepasst werden. Das erfolgte unter den  
Restriktionen neuer, insbesondere regionaler, Verordnungen.                    
                                                                               
Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG sagte:    
"Die Überbürokratisierung fordert uns als Kliniken extrem. Parallel dazu wurden
durch neu in Kraft getretene Regelungen zu Personaluntergrenzen, rein          
rechnerisch, die verfügbaren Betten deutlich eingeschränkt. Unter diesen       
Rahmenbedingungen sind die geplanten Leistungsentwicklungen massiv gefährdet." 
                                                                               
Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz erhalten Krankenhäuser sowie bestimmte
Fachkliniken, die sich an der stationären Notfallversorgung beteiligen,        
Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmenausfälle. Die Zahlungen sind  
in Abhängigkeit vom Anteil freier Intensivbetten im Land- oder Stadtkreis und  
der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen und wurden zunächst bis zum 11. April   
2021 befristetet. Am 8. April 2021 erfolgte eine Verlängerung bis zum 31. Mai  
2021.                                                                          
                                                                               
"Eine Absicherung in diesen kurzen Intervallen wird unserer zentralen Rolle bei
der Bekämpfung der Pandemie nicht gerecht. Wenn die Kliniken und ihr Personal, 
welches hingebungsvoll schwer erkrankte Patienten betreut, der Indikator für   
die Notwendigkeit und Angemessenheit von Lockdown-Beschlüssen sind, dann ist   
eine Absicherung der wirtschaftlichen Existenz deutscher Kliniken auf dieser   
Basis und in diesen kurzen Rhythmen weder sachgerecht noch fair. Wir fordern   
daher erneut eine das gesamte Jahr 2021 umfassende finanzielle Absicherung der 
Gesundheits-versorgung und daraus resultierend eine echte Unterstützung für    
alle Mitarbeitenden", äußerte sich Höftberger.                                 
                                                                               
Mit der "Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen       
Sicherung der Krankenhäuser", die am 9. April 2021 in Kraft trat, erhalten nun 
auch Krankenhäuser eine Liquiditätshilfe, die im ersten Quartal 2021 keine     
Ausgleichszahlungen erhalten haben und in diesem Zeitraum Belegungsrückgänge   
gegenüber dem Jahr 2019 zu verzeichnen hatten. Die Verordnung sieht die        
Absenkung des Inzidenzwertes von 70 auf 50 als Voraussetzung für               
Ausgleichszahlungen sowie einen Ausgleich von Erlösrückgängen aufgrund der     
Corona-Pandemie im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 von 85 % vor. "Diese neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass 
die Kliniken - unabhängig vom weiteren Leistungsgeschehen im Jahr 2021 und     
deutlich vereinfacht dargestellt - lediglich eine Absicherung in Höhe von 98 % 
der 2019er DRG-Erlöse erhalten", sagte Höftberger                              
                                                                               
                                                                               
Erneuter Appell an Bundespolitik                                               
                                                                               
Die RHÖN-KLINIKUM AG bekräftigt erneut ihre eindringlichen Forderungen an die  
Bundespolitik zur Gewährleistung einer adäquaten Versorgung. Die Zusagen zur   
wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken müssen unter Berücksichtigung der      
tatsächlichen Kostensteigerungen und unter Einbeziehung aller Erlösarten       
eingehalten und nicht nur anteilig finanziert werden. Die aktuellen            
Erlösausgleichsmechanismen sind unvollständig und lassen u. a. Erlösrückgänge  
in den ambulanten Strukturen wie die erheblichen Mehrkosten durch              
Schutzmaterialien, Testungen und Sicherheitspersonal außer Acht. Ferner ist die
besondere Unterstützung für Universitätskliniken, Schwerpunkt- und             
Maximalversorger unabdingbar, die nicht von den Grenzen einzelner Landkreise   
und deren regionaler Inzidenz abhängig gemacht werden kann.                    
                                                                               
"Gleichzeitig appellieren wir erneut an die Länder, ihren Verpflichtungen für  
die notwendigen Investitionsförderungen nachzukommen. Seit Jahren besteht hier 
ein Defizit, das trägerunab-hängig bislang aus Deckungsbeiträgen einzelner     
Leistungen, insbesondere auch unserer jetzt weggebrochenen Sekundäreinnahmen,  
querfinanziert werden musste und konnte. Das reduzierte Leistungs- und         
Ausgleichsvolumen zeigt nun in aller Deutlichkeit die politischen Versäumnisse 
der letzten Jahre auf. Die jahrelange Unterfinanzierung der Investitionen kann 
so nicht länger auf dem Rücken der Klinikträger erfolgen, sondern muss nun     
endlich beherzt angegangen werden", fordert Höftberger.                        
                                                                               
                                                                               
Wirtschaftliches Ergebnis - Erstes Quartal 2021                                
                                                                               
Die RHÖN-KLINIKUM AG verzeichnete im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2021   
Umsatzerlöse in Höhe von 335,9 Mio. € nach 332,6 Mio. € im Vorjahreszeitraum.  
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt 19,5 Mio. 
€. Das Konzernergebnis beläuft sich auf 1,3 Mio. €. An den fünf                
Klinikstandorten, dem RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt, dem Klinikum Frankfurt
(Oder), den Universitätskliniken Gießen und Marburg sowie der Zentralklinik Bad
Berka - alle Schwerpunkt- und Maximalversorger - wurden in den ersten drei     
Monaten 201.740 Patienten behandeltet, ein Rückgang von 4,7 % im Vergleich zum 
Vorjahreszeitraum.                                                             
                                                                               
                                                                               
Hauptversammlung am 9. Juni 2021                                               
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der diesjährigen Hauptversammlung vor, den  
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Die 33. Ordentliche                
Hauptversammlung findet am 9. Juni 2021 statt und wird erneut aufgrund der     
COVID-19-Pandemie virtuell abgehalten.                                         
                                                                               
                                                                               
Die komplette Ergebnisveröffentlichung lesen Sie in der Quartalsmitteilung:    
www.rhoen-klinikum-ag.com/zwischenberichte-quartalsmitteilungen                
                                                                               
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Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in         
Deutschland. Die Kliniken bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu  
Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad   
Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und           
Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden   
jährlich rund 809.000 Patienten behandelt. Rund 18.450 Mitarbeitende sind im   
Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine           
sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen 
Raum, die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im       
Unternehmen sowie die strategische Partnerschaft mit Asklepios sind wichtige   
Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges  
Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA.             
www.rhoen-klinikum-ag.com                                                      
                                                                               
                                                                               
Kontakt:                                                                       
                                                                               
RHÖN-KLINIKUM AG | Leiter Investor Relations und Treasury                      
Julian Schmitt | T. +49 9771 65-12250 | julian.schmitt@rhoen-klinikum-ag.com   
                                                                               
RHÖN-KLINIKUM AG | Schlossplatz 1 | D-97616 Bad Neustadt a. d. Saale           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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06.05.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft                                  

             Salzburger Leite 1                                                

             97616 Bad Neustadt a.d.Saale                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)9771 - 65-0                                                

Fax:         +49 (0)9771 - 97 467                                              

E-Mail:      rka@rhoen-klinikum-ag.com                                         

Internet:    www.rhoen-klinikum-ag.com                                         

ISIN:        DE0007042301                                                      

WKN:         704230                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;         
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart,  
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1193127                                                           







                                       

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1193127  06.05.2021