erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von Fördermitteln für das UKGM als fraglich

DGAP-Ad-hoc: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):                 
Absichtserklärung RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand der RHÖN-KLINIKUM 
AG erachtet zeitnahe Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von       
Fördermitteln für das UKGM als fraglich                                        
                                                                               
09.05.2022 / 02:22 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute die aktuell laufenden Verhandlungen
mit dem Land Hessen über eine Anschlussvereinbarung zur Gewährung von          
Investitionsfördermitteln für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH 
(UKGM) und entsprechenden Verpflichtungen des Unternehmens bewertet, welche die
bestehende Vereinbarung ersetzen soll. Dabei ist der Vorstand zu der Auffassung
gelangt, dass es angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs fraglich ist,  
ob die in der Absichtserklärung (LOI) vom 14. Januar 2022 in Aussicht gestellte
Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 erfolgreich         
abgeschlossen werden kann.                                                     
Der Vorstand hat heute daher entschieden, vorsorglich den Aufsichtsrat der     
RHÖN-KLINIKUM AG um die Zustimmung zu einer Kündigung der bestehenden          
Vereinbarung zwischen dem UKGM, dem Land Hessen und den Universitäten in Gießen
und Marburg von 2017 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 zu bitten. Eine         
Kündigung der Vereinbarung müsste fristwahrend bis zum 30. Juni 2022 erklärt   
werden. Der Vorstand sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, um sich           
vorsorglich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass   
die neue Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt. Der Aufsichtsrat wird  
über den Beschlussvorschlag in einer kurzfristig anzuberaumenden Sondersitzung 
entscheiden. Dessen ungeachtet steht das Unternehmen unverändert zu den        
Inhalten der Absichtserklärung vom 14. Januar 2022 und hofft, bis Ende des     
Jahres 2022 eine entsprechende Anschlussvereinbarung abschließen zu können.    
------------------------------------------------------------                   
09.05.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
------------------------------------------------------------                   



Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft                                  

             Salzburger Leite 1                                                

             97616 Bad Neustadt a.d.Saale                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)9771 - 65-0                                                

Fax:         +49 (0)9771 - 97 467                                              

E-Mail:      rka@rhoen-klinikum-ag.com                                         

Internet:    www.rhoen-klinikum-ag.com                                         

ISIN:        DE0007042301                                                      

WKN:         704230                                                            

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;         
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart,  
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1346471                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



------------------------------------------------------------ 

1346471  09.05.2022 CET/CEST