Revlon, Inc. hat am 12. Oktober 2022 beim US-Konkursgericht einen Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen gestellt. Dem Antrag zufolge möchte der Schuldner seine Exklusivitätsfristen sowohl für die Einreichung eines Plans als auch für die Einholung von Stimmen zu einem Plan um 125 Tage verlängern, d.h. bis zum 15. Februar 2023 bzw. 17. April 2023. Die derzeitige Exklusivitätsfrist des Schuldners und die Frist für die Einholung der Stimmen würden am 13. Oktober 2022 ablaufen.