Zielgesellschaft: Renk Aktiengesellschaft; Bieter: SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca
BidCo GmbH)

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung
mit §§
29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)
c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH
Schillerstraße 20
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 253889


Zielgesellschaft:

RENK Aktiengesellschaft
Gögginger Straße 73
86159 Augsburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HR B 6193

WKN: 785000 / ISIN: DE0007850000


Am 30. Januar 2020 hat die SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo
GmbH) (die Bieterin) entschieden, sämtlichen Aktionären (die RENK-
Aktionäre) der RENK Aktiengesellschaft (RENK AG) im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber
lautenden nennwertlosen Stückaktien der RENK AG mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie (die RENK-Aktien) gegen Zahlung einer
Gegenleistung in bar zu erwerben (das Übernahmeangebot). Die Höhe der in
bar zu zahlenden Gegenleistung wird gemäß § 31 WpÜG und den §§ 3
ff. WpÜG-
Angebotsverordnung festgelegt.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten marktüblichen
Angebotsbedingungen stehen. Dazu gehören insbesondere die Erteilung von
fusionskontrollrechtlichen und anderen regulatorischen Freigaben.

Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche
englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im
Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter http://rebecca-
angebot.de veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der
Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit
dies rechtlich zulässig ist

Weitere Information zur Transaktion:

Die Bieterin ist eine Gesellschaft, die indirekt von Investment Fonds, die
zusammen den Triton Fund V bilden, gehalten werden.

Am heutigen Tage haben die Bieterin und die Volkswagen
Vermögensverwaltungs-GmbH, Wolfsburg, Deutschland, die Muttergesellschaft
der RENK AG, einen Aktienkauf- und abtretungsvertrag (der
Aktienkaufvertrag) über den Kauf und die Übertragung aller 5.320.000 RENK-
Aktien, die derzeit von der VW Vermögensverwaltung gehalten werden
(entspricht 76,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der RENK AG), zu
einem Kaufpreis in Höhe von EUR 97,80 je verkaufter RENK-Aktie
abgeschlossen, wobei der Kaufpreis einer Anpassung abhängig von der
gezahlten Dividende unterliegt. Sofern der Vollzug des Kaufvertrags (der
Vollzug) noch vor der Beschlussfassung Hauptversammlung der RENK AG, die
über die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 (die
Dividende 2019) entscheidet erfolgt, erhöht sich der Kaufpreis unter dem
Aktienkaufvertrag um EUR 2,20 pro unter dem Aktienkaufvertrag verkaufter
RENK Aktie. Findet hingegen der Vollzug nach der Hauptversammlung der RENK
AG im Jahr 2020 statt und wird eine Dividende 2019 in anderer Höhe als EUR
2,20 pro RENK Aktie beschlossen, so führt dies zu einer entsprechenden
Reduzierung oder Erhöhung des gesamten vom Bieter zu zahlenden Kaufpreises
für die unter dem Aktienkaufvertrag verkauften RENK Aktien. Diese
Reduzierung oder Erhöhung entspricht dem Produkt aus dem Betrag, um den die
Dividende 2019 EUR 2,20 pro RENK Aktie über- bzw. unterschreitet, und der
Gesamtzahl der unter dem Aktienkaufvertrag verkauften RENK Aktien.

Die Durchführung des Aktienkaufvertrages ist abhängig von bestimmten
Vollzugsbedingungen, die den vorgenannten Angebotsbedingungen des
Übernahmeangebots entsprechen.

Die Bieterin hat mit der RENK AG außerdem am heutigen Tag eine
Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen und
Konditionen des Übernahmeangebots sowie die damit verbundenen Absichten und
Vereinbarungen enthält.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der RENK AG. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie
weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in
der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der
RENK AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen
im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen,
sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Wolfsburg, den 30. Januar 2020

SCUR-Alpha 1138 GmbH (künftig: Rebecca BidCo GmbH)

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Notiert: Regulierter Markt in München, Freiverkehr in Berlin, Frankfurt am
Main und Stuttgart

Ende der WpÜG-Meldung 

30.01.2020  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Regulierter Markt in München, Freiverkehr in Berlin, Frankfurt,
Hamburg, Stuttgart und Tradegate Exchange