Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock
Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4
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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big
Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4
19.04.2021 / 07:00
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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big
Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4
Genf, Schweiz - 19. April 2021 - RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF,
OTCQB: RLFTF) ("Relief") kommentierte heute einige Aussagen, die NeuroRx,
Inc., sein Kooperationspartner für die Entwicklung von RLF-100TM
(Aviptadil), hinsichtlich der verbindlichen Kooperationsvereinbarung vom 18.
September 2020 (die "Kooperationsvereinbarung") in der Ergänzung Nr. 1 des
Form S-4 der Big Rock Partners Acquisition Corp. ("BPRA"), die am Freitag,
den 16. April 2021, eingereicht wurde (das "Amendment"), gemacht hat. Das
"Amendment" wurde von BRPA in Zusammenhang mit der geplanten Fusion zwischen
NeuroRx und BRPA eingereicht.
NeuroRx hat sich dazu entschlossen, in dem "Amendment" Aussagen zu
anhängigen Streitigkeiten zwischen Relief und NeuroRx gemäß den Bestimmungen
des Kooperationsvertrags zu machen. Relief ist zu dem Schluss gekommen, dass
sie die Öffentlichkeit über die Art der anhängigen Streitigkeiten und ihre
Ansichten zu den Positionen ihres Kooperationspartners zu diesen Themen
informieren muss. Zu den derzeit umstrittenen Themen gehören:
1. NeuroRx hat sich geweigert, die Daten aus seiner kürzlich
abgeschlossenen klinischen Phase-2b/3-Studie an Relief weiterzugeben.
Diese Daten müssen Relief gemäß den Bestimmungen der
Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus
hat NeuroRx seinen Vertragspartnern, die sich mit Fragen der Entwicklung
von Aviptadil befassen, die Erlaubnis verweigert, Informationen an
Relief weiterzugeben, die Relief für die Entwicklung seines
Aviptadil-Produkts in seinen Verkaufsterritorien (einschließlich der EU
und Großbritannien) benötigt. Infolgedessen ist Relief der Ansicht, dass
NeuroRx mit seinen Verpflichtungen gemäß der Kooperationsvereinbarung in
Verzug ist, und dass das Versäumnis von NeuroRx, diese Daten
bereitzustellen, die Fähigkeiten von Relief, eine klinische und
regulatorische Strategie für seine Territorien zu entwickeln und
umzusetzen, stark beeinträchtigt.
2. NeuroRx gibt in dem "Amendment" an, dass Relief unbezahlte Rechnungen
in Höhe von ca. 4.000.000 USD schuldet. Leider wurden viele dieser
angeblichen Ausgaben nicht durch gültige, überprüfbare Rechnungen
belegt, die belegen, dass diese Ausgaben im Rahmen des
Kooperationsvertrags erstattungsfähig sind. Darüber hinaus herrscht
Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, ob Ausgaben, die das im
Kooperationsvertrag festgelegte Budget überschreiten, erstattungsfähig
sind. Relief hat sich in diesem Zusammenhang für weitere Informationen
an NeuroRx gewandt, um festzustellen, was davon im Rahmen des
Kooperationsvertrags von NeuroRx übernommen werden muss. Demzufolge wird
Relief seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag ausüben, und eine
forensische Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen von NeuroRx
durchführen, um die Richtigkeit der bereitgestellten Kosteninformationen
zu bestimmen.
3. NeuroRx hat in dem "Amendment" behauptet, dass Relief beschlossen hat,
die kürzlich eingeleitete klinische Studie zur Bewertung von inhalativem
Aviptadil zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer
COVID-19 nicht zu finanzieren. Tatsächlich hat Relief bestimmte
Informationen angefordert, die für die Entscheidung, ob diese Studie
finanziert werden soll oder nicht, erforderlich sind. NeuroRx hat sich
geweigert, diese angeforderten Informationen bereitzustellen. Nach
Ansicht von Relief darf NeuroRx keine andere Quelle zur Finanzierung
dieser speziellen Studie einbringen bis Relief ausreichend Informationen
zur Entscheidungsfindung vorliegen.
4. NeuroRx erklärt in dem "Amendment", dass Reliefs Versäumnis, Ausgaben
zu finanzieren, zu einem Disput mit Relief darüber führen kann, ob der
Anteil für Relief am Nettogewinn aus dem Verkauf von Aviptadil im
Verkaufsterritorium von NeuroRx geringer sein sollte als im
Kooperationsvertrag festgelegt. Relief ist der Ansicht, dass die im
Kooperationsvertrag festgelegte Aufteilung des Nettogewinns zwischen
Relief und NeuroRx von keiner der offenen Finanzierungsfragen betroffen
ist (einschließlich der kürzlich von GEM Yield Bahamas Limited, einem
bedeutenden Aktionär von Relief, ausgeübten Bezugsrechte, die im
"Amendment" berichtet werden).
5. NeuroRx stellt in dem "Amendment" Behauptungen auf, die Fragen zu der
von Relief in die Kooperation eingebrachte Formulierung von Aviptadil
aufwerfen. Relief stellt fest, dass es zwar Stabilitätsprobleme mit der
Formulierung gibt, die Relief in die Zusammenarbeit eingebracht hat,
aber dass zum Zeitpunkt der Ausführung des Kooperationsvertrags diese
Probleme allen Parteien bekannt waren und und die Notwendigkeit der
Lösung dieser Probleme im Kooperationsvertrag festgehalten wurde. In
jedem Fall ist Relief der Ansicht, dass die Formulierung von Aviptadil,
die in den klinischen Studien von NeuroRx evaluiert wird, in jeder
Hinsicht das Arzneimittel ist, das unter die Kooperationsvereinbarung
fällt.
Relief strebt auch weiterhin eine gütliche Beilegung der anhängigen
Streitigkeiten mit NeuroRx über die Kooperationsvereinbarung an. Sollten
diese Streitigkeiten jedoch nicht gütlich beigelegt werden können, wird
Relief alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte aus dem
Kooperationsvertrag durchzusetzen. Obwohl es keine Gewissheit geben kann,
ist Relief der Ansicht, dass es bei allen Aktionen zur Durchsetzung seiner
Rechte aus dem Kooperationsvertrag Erfolg haben wird.
ÜBER RELIEF
Relief fokussiert sich primär auf klinische Projekte auf Basis von
Molekülen, die bereits eine längere klinische Entwicklung und Anwendung am
Patienten durchlaufen haben oder für deren Entwicklung es starke
wissenschaftliche Gründe gibt. Der Lead-Wirkstoffkandidat von Relief,
RLF-100 (Aviptadil), eine synthetische Form des Vasoaktiven intestinalen
Peptids (VIP), befindet sich in den USA in der späten klinischen Entwicklung
zur Behandlung von COVID-19-bedingten akutem Lungenversagen. Als Teil der
Strategie zur Diversifizierung seiner Pipeline hat Relief im März 2021 eine
Kooperations- und Lizenzvereinbarung für die weltweite Entwicklung und
Vermarktung von ACER-001 mit Acer Therapeutics geschlossen. ACER-001 ist
eine proprietäre geschmacksneutrale und den Wirkstoff sofort freisetzende
Pulverformulierung von Natriumphenylbutyrat (NaPB) zur Behandlung von
Harnstoffzyklusstörungen und Leuzinose.
RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ist an der Schweizer Börse SIX unter dem
Symbol RLF gelistet und wird in den USA an der OTCQB unter dem Symbol RLFTF
gehandelt.
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1185949 19.04.2021
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