Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock
Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4

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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big
Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4

19.04.2021 / 07:00

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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big
Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4

Genf, Schweiz - 19. April 2021 - RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF,
OTCQB: RLFTF) ("Relief") kommentierte heute einige Aussagen, die NeuroRx,
Inc., sein Kooperationspartner für die Entwicklung von RLF-100TM
(Aviptadil), hinsichtlich der verbindlichen Kooperationsvereinbarung vom 18.
September 2020 (die "Kooperationsvereinbarung") in der Ergänzung Nr. 1 des
Form S-4 der Big Rock Partners Acquisition Corp. ("BPRA"), die am Freitag,
den 16. April 2021, eingereicht wurde (das "Amendment"), gemacht hat. Das
"Amendment" wurde von BRPA in Zusammenhang mit der geplanten Fusion zwischen
NeuroRx und BRPA eingereicht.

NeuroRx hat sich dazu entschlossen, in dem "Amendment" Aussagen zu
anhängigen Streitigkeiten zwischen Relief und NeuroRx gemäß den Bestimmungen
des Kooperationsvertrags zu machen. Relief ist zu dem Schluss gekommen, dass
sie die Öffentlichkeit über die Art der anhängigen Streitigkeiten und ihre
Ansichten zu den Positionen ihres Kooperationspartners zu diesen Themen
informieren muss. Zu den derzeit umstrittenen Themen gehören:

  1. NeuroRx hat sich geweigert, die Daten aus seiner kürzlich
    abgeschlossenen klinischen Phase-2b/3-Studie an Relief weiterzugeben.
    Diese Daten müssen Relief gemäß den Bestimmungen der
    Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus
    hat NeuroRx seinen Vertragspartnern, die sich mit Fragen der Entwicklung
    von Aviptadil befassen, die Erlaubnis verweigert, Informationen an
    Relief weiterzugeben, die Relief für die Entwicklung seines
    Aviptadil-Produkts in seinen Verkaufsterritorien (einschließlich der EU
    und Großbritannien) benötigt. Infolgedessen ist Relief der Ansicht, dass
    NeuroRx mit seinen Verpflichtungen gemäß der Kooperationsvereinbarung in
    Verzug ist, und dass das Versäumnis von NeuroRx, diese Daten
    bereitzustellen, die Fähigkeiten von Relief, eine klinische und
    regulatorische Strategie für seine Territorien zu entwickeln und
    umzusetzen, stark beeinträchtigt.

  2. NeuroRx gibt in dem "Amendment" an, dass Relief unbezahlte Rechnungen
    in Höhe von ca. 4.000.000 USD schuldet. Leider wurden viele dieser
    angeblichen Ausgaben nicht durch gültige, überprüfbare Rechnungen
    belegt, die belegen, dass diese Ausgaben im Rahmen des
    Kooperationsvertrags erstattungsfähig sind. Darüber hinaus herrscht
    Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, ob Ausgaben, die das im
    Kooperationsvertrag festgelegte Budget überschreiten, erstattungsfähig
    sind. Relief hat sich in diesem Zusammenhang für weitere Informationen
    an NeuroRx gewandt, um festzustellen, was davon im Rahmen des
    Kooperationsvertrags von NeuroRx übernommen werden muss. Demzufolge wird
    Relief seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag ausüben, und eine
    forensische Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen von NeuroRx
    durchführen, um die Richtigkeit der bereitgestellten Kosteninformationen
    zu bestimmen.

  3. NeuroRx hat in dem "Amendment" behauptet, dass Relief beschlossen hat,
    die kürzlich eingeleitete klinische Studie zur Bewertung von inhalativem
    Aviptadil zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer
    COVID-19 nicht zu finanzieren. Tatsächlich hat Relief bestimmte
    Informationen angefordert, die für die Entscheidung, ob diese Studie
    finanziert werden soll oder nicht, erforderlich sind. NeuroRx hat sich
    geweigert, diese angeforderten Informationen bereitzustellen. Nach
    Ansicht von Relief darf NeuroRx keine andere Quelle zur Finanzierung
    dieser speziellen Studie einbringen bis Relief ausreichend Informationen
    zur Entscheidungsfindung vorliegen.

  4. NeuroRx erklärt in dem "Amendment", dass Reliefs Versäumnis, Ausgaben
    zu finanzieren, zu einem Disput mit Relief darüber führen kann, ob der
    Anteil für Relief am Nettogewinn aus dem Verkauf von Aviptadil im
    Verkaufsterritorium von NeuroRx geringer sein sollte als im
    Kooperationsvertrag festgelegt. Relief ist der Ansicht, dass die im
    Kooperationsvertrag festgelegte Aufteilung des Nettogewinns zwischen
    Relief und NeuroRx von keiner der offenen Finanzierungsfragen betroffen
    ist (einschließlich der kürzlich von GEM Yield Bahamas Limited, einem
    bedeutenden Aktionär von Relief, ausgeübten Bezugsrechte, die im
    "Amendment" berichtet werden).

  5. NeuroRx stellt in dem "Amendment" Behauptungen auf, die Fragen zu der
    von Relief in die Kooperation eingebrachte Formulierung von Aviptadil
    aufwerfen. Relief stellt fest, dass es zwar Stabilitätsprobleme mit der
    Formulierung gibt, die Relief in die Zusammenarbeit eingebracht hat,
    aber dass zum Zeitpunkt der Ausführung des Kooperationsvertrags diese
    Probleme allen Parteien bekannt waren und und die Notwendigkeit der
    Lösung dieser Probleme im Kooperationsvertrag festgehalten wurde. In
    jedem Fall ist Relief der Ansicht, dass die Formulierung von Aviptadil,
    die in den klinischen Studien von NeuroRx evaluiert wird, in jeder
    Hinsicht das Arzneimittel ist, das unter die Kooperationsvereinbarung
    fällt.

Relief strebt auch weiterhin eine gütliche Beilegung der anhängigen
Streitigkeiten mit NeuroRx über die Kooperationsvereinbarung an. Sollten
diese Streitigkeiten jedoch nicht gütlich beigelegt werden können, wird
Relief alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte aus dem
Kooperationsvertrag durchzusetzen. Obwohl es keine Gewissheit geben kann,
ist Relief der Ansicht, dass es bei allen Aktionen zur Durchsetzung seiner
Rechte aus dem Kooperationsvertrag Erfolg haben wird.

ÜBER RELIEF
Relief fokussiert sich primär auf klinische Projekte auf Basis von
Molekülen, die bereits eine längere klinische Entwicklung und Anwendung am
Patienten durchlaufen haben oder für deren Entwicklung es starke
wissenschaftliche Gründe gibt. Der Lead-Wirkstoffkandidat von Relief,
RLF-100 (Aviptadil), eine synthetische Form des Vasoaktiven intestinalen
Peptids (VIP), befindet sich in den USA in der späten klinischen Entwicklung
zur Behandlung von COVID-19-bedingten akutem Lungenversagen. Als Teil der
Strategie zur Diversifizierung seiner Pipeline hat Relief im März 2021 eine
Kooperations- und Lizenzvereinbarung für die weltweite Entwicklung und
Vermarktung von ACER-001 mit Acer Therapeutics geschlossen. ACER-001 ist
eine proprietäre geschmacksneutrale und den Wirkstoff sofort freisetzende
Pulverformulierung von Natriumphenylbutyrat (NaPB) zur Behandlung von
Harnstoffzyklusstörungen und Leuzinose.

RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ist an der Schweizer Börse SIX unter dem
Symbol RLF gelistet und wird in den USA an der OTCQB unter dem Symbol RLFTF
gehandelt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.relieftherapeutics.com.

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