von Big Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4

EQS Group-News: RELIEF THERAPEUTICS Holdings AG / Schlagwort(e): Sonstiges     
Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock
Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4                
                                                                               
19.04.2021 / 07:00                                                             
                                                                               
                                                                               
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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock
Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4 Genf, Schweiz -
19. April 2021 - RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF)       
("Relief") kommentierte heute einige Aussagen, die NeuroRx, Inc., sein         
Kooperationspartner für die Entwicklung von RLF-100TM (Aviptadil), hinsichtlich
der verbindlichen Kooperationsvereinbarung vom 18. September 2020 (die         
"Kooperationsvereinbarung") in der Ergänzung Nr. 1 des Form S-4 der Big Rock   
Partners Acquisition Corp. ("BPRA"), die am Freitag, den 16. April 2021,       
eingereicht wurde (das "Amendment"), gemacht hat. Das "Amendment" wurde von    
BRPA in Zusammenhang mit der geplanten Fusion zwischen NeuroRx und BRPA        
eingereicht.                                                                   
                                                                               
NeuroRx hat sich dazu entschlossen, in dem "Amendment" Aussagen zu anhängigen  
Streitigkeiten zwischen Relief und NeuroRx gemäß den Bestimmungen des          
Kooperationsvertrags zu machen. Relief ist zu dem Schluss gekommen, dass sie   
die Öffentlichkeit über die Art der anhängigen Streitigkeiten und ihre         
Ansichten zu den Positionen ihres Kooperationspartners zu diesen Themen        
informieren muss. Zu den derzeit umstrittenen Themen gehören:                  
                                                                               
1. NeuroRx hat sich geweigert, die Daten aus seiner kürzlich abgeschlossenen   
klinischen Phase-2b/3-Studie an Relief weiterzugeben. Diese Daten müssen Relief
gemäß den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt     
werden. Darüber hinaus hat NeuroRx seinen Vertragspartnern, die sich mit Fragen
der Entwicklung von Aviptadil befassen, die Erlaubnis verweigert, Informationen
an Relief weiterzugeben, die Relief für die Entwicklung seines                 
Aviptadil-Produkts in seinen Verkaufsterritorien (einschließlich der EU und    
Großbritannien) benötigt. Infolgedessen ist Relief der Ansicht, dass NeuroRx   
mit seinen Verpflichtungen gemäß der Kooperationsvereinbarung in Verzug ist,   
und dass das Versäumnis von NeuroRx, diese Daten bereitzustellen, die          
Fähigkeiten von Relief, eine klinische und regulatorische Strategie für seine  
Territorien zu entwickeln und umzusetzen, stark beeinträchtigt.                
2. NeuroRx gibt in dem "Amendment" an, dass Relief unbezahlte Rechnungen in    
Höhe von ca. 4.000.000 USD schuldet. Leider wurden viele dieser angeblichen    
Ausgaben nicht durch gültige, überprüfbare Rechnungen belegt, die belegen, dass
diese Ausgaben im Rahmen des Kooperationsvertrags erstattungsfähig sind.       
Darüber hinaus herrscht Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, ob Ausgaben,
die das im Kooperationsvertrag festgelegte Budget überschreiten,               
erstattungsfähig sind. Relief hat sich in diesem Zusammenhang für weitere      
Informationen an NeuroRx gewandt, um festzustellen, was davon im Rahmen des    
Kooperationsvertrags von NeuroRx übernommen werden muss. Demzufolge wird Relief
seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag ausüben, und eine forensische Prüfung 
der Bücher und Aufzeichnungen von NeuroRx durchführen, um die Richtigkeit der  
bereitgestellten Kosteninformationen zu bestimmen.                             
3. NeuroRx hat in dem "Amendment" behauptet, dass Relief beschlossen hat, die  
kürzlich eingeleitete klinische Studie zur Bewertung von inhalativem Aviptadil 
zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer COVID-19 nicht zu 
finanzieren. Tatsächlich hat Relief bestimmte Informationen angefordert, die   
für die Entscheidung, ob diese Studie finanziert werden soll oder nicht,       
erforderlich sind. NeuroRx hat sich geweigert, diese angeforderten             
Informationen bereitzustellen. Nach Ansicht von Relief darf NeuroRx keine      
andere Quelle zur Finanzierung dieser speziellen Studie einbringen bis Relief  
ausreichend Informationen zur Entscheidungsfindung vorliegen.                  
4. NeuroRx erklärt in dem "Amendment", dass Reliefs Versäumnis, Ausgaben zu    
finanzieren, zu einem Disput mit Relief darüber führen kann, ob der Anteil für 
Relief am Nettogewinn aus dem Verkauf von Aviptadil im Verkaufsterritorium von 
NeuroRx geringer sein sollte als im Kooperationsvertrag festgelegt. Relief ist 
der Ansicht, dass die im Kooperationsvertrag festgelegte Aufteilung des        
Nettogewinns zwischen Relief und NeuroRx von keiner der offenen                
Finanzierungsfragen betroffen ist (einschließlich der kürzlich von GEM Yield   
Bahamas Limited, einem bedeutenden Aktionär von Relief, ausgeübten             
Bezugsrechte, die im "Amendment" berichtet werden).                            
5. NeuroRx stellt in dem "Amendment" Behauptungen auf, die Fragen zu der von   
Relief in die Kooperation eingebrachte Formulierung von Aviptadil aufwerfen.   
Relief stellt fest, dass es zwar Stabilitätsprobleme mit der Formulierung gibt,
die Relief in die Zusammenarbeit eingebracht hat, aber dass zum Zeitpunkt der  
Ausführung des Kooperationsvertrags diese Probleme allen Parteien bekannt waren
und und die Notwendigkeit der Lösung dieser Probleme im Kooperationsvertrag    
festgehalten wurde. In jedem Fall ist Relief der Ansicht, dass die Formulierung
von Aviptadil, die in den klinischen Studien von NeuroRx evaluiert wird, in    
jeder Hinsicht das Arzneimittel ist, das unter die Kooperationsvereinbarung    
fällt. Relief strebt auch weiterhin eine gütliche Beilegung der anhängigen     
Streitigkeiten mit NeuroRx über die Kooperationsvereinbarung an. Sollten diese 
Streitigkeiten jedoch nicht gütlich beigelegt werden können, wird Relief alle  
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag
durchzusetzen. Obwohl es keine Gewissheit geben kann, ist Relief der Ansicht,  
dass es bei allen Aktionen zur Durchsetzung seiner Rechte aus dem              
Kooperationsvertrag Erfolg haben wird.                                         
                                                                               
ÜBER RELIEF                                                                    
Relief fokussiert sich primär auf klinische Projekte auf Basis von Molekülen,  
die bereits eine längere klinische Entwicklung und Anwendung am Patienten      
durchlaufen haben oder für deren Entwicklung es starke wissenschaftliche Gründe
gibt. Der Lead-Wirkstoffkandidat von Relief, RLF-100 (Aviptadil), eine         
synthetische Form des Vasoaktiven intestinalen Peptids (VIP), befindet sich in 
den USA in der späten klinischen Entwicklung zur Behandlung von                
COVID-19-bedingten akutem Lungenversagen. Als Teil der Strategie zur           
Diversifizierung seiner Pipeline hat Relief im März 2021 eine Kooperations- und
Lizenzvereinbarung für die weltweite Entwicklung und Vermarktung von ACER-001  
mit Acer Therapeutics geschlossen. ACER-001 ist eine proprietäre               
geschmacksneutrale und den Wirkstoff sofort freisetzende Pulverformulierung von
Natriumphenylbutyrat (NaPB) zur Behandlung von Harnstoffzyklusstörungen und    
Leuzinose.                                                                     
                                                                               
RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ist an der Schweizer Börse SIX unter dem Symbol 
RLF gelistet und wird in den USA an der OTCQB unter dem Symbol RLFTF gehandelt.
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen finden Sie unter www.relieftherapeutics.com.             
                                                                               
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Disclaimer: Diese Mitteilung enthält im Hinblick auf die RELIEF THERAPEUTICS   
Holding AG und ihre geschäftlichen Aktivitäten ausdrücklich oder implizit      
zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen beinhalten bestimmte bekannte und  
unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen und die      
Erfolge der RELIEF THERAPEUTICS Holding AG wesentlich von den zukünftigen      
Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen                
zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht      
werden. RELIEF THERAPEUTICS Holding AG macht diese Mitteilung zum Datum der    
heutigen Veröffentlichung und verpflichtet sich nicht, die hierin enthaltenen, 
in die Zukunft gerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder künftiger
Ereignisse bzw. aus anderweitigen Gründen zu aktualisieren.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Ende der Medienmitteilungen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: RELIEF THERAPEUTICS Holdings AG

             Avenue de Sécheron 15          

             1202 Genève                    

             Schweiz                        

E-Mail:      contact@relieftherapeutics.com 

Internet:    https://relieftherapeutics.com 

ISIN:        CH0100191136                   

Börsen:      SIX Swiss Exchange             

EQS News ID: 1185949                        







                                            

Ende der Mitteilung  EQS Group News-Service



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1185949  19.04.2021