von Big Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4
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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock
Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4
19.04.2021 / 07:00
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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock
Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4 Genf, Schweiz -
19. April 2021 - RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF)
("Relief") kommentierte heute einige Aussagen, die NeuroRx, Inc., sein
Kooperationspartner für die Entwicklung von RLF-100TM (Aviptadil), hinsichtlich
der verbindlichen Kooperationsvereinbarung vom 18. September 2020 (die
"Kooperationsvereinbarung") in der Ergänzung Nr. 1 des Form S-4 der Big Rock
Partners Acquisition Corp. ("BPRA"), die am Freitag, den 16. April 2021,
eingereicht wurde (das "Amendment"), gemacht hat. Das "Amendment" wurde von
BRPA in Zusammenhang mit der geplanten Fusion zwischen NeuroRx und BRPA
eingereicht.
NeuroRx hat sich dazu entschlossen, in dem "Amendment" Aussagen zu anhängigen
Streitigkeiten zwischen Relief und NeuroRx gemäß den Bestimmungen des
Kooperationsvertrags zu machen. Relief ist zu dem Schluss gekommen, dass sie
die Öffentlichkeit über die Art der anhängigen Streitigkeiten und ihre
Ansichten zu den Positionen ihres Kooperationspartners zu diesen Themen
informieren muss. Zu den derzeit umstrittenen Themen gehören:
1. NeuroRx hat sich geweigert, die Daten aus seiner kürzlich abgeschlossenen
klinischen Phase-2b/3-Studie an Relief weiterzugeben. Diese Daten müssen Relief
gemäß den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt
werden. Darüber hinaus hat NeuroRx seinen Vertragspartnern, die sich mit Fragen
der Entwicklung von Aviptadil befassen, die Erlaubnis verweigert, Informationen
an Relief weiterzugeben, die Relief für die Entwicklung seines
Aviptadil-Produkts in seinen Verkaufsterritorien (einschließlich der EU und
Großbritannien) benötigt. Infolgedessen ist Relief der Ansicht, dass NeuroRx
mit seinen Verpflichtungen gemäß der Kooperationsvereinbarung in Verzug ist,
und dass das Versäumnis von NeuroRx, diese Daten bereitzustellen, die
Fähigkeiten von Relief, eine klinische und regulatorische Strategie für seine
Territorien zu entwickeln und umzusetzen, stark beeinträchtigt.
2. NeuroRx gibt in dem "Amendment" an, dass Relief unbezahlte Rechnungen in
Höhe von ca. 4.000.000 USD schuldet. Leider wurden viele dieser angeblichen
Ausgaben nicht durch gültige, überprüfbare Rechnungen belegt, die belegen, dass
diese Ausgaben im Rahmen des Kooperationsvertrags erstattungsfähig sind.
Darüber hinaus herrscht Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, ob Ausgaben,
die das im Kooperationsvertrag festgelegte Budget überschreiten,
erstattungsfähig sind. Relief hat sich in diesem Zusammenhang für weitere
Informationen an NeuroRx gewandt, um festzustellen, was davon im Rahmen des
Kooperationsvertrags von NeuroRx übernommen werden muss. Demzufolge wird Relief
seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag ausüben, und eine forensische Prüfung
der Bücher und Aufzeichnungen von NeuroRx durchführen, um die Richtigkeit der
bereitgestellten Kosteninformationen zu bestimmen.
3. NeuroRx hat in dem "Amendment" behauptet, dass Relief beschlossen hat, die
kürzlich eingeleitete klinische Studie zur Bewertung von inhalativem Aviptadil
zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer COVID-19 nicht zu
finanzieren. Tatsächlich hat Relief bestimmte Informationen angefordert, die
für die Entscheidung, ob diese Studie finanziert werden soll oder nicht,
erforderlich sind. NeuroRx hat sich geweigert, diese angeforderten
Informationen bereitzustellen. Nach Ansicht von Relief darf NeuroRx keine
andere Quelle zur Finanzierung dieser speziellen Studie einbringen bis Relief
ausreichend Informationen zur Entscheidungsfindung vorliegen.
4. NeuroRx erklärt in dem "Amendment", dass Reliefs Versäumnis, Ausgaben zu
finanzieren, zu einem Disput mit Relief darüber führen kann, ob der Anteil für
Relief am Nettogewinn aus dem Verkauf von Aviptadil im Verkaufsterritorium von
NeuroRx geringer sein sollte als im Kooperationsvertrag festgelegt. Relief ist
der Ansicht, dass die im Kooperationsvertrag festgelegte Aufteilung des
Nettogewinns zwischen Relief und NeuroRx von keiner der offenen
Finanzierungsfragen betroffen ist (einschließlich der kürzlich von GEM Yield
Bahamas Limited, einem bedeutenden Aktionär von Relief, ausgeübten
Bezugsrechte, die im "Amendment" berichtet werden).
5. NeuroRx stellt in dem "Amendment" Behauptungen auf, die Fragen zu der von
Relief in die Kooperation eingebrachte Formulierung von Aviptadil aufwerfen.
Relief stellt fest, dass es zwar Stabilitätsprobleme mit der Formulierung gibt,
die Relief in die Zusammenarbeit eingebracht hat, aber dass zum Zeitpunkt der
Ausführung des Kooperationsvertrags diese Probleme allen Parteien bekannt waren
und und die Notwendigkeit der Lösung dieser Probleme im Kooperationsvertrag
festgehalten wurde. In jedem Fall ist Relief der Ansicht, dass die Formulierung
von Aviptadil, die in den klinischen Studien von NeuroRx evaluiert wird, in
jeder Hinsicht das Arzneimittel ist, das unter die Kooperationsvereinbarung
fällt. Relief strebt auch weiterhin eine gütliche Beilegung der anhängigen
Streitigkeiten mit NeuroRx über die Kooperationsvereinbarung an. Sollten diese
Streitigkeiten jedoch nicht gütlich beigelegt werden können, wird Relief alle
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag
durchzusetzen. Obwohl es keine Gewissheit geben kann, ist Relief der Ansicht,
dass es bei allen Aktionen zur Durchsetzung seiner Rechte aus dem
Kooperationsvertrag Erfolg haben wird.
ÜBER RELIEF
Relief fokussiert sich primär auf klinische Projekte auf Basis von Molekülen,
die bereits eine längere klinische Entwicklung und Anwendung am Patienten
durchlaufen haben oder für deren Entwicklung es starke wissenschaftliche Gründe
gibt. Der Lead-Wirkstoffkandidat von Relief, RLF-100 (Aviptadil), eine
synthetische Form des Vasoaktiven intestinalen Peptids (VIP), befindet sich in
den USA in der späten klinischen Entwicklung zur Behandlung von
COVID-19-bedingten akutem Lungenversagen. Als Teil der Strategie zur
Diversifizierung seiner Pipeline hat Relief im März 2021 eine Kooperations- und
Lizenzvereinbarung für die weltweite Entwicklung und Vermarktung von ACER-001
mit Acer Therapeutics geschlossen. ACER-001 ist eine proprietäre
geschmacksneutrale und den Wirkstoff sofort freisetzende Pulverformulierung von
Natriumphenylbutyrat (NaPB) zur Behandlung von Harnstoffzyklusstörungen und
Leuzinose.
RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ist an der Schweizer Börse SIX unter dem Symbol
RLF gelistet und wird in den USA an der OTCQB unter dem Symbol RLFTF gehandelt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.relieftherapeutics.com.
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Tel.: +49 (0) 211-529-252-14
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1185949 19.04.2021