Einberufung der Hauptversammlung

(virtuelle Hauptversammlung)

Quirin Privatbank AG | Berlin

ISIN DE0005202303 (WKN 520230)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 26. November 2021, um 10:00 Uhr (MEZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Quirin Privatbank AG Berlin ein.

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtig- ten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in den Geschäftsräumen der Grünebaum Gesellschaft für Event Logistik mbH, Leibnizstraße 38, 10625 Berlin, statt.

Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und Aktionärsvertreter unter

https://www.quirinprivatbank.de/hauptversammlung

live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärs- vertreter erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Voll- machtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

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I.  Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses­ und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr­ 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 19. März 2021 nach §§ 171, 172 Satz 1 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß

  • 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahres- abschlusses durch die Hauptversammlung gemäß
  • 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tages- ordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter: https://www.quirinprivatbank.de/hauptversammlung eingesehen werden.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bi- lanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im fest- gestellten Jahresabschluss der Quirin Privatbank AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzge- winn in Höhe von EUR 4.775.421,53 wie folgt zu ver- wenden:

  1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je gewinnberechtigter

Stückaktie

EUR 4.775.421,53

b) Einstellung in andere

Gewinnrücklagen

EUR 0,00

c) Vortrag auf neue

Rechnung

EUR 0,00

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäfts- tag fällig. Die Dividende wird daher am 1. Dezember 2021 ausgezahlt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mit- glieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Ge- schäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vor- stands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mit- glieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Ge- schäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Auf- sichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss- prüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfeh- lung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Ab- schlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwai- ge prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberich- te im Geschäftsjahr 2021 und 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

6. Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das am 14. Juni 2019 von der Hauptversammlung ge- wählte Aufsichtsratsmitglied Carsten Bing scheidet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptver- sammlung am 26. November 2021 aus dem Aufsichts- rat der Gesellschaft aus. Daher ist eine entsprechende Nachwahl zum Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitglie- dern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahl- vorschläge nicht gebunden.

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Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  • Frau Tanja Creed, Geschäftsführerin, Chief Finan- cial Officer (CFO) bei der Riedel Holding GmbH & Co. KG, Nürnberg, wohnhaft in Rückersdorf,

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

II.  Ergänzende Angaben und Hinweise

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Quirin Privatbank AG beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 43.412.923,00 und ist eingeteilt in 43.412.923 Stückaktien mit grundsätzlich ebenso vielen Stimm- rechten.

2. Durchführung der Hauptversammlung als virtu- elle Hauptversammlung ohne physische Prä- senz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, öffentliche Übertragung in Bild und Ton

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 26. No- vember 2021 auf Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchge- führt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung jedoch per öffentlicher Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse https://www.quirinprivatbank.de/hauptversammlung verfolgen und sich über das unter derselben Internet- adresse zugängliche Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) zur Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, zuschalten. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird an- stelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimm- rechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechts- ausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktio- näre das HV-Portal nutzen können.

3. Internetgestütztes HV-Portal und Aktionärs- Hotline

Unter der Internetadresse https://www.quirinpri- vatbank.de/hauptversammlung unterhält die Ge- sellschaft ab dem 05. November 2021 ein internet- gestütztes Online-Portal(HV-Portal). Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den Sie mit Ihrer Stimm- rechtskarte erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen auf der Benutzer- oberfläche des HV-Portals.

Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an unsere Aktionärs- Hotline unter der Nummer 089 210 27 220 wenden.

4. Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärs- rechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung) und die elektronische Zu- schaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal sind Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter

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der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ih- rem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten be- sonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre):

Quirin Privatbank AG

c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10

80637 München

E-Mail:inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 05. November 2021 (0.00 Uhr (MEZ) - so- genannter Nachweisstichtag) beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. November 2021 (24.00 Uhr (MEZ)) unter der oben genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen ge- eigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich aus- schließlich nach dem im Nachweis enthaltenen An- teilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Ver- äußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten, die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung über das HV-Portal und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerun- gen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben kei- ne Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstich- tag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktio- när werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen

oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptver- sammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschal- tung zur Hauptversammlung zugesandt.

5. Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch elektronische Briefwahl abgeben.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte Brief- wahlformular zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.quirinprivatbank.de/ hauptversammlung heruntergeladen werden. Bei Verwendung des Briefwahlformulars, muss dieses ausschließlich auf elektronischem Wege (per E-Mail) bis Donnerstag, den 25. November 2021, (24.00 Uhr (MEZ)), an die folgende E-Mail-Adresse zugehen: inhaberaktien@linkmarketservices.de.

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen An- meldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kön- nen, werden nicht berücksichtigt.

Außerdem steht Ihnen vor der Hauptversammlung für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elek­ tronischen) Briefwahl das unter der Internetadresse https://www.quirinprivatbank.de/hauptversammlung erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfü- gung. Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 05. November 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche "Briefwahl" vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder wi- derrufen. Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß ange- meldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zu- letzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang.

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quirin Privatbank AG published this content on 14 October 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 15 October 2021 13:31:06 UTC.