DGAP Stimmrechtsmitteilung: PVA TePla AG 
PVA TePla AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
2021-04-27 / 10:00 
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Die Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 26.04.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung 
bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 08.04.2021 über Folgendes informiert: 
Invesco Ltd. (die 'Mitteilende Partei') gibt hiermit im eigenen Namen und im Namen ihrer Tochtergesellschaften Invesco 
Holding Company Ltd, Invesco Holding Company (US), Inc, Oppenheimer Acquisition Corporation, Oppenheimer Funds, Inc, 
Invesco Group Services, Inc. und Invesco Advisors, Inc. eine Mitteilung über ihre Absichten bezüglich der ihr 
zugerechneten Beteiligungen an der PVA TePla AG (die 'Emittentin') gemäß § 43 WpHG ab. ('Tochtergesellschaften'). 
Bitte beachten Sie: Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften halten direkt Stimmrechte. Sämtliche 
Stimmrechte werden der Mitteilenden und/oder ihren Tochtergesellschaften in vollem Umfang gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 
6 WpHG zugerechnet bzw. von den Tochtergesellschaften gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG 
zugerechnet. Die Meldepflichtige und ihre Tochtergesellschaften verwalten die Fonds, Trusts und Sonderkonten, die die 
Stimmrechte halten. 
  . Die Investition der Meldepflichtigen - der Muttergesellschaft von langfristig orientierten 
    Vermögensverwaltungsgesellschaften und Trusts, die im Auftrag ihrer Kunden Gelder investieren - und der 
    Tochtergesellschaften ist ausschließlich auf die Erzielung von Handelsgewinnen, d.h. Anlagerenditen, ausgerichtet. 
    Die Anlage zielt daher nicht auf die Umsetzung strategischer Entscheidungen im Hinblick auf das Tagesgeschäft der 
    Emittentin ab. 
  . Die Meldepflichtige und/oder ihre Tochtergesellschaften können innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere 
    Stimmrechte für die von der Meldepflichtigen und/oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Fonds, Trusts und 
    Separate Accounts erwerben, je nachdem, wie sie den Wert der Emittentin und / oder etwaige weitere 
    Kundeninvestitionen bei der Meldepflichtigen einschätzen. Diese Stimmrechte würden dann wieder vollständig der 
    Mitteilenden Partei und ihren Tochtergesellschaften zugerechnet werden. 
  . Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, Einfluss auf die Zusammensetzung des 
    Vorstands oder des Aufsichtsrats der Emittentin zu nehmen. 
  . Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, eine wesentliche Änderung der 
    Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital und die 
    Dividendenpolitik, zu erreichen. 
  . Im Hinblick auf die Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel wurde der Erwerb der Stimmrechte 
    weder mit Fremd- noch mit Eigenkapital finanziert, das von der Mitteilenden Partei oder den Tochtergesellschaften 
    aufgenommen wurde. Vielmehr wurde der Erwerb der Stimmrechte mit Kundengeldern finanziert, die von der 
    Meldepflichtigen und/oder ihren Tochtergesellschaften in Fonds, Trusts und separaten Konten verwaltet wurden. 
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2021-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  PVA TePla AG 
              Im Westpark 10-12 
              35435 Wettenberg 
              Deutschland 
Internet:     www.pvatepla.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1188316 2021-04-27


 
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April 27, 2021 04:00 ET (08:00 GMT)