Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

  • Das Geschäftsjahr 2019 im Überblick

  • Grundlagen des PUMA-Konzerns

    • Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur

    • Ziele und Strategie

    • Produktentwicklung und Design

    • Beschaffung

    • Mitarbeiter

    • Steuerungssystem

    • Angaben zum nichtfinanziellen Bericht

  • Wirtschaftsbericht

    • Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    • Umsatzlage

    • Regionale Entwicklung

    • Ertragslage

    • Dividende

    • Vermögens- und Finanzlage

    • Cashflow

    • Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns

  • Erläuterungen zum Jahresabschluss der PUMA SE nach HGB

  • Weitere Angaben

    • Übernahmerelevante Angaben

    • Vergütungsbericht

    • Corporate Governance Bericht mit Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB

  • Risiko- und Chancenbericht

  • Prognosebericht

Zusammengefasster Lagebericht:

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht des PUMA-Konzerns sowie den Lagebericht der PUMA SE zusammen.

Das Geschäftsjahr 2019 im Überblick

Im Jahr 2019 hat der PUMA-Konzern (im nachfolgenden PUMA) seine Positionierung als schnellste Sportmarke der Welt weiter ausgebaut. PUMA hat zahlreiche, international renommierte Fußballclubs unter Vertrag genommen und konnte seine Markensichtbarkeit bei bedeutenden Sportereignissen in aller Welt dank der zahlreichen Siege der von uns ausgerüsteten Sportler und Teams steigern.

Unsere Markenbotschafterinnen Selena Gomez und Cara Delevingne haben neue Sportstyle-Kollektionen entworfen, die auf dem Laufsteg und auf der Straße für Furore sorgten. Wir haben außerdem unseren Flagship Store in New York City eröffnet und sind sogar in die virtuelle Welt des eSports eingestiegen. All dies hat die Marke PUMA gestärkt und uns dabei geholfen, unsere Mission "Forever Faster" konsequent zu verfolgen.

Das Jahr begann mit einem absoluten Highlight, als wir im Februar unsere Partnerschaft mit Manchester City bekanntgaben. Diese ist die größte, die wir jemals eingegangen sind, sowohl was Ausmaß als auch Ambitionen betrifft. Zudem konnten wir Pep Guardiola, einen der erfolgreichsten Fußballtrainer weltweit, als Markenbotschafter in der PUMA-Familie begrüßen.

In Spanien haben wir Valencia CF unter Vertrag genommen, einen der angesehensten Clubs im spanischen Fußball. Außerdem haben wir einen langjährigen Vertrag mit der spanischen Fußballliga abgeschlossen und wurden offizieller technischer Partner von LaLiga Santander und LaLiga 1|2|3. Dies bedeutet, dass PUMA den offiziellen Spielball stellen wird und alle Tore in einer der besten professionellen Fußballligen in Europa mit einem PUMA-Fußball geschossen werden.

Die Frauen-Fußballweltmeisterschaft in Frankreich war einer der Höhepunkte des Jahres und rückte den Frauenfußball ins Rampenlicht. Bei diesem Turnier sponserte PUMA den Viertelfinalisten Italien und insgesamt 78 Spielerinnen. Im Zuge unseres Engagements für den Frauenfußball lancierte PUMA das neueste Modell des PUMA ONE-Fußballschuhs unter dem Namen "PUMA ONE Trailblazer" für unsere Top Player. PUMA spielt nun in allen bedeutenden Fußball-Ligen mit um den Titel und nachdem die Nationalmannschaften von Ägypten und Marokko 2019 zur PUMA-Familie stießen, sponsern wir derzeit zwölf Nationalverbände.

Unsere PUMA-Teams waren allerdings auch in anderen Teamsportarten erfolgreich: Dänemark gewann die Handball-Weltmeisterschaft, die in Dänemark und Deutschland ausgetragen wurde. Neuseeland gewann die Netball-Weltmeisterschaft der Frauen und die Richmond Tigers gewannen das AFL-Finale in Australien. PUMA spielte ebenso eine bedeutende Rolle beim Rugby World Cup, in dessen Finale PUMA-Spieler Duane Vermeulen zum besten Spieler gewählt wurde.

Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Doha waren ein bedeutendes Ereignis für unsere Leichtathleten. Die Marke PUMA war mit insgesamt 115 Athleten und 12 Nationalverbänden sehr gut vertreten. Der norwegische Hürdenläufer Karsten Warholm verteidigte erfolgreich seinen Titel über 400m Hürden und wurde anschließend zum europäischen Leichtathleten des Jahres gewählt. Während des Turniers gewannen von PUMA ausgestattete Athleten insgesamt 22 Medaillen.

Im Motorsport nahm PUMA Porsche als neuen Partner langfristig unter Vertrag und wurde damit zum exklusiven technischen Ausrüster für Rennbekleidung und Schuhe. Durch eine separate Zusammenarbeit mit Porsche Design entstanden vom Motorsport inspirierte Lifestyle-Produkte, die auf ein höheres Marktsegment abzielen.

Unsere Formel 1-Teams Mercedes AMG Petronas, Scuderia Ferrari und Aston Martin Red Bull Racing dominierten die Formel 1-Saison auch in diesem Jahr. PUMA baute seine Präsenz weiter aus, indem wir zum exklusiven Vertriebspartner der Formel 1 an Rennwochenenden wurden. Unser Markenbotschafter Lewis Hamilton wurde zum sechsten Mal Formel 1-Weltmeister.

Um sicherzustellen, dass wir auch die weiblichen Champions von morgen unterstützen, ging PUMA eine Partnerschaft mit der W Series, dem ersten Rennwettbewerb für aufstrebende weibliche Talente im Motorsport, ein.

In unserer Kategorie Golf feierten wir das 10-jährige Jubiläum unserer Partnerschaft mit Rickie Fowler, einem der kreativsten Vertreter unserer Marke. Unser Neuzugang Gary Woodland entschied im Juni die US Open für sich.

Im Basketball gewann - in der ersten vollständigen NBA-Saison seit PUMAs Rückkehr in den Sport 2018 - PUMA-Athlet und Shooting Guard der Toronto Raptors Danny Green das erste Mal ein NBA-Finale seit Isiah Thomas im Jahr 1990. Zudem brachten wir unseren ersten Basketballschuh, den Clyde Court, in mehreren neuen Farben sowie zwei weitere Performance-Basketballschuhe, den Uproar und den Clyde Hardwoord, auf den Markt. Beide Produkte waren während der gesamten NBA-Saison, dem All-Star Game, den Playoffs und der NBA-Finalserie gut sichtbar.

Der vom Basketball inspirierte Schuh Ralph Sampson war 2019 eines unserer erfolgreichsten Produkte im Sportstyle-Bereich. In der "Chunky Shoe" Kategorie setzte der RS-X mit neuen Farben und Kooperationen seinen Erfolgskurs fort. Sneaker mit einem markanten und klobigen Look, oft als "Chunky Shoes" oder "Dad Shoes" bezeichnet, waren in den letzten Jahren ein wichtiger Trend. Die von PUMA-Botschafterin Selena Gomez präsentierte Cali-Kollektion war im Frauensegment erfolgreich.

Selena brachte außerdem ihre zweite Produktlinie in Zusammenarbeit mit PUMA auf den Markt. Allerdings war sie 2019 nicht unsere einzige Markenbotschafterin mit einer eigenen Kollektion: Cara Delevingne kooperierte mit PUMA und der französischen Luxusmodemarke Balmain, während Adriana Lima eine Produktlinie präsentierte, die ihre Erfahrungen in den Bereichen Fitness und Boxen widerspiegelt.

Da eSports für unsere Konsumenten zunehmend an Relevanz gewinnt, gab PUMA seine erste Partnerschaft im Bereich des virtuellen Sports mit dem eSports-Team cloud9 bekannt. Wir entwickelten außerdem unsere ersten Produkte, die auf die Bedürfnisse von eSport-Athleten und Gamern eingehen: Einen Gaming-Stuhl und Gaming-Socken. Mit diesen Partnerschaften können wir von dem schnellen Wachstum im Gaming- und eSports profitieren. 2019 brachten wir ebenfalls unsere erste Smartwatch auf den Markt, die Sportlern hilft, sich zu motivieren, sich Trainingsziele zu setzen und dabei immer vernetzt zu bleiben.

Im operativen Bereich haben wir weiter in unser Distributions- und Logistiknetzwerk sowie in organisatorische Prozesse investiert. Wir feierten das Richtfest für unser neues Multichannel-Distributionszentrum in Geiselwind in Deutschland, das voraussichtlich Anfang 2021 in Betrieb genommen wird. Darüber hinaus kündigte PUMA Nordamerika die Eröffnung eines neuen Distributionszentrums in der Nähe von Indianapolis für das Jahr 2020 an. Im August haben wir unseren neuen Flagship Store in New York auf der Fifth Avenue eröffnet, der Kunden in die Markenwelt von PUMA eintauchen lässt und einen weiteren Meilenstein für unser Unternehmen darstellt.

Die Umsatzerlöse von PUMA erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 währungsbereinigt um 16,7%. In der Berichtswährung Euro entspricht dies einem Anstieg der Umsätze um 18,4% von 4.648 Mio. im Vorjahr auf € 5.502 Mio. im Jahr 2019. Die Steigerung unserer Markenbegehrtheit und der anhaltende Fokus auf die Verbesserung unseres Produktangebots trugen wesentlich zum Umsatzwachstum bei. Dies war vor allem auf die weitere konsequente Umsetzung der "Forever Faster"-Unternehmensstrategie zurückzu-führen. Zudem stellten wir erneut unsere Fähigkeit, schnell und flexibel auf Veränderungen und Trends in unserem Marktumfeld reagieren zu können, unter Beweis. Trotz der gestiegenen Unsicherheiten im wirtschaftlichen Umfeld, ausgehend von dem Handelskonflikt zwischen den Vereinigten Staaten von

Amerika und China, sowie im Zusammenhang mit dem Brexit, konnte PUMA im Geschäftsjahr 2019 ein starkes Umsatzwachstum erzielen. Damit wurde die im vorherigen zusammengefassten Lagebericht für das Jahr 2019 in Aussicht gestellte währungsbereinigte Umsatzverbesserung von rund 10%, und die unterjährig nach oben angepasste Prognose eines Umsatzwachstums von rund 15%, übertroffen.

Infolgedessen konnte PUMA erstmalig in der Unternehmensgeschichte die Umsatzmarke von 5 Milliarden Euro überschreiten.

Neben dem starken Umsatzwachstum trug auch der Anstieg der Rohertragsmarge wesentlich zur

Erhöhung der Profitabilität im Geschäftsjahr 2019 bei. PUMAs Rohertragsmarge verbesserte sich um 40 Basispunkte von 48,4% im Vorjahr auf 48,8% im Jahr 2019. Dies war vor allem auf positive Effekte aus dem Produktmix und dem regionalen Mix sowie auf einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandels-umsätzen zurückzuführen. Zusätzlich trugen leicht positive Wechselkurseffekte zur Verbesserung der Rohertragsmarge bei.

Die sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt um 17,8%. Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus höheren umsatzabhängigen Kosten, einschließlich Kosten für Logistik, sowie höheren Ausgaben für Marketing und Investitionen in unsere eigenen Einzelhandelsgeschäfte. Der leicht schwächere Anstieg im Vergleich zum Umsatz spiegelt den erzielten operativen Leverage wider und führte zu einem Rückgang der Kostenquote von 41,5% im Vorjahr auf nunmehr 41,3%. Der konsequente Fokus auf die strikte Kontrolle der sonstigen operativen Erträge und

Aufwendungen trug ebenfalls wesentlich zu der Verbesserung der Profitabilität im Jahr 2019 bei.

Das operative Ergebnis (EBIT) erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 30,5% von € 337,4 Mio. auf € 440,2 Mio. und lag damit oberhalb der Prognose vom Jahresanfang 2019, welche ursprünglich ein operatives Ergebnis in einer Bandbreite zwischen € 395 Mio. und € 415 Mio. in Aussicht gestellt hatte.

Auch die unterjährig angepasste Prognose für das operative Ergebnis in einer Bandbreite zwischen € 420

Mio. und € 430 Mio. konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr somit leicht übertroffen werden. Die Verbesserung der Profitabilität ist insgesamt auf das starke Umsatzwachstum in Verbindung mit einer verbesserten Rohertragsmarge und einen leichten operativen Leverage zurückzuführen. Dies spiegelt sich auch in der Entwicklung des Konzernergebnisses und des Ergebnisses je Aktie wider, welche sich jeweils um 40,0% gegenüber dem Vorjahr verbesserten. Das Konzernergebnis erhöhte sich von € 187,4 Mio. im Vorjahr auf 262,4 Mio. und das Ergebnis je Aktie stieg dementsprechend von € 1,25 im Vorjahr auf 1,76 an. Damit konnte PUMA die finanziellen Ziele im abgelaufenen Geschäftsjahr in vollem Umfang erreichen beziehungsweise sogar leicht übertreffen.

Die starke operative Geschäftsentwicklung ermöglicht es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung am 7. Mai 2020 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 28,5% des

Konzernergebnisses und bedeutet eine Erhöhung der Dividende um 42,8% gegenüber dem Vorjahr. Der Dividendenvorschlag steht im Einklang mit der Dividendenpolitik von PUMA, welche eine Ausschüttung in

Höhe von 25% bis 35% des Konzernergebnisses vorsieht. Im Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von € 0,35 je Aktie ausgeschüttet (Ausschüttungsquote Vorjahr: 27,9%).

Um PUMA für Kleinaktionäre attraktiver zu machen und damit die Aktionärsbasis zu erweitern, hat sich der Vorstand im Jahr 2019 entschlossen, einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durchzuführen. Der Aktiensplit wurde anschließend von der Hauptversammlung am 18. April 2019 genehmigt. Die Umsetzung des Aktiensplits erfolgte am 10. Juni 2019. Die Aktionäre erhielten zu diesem Datum neun zusätzliche Aktien für jede gehaltene Aktie. Der Marktpreis je Aktie passte sich dementsprechend im Verhältnis 1:10 an. Der Kurs der PUMA-Aktie entwickelte sich im Jahr 2019 sehr gut. Der Aktienkurs lag am Jahresende bei € 68,35. Dies entspricht, unter Berücksichtigung des Aktiensplits, einem Anstieg von 60,1% gegenüber der Vorjahresmarke von € 42,70. Die Marktkapitalisierung des PUMA-Konzerns erhöhte sich zum Jahresende 2019 dementsprechend auf rund € 10,2 Mrd. (Vorjahr: € 6,4 Mrd.).

Grundlagen des PUMA-Konzerns

Geschäftsaktivitäten und Organisationsstruktur

Die PUMA SE firmiert als europäische Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Herzogenaurach, Deutschland. Unsere Geschäftsaktivitäten sind im internen Berichtswesen in Form von drei Regionen (EMEA, Amerika und Asien/Pazifik) und drei Produktbereichen (Schuhe, Textilien und Accessoires) abgebildet. Eine weiterführende Beschreibung findet sich in der Segmentberichterstattung unter der Textziffer 26 im Konzernanhang.

Unsere Umsätze stammen aus dem Verkauf von Produkten der Marken PUMA und Cobra Golf an den Groß- und Einzelhandel sowie über eigene Einzelhandelsgeschäfte und Onlinestores direkt an unsere Konsumenten. Wir vermarkten und vertreiben unsere Produkte weltweit vorwiegend über eigene Tochterunternehmen. In einigen wenigen Ländern bestehen Vertriebsvereinbarungen mit unabhängigen Distributoren.

Zum 31. Dezember 2019 hält die PUMA SE unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an 101 Tochter-unternehmen. Unsere Tochterunternehmen nehmen verschiedene Aufgaben auf lokaler Ebene wahr wie Vertrieb, Marketing, Produktentwicklung, Beschaffung oder Verwaltung. Eine vollständige Aufstellung aller Tochterunternehmen findet sich unter Textziffer 2 im Konzernanhang.

Ziele und Strategie

PUMA hat sich bei der Verfolgung des Ziels, die schnellste Sportmarke der Welt zu werden, weiterhin auf sechs strategische Prioritäten konzentriert. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf Markenbegehrlichkeit ("Brand Heat"), einer wettbewerbsfähigen Produktpalette, einem führenden Produktangebot für Frauen, der Verbesserung unserer Vertriebsqualität und der Beschleunigung unserer Abläufe und Prozesse innerhalb unserer Organisation. Zudem zielt PUMA darauf ab, durch den Wiedereinstieg in den Basketball seine Position auf dem nordamerikanischen Markt zu stärken.

Seit mehr als 70 Jahren stärkt PUMA seine Markenbegehrlichkeit durch Partnerschaften mit den größten Sportstars dieser Welt: Usain Bolt, Lewis Hamilton, Pelé, Maradona, Tommie Smith, Boris Becker Linford Christie, Serena Williams, Heike Drechsler und Martina Navratilova, um nur einige Namen zu nennen. Diese Strategie verfolgt PUMA weiterhin, um seine Position als Sportmarke zu festigen. Aktuell gehören zu unseren Markenbotschaftern unter anderem die italienische Fußball-Nationalmannschaft, die Star-Stürmer Antoine Griezmann, Romelu Lukaku, Sergio Agüero und Luis Suarez, der Top-Fußballtrainer Pep Guardiola, die internationalen Spitzenclubs Manchester City, Borussia Dortmund, FC Valencia und AC Mailand, die Golf-Stars Lexi Thompson und Rickie Fowler, der sechsmalige Formel 1-Weltmeister Lewis Hamilton, der norwegische Hürdenläufer und Weltmeister Karsten Warholm, der kanadische Sprinter André De Grasse und die olympischen Verbände von Jamaika und Kuba. Die Zusammenarbeit mit den besten Sportlern, Teams und Verbänden ist unerlässlich, um eine hohe Glaubwürdigkeit der Marke PUMA sicherzustellen.

Um jüngere Zielgruppen zu erreichen, arbeitet PUMA mit Entertainment- und Mode-Ikonen wie Selena Gomez, Cara Delevingne und Adriana Lima zusammen. Dies hat PUMA zu einer der beliebtesten Sport-und Modemarken für junge Verbraucher gemacht.

PUMA strebt danach, Produkte getreu dem Motto "Cool stuff that works" zu entwickeln. Im Jahr 2019 haben wir unser Produktangebot erheblich verbessert. Unsere bedeutendsten Performance-Schuhmodelle waren unter anderem der PUMA FUTURE-Fußballschuh sowie unsere Lauf- und Trainingsschuhe, die auf den LQD CELL- und HYBRID-Technologieplattformen basieren. Im Sportstyle-Bereich waren unsere Bestseller die Modelle RS-X, CALI und RALPH SAMPSON. Zum Jahresende brachten wir die Modelle RS-X3, CALI SPORT und RIDER auf den Markt, wobei der RIDER durch einen der ersten Joggingschuhe in den 1980er Jahren inspiriert wurde. Mit diesen Modellen sind wir unserer Ansicht nach in einer guten Ausgangsposition für 2020. Im Bereich Textilien sahen wir ein starkes Wachstum im gesamten Portfolio, insbesondere bei Logo-Produkten und Motorsporttextilien.

Ein erstklassiges Produktangebot für Frauen ist weiterhin eine Priorität für PUMA, um von dem Wachstum in diesem Segment zu profitieren. Weltweit treiben immer mehr Frauen Sport, und Sportbekleidung wird auch schon lange im Alltag getragen. Das Motto für unser Segment Women's ist weiterhin "Where the gym meets the runway". Im Jahr 2019 waren unsere umsatzstärksten Sportschuhe für Frauen die Modelle CALI, DEFY und MUSE.

Die Rückkehr zum Basketball 2018 fand weit über den Sport hinaus Beachtung und war ein wichtiger Schritt zur Steigerung unserer Glaubwürdigkeit als Sportmarke in Nordamerika. Mit der Unterstützung von JAY-Z, unserem Creative Director für Basketball, erweiterten wir unser Angebot für Performance-Schuhe um den UPROAR und den CLYDE HARDWOOD. Wir haben junge und äußerst talentierte NBA-Spieler wie RJ Barrett (New York Knicks), Kyle Kuzma (Los Angeles Lakers) und Marcus Smart (Boston Celtics) in unsere PUMA-Familie aufgenommen. Während die Umsätze der Performanceprodukte erwartungsgemäß noch gering sind, sehen wir bereits die Vorteile unserer Rückkehr in diesen Sport, nachdem die Erlöse in unserer Kategorie Sportstyle sowie in anderen Performance-Kategorien in den USA gestiegen sind. Ohne unseren Wiedereinstieg in den Basketball wäre eine Wiedereinführung unseres Bestseller-Sneakers RALPH SAMPSON in den Markt nicht möglich gewesen.

Wir haben PUMAs Distributionsqualität verbessert und die Präsenz unserer Produkte bei wichtigen Sportperformance- und Sportstyle-Händlern weltweit ausgebaut. Als flexibler und serviceorientierter Partner haben wir die Beziehungen zu wichtigen Einzelhändlern weiter gestärkt. Durch die Verbesserung der Abverkäufe konnten wir die uns zur Verfügung gestellte Regalfläche bei unseren Einzelhandelspartnern erweitern. Im Zuge der Verbesserung der Abverkäufe im Großhandel haben wir unser Einzelhandelsfilialnetz ausgebaut und den flächenbereinigten Umsatz gesteigert, während wir in unserem E-Commerce-Geschäft ein anhaltend starkes Wachstum verzeichneten. Zudem hat PUMA sein eigenes und selbst betriebenes Filialnetz weiter modernisiert. Aus regionaler Sicht trugen Asien/Pazifik (insbesondere China) sowie Amerika zu dem zweistelligen Wachstum bei und trotz eines schwierigen Marktumfelds verzeichnete die EMEA-Region ebenfalls einen Zuwachs.

Im operativen Bereich optimierten wir weiterhin die Infrastruktur, Prozesse und Systeme, die für unsere allgemeinen Wachstumsambitionen erforderlich sind. Ein Schwerpunkt im vergangenen Jahr war der Ausbau unseres Logistiknetzes mit dem Projektstart neuer Multichannel-Distributionszentren in Geiselwind in Deutschland und in der Nähe von Indianapolis in den USA, die voraussichtlich 2020 bzw.

Anfang 2021 in Betrieb genommen werden. Neben dem Ausbau der Distributionszentren konzentrierte sich PUMA weiterhin auf die Standardisierung der ERP-Systeme und auf Verbesserungen in den Produktentwicklungssystemen. Dies ermöglicht uns, in Verbindung mit Verbesserungen der allgemeinen IT-Infrastruktur, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und zu verbessern. Die Gesellschaft PUMA International Trading GmbH (PIT), die die globalen Auftrags- und Abrechnungsflüsse zentral verwaltet, hat ihren Einsatzbereich ausgedehnt, um die Transaktionsprozesse zu vereinheitlichen und die Lieferzeiten in wachsenden Märkten zu verkürzen, sodass wir unserem Motto

"Forever Faster" einen Schritt näherkommen. Im Beschaffungsbereich ist eine langfristige Zusammenarbeit mit den Zulieferern zentraler Bestandteil unserer Beschaffungsstrategie. Dadurch können wir eine stabile Versorgung und einheitliche Produktqualität sicherstellen und sind gut auf Veränderungen im Marktumfeld vorbereitet.

Neben unseren geschäftlichen Prioritäten bleibt die soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Nachhaltigkeit ein Grundwert für PUMA. Wir erreichten im Jahr 2019 unsere 10FOR20-

Nachhaltigkeitsziele und haben bereits unsere neuen Nachhaltigkeitsziele für das Jahr 2025 mit einem Fokus auf die Erhöhung des Anteils nachhaltiger Produkte entwickelt. Darüber hinaus setzten wir unsere führende Rolle bei der Fashion Charter for Climate Action im Rahmen der UN-Klimakonferenz fort und unterzeichneten den Fashion Pact. Der Fashion Pact ist ein weltweiter Zusammenschluss von Unternehmen aus der Mode- und Textilindustrie sowie Zulieferern und Vertriebspartnern, die sich alle gemeinsamen Umweltzielen in drei Bereichen verschrieben haben: Dem Klimawandel Einhalt zu gebieten,

Biodiversität wiederherzustellen und die Meere zu schützen. Der Pact wurde beim G7-Gipfel in Frankreich im Jahr 2019 ins Leben gerufen. Unser langjähriges soziales Compliance-Programm wurde um den

Aspekt einer verantwortungsvolleren Beschaffungspolitik ergänzt und durch die erneute Akkreditierung durch die Fair Labor Association anerkannt.

Produktentwicklung und Design

PUMA kann auf über 70 Jahre Sportinnovation und führendes Design zurückblicken und verfügt über ein reichhaltiges Produktarchiv, von dem sich unsere Designer inspirieren lassen können und die Vergangenheit mit der Gegenwart verbinden. Viele unserer erfolgreichsten Modelle 2019 sind tief in unserer Geschichte verwurzelt.

Als Nachfolger der RS Running System-Serie, die vor ungefähr 40 Jahren auf den Markt kam, war der RS-X im "Chunky Shoe"-Segment erfolgreich. Ein starkes Debüt machte der RS-X Trophy in den Farben Schwarz und Gold und im Laufe des Jahres kamen weitere Versionen auf den Markt.

PUMA baute im Jahr 2019 außerdem auf seine CELL-Technologie auf in der sechseckige Zellen in der Ferse für bessere Dämpfung und Stabilität sorgen. Wir haben CELL in den Retro-Modellen CELL Alien und CELL Endura eingesetzt, die ihren Vorgängern aus den 80er Jahren treu geblieben sind. Außerdem sind wir einen Schritt weiter gegangen und haben die CELL Technologie mit der aktualisierten LQD CELL Technologie neu interpretiert. LQD CELL ist ausreichend vielseitig, um für verschiedene Schuhdesigns zu funktionieren, und bietet eine zuverlässige, stabile Dämpfung. Das erste Produkt, das diese Technologie verwendet, war der LQD CELL Origin AR Sneaker, der mittels einer "Augmented Reality"-App zum Leben erweckt werden kann. Die LQD CELL Technologie wurde im Jahr 2019 in einer Reihe von Trainingsprodukten eingesetzt.

Nach der Rückkehr zum Basketball im letzten Jahr brachte PUMA den "Ralph Sampson" wieder auf den Markt, der in den 1980er Jahren unter dem Namen des legendären Basketball-Stars debütierte. Dieser beliebte Neuzugang wurde im Laufe des Jahres 2019 in verschiedenen Farben und Designs präsentiert.

Gegen Ende 2019 feierte der RIDER, einer der ersten Joggingschuhe in den 80er Jahren, ein Comeback. Er kam im Oktober als FAST RIDER OG auf den Markt, wobei unsere Designer die "Federbein"-Sohle neu konzipierten, die die Stoßdämpfungsmerkmale von Radaufhängungen imitiert, um Komfort und Dämpfung zu steigern. Im Jahr 2020 werden wir die RIDER-Palette mit neuen Produkten weiter ausbauen.

Die von unseren Markenbotschafterinnen Selena Gomez und Cara Delevingne präsentierten Modelle CALI und NOVA waren weiterhin unsere erfolgreichsten Sportstyle-Schuhe für Frauen. Beide Botschafterinnen waren tief in den Designprozess involviert und entwarfen ihre eigenen Kollektionen. Cara Delevingne brachte in Zusammenarbeit mit PUMA und der französischen Luxusmodemarke Balmain eine vom Boxsport inspirierte Produktlinie auf den Markt. Supermodel und Markenbotschafterin Adriana Lima präsentierte außerdem eine Kollektion für Frauen, die auch bei einem harten Workout gut aussehen wollen. PUMA brachte außerdem in Zusammenarbeit mit ausgewählten Marken und Designern wie Ader Error, Helly Hansen und Les Benjamins coole und stylishe Kollektionen auf den Markt.

PUMA ist seit seiner Gründung spezifisch auf die Bedürfnisse von Profisportlern eingegangen. Wir haben im Jahr 2019 neue Versionen unseres PUMA FUTURE Fußballschuhs auf den Markt gebracht. Gemacht für agile Spieler erlaubt der FUTURE schnelle Richtungswechsel auf dem Fußballplatz.

Zusammen mit dem schweizer Unternehmen X-Bionic hat PUMA eine temperaturregulierende Laufbekleidung entwickelt, die immer ein bestmögliches Temperaturgefühl für den Sportler gewährleistet.

Im Jahr 2019 brachte PUMA zudem eine Produktlinie für professionelle Gamer und eSports-Athleten heraus. Zusammen mit dem niederländischen Gamingzubehörhersteller PLAYSEAT brachten wir einen Gaming-Stuhl auf den Markt, der die Gamer vom Sofa holt und ihnen eine aktivere Sitzposition bietet. Gleichzeitig mit dem Gaming-Stuhl wurden auch Gaming-Socken eingeführt, die den Spieler aktiv unterstützen und ein weiteres Beispiel dafür sind wie unsere Innovationsabteilung neue Möglichkeiten sucht, diesen schnell wachsenden eSports-Markt mit Produkten zu versorgen.

Ebenfalls im High-Tech-Bereich brachte PUMA im Jahr 2019 seine erste Smartwatch auf den Markt, die Sportlern mit eingebauter Pulsmessung, GPS und vielen beliebten Apps dabei helfen soll, das meiste aus ihren Workouts herauszuholen.

Forschung und Produktentwicklung bei PUMA umfassen hauptsächlich die Bereiche Innovation (neue Technologien), Produktdesign sowie Modell- und Kollektionsentwicklung. Die Forschungs- und Produktentwicklungsaktivitäten reichen von der Analyse wissenschaftlicher Untersuchungen und Kundenbefragungen, über die Generierung von kreativen Ideen bis hin zur Umsetzung der Innovationen in kommerzielle Produkte. Die Aktivitäten in der Forschung und Produktentwicklung sind unmittelbar an die Beschaffungsaktivitäten angebunden.

Zum 31. Dezember 2019 waren insgesamt 999 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung/ Produktmanagement beschäftigt (Vorjahr: 946). Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung/ Produktmanagement beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 114,3 Mio. (Vorjahr: € 97,8 Mio.), davon entfielen 61,7 Mio. (Vorjahr: € 54,0 Mio.) auf den Bereich Forschung und Entwicklung.

Beschaffung

Die Beschaffungsorganisation

Die Beschaffungsfunktion im PUMA-Konzern, die als PUMA Group Sourcing (PGS) bezeichnet wird, umfasst alle mit der Beschaffung zusammenhängenden Aktivitäten der Marken PUMA und Cobra, einschließlich der Lieferantenauswahl, Produktentwicklung, Preisverhandlungen und Produktions-steuerung. Diese Aktivitäten werden zentral von der PUMA International Trading GmbH (PIT), der globalen Handelsgesellschaft des PUMA-Konzerns, mit Sitz an der Konzernzentrale in Herzogenaurach (Deutschland) gesteuert. PIT ist zudem verantwortlich für den Einkauf und die Belieferung der Produkte an die PUMA-Vertriebskanäle weltweit. Zu diesem Zweck erhält die PIT Mengenprognosen von PUMA-Tochtergesellschaften und Lizenznehmern, setzt diese Prognosen in Produktionspläne um und verteilt diese anschließend an die ausgewählten Lieferanten. Die PUMA-Tochtergesellschaften geben bei der PIT auf Grundlage ihrer Mengenprognosen Bestellungen in Auftrag. Die PIT wiederum fasst die einzelnen Bestellungen zusammen und kauft die Produkte von den Lieferanten ein. Zwischen den Vertriebsgesellschaften und der PIT sowie zwischen der PIT und den Lieferanten besteht eine klare Einkaufs-/Verkaufsbeziehung. Dies sorgt für zusätzliche Transparenz im globalen Beschaffungsprozess.

Die Zentralisierung der Funktionen Beschaffung und Einkauf im PUMA-Konzern in Verbindung mit der Einführung einer cloud-basierten Plattform für die Abwicklung von Bestellungen und Zahlungen hat die Vertriebsgesellschaften, die PIT und die Lieferanten miteinander vernetzt. Dadurch wird die Digitalisierung der Prozesse innerhalb der Lieferkette ermöglicht, Transparenz und betriebliche Effizienz geschaffen und die Komplexität reduziert. Beispielsweise wird der Containertransport optimiert, die Risiken aus Wechselkursschwankungen durch eine zentrale Richtlinie zur Währungssicherung gemanagt und alle Zahlungen an die Lieferanten automatisiert und papierlos abgewickelt.

Um die Anforderungen unserer Kunden in Bezug auf Service, Qualität, Sozial- und Umweltverträglichkeit zu erfüllen, konzentrieren wir uns auf sechs strategische Kernprinzipien: Partnerschaft, Produkt, Qualität, Wachstumsmanagement, Margen & Anschaffungskosten und Nachhaltigkeit. Die Zentralisierung der Beschaffung und des Einkaufs ermöglicht kontinuierliche Verbesserungen in allen Bereichen. Darüber hinaus stellt die Integration der PUMA-Nachhaltigkeitsfunktion in die betrieblichen Abläufe seit 2016 sicher, dass Branchenstandards, unter anderem hinsichtlich Sozial-, Umwelt- und Arbeitssicherheit, in unsere alltäglichen Beschaffungsaktivitäten integriert sind.

Im Jahr 2019 wurden weitere operative Verbesserungen in der Beschaffung realisiert, insbesondere im Hinblick auf die Zentralisierung und Standardisierung von Prozessen und Systemen, das Kapazitätsmanagement und die Datenanalyse. Um Produktionsspitzen und damit verbundene Verzögerungen bei der Verfügbarkeit von Produkten zu vermeiden, hat der Einkauf proaktiv Bestellfenster zum Zweck vorgezogener Produktion koordiniert und zusätzlich die Produktionsvorlaufzeit durch eine frühere Versorgung mit Rohmaterialien reduziert. Die Beschaffungsprogramme mit kurzen Produktionsvorlaufzeiten wurden weiter erhöht, um auf aktuelle Entwicklungen und Trends in denMärkten zu reagieren. In diesem Sinne wurde auch die lokale Lieferkette für die Vertriebsgesellschaft in China erweitert, um den richtigen Organisationsaufbau mit einem Fokus auf Design, Kosten und Vorlaufzeit zu gewährleisten. Um die negativen Auswirkungen der Zölle im internationalen Handelsumfeld abzuschwächen, wurde die Beschaffung für den US-Markt im vierten Quartal 2019 teilweise in andere Beschaffungsländer verlagert.

Im Jahr 2019 wurde das innovative Finanzierungsprogramm für unsere Lieferanten, das im Jahr 2016 eingeführt wurde, weiter ausgebaut und erweitert. Dieses Programm ermöglicht es den Lieferanten, dass ihre Forderungen aus Warenlieferungen an PUMA früher bezahlt werden. Zudem ist die Verzinsung abhängig von dem Erreichen ihrer Nachhaltigkeitsziele. PUMA hat dieses Programm zunächst mit der International Finance Corporation (IFC), dem Finanzierungsbereich der Weltbank für den Handel, entwickelt. Erstmals wurde das Programm auf internationale Privatbanken ausgeweitet. Da das Programm auf der Kreditwürdigkeit von PUMA basiert, können unsere Lieferanten von bestmöglichen Zinssätzen profitieren und ihre eigenen Kreditlinien unterhalten.

Die Beschaffungsmärkte

Im Geschäftsjahr 2019 hat die PIT mit 131 unabhängigen Lieferanten (Vorjahr: 152) in 32 Ländern weltweit zusammengearbeitet. Die strategische Zusammenarbeit mit langfristigen Partnern war im Jahr 2019 weiterhin einer der wesentlichen Wettbewerbsvorteile, um die stabile Beschaffung eines deutlich gestiegenen Beschaffungsvolumens, insbesondere im Bereich Textilien, sicherzustellen.

Insgesamt bleibt Asien mit einem Anteil von 95% am Gesamtvolumen die stärkste Einkaufsregion, gefolgt von EMEA mit 3% (davon 1,5% Europa und 1,5% Afrika) und Nord- und Lateinamerika mit 2%.

Dementsprechend liegen die sechs wichtigsten Beschaffungsländer (93% des Gesamtvolumens) alle auf dem asiatischen Kontinent. Vietnam war im Jahr 2019 zum wiederholten Mal das stärkste Produktionsland mit einem Anteil von insgesamt 33%. China folgte mit 25%. Bangladesch mit Schwerpunkt auf Textilien liegt auf Rang drei und steuert 15% bei. Der Anteil von Bangladesch am Beschaffungsvolumen hat somit um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2018 zugenommen. Kambodscha steht an vierter Stelle mit 13%. Indonesien mit Schwerpunkt auf Schuhproduktion stellt 4% des Gesamtvolumens und steht an fünfter Stelle. Auf Rang sechs folgte Indien mit 3%.

Ein Anstieg des Lohnniveaus und gesamtwirtschaftliche Einflüsse, wie beispielsweise Veränderungen der Handelsbedingungen durch Zölle, haben im Jahr 2019 weiterhin Einfluss auf die Beschaffungsmärkte gehabt. Die Berücksichtigung dieser Einflüsse ist für die Allokation der Produktion von Bedeutung. Dies ist ein entscheidender Bestandteil unserer Beschaffungsstrategie, um die sichere und wettbewerbsfähige Beschaffung von Produkten zu gewährleisten und darüber hinaus das aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung steigende Beschaffungsvolumen erfolgreich zu bewältigen.

Die Beschaffungsregionen von PUMA

Mitarbeiter

Mitarbeiterzahl

Im Jahr 2019 lag die weltweite Mitarbeiteranzahl im Jahresdurchschnitt bei 13.348 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber 12.192 im Vorjahr. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem Bereich Retail bedingt durch die gestiegene Anzahl eigener Einzelhandelsgeschäfte.

Der Personalaufwand ist 2019 insgesamt um 14,6% von € 553,8 Mio. auf € 634,5 Mio. angestiegen. Im Durchschnitt lag der Personalaufwand pro Mitarbeiter bei T€ 47,5 gegenüber T€ 45,4 im Vorjahr.

2015

2016

2017

2018

2019

Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) / Employees (annual average)

Mitarbeiter (Jahresende) / Employees (year-end)

Zum 31. Dezember 2019 lag die weltweite Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei 14.332 gegenüber 12.894 im Vorjahr. Dies entspricht einem Anstieg der Mitarbeiterzahl um insgesamt 11,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Bereichen stellt sich wie folgt dar:

Mitarbeiter (Jahresende)

Employees (Year-end)

Marketing/ Retail/ Vertrieb

(marketing/ retail/ sales)

Forschung & Entwicklung/ Produktmanagement (research & development/ product management )

Verwaltungs- und allgemeine Bereiche

(administration and general units)

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

2019

2018

Talentgewinnung und -entwicklung

In einem sich rasant ändernden Geschäftsumfeld müssen wir als PUMA in der Lage sein, uns schnell auf neue Marktgegebenheiten einstellen zu können und somit den langfristigen Erfolg zu sichern. Deshalb haben wir ein modernes Arbeitsumfeld geschaffen, welches agiles Denken, Kreativität und Interaktion fördert. Wir bieten unseren Mitarbeitern Rahmenbedingungen und flexible Arbeitsmöglichkeiten, die ihnen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen. Wir machen unsere Belegschaft mit agilen Arbeitsmethoden vertraut und fördern die Entwicklung einer entsprechenden Haltung. In diesem Veränderungsprozess und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Organisation steht der Mitarbeiter stets im Mittelpunkt unseres Handelns. Um dem nach innen und außen Rechnung zu tragen, haben wir deshalb den Bereich Human Resources in People & Organization umbenannt.

Um unsere Unternehmensstrategie zu unterstützen und unseren Geschäftserfolg zu sichern liegt unser Hauptfokus auf der Talentgewinnung und -entwicklung. Insbesondere in einem sich stetig im Wandel befindenden, immer komplexer werdenden Umfeld ist hoch qualifiziertes, motiviertes Personal und dessen langfristige Bindung der zentrale Baustein um auch künftig Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu sichern. Zur Anwerbung externer Kandidaten nutzen wir neben unserer Karrierewebseite insbesondere digitale Plattformen und soziale Medien für unsere zielgruppenspezifischen, individuellen Rekrutierungs-maßnahmen. Diverse Hochschulaktivitäten im In- und Ausland geben uns Gelegenheit mit potentiellen Mitarbeitern in Kontakt zu treten und geeignete Kandidaten zu identifizieren. Umfangreiche Netzwerke mit qualifizierten Bewerbern und aktuelle Kandidatenpools helfen uns Vakanzen schnell zu besetzen. Im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir nicht nur ein attraktiver Arbeitgeber sind, sondern auch als solcher von unseren derzeitigen aber auch von potentiellen Mitarbeitern wahrgenommen werden. Vielfältige gute Platzierungen in Arbeitgeberrankings sowie zahlreiche Auszeichnungen belegen die Attraktivität von PUMA als Arbeitgeber.

Die Digitalisierung und damit verbunden die Vereinfachung und Beschleunigung von Geschäftsprozessen wurde weiter vorangetrieben. "Workday", eines der führenden Human-Capital-Management-Systeme, welches wir 2017 weltweit eingeführt haben, umfasst die Module "Rekrutierung", "Talent und Performance", "Zeiterfassung und Abwesenheitsmanagement" sowie "Learning". Somit wird nur eine einzige Softwarelösung für wesentliche Teile wichtiger Personalprozesse eingesetzt. In 2019 haben wir die Vernetzung von Workday mit anderen Systemen fortgesetzt und die Anzahl der Mitarbeiter und Bewerber, die das System regelmäßig und aktiv nutzen, stetig gesteigert. Die Auswertung unserer zentral verfügbaren globalen Daten ermöglicht uns umfangreiche Analysen. Die daraus resultierenden Schlussfolgerungen bieten eine fundierte Grundlage für ständige Prozessverbesserungen und Entscheidungen.

Unser Ziel ist es, unsere Mitarbeiter individuell - auch im internationalen Umfeld - zu entwickeln und gleichzeitig erfolgreich und nachhaltig an PUMA zu binden. Auf Basis von Workday findet deshalb neben der Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung im Rahmen des Talentmanagements ebenfalls eine systematische, vorausschauende Nachfolgeplanung statt. In den jährlich stattfindendenMitarbeitergesprächen werden die im Konzern vorhandenen Talente identifiziert und auf der Grundlage individueller Entwicklungspläne gefördert. Durch diese Art des Talentmanagements bieten wir unseren Mitarbeitern attraktive Karriere- und Entwicklungschancen.

Die ständige fachliche und individuelle Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter stellt darüber hinaus sicher, dass unsere Belegschaft über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, welche kontinuierliches Wachstum und Marktkompetenz, insbesondere in Zeiten des digitalen Wandels, gewährleisten. Unser Trainingsangebot umfasst deshalb eine Vielzahl von Schulungen und Workshops, sowohl online als auch offline, standardisiert oder speziell auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Die ständige Weiterentwicklung unseres PUMA-Trainingsangebotes garantiert, dass unsere Mitarbeiter jederzeit innovative und vielfältige Möglichkeiten haben, ihre Qualifikationen zu erweitern und bestehende Kompetenzen auszubauen beziehungsweise neue Fähigkeiten zu erwerben. Dies dient sowohl der Erreichung persönlicher Ziele der Mitarbeiter als auch den Unternehmenszielen.

Um unsere Belegschaft für den digitalen Wandel zu begeistern und vorzubereiten, haben wir 2019 begonnen weltweit Mitarbeiter zu "agilen Coaches" auszubilden. Diese wenden agile Arbeitsmethoden an,

können das Wissen an andere Kollegen vor Ort weitergeben und stehen gleichzeitig als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Zusätzlich zu den Trainingsinhalten für Führungskräfte des ILP

(International Leadership Programm), qualifizieren wir unsere Mitarbeiter durch externe und interne Trainings zu agilen Methoden wie z.B. Scrum, Design Thinking und KanBan. Das große Interesse und die stetig steigenden Teilnehmerzahlen zeigen, dass wir uns hier auf einem guten Weg befinden.

Um Talenten aller Ebenen adäquate Einstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, wird neben dem Angebot an unterschiedlichen Ausbildungen und dualen Studiengängen auch die systematische

Weiterbildung der Fach- und Führungskräfte gefördert.

Um ein einheitliches Verständnis von Führung über das gesamte Unternehmen hinweg zu gewährleisten absolvieren weltweit sämtliche Führungskräfte unser internes aus den Seminarreihen ILP ("International Leadership Programm") sowie ILP² bestehendes Führungskräfte-Trainings-Programm. Es entwickelt die Teilnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg, gibt ihnen die Möglichkeit das neu erlernte Wissen zwischen den einzelnen Modulen in der Praxis anzuwenden und sich mit den anderen Seminarteilnehmern auszutauschen um voneinander zu lernen. Unser Ziel ist es den Mitarbeitern die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Führung Ihres Teams zu vermitteln. Sie erhalten intensive Schulungs- und Coaching-Einheiten - darunter interaktives Lernen, Rollensimulationen und Best-

Practice-Lernen - sowie gemeinsame Projekte. Insbesondere der digitale Wandel und die sich verändernde Arbeitswelt stellen neue Herausforderungen an unsere Führungskräfte.

Themenschwerpunkte sind deshalb insbesondere Coaching, achtsame Mitarbeiterführung ("Mindful Leadership") sowie agile Arbeitsmethoden. Mitarbeiter, die zum ersten Mal eine Führungsrolle übernehmen werden durch das Training vom Mitarbeiter zur Führungskraft auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. Dieses Programm beinhaltet neben dem Trainingsbaustein auch individuelles Coaching.

Wir führen Personalentwicklungsprogramme (Speed Up und Speed Up²) für Mitarbeiter auf unterschiedlichen Ebenen durch. Dank der Übernahme fachübergreifender Projekte und Aufgaben, gezielter Trainings, Mentoring und Coaching sowie Jobrotationen erhalten verschiedene Gruppen von Top-Talenten eine intensive Vorbereitung auf den nächsten Schritt in der Karriere. Die erhöhte Sichtbarkeit bis hin zur obersten Führungsebene, die Schaffung von funktionsübergreifenden Kooperationen und die Etablierung eines starken Netzwerks sind ebenfalls wesentliche Bestandteile dieses Programms.

Um Feedback von unseren Mitarbeitern zu erhalten und sie bei der Gestaltung ihres Arbeitsumfeldes einzubeziehen, haben wir im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit dem externen Anbieter Willis Towers Watson eine weltweite Mitarbeiterumfrage durchgeführt. Mehr als 9.750 Mitarbeiter nahmen teil und nutzten die Chance, ihre Meinung zu ihrem Arbeitsplatz und ihrem Berufsleben mitzuteilen. Wir sind stolz auf das Ergebnis von 91% Mitarbeiterengagement und schätzen die Loyalität unserer Mitarbeiter gegenüber der Marke. Mit 63% hat die Kategorie "Wandel bzw. Veränderung" den geringsten Anteil an "positiven" Antworten erreicht und wurde damit als wichtiges zukünftiges Handlungsfeld identifiziert. Die Ergebnisse wurden auf globaler, lokaler und Abteilungsebene kommuniziert und notwendige Verbesserungsmaßnahmen definiert.

Betriebsrat

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Im Jahr 2019 vertrat der PUMA SE Betriebsrat (das Europäische Betriebsratsgremium der PUMA SE) Arbeitnehmer aus 15 europäischen Ländern und hatte 18 Mitglieder. Der deutsche Betriebsrat der PUMA SE hatte 15 Mitglieder und vertritt die Arbeitnehmer des PUMA Konzerns in Deutschland. Die Interessen von Mitarbeitern mit Behinderung werden von einem gewählten Mitglied des Betriebsrats vertreten.

Vergütung

Wir bei PUMA bieten unseren Mitarbeitern ein zielgerichtetes und konkurrenzfähiges Vergütungssystem, das aus mehreren Komponenten besteht. Neben einem fixen Basisgehalt tragen das PUMA-Bonussystem, Gewinnbeteiligungsprogramme sowie diverse Sozialleistungen und immaterielle Vergünstigungen zu einem leistungsgerechten Vergütungssystem bei. Für die obere Managementebene bieten wir außerdem langfristige Anreizprogramme an, die nachhaltige Geschäftsergebnisse honorieren. Das Bonussystem ist transparent gestaltet und weltweit vereinheitlicht. Incentives sind ausschließlich an Unternehmensziele gekoppelt.

Steuerungssystem

Wir nutzen verschiedene Kennzahlen zur Steuerung unserer Leistung im Hinblick auf unsere obersten Unternehmensziele. Im finanzbezogenen Bereich haben wir als zentrale Ziele Wachstum und Profitabilität definiert. Daher konzentrieren wir uns auf die Verbesserung von Umsatz, Rohertragsmarge und operativem Ergebnis (EBIT). Diese stellen die finanziellen Steuerungsgrößen von wesentlicher Bedeutung dar. Darüber hinaus streben wir eine Minimierung des Working Capital und eine Verbesserung des Freien Cashflows an. Das Planungs- und Steuerungssystem unseres Konzerns ist darauf angelegt, eine Vielzahl von Instrumenten bereitzustellen, um die aktuelle Geschäftsentwicklung zu bewerten und daraus künftige Strategie- und Investitionsentscheidungen abzuleiten. Dazu erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der wichtigsten Finanzkennzahlen des PUMA-Konzerns und ein monatlicher Vergleich mit den Budgetzielen. Zielabweichungen werden detailliert analysiert und bei negativen Abweichungen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen.

Die Veränderung der Umsatzerlöse wird auch durch Währungseffekte beeinflusst. Daher geben wir, um entscheidungsrelevante Informationen zur Beurteilung der Umsatzlage zu vermitteln, neben den Umsätzen in der Berichtswährung Euro auch die um Währungseffekte bereinigte Umsatzveränderung an. Die währungsbereinigten Umsatzgrößen dienen Vergleichszwecken und ergeben sich, wenn die Vorjahresbeträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Fremdwährungsabschlüsse nicht mit den Durchschnittskursen des Vorjahres, sondern mit den entsprechenden Durchschnittskursen des aktuellen Berichtjahres umgerechnet werden. Dabei sind währungsbereinigte Kennzahlen nicht als Ersatz oder höherwertige Finanzkennzahlen, sondern stets als Zusatzinformation anzusehen.

Wir nutzen die Kennzahl Freier Cashflow, um die Finanzmittelveränderung nach Abzug aller Aufwendungen, die zur organischen Erhaltung oder Erweiterung des PUMA-Konzerns getätigt wurden, zu ermitteln. Der Freie Cashflow berechnet sich aus den Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit. Darüber hinaus nutzen wir die Kennzahl Freier Cashflow vor Akquisitionen, welche aufbauend auf dem Freien Cashflow eine Bereinigung um Ein- und Auszahlungen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen stehen, vornimmt.

Zur Beurteilung der Finanzlage verwenden wir die Kennzahl Working Capital. Im Deutschen oft als Betriebskapital bezeichnet, handelt es sich dabei im Wesentlichen um die Differenz aus den kurzfristigen Vermögenswerten, insbesondere den Vorräten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Der Bestand an Flüssigen Mitteln, die positiven und negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente und die kurzfristigen Finanz- und Leasingverbindlichkeiten sind nicht im Working Capital enthalten.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren haben bei PUMA nur eine untergeordnete Bedeutung als Steuerungsgrößen.

Die Berechnung der zentralen Kennzahlen, die von PUMA zur Unternehmenssteuerung verwendet werden, ist wie folgt definiert:

Die Erfassung der Umsatzerlöse richtet sich nach den Vorgaben des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.

Die Rohertragsmarge von PUMA berechnet sich als Umsatzkosten dividiert durch die Umsatzerlöse. Die Umsatzkosten beinhalten im Wesentlichen den Buchwert der Vorräte, die während der Periode als Aufwand erfasst wurden.

Das operative Ergebnis (EBIT) von PUMA ergibt sich aus der Summe der Umsatzerlöse und Lizenz- und Provisionserträge, abzüglich der Umsatzkosten und der Sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen. Das EBIT ist definiert als operatives Ergebnis nach Abschreibungen, Rückstellungen und Wertminderungsaufwendungen, vor Zinsen (= Finanzergebnis) und vor Steuern. Das Finanzergebnis beinhaltet Zinserträge und Zinsaufwendungen und Währungsumrechnungsdifferenzen sowie im Vorjahr das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen. Die EBIT-Marge berechnet sich als EBIT dividiert durch die Umsatzerlöse.

Das Working Capital von PUMA berechnet sich ausgehend von der Summe der kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der Summe der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Zusätzlich werden die Flüssigen Mittel und die positiven und negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente herausgerechnet. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter den Posten Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, die nicht dem Working Capital zugehörig sind, ausgewiesen. Die kurzfristigen Finanz- und Leasingverbindlichkeiten sind ebenso nicht im Working Capital enthalten.

Um die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse auf die Ertragslage des PUMA-Konzerns so transparent wie möglich darzustellen, haben wir zusätzlich die Auswirkung des neuen Rechnungslegungsstandards auf das operative Ergebnis vor Zinsen (= Finanzergebnis), Steuern und Abschreibungen (EBITDA) dargestellt. Das EBITDA berechnet sich auf Grundlage des operativen Ergebnisses (EBIT) unter Hinzurechnung der Abschreibungen, welche gegebenenfalls auch die angefallenen Wertminderungsaufwendungen auf Sach- und Finanzanlagen beinhalten. Die EBITDA-Marge berechnet sich als EBITDA dividiert durch die Umsatzerlöse.

Angaben zum nichtfinanziellen Bericht

Gemäß §§ 289b und 315b HGB sind wir verpflichtet, für die PUMA SE und den PUMA-Konzern eine nichtfinanzielle Erklärung im zusammengefassten Lagebericht oder einen nichtfinanziellen Bericht außerhalb des zusammengefassten Lageberichts zu erstellen, in dem wir über ökologische, gesellschaftliche und andere nichtfinanzielle Aspekte berichten. PUMA veröffentlicht bereits seit 2003 Nachhaltigkeitsberichte gemäß den Vorgaben des Global Reporting Initiative (GRI) und seit 2010 die Finanzdaten zusammen mit den Nachhaltigkeitskennzahlen in einem Bericht. Vor diesem Hintergrund berichten wir die geforderten Informationen nach §§ 289b und 315b HGB im Kapitel Nachhaltigkeit in unserem Geschäftsbericht. Der nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2019 kann spätestens ab dem 30. April 2020 an folgender Stelle auf unserer Internetseite abgerufen werden:http://about.puma.com/de-de/investor-relations/financial-reports

Zudem sind wichtige Nachhaltigkeitsinformationen auf der PUMA Homepage im Bereich Nachhaltigkeit jederzeit abrufbar:http://about.puma.com/de/nachhaltigkeit

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Weltkonjunktur

Gemäß der Winterprognose des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (ifw Kiel) vom 11. Dezember 2019 hat sich die Dynamik der Weltwirtschaft im Jahr 2019 verringert. Für das Jahr 2019 erwarten die Experten des ifw Kiel einen Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,0%. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 0,2% gegenüber der Sommerprognose. Die Erwartung für das Jahr 2019 liegt zudem 0,7% unter dem Wachstum des weltweiten BIP im Jahr 2018 (3,7%).

Die Weltkonjunktur wurde im Jahr 2019 durch eine Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und China belastet. Die Erhöhung der Zollsätze und die Ausweitung der Zölle auf zusätzliche Warengruppen hat den Handel zwischen beiden Ländern stark verringert und zu höheren wirtschaftlichen Unsicherheiten im Welthandel sowie einer schwächeren Industrieproduktion geführt. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften hat sich die Konjunktur insgesamt weiter verschlechtert. In den Vereinigten Staaten von Amerika sind die kräftigen fiskalischen Impulse, insbesondere in Form der Steuerreform aus dem Jahr 2018, ausgelaufen. Demgegenüber hat sich das Expansionstempo im Euroraum, vor allem aufgrund einer lebhaften privaten Konsumnachfrage, nicht weiter verringert. In Japan und im Vereinigten Königreich zog die Industrieproduktion sogar an. Dies hat insgesamt dazu geführt, dass sich das im Vorjahr zu beobachtende Konjunkturgefälle zwischen den fortgeschrittenen Volkswirtschaften im Verlauf des Jahres 2019 verringert hat.

In den Schwellenländern ist im Jahr 2019 hingegen eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Dynamik festzustellen, da sich insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert haben. Eine expansivere Ausrichtung der Geldpolitik und niedrigere Zinsen in den Vereinigten Staaten von Amerika haben zu einem geringeren Abwertungsdruck auf die Währungen in den Schwellenländern geführt und eine spürbare Leitzinssenkung in zahlreichen Schwellenländern ermöglicht. Die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Schwellenländern ist jedoch unterschiedlich. Während sich in China und in Indien die Zuwachsraten des BIP verringerten, verzeichneten Brasilien, Russland und die übrigen asiatischen Schwellenländer einen Anstieg des Expansionstempos.

Sportartikelbranche

Ungeachtet geopolitischer Spannungen und Handelskonflikte, verzeichnete die Sportartikelbranche auch im Jahr 2019 weltweit ein starkes Wachstum. Mehr Bewegung und sportliche Betätigung sowie eine zunehmend gesundere und nachhaltigere Lebensführung gewannen weiterhin, für einen immer größer werdenden Teil der Weltbevölkerung, an Bedeutung. Zudem stieg die Beliebtheit von Sportschuhen und Sportbekleidung als fester Bestandteil der Alltagsmode ("Athleisure"). Darüber hinaus führten höhere Einkommen der privaten Haushalte aufgrund eines stabilen Arbeitsmarktes zu einem Anstieg der Konsumausgaben für Sportartikel.

Umsatzlage

Darstellung der Umsatzentwicklung 2019 im Vergleich zum Ausblick

Im Lagebericht 2018 hatte PUMA für das Geschäftsjahr 2019 einen währungsbereinigten Anstieg der Umsatzerlöse von rund 10% in Aussicht gestellt. Diese Prognose wurde unterjährig mehrmals erhöht und PUMA erwartete nun für das Geschäftsjahr 2019 einen währungsbereinigten Umsatzanstieg von rund 15%. PUMA konnte die angepasste Prognose im Gesamtjahr 2019 übertreffen und somit das ursprünglich angestrebte Umsatzziel überschreiten.

Die Umsatzentwicklung wird im Folgenden detailliert erläutert.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse von PUMA erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 in der Berichtswährung Euro um 18,4% auf 5.502,2 Mio. und übertrafen damit erstmalig die Umsatzmarke von 5 Milliarden Euro. Währungs-bereinigt erhöhten sich die Umsätze um 16,7%. Alle Regionen und alle Produktbereiche trugen mit zweistelligen Wachstumsraten zu dieser Entwicklung bei.

Umsatzerlöse in € Mio.

(Sales in € million)

2019

2018

2017

2016

2015

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

5.500

6.000

Im Produktbereich Schuhe stiegen die Umsätze in der Berichtswährung Euro um 16,8% auf € 2.552,5 Mio. Währungsbereinigt erhöhte sich der Umsatz um 15,6%. Die stärksten Zuwächse wurden dabei in den Kategorien Sportstyle, Running and Training und Motorsport erzielt. Der Anteil dieses Produkt-bereichs an den gesamten Umsatzerlösen verringerte sich leicht von 47,0% im Vorjahr auf 46,4% im Jahr 2019.

Die Umsätze im Produktbereich Textilien erhöhten sich in der Berichtswährung Euro um 22,6% auf 2.068,7 Mio. Währungsbereinigt stieg der Umsatz um 20,5%. Damit übertrafen Textilien erstmalig in einem Jahr die Umsatzmarke von 2 Milliarden Euro. Die Kategorie Sportstyle war der Haupttreiber des Umsatzwachstums. Zusätzlich trugen auch die Kategorien Running and Training und Motorsport zu diesem Wachstum mit bei. Bezogen auf den Konzernumsatz erhöhte sich der Anteil des Produktbereichs Textilien auf 37,6% (Vorjahr: 36,3%).

Der Produktbereich Accessoires verzeichnete in der Berichtswährung Euro einen Umsatzanstieg von 13,5% auf € 881,1 Mio. Dies entspricht einem währungsbereinigten Umsatzwachstum von 11,1%.

Höhere Umsätze, insbesondere mit Socken und Bodywear sowie mit Cobra Golfschlägern, trugen zu diesem Umsatzanstieg bei. Der Anteil am Konzernumsatz verringerte sich leicht von 16,7% im Vorjahr auf 16,0% im Jahr 2019.

Umsatz nach Produktbereichen in € Mio.

(Sales by product divisions in € million)

3.000

2.500

2.000

1.500

1.000

500

0

2015

Accessoires (Accessories)

2016

2017

2018

Textilien

Schuhe

(Apparel)

(Footwear)

2019

Einzelhandelsaktivitäten

Der direkte Vertrieb an unsere Konsumenten (das sogenannte "Direct to Consumer-business") stellt die eigenen Einzelhandelsaktivitäten von PUMA dar. Diese beinhalten die Verkäufe an unsere Kunden in den eigenen Einzelhandelsgeschäften von PUMA, die sogenannten "Full-Price-Stores" und "Factory-Outlets" sowie das E-Commerce-Geschäft auf unseren eigenen Online-Plattformen. Die eigenen Einzelhandels-aktivitäten von PUMA gewährleisten die regionale Verfügbarkeit unserer Produkte und die Präsentation der Marke PUMA in einem zu unserer Markenpositionierung passenden Umfeld.

Der Umsatz von PUMA aus eigenen Einzelhandelsaktivitäten erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 währungsbereinigt um 22,0% auf 1.395,3 Mio. Dies entspricht einem Anteil von 25,4% am Gesamt-umsatz (Vorjahr: 24,3%). Die Umsatzsteigerung ist sowohl auf höhere Umsätze auf bestehenden Verkaufsflächen als auch auf die gezielte Erweiterung unseres Portfolios an eigenen Einzelhandel-sgeschäften zurückzuführen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde, neben der Eröffnung weiterer Einzelhandelsgeschäfte an ausgewählten Standorten weltweit, wie zum Beispiel auf der Fifth Avenue in New York, die stetige Optimierung unseres Portfolios an eigenen Geschäften und zugleich die Modernisierung bestehender Einzelhandelsgeschäfte gemäß dem "Forever Faster"-Storekonzept weiter vorangetrieben. Dadurch soll das Einkaufserlebnis unserer Kunden weiter verbessert und eine noch attraktivere Präsentation der PUMA-Produkte und der dazugehörigen Technologien ermöglicht werden, um die Positionierung von PUMA als Sportmarke weiter zu stärken.

Unser E-Commerce-Geschäft verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin ein stark überdurchschnittliches Umsatzwachstum. Dies war unter anderem auf die Ausweitung des Produktangebots in den Online-Stores weltweit und auf unsere gezielten Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Geschäft zurückzuführen. Darüber hinaus waren unsere E-Commerce-Aktivitäten an speziellen Tagen im Online-Geschäft, wie beispielsweise am Singles-Day in China, dem bedeutendsten Onlineshopping-Tag der Welt und am sogenannten "Black-Friday" beziehungsweise dem "Cyber Monday", überaus erfolgreich.

Retailumsätze

(Retail sales)

2015

2016

2017

2018

2019

Lizenzgeschäft

PUMA vergibt für verschiedene Produktbereiche (zum Beispiel Uhren, Brillen und Parfüm) Lizenzen an unabhängige Partner, die neben Design, Entwicklung und Herstellung auch für den Vertrieb dieser Produkte zuständig sind. Darüber hinaus sind noch einige Vertriebslizenzen für verschiedene Märkte in den Lizenzumsätzen enthalten. Die Lizenz- und Provisionseinnahmen von PUMA erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 um 53,9% auf € 25,1 Mio. Der Anstieg war hauptsächlich auf neue Kooperationen zurückzuführen.

Regionale Entwicklung

Bei der folgenden Erläuterung der regionalen Umsatzverteilung sind die Umsätze der jeweiligen Region des Kunden zugeordnet ("Kundenstandort"). Die Unterteilung erfolgt dabei nach drei geographischen Regionen (EMEA, Amerika und Asien/Pazifik). Eine weiterführende regionale Darstellung der Umsätze nach dem Sitz der jeweiligen Konzerngesellschaft findet sich unter der Textziffer 26 im Konzernanhang.

Die Umsatzerlöse von PUMA erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 in der Berichtswährung Euro um 18,4%. Dies entspricht einem währungsbereinigten Umsatzanstieg von 16,7% gegenüber dem Vorjahr.

Alle Regionen trugen mit zweistelligen Wachstumsraten zu dieser Entwicklung bei.

In der Region EMEA stiegen die Umsätze in der Berichtswährung Euro um 11,2% auf 2.001,4 Mio.

(währungsbereinigt +11,2%). Damit wurde in der Region EMEA erstmalig die Umsatzmarke von 2 Milliarden Euro übertroffen. Besonders starke Zuwächse kamen dabei aus den Ländern Deutschland, Italien und Spanien, die ein zweistelliges Umsatzwachstum verzeichneten. Die Länder Russland, Ukraine und Türkei entwickelten sich mit zweistelligen Zuwachsraten ebenfalls sehr gut. Bezogen auf den Konzernumsatz verringerte sich der Anteil der Region EMEA von 38,7% im Vorjahr auf 36,4% im Jahr 2019.

Mit Blick auf die Produktbereiche verzeichneten die Umsätze mit Schuhen einen währungsbereinigten Anstieg von 8,6%. Die Umsätze mit Textilien erhöhten sich währungsbereinigt um 14,8% und bei den Accessoires stiegen die Umsätze währungsbereinigt um 10,6%.

Umsätze EMEA in € Mio.

(EMEA sales in € million)

2.250

2.000

1.750

1.500

1.250

1.000

750

500

250

0

2015

2016

2017

2018

2019

In der Region Amerika erhöhten sich die Umsätze in der Berichtswährung Euro um 20,6% auf € 1.944,0

Mio. Währungsbereinigt stiegen die Umsätze um 17,9%. Sowohl Nord- als auch Lateinamerika trugen mit zweistelligen Wachstumsraten zum Umsatzanstieg bei. Während in Nordamerika positive Währungs-kurseffekte verzeichnet wurden, hatte die Schwäche des argentinischen Pesos gegenüber dem Euro jedoch einen deutlich negativen Währungskurseffekt auf die Umsätze in der Berichtswährung Euro. Der

Anteil der Region Amerika am Konzernumsatz erhöhte sich leicht von 34,7% im Vorjahr auf 35,3% im Jahr 2019.

In Bezug auf die Produktbereiche verzeichneten sowohl Schuhe (währungsbereinigt +19,2%) als auch Textilien (währungsbereinigt +21,5%) ein sehr gutes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr. Bei den Accessoires stiegen die Umsätze währungsbereinigt um 8,8%.

In der Region Asien/Pazifik war das Umsatzwachstum besonders stark. Hier stiegen die Umsätze in der Berichtswährung Euro um 26,0% auf € 1.556,9 Mio. Dies entspricht einem währungsbereinigten Umsatzanstieg von 22,8%. Haupttreiber des Wachstums in der Region waren vor allem der Großraum China und Indien, welche jeweils eine überdurchschnittlich hohe zweistellige Wachstumsrate verzeichneten. Der Anteil der Region Asien/Pazifik am Konzernumsatz erhöhte sich deshalb von 26,6% im Vorjahr auf 28,3% im Jahr 2019.

Bei den Produktbereichen entwickelten sich sowohl Schuhe (währungsbereinigt +20,1%) und Textilien (währungsbereinigt +26,0%) als auch Accessoires (währungsbereinigt +21,8%) mit zweistelligen Wachstumsraten sehr stark.

Umsätze Asien/Pazifik in € Mio.

(Asia/Pacific sales in € million)

1.750

1.500

1.250

1.000

750

500

250

0

2015

2016

2017

2018

2019

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung

€ Mio.

Umsatzerlöse

5.502,2

Umsatzkosten

-2.815,8

Rohertrag

2.686,4

Lizenz- und Provisionserträge

25,1

Sonstige operative Erträge und Aufwendungen

-2.271,3

Operatives Ergebnis (EBIT)

440,2

8,0%

337,4

Finanzergebnis / Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

-22,6

-0,4%

-24,0

Gewinn vor Steuern (EBT)

417,6

7,6%

313,4

Ertragsteuern

-108,6

-2,0%

-83,6

Steuerquote

-26,0%

-26,7%

Nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnisse

-46,6

-0,8%

-42,4

Konzernergebnis

262,4

4,8%

187,4

Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (Mio. Stück) *

149,52

149,47

Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien, verwässert (Mio. Stück) *

149,52

149,47

Ergebnis je Aktie in € *

1,76

1,25

Ergebnis je Aktie, verwässert in € *

1,76

1,25

2019%

100,0%4.648,3

-51,2%-2.399,0

48,8%2.249,4

2018

0,5%-41,3%-1.928,4

€ Mio.

%

+/- %

100,0%

18,4%

-51,6%

17,4%

48,4%

19,4%

0,4%

53,9%

-41,5%

17,8%

7,3%

30,5%

-0,5%

-5,8%

6,7%

33,3%

-1,8%

30,0%

-0,9%

10,0%

4,0%

40,0%

0,0%

0,0%

40,0%

40,0%

16,3

* Das Ergebnis je Aktie und die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien im Vorjahreszeitraum wurde rückwirkend an den Aktiensplit, der im 2. Quartal 2019 durchgeführt wurde, im Verhältnis 1:10 angepasst

Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die folgenden Erläuterungen betreffen die Auswirkungen der Erstanwendung des neuen Rechnungs-legungsstandards IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019. Im Rahmen des Übergangs auf die neue Leasingbilanzierung hat PUMA die Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen und keine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen durchgeführt. Die in der obigen IFRS-Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2018 bleiben somit unverändert und sind auf Grundlage des vorangegangenen Rechnungslegungsstandards für Leasingverhältnisse nach IAS 17 ermittelt.

Deshalb werden im Folgenden die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 auf die Ertragslage des PUMA-Konzerns dargestellt und erläutert, um dadurch eine vollständige Vergleichbarkeit mit den berichteten Vorjahreszahlen zu gewährleisten.

Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ergab sich im Geschäftsjahr 2019 ein positiver Effekt auf das operative Ergebnis (EBIT) in Höhe von +19,2 Mio. Dieser beruht auf einem Rückgang der Mietaufwendungen um 167,3 Mio. und einem Anstieg der Abschreibungen in Bezug auf die bilanzierten Nutzungsrechte in Höhe von 148,1 Mio. Unter Berücksichtigung von hieraus resultierenden Zinseffekten (€ -29,7 Mio.) und latenten Steuereffekten (€ +2,8 Mio.) ergab sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt ein leicht negativer Effekt auf das Konzernergebnis in Höhe von -7,7 Mio. In Bezug auf das Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dies einem Rückgang von -0,05.

Für eine ausführliche Beschreibung der neuen Rechnungslegungsvorschriften sowie der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019 verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 1

Grundsätzliches.

Darstellung der Ertragsentwicklung 2019 im Vergleich zum Ausblick

Im Ausblick des Geschäftsberichts 2018 prognostizierte PUMA für das Geschäftsjahr 2019 eine leichte Verbesserung der Rohertragsmarge. Bei den sonstigen operativen Erträgen und Aufwendungen erwartete PUMA einen leicht schwächeren Anstieg im Vergleich zu den Umsatzerlösen. Die Prognose für das operative Ergebnis (EBIT) lag in einer Bandbreite zwischen € 395 Mio. und € 415 Mio. Diese Prognose beinhaltete bereits die Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Zudem wurde für das Geschäftsjahr 2019 eine deutliche Verbesserung des Konzerngewinns erwartet.

Diese Prognosen wurden in Bezug auf das operative Ergebnis unterjährig mehrmals leicht angehoben und PUMA erwartete nun ein operatives Ergebnis (EBIT) in einer Bandbreite zwischen € 420 Mio. und € 430

Mio. Übereinstimmend mit den bisherigen Prognosen erwartete der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 weiterhin eine deutliche Verbesserung des Konzerngewinns.

PUMA konnte die angehobene Prognose im Gesamtjahr 2019 in vollem Umfang erreichen beziehungs-weise in Bezug auf das operative Ergebnis sogar leicht übertreffen. Damit hat PUMA die für 2019 ursprünglich angestrebte Verbesserung des operativen Ergebnisses leicht übertroffen.

Die Ertragsentwicklung wird im Folgenden detailliert erläutert.

Rohertragsmarge

Der Rohertrag von PUMA erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 19,4% von € 2.249,4 Mio. auf 2.686,4

Mio. Die Rohertragsmarge verbesserte sich um 40 Basispunkte von 48,4% auf 48,8%. Dies war vor allem auf positive Effekte aus dem Produktmix und dem regionalen Mix sowie auf einen höheren Anteil an eigenen Einzelhandelsumsätzen zurückzuführen. Zusätzlich trugen leicht positive Wechselkurseffekte zur Verbesserung der Rohertragsmarge bei.

Die Rohertragsmarge im Produktbereich Schuhe erhöhte sich von 45,8% im Vorjahr auf 46,4% im Jahr 2019. Bei den Textilien stieg die Rohertragsmarge von 50,9% auf 51,1% und die Rohertragsmarge für Accessoires verbesserte sich ebenfalls von 50,3% auf 50,5%.

Rohertrag/Rohertragsmarge (Gross profit/Gross profit margin)

2015

2016

2017

2018

2019

Rohertrag in € Mio.

Rohertragsmarge in %

(Gross profit in € million)

(Gross profit margin in %)

Sonstige operative Erträge und Aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2019 wurden gezielt weitere Ausgaben für Marketing und Investitionen in unsere eigenen Einzelhandelsgeschäfte getätigt. Dies soll dazu beitragen, PUMA als schnellste Sportmarke der Welt zu positionieren und die Markenbegehrtheit von PUMA weiter zu steigern. Die Investitionen in Retail sollen zudem eine noch attraktivere Präsentation der PUMA-Produkte und der dazugehörigen Innovationen und Technologien ermöglichen. Neben der Modernisierung der eigenen Einzelhandels-geschäfte wurden im Jahr 2019 auch zahlreiche weitere Einzelhandelsgeschäfte an ausgewählten Standorten weltweit, wie zum Beispiel auf der Fifth Avenue in New York, eröffnet. Darüber hinaus wurde die Modernisierung unserer IT-Infrastruktur weiter vorangetrieben. Zusätzlich verursachte der starke Umsatzanstieg höhere umsatzabhängige Kosten, vor allem im Logistikbereich. Dies führte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt zu einem Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendungen um 17,8% von 1.928,4 Mio. auf € 2.271,3 Mio. Aufgrund des leicht schwächeren Anstiegs dieser Aufwendungen im Vergleich zum Umsatz verbesserte sich die Kostenquote von 41,5% auf 41,3% des Umsatzes. Der konsequente Fokus auf eine strikte Kostenkontrolle hatte für PUMA weiterhin eine hohe Priorität und der erzielte operative Leverage, der sich in dem Rückgang der Kostenquote um 0,2% widerspiegelt, trug wesentlich zur Verbesserung der Profitabilität und dem Erreichen der finanziellen Ziele im Jahr 2019 bei.

Operative Aufwendungen in % vom Umsatz

(Operating expenses as a % of sales)

45%

40%

35%

2015

2016

2017

2018

2019

Innerhalb der Vertriebsaufwendungen kam es bei den Aufwendungen für Marketing/ Retail zu einer Steigerung um 19,4% von € 931,2 Mio. auf 1.112,1 Mio. Diese Entwicklung steht vorrangig in Verbindung mit der konsequenten Weiterführung der "Forever Faster"-Markenkampagne sowie der gestiegenen Anzahl an eigenen Einzelhandelsgeschäften. Die Kostenquote blieb mit 20,2% vom Umsatz nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die übrigen Vertriebsaufwendungen, welche vor allem umsatzabhängige Kosten und Transportkosten beinhalten, erhöhten sich um 19,7% auf € 709,2 Mio. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die höhere Anzahl eigener Einzelhandelsgeschäfte und auf höhere umsatzabhängige Aufwendungen im E-Commerce Bereich zurückzuführen. Die Kostenquote der übrigen Vertriebsaufwendungen lag im Jahr 2019 bei 12,9% vom Umsatz.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung/ Produktmanagement erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 16,9% auf 114,3 Mio. und die Kostenquote blieb konstant bei 2,1%. Die sonstigen operativen Erträge beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 4,2 Mio. und waren im 30

Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Kaufpreisverbindlichkeiten und Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen zurückzuführen. Die Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen erhöhten sich im Jahr 2019 nur um 3,6% von € 328,1 Mio. auf € 340,0 Mio. Die Kostenquote der Verwaltungs- und allgemeinen Aufwendungen verringerte sich dementsprechend von 7,1% auf 6,2%. Abschreibungen sind in den jeweiligen Kosten mit insgesamt € 246,4 Mio. (Vorjahr: € 81,5 Mio.) enthalten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus den Abschreibungen der Nutzungsrechte an Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16.

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)

Das Ergebnis vor Zinsen (= Finanzergebnis), Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 63,7% von € 419,5 Mio. auf € 686,6 Mio. Der Anstieg wurde in Höhe von € 167,2

Mio. durch die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Leasingbilanzierung (IFRS 16) positiv beeinflusst. Ohne diesen Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 16 hätte sich das EBITDA von PUMA gegenüber dem Vorjahr um rund 100 Mio. beziehungsweise um 23,8% auf 519,4 Mio. verbessert.

Operatives Ergebnis (EBIT)

Im Geschäftsjahr 2019 erhöhte sich das operative Ergebnis um 30,5% von € 337,4 Mio. im Vorjahr auf 440,2 Mio. Dieses Ergebnis liegt leicht über der angepassten EBIT-Prognose mit einer Bandbreite zwischen 420 Mio. und € 430 Mio. Die deutliche Verbesserung der Profitabilität im Geschäftsjahr 2019 ist auf das starke Umsatzwachstum in Verbindung mit der leichten Verbesserung der Rohertragsmarge und den leicht schwächeren Anstieg der sonstigen operativen Erträge und Aufwendung im Vergleich zum Umsatz zurückzuführen. Die EBIT-Marge stieg dementsprechend von 7,3% im Vorjahr auf 8,0% an.

Operatives Ergebnis

(Operating result - EBIT)

2015

2016

2017

2018

2019

operatives Ergebnis in € Mio.

in % vom Umsatz

(Operating result in € million)

(as a % of sales)

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis verbesserte sich im Jahr 2019 von insgesamt -24,0 Mio. im Vorjahr auf -22,6 Mio., trotz der zusätzlichen Zinsaufwendungen in Höhe von € 29,7 Mio. aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung (IFRS 16). Diese positive Entwicklung ist im Wesentlichen auf Gewinn aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 10,2 Mio. im Jahr 2019 zurückzuführen, denen Verluste aus der Währungsumrechnung von -14,4 Mio. im Vorjahr gegenüberstanden. Darüber hinaus erhöhten sich die Zinserträge von € 4,0 Mio. im Vorjahr auf € 7,2 Mio. und die Zinsaufwendungen gingen von 14,6 Mio. im Vorjahr auf € 13,9 Mio. zurück.

Gewinn vor Steuern (EBT)

Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete PUMA einen Gewinn vor Steuern von 417,6 Mio. Dies entspricht einer Erhöhung von 33,3% gegenüber dem Vorjahr (€ 313,4 Mio.). Der Steueraufwand lag bei € 108,6 Mio. im Vergleich zu € 83,6 Mio. im Vorjahr und die Steuerquote verringerte sich leicht von 26,7% auf 26,0% im Jahr 2019.

Nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnisse

Die nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisse beziehen sich auf Gesellschaften auf dem nordamerikanischen Markt, bei denen jeweils der selbe Gesellschafter Minderheitsanteile hält. Die Ergebisanteile dieses Gesellschafters erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 um 10,0% auf 46,6 Mio. (Vorjahr: 42,4 Mio.). Diese Gesellschaften betreffen die PUMA United North America und die PUMA United Canada, welche im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Verschmelzung und Umbenennung der Gesellschaften Janed, PUMA Accessories und PUMA Kids Apparel enstanden sind. Der Geschäftszeck dieser Gesellschaften ist der Vertrieb von Socken, Bodywear und Kinderbekleidung auf dem nordamerikanischen Markt.

Konzernergebnis

Das Konzernergebnis erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 40,0% von € 187,4 Mio. auf 262,4 Mio. Die deutliche Verbesserung des Konzernergebnisses resultierte im Wesentlichen aus dem starken Umsatzwachstum in Verbindung mit der Verbesserung der Rohertragsmarge und dem operativen Leverage. Die Verbesserung des Finanzergebnisses und die leicht rückläufige Steuerquote führten im Jahr 2019 ebenfalls zu einem positiven Effekt auf das Konzernergebnis. Unter Berücksichtigung des Aktiensplits im Verhältnis 1:10 erhöhten sich das Ergebnis je Aktie und das verwässerte Ergebnis je Aktie entsprechend um 40,0% von 1,25 im Vorjahr auf 1,76 im Jahr 2019.

Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 7. Mai 2020 vor, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 0,50 je Aktie aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE auszuschütten. Dies entspricht einer Erhöhung der Dividende bzw. der Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 um insgesamt 42,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 28,5% des Konzernergebnisses. Dies steht im Einklang mit der Dividendenpolitik der PUMA SE, welche eine Ausschüttung in Höhe einer Quote von 25% bis 35% des Konzernergebnisses vorsieht. Die Auszahlung der Dividende soll in den Tagen nach der Hauptversammlung, die über die Ausschüttung beschließt, erfolgen. Im Vorjahr wurde, unter rückwirkender Berücksichtigung des Aktiensplits im Verhältnis 1:10, eine Dividende in Höhe von 0,35 je Aktie ausgeschüttet.

Ergebnis / Dividende je Aktie (in €)

2015*

2016*

2017* **

2018*

2019

*Die Angaben für die Vorjahre wurden rückwirkend an den Aktiensplit, der im 2. Quartal 2019 durchgeführt wurde, im Verhältnis 1:10 angepasst ** einmalige Sonderdividende

Ergebnis je Aktie

Dividende je Aktie

Vermögens- und Finanzlage

Bilanz

31.12.2019

€ Mio.

%

€ Mio.

%

+/- %

Flüssige Mittel

518,1

11,8%

463,7

14,5%

11,7%

Vorräte

1.110,2

25,4%

915,1

28,5%

21,3%

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

611,7

14,0%

553,7

17,3%

10,5%

Andere kurzfristige Vermögenswerte (Working Capital)

196,0

4,5%

187,7

5,9%

4,4%

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

45,2

1,0%

72,6

2,3%

-37,8%

Kurzfristige Vermögenswerte

2.481,2

56,7%

2.192,8

68,4%

13,2%

Latente Steuern

237,7

5,4%

207,6

6,5%

14,5%

Nutzungsrechte an Vermögenswerten *

719,0

16,4%

0,0

0,0%

-

Sonstige langfristige Vermögenswerte

940,3

21,5%

806,8

25,2%

16,5%

Langfristige Vermögenswerte

1.897,0

43,3%

1.014,4

31,6%

87,0%

Summe Aktiva

4.378,2

100,0%

3.207,2

100,0%

36,5%

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

10,2

0,2%

20,5

0,6%

-50,3%

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

843,7

19,3%

705,3

22,0%

19,6%

Andere kurzfristige Verbindlichkeiten (Working Capital)

524,9

12,0%

447,3

13,9%

17,3%

Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten *

144,8

3,3%

0,8

0,0%

-

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

35,3

0,8%

21,3

0,7%

65,7%

Kurzfristige Verbindlichkeiten

1.558,9

35,6%

1.195,2

37,3%

30,4%

Latente Steuern

53,0

1,2%

47,7

1,5%

11,0%

Pensionsrückstellungen

34,1

0,8%

28,9

0,9%

18,1%

Langfristige Leasingverbindlichkeiten *

600,5

13,7%

7,5

0,2%

-

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

211,4

4,8%

205,7

6,4%

2,8%

Langfristige Verbindlichkeiten

899,0

20,5%

289,7

9,0%

210,3%

Eigenkapital

1.920,3

43,9%

1.722,2

53,7%

11,5%

Summe Passiva

4.378,2

100,0%

3.207,2

100,0%

36,5%

Working Capital

549,4

503,9

9,0%

- in % vom Umsatz

10,0%

10,8%

34

31.12.2018

* Nutzungsrechte an Vermögenswerten/ Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019

Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die folgenden Erläuterungen betreffen die Auswirkungen der Erstanwendung des neuen Rechnungs-legungsstandards IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019. Der neue Standard hat dazu geführt, dass sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell in Form eines Nutzungsrechts auf der Aktivseite der Bilanz und einer damit im Zusammenhang stehenden kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen sind. Im Rahmen des Übergangs auf die neue Leasingbilanzierung hat PUMA die Erleichterungsvorschrift in Anspruch genommen und keine rückwirkende Anpassung der Vorjahreszahlen durchgeführt. In der obigen Bilanz wurden die Nutzungsrechte an Vermögenswerten und die Leasingverbindlichkeiten als zusätzliche Bilanzposten ergänzt. Die Vorjahreszahlen blieben unverändert. Um eine vollständige Vergleichbarkeit mit den berichteten Vorjahreszahlen zu gewährleisten, werden deshalb im Folgenden die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Vermögenslage des PUMA-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 dargestellt und erläutert.

Die bilanzielle Erfassung der Nutzungsrechte an Vermögenswerten in Höhe von € 719,0 Mio. und die damit in Zusammenhang stehenden kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten (€ 144,8 Mio.) sowie die langfristigen Leasingverbindlichkeiten (€ 600,5 Mio.) führten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 zu einem deutlichen Anstieg der Bilanzsumme. Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten betreffen zum 31. Dezember 2019 eigene Einzelhandelsgeschäfte in Höhe von € 419,6 Mio., Warenläger und Distributionszentren in Höhe von € 175,7 Mio. und Sonstige Leasinggegenstände, im Wesentlichen Technische Anlagen und Maschinen sowie Kraftfahrzeuge, in Höhe von insgesamt 123,7 Mio.

Die deutlich gestiegene Bilanzsumme führte insbesondere zu einem Rückgang der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote, welche als Quotient von Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme berechnet wird, sank gegenüber dem Vorjahr von 53,7% auf 43,9% zum 31. Dezember 2019. In absoluten Zahlen erhöhte sich das Eigenkapital des PUMA-Konzerns jedoch um 11,5% von € 1.722,2 Mio. auf € 1.920,3 Mio. Sofern zu Vergleichszwecken die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten außer Acht gelassen werden würden, ergäbe sich zum 31. Dezember 2019 rechnerisch eine nahezu unveränderte Eigenkapitalquote von 52,9%.

Der neue Leasingstandard verursachte analog eine deutliche Erhöhung des Verschuldungsgrades, der sich als Quotient von Fremd- zu Eigenkapital ermittelt. Das Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital lag zum Jahresende 2018 bei 86%. Aufgrund der bilanziellen Erfassung der Leasingverbindlichkeiten ergab sich zum 31. Dezember 2019 ein Anstieg des Verschuldungsgrades auf nunmehr 128%. Sofern zu Vergleichs-zwecken die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten außer Acht gelassen werden würden, ergäbe sich zum 31. Dezember 2019 rechnerisch ein nahezu unveränderter Verschuldungsgrad von 89,2%.

Für eine ausführliche Beschreibung der neuen Rechnungslegungsvorschriften sowie der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019 verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 1 Grundsätzliches.

Eigenkapitalquote

PUMA verfügt unverändert über eine äußerst solide Kapitalausstattung. Zum Bilanzstichtag erhöhte sich das Eigenkapital des PUMA-Konzerns um 11,5% von € 1.722,2 Mio. im Vorjahr auf 1.920,3 Mio. zum 31. Dezember 2019. Aufgrund der vorangehend erläuterten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse stieg die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag jedoch um 36,5% von € 3.207,2

Mio. im Vorjahr auf € 4.378,2 Mio. an. Deshalb ergab sich daraus ein rechnerischer Rückgang der Eigenkapitalquote von 53,7% im Vorjahr auf 43,9% zum 31. Dezember 2019.

Bilanzsumme / Eigenkapitalquote

(Total assets / Equity ratio)

2015

2016

2017

2018

2019

Bilanzsumme in € Mio. (total assets in € million)

Eigenkapitalquote in % (equity ratio in %)

Working Capital

Trotz der deutlichen Steigerung der Umsatzerlöse und der gestiegenen Anzahl an eigenen Einzelhandelsgeschäften erhöhte sich das Working Capital im abgelaufenen Geschäftsjahr nur um 9,0% von 503,9 Mio. auf € 549,4 Mio. Im Verhältnis zum Umsatz des jeweiligen Geschäftsjahres entspricht dies einem Rückgang der Working Capital-Quote von 10,8% im Vorjahr auf 10,0% zum Jahresende 2019.

Die Vorräte erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 21,3% von € 915,1 Mio. auf € 1.110,2 Mio. Der Anstieg war auf frühere Wareneingänge zurückzuführen, um die Kapazitäten bei unseren Lieferanten auszulasten und die Verfügbarkeit der Produkte für unsere Kunden sicherzustellen. Zusätzlich führten eine höhere Anzahl an eigenen Einzelhandelsgeschäften und das erwartete Umsatzwachstum zur Erhöhung der Vorräte. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich aufgrund des aktiven Forderungsmanagements um 10,5% von € 553,7 Mio. auf € 611,7 Mio. Die anderen kurzfristigen Vermögenswerte, die dem Working Capital zuzurechnen sind, erhöhten sich leicht um 4,4% von 187,7 Mio. auf € 196,0 Mio.

Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 19,6% von € 705,3 Mio. auf € 843,7 Mio. Die anderen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die im Working Capital enthalten sind, erhöhten sich um 17,3% von € 447,3 Mio. auf 524,9 Mio. Der Anstieg der anderen kurzfristigen Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus höheren Kundenbonus- und Garantierückstellungen in Folge des starken Umsatzwachstums.

2015

2016

2017

2018

2019

Working Capital in € Mio. (in € million)

Working Capital in % vom Umsatz (as a % of sales)

Sonstige Vermögenswerte und Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, die ausschließlich den positiven Marktwert der derivativen Finanzinstrumente beinhalten, verringerten sich gegenüber dem Vorjahr von € 72,6 Mio. auf 45,2 Mio. Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten in Höhe von € 719,0 Mio. und die damit in Zusammenhang stehenden kurzfristigen und langfristigen Leasingverbindlichkeiten resultierten aus der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse. Die Nutzungsrechte betrafen zum 31. Dezember 2019 eigene Einzelhandelsgeschäfte in Höhe von € 419,6 Mio., Warenläger und Distributionszentren in Höhe von € 175,7 Mio. und Sonstige Leasinggegenstände, im Wesentlichen Technische Anlagen und Maschinen sowie Kraftfahrzeuge, in Höhe von insgesamt 123,7 Mio.

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte, die sich im Wesentlichen aus immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zusammensetzen, stiegen in Folge der Investitionen in das Anlagevermögen um 16,5% von € 806,8 Mio. auf € 940,3 Mio.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den negativen Marktwert der derivativen Finanz-instrumente beinhalten, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 21,3 Mio. auf 35,3 Mio.

Die Pensionsrückstellungen stiegen von € 28,9 Mio. im Vorjahr auf 34,1 Mio.

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten, welche im Wesentlichen die Schuldscheindarlehen über insgesamt € 160,0 Mio. enthalten, betrugen zum Bilanzstichtag € 211,4 Mio. (Vorjahr: € 205,7 Mio.).

Cashflow

Kapitalflussrechnung

20192018€ Mio.€ Mio.+/- %

313,4

33,3%

84,7

-

398,0

77,1%

-38,0

17,3%

-81,9

36,1%

278,1

97,3%

23,5

-

-130,2

67,7%

1,4

-43,6%

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

-218,7

-105,3

107,8%

Freier Cashflow

330,0

172,9

90,9%

Freier Cashflow (vor Akquisitionen)

331,2

149,4

121,7%

- in % vom Umsatz

6,0%

3,2%

Dividendenzahlung an Anteilseigner Mutterunternehmen

-52,3

-186,8

-72,0%

Dividendenzahlung an nicht beherrschende Gesellschafter

-18,6

-55,7

-66,6%

Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten

0,0

145,2

-100,0%

Auszahlungen für die Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten

-17,6

-16,6

5,8%

Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten

-140,8

-1,8

-

Andere Einzahlungen/ Auszahlungen

-43,6

-12,6

-

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit

-272,9

-128,3

112,7%

Wechselkursbedingte Veränderung der Flüssigen Mittel

-2,8

4,2

-

Veränderung der Flüssigen Mittel

54,3

48,7

11,5%

Flüssige Mittel am Anfang des Geschäftsjahres

463,7

415,0

11,7%

Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres

518,1

463,7

11,7%

38

Gewinn vor Steuern (EBT)

Finanzergebnis und zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge

Brutto Cashflow

Veränderung im Netto-Umlaufvermögen Steuerzahlungen und erhaltene Dividenden

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Auszahlungen für Akquisitionen/ Einzahlungen aus der Veräußerung von BeteiligungenAuszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen

Übrige Investitionstätigkeiten

417,6 287,2

704,8 -44,5 -111,5

548,8

-1,2 -218,4 0,8

Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse

Die Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019 führte zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises der Leasingzahlungen in der Kapitalflussrechnung. Bisher wurden alle Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse nach IAS 17 dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgt die Darstellung der Leasingzahlungen als Finanzierungsvorgang innerhalb des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit, da diese Zahlungen als Tilgung der Leasingverbindlichkeiten betrachtet werden.

Dies betraf folglich auch den Freien Cashflow, der sich als Summe des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit berechnet. Um eine vollständige Vergleichbarkeit mit den nicht angepassten Vorjahreszahlen zu gewährleisten, werden im Folgenden die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Kapitalflussrechnung des PUMA-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 dargestellt und erläutert.

Die Erstanwendung von IFRS 16 führte im Geschäftsjahr 2019, in Bezug auf die Abschreibungen der bilanziell erfassten Nutzungsrechte an Vermögenswerten und die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den Leasingverbindlichkeiten, zu einer Erhöhung des Brutto Cashflows und des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von € 170,5 Mio., da diese Abschreibungen und Zinsen nicht zahlungswirksam sind. Daraus ergab sich ein Anstieg des Freien Cashflows und des Freien Cashflows vor Akquisitionen um ebenfalls € 170,5 Mio. Die Leasingzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2019 dem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet, welcher dementsprechend um € 170,5 Mio. gegenüber dem Vorjahr zusätzlich belastet wurde.

Die Erstanwendung von IFRS 16 hatte keine Auswirkung auf den Bestand an Flüssigen Mitteln.

Für eine ausführliche Beschreibung der neuen Rechnungslegungsvorschriften sowie der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019 verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 1

Grundsätzliches.

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Der höhere Gewinn vor Steuern (EBT +33,3%) und die deutlich gestiegenen zahlungsunwirksamen Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Abschreibung der bilanziell erfassten Nutzungs-rechte an Vermögenswerten, führten im Geschäftsjahr 2019 zu einer Erhöhung des Brutto Cashflows um 77,1% von € 398,0 Mio. auf € 704,8 Mio.

Brutto Cashflow in € Mio.

(Gross cashflow in € million)

800

700

600

500

400

300

200

100

0

2015

2016

2017

2018

2019

Der anhaltend starke Fokus auf das Management des Working Capitals trug maßgeblich dazu bei, dass sich der Mittelabfluss aus der Veränderung des Netto-Umlaufvermögens* nur von € -38,0 Mio. im Vorjahr auf € -44,5 Mio. im Geschäftsjahr 2019 erhöhte. Der Mittelabfluss aus Steuerzahlungen und erhaltenen Dividenden erhöhte sich von € -81,9 Mio. im Vorjahr auf -111,5 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Insgesamt führte dies zu einer Verbesserung des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit um € 270,7 Mio. von € 278,1 Mio. auf € 548,8 Mio. Auch ohne den vorangehend erläuterten einmaligen Effekt in Höhe von € 170,5 Mio. im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse hätte sich der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um knapp mehr als € 100 Mio. verbessert.

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit stieg im Geschäftsjahr 2019 insgesamt von € 105,3 Mio. auf 218,7 Mio. Die darin enthaltenen Investitionen in das Anlagevermögen erhöhten sich entsprechend unserer Investitionsplanung von 130,2 Mio. im Vorjahr auf € 218,4 Mio. im Jahr 2019. Der Anstieg betraf im Wesentlichen Investitionen in eigene Einzelhandelsgeschäfte und in das neue Multichannel-Distributionszentrum in Deutschland. Darüber hinaus wurden die Investitionen in die Erneuerung der IT-Infrastruktur weitergeführt.

Die Auszahlungen für Akquisitionen im Jahr 2019 standen im Zusammenhang mit dem Erwerb der restlichen Anteile an der Genesis Group International Ltd.

________________________________________________________________________________________________________

* Das Netto-Umlaufvermögen beinhaltet das Working Capital sowie die kurzfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht dem Working Capital zuzurechnen sind. Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten sind nicht Teil des Netto-Umlaufvermögens.

Freier Cashflow vor Akquisitionen

Der Freie Cashflow vor Akquisitionen ergibt sich als Saldo der Mittelzuflüsse und -abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit. Zudem erfolgt eine Bereinigung um Ein- und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen stehen.

Der Freie Cashflow vor Akquisitionen erhöhte sich von 149,4 Mio. im Vorjahr auf 331,2 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Der Freie Cashflow vor Akquisitionen betrug 6,0% des Umsatzes gegenüber 3,2% im Vorjahr.

Ohne den einmaligen positiven Effekt in Höhe von € 170,5 Mio. in Folge der Erstanwendung von IFRS 16

Leasingverhältnisse hätte sich der Freie Cashflow vor Akquisitionen im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 7,6% beziehungsweise um 11,3 Mio. verbessert.

Freier Cashflow (vor Akquisitionen) in € Mio.

(Free cashflow (before acquisitions) in € million)

350

300

250

200

150

100

50

0

-50

-100

2015

2016

2017

2018

2019

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2019 beinhaltet der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit im Wesentlichen Dividendenzahlungen an die Anteilseigner der PUMA SE in Höhe von € 52,3 Mio. (Vorjahr: € 186,8 Mio.) und Dividendenzahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter in Höhe von € 18,6 Mio. (Vorjahr: € 55,7 Mio.). Darüber hinaus sind erstmalig die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten und damit in Zusammenhang stehende Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt € 170,5 Mio. im Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit enthalten. Insgesamt betrug der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit im Jahr 2019 272,9 Mio. (Vorjahr: Mittelabfluss in Höhe von 128,3 Mio.).

Ohne den einmaligen negativen Effekt in Höhe von € 170,5 Mio. in Folge der Erstanwendung von IFRS 16

Leasingverhältnisse hätte sich der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 25,9 Mio. verringert.

Zum 31. Dezember 2019 verfügte PUMA über Flüssige Mittel von 518,1 Mio. Dies entspricht einem Anstieg um 11,7% im Vergleich zum Vorjahr (€ 463,7 Mio.). Darüber hinaus verfügte der PUMA-Konzern zum 31. Dezember 2019 über Kreditlinien von insgesamt 687,6 Mio. (Vorjahr: € 691,9 Mio.). Die nicht ausgenutzten Kreditlinien betrugen zum Bilanzstichtag 514,1 Mio. gegenüber € 501,0 Mio. im Vorjahr.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns

Wir sind mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung des PUMA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt sehr zufrieden. PUMA konnte die finanziellen Ziele für das Jahr 2019, welche unterjährig bereits angehoben wurden, vollständig erreichen beziehungsweise sogar leicht übertreffen. Dies verdanken wir vor allem der weiteren konsequenten Umsetzung unserer "Forever Faster"-Unternehmensstrategie. Deshalb haben wir im Jahr 2019 weiterhin gezielt in Marketing investiert und international renommierte Fußballclubs, wie zum Beispiel Manchester City und Valencia CF, unter Vertrag genommen, um dadurch unsere Positionierung als Sportmarke zu festigen und unsere Markenbegehrtheit weiter zu stärken. Ebenso hat der strategische Fokus auf die weitere Verbesserung unseres Produktangebots für Frauen und der Wiedereinstieg in den Basketball, wesentlich zur erfolgreichen Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 beigetragen. Die Eröffnung unseres neuen Flagship Stores auf der Fifth Avenue in New York und der Projektstart unserer neuen Multichannel-Distributionszentren in Deutschland und den USA waren im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Meilensteine in der Organisationsentwicklung von PUMA.

PUMA konnte im Jahr 2019 mit einem währungsbereinigten Umsatzanstieg von 16,7% erneut ein starkes Umsatzwachstum verzeichnen. Alle Regionen und alle Produktbereiche trugen mit zweistelligen Wachstumsraten zu dieser Entwicklung bei. Auch mit Blick auf die Profitabilität konnten wir uns im Jahr 2019 erneut deutlich verbessern und das operative Ergebnis (EBIT), das Konzernergebnis sowie das Ergebnis je Aktie um jeweils mehr als 30% gegenüber dem Vorjahr steigern. Dies ist neben dem starken Umsatzwachstum vor allem auf die Verbesserung der Rohertragsmarge und ebenfalls auf den Rückgang der Kostenquote der sonstigen operativen Aufwendungen zurückzuführen. Das operative Ergebnis lag mit 440,2 Mio. im abgelaufenen Geschäftsjahr sogar leicht über unserer unterjährig angehobenen Prognose von einer Bandbreite zwischen € 420 Mio. und € 430 Mio. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 40% von € 1,25 auf € 1,76. Damit haben wir unsere Profitabilitätsziele im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig erreicht und sogar leicht übertroffen.

Mit Blick auf die Konzernbilanz sind wir der Ansicht, dass PUMA unverändert über eine äußerst solide Kapitalausstattung verfügt. Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital des PUMA-Konzerns mehr als € 1,9 Mrd. (Vorjahr: € 1,7 Mrd.) und die Eigenkapitalquote lag bei knapp 44%. Zudem hat der konsequente Fokus auf das Management des Working Capitals dazu beigetragen, dass sich das Working Capital gegenüber dem Vorjahr, trotz des deutlichen Umsatzanstiegs, nur um 9% erhöht hat. Der gestiegene Gewinn vor Steuern (EBT) und das Working Capital-Management haben im abgelaufenen Geschäftsjahr auch zu einer Verbesserung des Cashflows beigetragen. Der Freie Cashflow vor Akquisitionen hat sich im Jahr 2019, auch ohne den einmaligen positiven Effekt von € 170,5 Mio. aus der Erstanwendung von IFRS 16, um 7,6% beziehungsweise um € 11,3 Mio. auf € 331,2 Mio. erhöht. Der Bestand an Flüssigen Mitteln betrug zum Bilanzstichtag € 518,1 Mio. (Vorjahr: € 463,7 Mio.).

Dadurch zeichnet sich der PUMA-Konzern zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts durch eine insgesamt gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Dies ermöglicht es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung am 7. Mai 2020 für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von € 0,50 je Aktie vorzuschlagen. Im Einklang mit unserer Dividendenpolitik entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 28,5% bezogen auf das Konzernergebnis.

Erläuterungen zum Jahresabschluss der PUMA SE nach HGB

Der Jahresabschluss der PUMA SE wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die PUMA SE ist die Muttergesellschaft des PUMA-Konzerns. Die Ergebnisse der PUMA SE sind in erheblichem Maße von den direkt und indirekt gehaltenen Tochtergesellschaften und Beteiligungen beeinflusst. Die Geschäftsentwicklung der PUMA SE unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die des PUMA-Konzerns.

Die PUMA SE ist für das Großhandelsgeschäft der Region DACH, bestehend aus dem Heimatmarkt Deutschland, Österreich und der Schweiz, verantwortlich. Darüber hinaus obliegt der PUMA SE auch der paneuropäische Vertrieb für einzelne Großkunden und die Beschaffung von Produkten aus europäischen Produktionsländern sowie die weltweite Lizenzverwaltung. Weiterhin fungiert die PUMA SE als Holding innerhalb des PUMA-Konzerns und ist als solche für die internationale Produktentwicklung und das Merchandising, für das internationale Marketing und auch für die globalen Bereiche Finanzen, Operations sowie die strategische Ausrichtung von PUMA verantwortlich.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)

2019

2018

€ Mio.

%

€ Mio.

%

+/- %

Umsatzerlöse

722,3

100,0%

675,3

100,0%

7,0%

Sonstige betriebliche Erträge

62,1

8,6%

50,8

7,5%

22,4%

Materialaufwand

-233,8

-32,4%

-224,9

-33,3%

3,9%

Personalaufwand

-107,2

-14,8%

-101,7

-15,1%

5,5%

Abschreibungen

-24,8

-3,4%

-20,1

-3,0%

23,5%

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-560,8

-77,6%

-492,1

-72,9%

13,9%

Summe Aufwendungen

-926,6

-128,3%

-838,8

-124,2%

10,5%

Finanzergebnis

223,5

30,9%

212,9

31,5%

5,0%

Ergebnis vor Steuern

81,3

11,3%

100,1

14,8%

-18,7%

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-12,8

-1,8%

-16,8

-2,5%

-23,5%

Jahresüberschuss

68,5

9,5%

83,3

12,3%

-17,8%

43

Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt um 7,0% auf € 722,3 Mio. Der Anstieg resultierte sowohl aus höheren Produktverkäufen und gestiegenen Provisionserträgen im Rahmen der Lizenzverwaltung. Die Umsätze aus Produktverkäufen der PUMA SE erhöhten sich um 7,6% auf € 354,6 Mio. Die in den Umsatzerlösen enthaltenen Lizenz- und Provisionserträge erhöhten sich um 10,7% auf 335,6 Mio. Die übrigen Umsatzerlöse, welche vor allem die Weiterbelastung von Kosten an verbundene Unternehmen beinhalten, belaufen sich im Jahr 2019 auf 32,1 Mio. (Vorjahr: € 42,4 Mio.).

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Jahr 2019 auf € 62,1 Mio. (Vorjahr: € 50,8 Mio.) und beinhalten insbesondere realisierte und unrealisierte Erträge aus Währungsumrechnung in Bezug auf die Stichtagsbewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung.

Die Summe der Aufwendungen aus Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 10,5% auf € 926,6 Mio. (Vorjahr: Summe € 838,8 Mio.). Der Anstieg des Materialaufwands stand in Zusammenhang mit den gestiegenen Produktverkäufen. Die Abschreibungen erhöhten sich vor allem aufgrund der Investitionen im Bereich IT und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in Herzogenaurach im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Marketingaufwendungen bedingt durch den Abschluss zusätzlicher Sponsoringverträge mit Vereinen und Athleten. Zusätzlich trugen gestiegene Lager- und Frachtkosten, in Verbindung mit dem Umsatzwachstum und dem höheren Warenbestand, zum Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei.

Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,0% auf € 223,5 Mio. Der Anstieg resultierte aus höheren Dividenden von Beteiligungen, während sich die Erträge aus der Ergebnisabführung von verbundenen Unternehmen reduzierten und die Aufwendungen aus Verlustübernahmen anstiegen.

Das Ergebnis vor Steuern verringerte sich im Jahr 2019 um 18,7% von 100,1 Mio. auf € 81,3 Mio. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beliefen sich auf € 12,8 Mio. (Vorjahr: € 16,8 Mio.). Hierin enthalten sind laufende Ertragsteuern für das Jahr 2019 in Höhe € 2,1 Mio., Ertragsteuern aus Vorjahren in Höhe € 0,1 Mio. und Aufwendungen für ausländische Quellensteuern, aus im Jahr 2019 aus dem Ausland vereinnahmten Lizenzen und Dividenden, in Höhe von € 15,8 Mio. Darüber hinaus sind aufgrund des Abschlusses eines Verständigungsverfahrens Ertragsteuererstattungen in Höhe von 5,2 Mio. für Vorjahre enthalten. Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2019 betrug 68,5 Mio. gegenüber € 83,3 Mio. im Vorjahr.

Vermögenslage

BILANZ (HGB)

31.12.201931.12.2018€ Mio.

%

€ Mio.

%

+/- %

Summe Anlagevermögen

1.053,7

63,0%

657,9

48,4%

60,2%

Vorräte

59,8 3,6%

52,9 3,9%

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

504,8 30,2%

576,4 42,4%

-12,4%

Flüssige Mittel

47,2 2,8%

59,5 4,4%

-20,6%

Summe Umlaufvermögen Sonstige

Summe Aktiva

611,8 8,0 1.673,5

36,6%0,5%100,0%

688,8 13,9 1.360,6

50,6% 1,0% 100,0%

-11,2%

-42,5% 23,0%

Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Sonstige Summe Passiva

582,8 112,1 978,6 0,0 1.673,5

34,8%

6,7%

58,5%

0,0%

100,0%

564,3 101,5 694,5 0,3 1.360,6

41,5%

7,5%

51,0%

0,0%

100,0%

3,3% 10,5% 40,9% -100,0% 23,0%

Das Anlagevermögen erhöhte sich im Jahr 2019 um 60,2% auf € 1.053,7 Mio. Der Anstieg ergab sich hauptsächlich aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften der PUMA SE, die zu einer Erhöhung der Anteile an verbundenen Unternehmen geführt haben. Die Investitionen in ein neues Gebäude mit Showrooms am Standort Herzogenaurach und in den Bereich IT haben ebenfalls zum Anstieg beigetragen.

Im Umlaufvermögen stiegen die Vorräte um 13,2% auf € 59,8 Mio. Demgegenüber sanken die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 12,4% auf 504,8 Mio., hauptsächlich aufgrund gesunkener Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Flüssigen Mittel reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 20,6% auf 47,2 Mio.

Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital, aufgrund des Jahresüberschusses im Jahr 2019 und unter Berücksichtigung der im Jahr 2019 ausgeschütteten Dividende um 3,3% auf € 582,8 Mio. Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 10,5% auf € 112,1 Mio. aufgrund höherer Rückstellungen für Personal und ausstehenden Rechnungen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten um 40,9% auf € 978,6 Mio. resultierte im Wesentlichen aus erhöhten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen. Aufgrund dieser Entwicklung sank die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 41,5% auf 34,8%.

Finanzlage

Kapitalflussrechnung (HGB)

2019

€ Mio.

€ Mio.

+/- %

Mittelzu-/abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

27,6

-12,9

>-100%

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

-114,0

-72,7

56,8%

Freier Cashflow

-86,4

-85,6

1,0%

Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit

74,2

25,7

>100%

Veränderung des Finanzmittelbestandes

-12,2

-59,9

-79,6%

Flüssige Mittel am Anfang des Geschäftsjahres

59,5

119,4

-50,2%

Flüssige Mittel am Ende der Berichtsperiode

47,2

59,5

-20,6%

2018

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr auf 27,6 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf die stichtagsbedingte Verminderung des Working Capitals aufgrund höherer Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit erhöhte sich von € -72,7 Mio. auf € -114,0 Mio. aufgrund der Investitionen in das Sachanlagevermögen und in Anteile an verbundenen Unternehmen. Der Freie Cashflow blieb mit -86,4 Mio. nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr ( -85,6 Mio.).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ergab im Jahr 2019 einen Mittelzufluss von 74,2 Mio. (Vorjahr: € 25,7 Mio.). Der Mittelzufluss betraf im Wesentlichen einen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Dies führte insgesamt zu einer Verringerung der Flüssigen Mittel von 59,5 Mio. auf 47,2 Mio. Darüber hinaus steht der PUMA SE eine syndizierte Kreditlinie über 350,0 Mio. zur Verfügung, welche zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen wurde. Diese dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung wie beispielsweise der Finanzierung von kurzfristigen, saisonalen Bedarfen aus Wareneinkäufen. Darüber hinaus besteht zur Finanzierung der mittel- und langfristigen Mittelbedarfe ein Schuldscheindarlehen in Höhe von € 160,0 Mio. (Vorjahr: € 160,0 Mio.).

Ausblick

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzanstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie einen moderaten Anstieg des Ergebnisses vor Steuern.

Weitere Angaben

Übernahmerelevante Angaben

Im Folgenden sind die nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 289a, § 315a HGB geforderten Angaben zum 31. Dezember 2019 dargestellt. Tatbestände der § 289a, § 315a HGB, die bei der PUMA SE nicht erfüllt sind, werden nicht erwähnt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 315a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB)

Nach einem im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgeführten Aktiensplit betrug das gezeichnete Kapital am Bilanzstichtag € 150.824.640,00 und ist eingeteilt in 150.824.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 je Aktie. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 1.276.839 eigene Aktien.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 315a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGB)

Zum 31. Dezember 2019 gab es eine Beteiligung an der PUMA SE, die 10% der Stimmrechte überschritt. Gehalten wurde sie von der Familie Pinault über mehrere von ihr kontrollierte Unternehmen (in der Reihenfolge der Beteiligungsnähe zu der Familie Pinault: Financière Pinault S.C.A., Artémis S.A.S. sowie Kering S.A.). Der Anteil der Kering S.A. an der PUMA SE betrug nach eigenen Angaben der Kering S.A. in ihrer Pressemitteilung vom 16. Mai 2018 15,7% des Grundkapitals. Zusammen halten Artémis S.A.S. und Kering S.A. laut Stimmrechtsmitteilung vom 24. Mai 2018 44,22% des Grundkapitals.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung (§ 289a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, § 315a Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HGB)

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder wird auf die anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften des § 84 AktG verwiesen. Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern; die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen und ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Ein Vorstandsmitglied kann nur aus wichtigem Grund im Sinne von § 84 Abs. 3 AktG oder im Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags abberufen werden, wofür jeweils eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

Eine Änderung der Satzung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen einer Mehrheit nach den Vorgaben der Art. 59 SE-VO und §§ 133 Abs. 1, 179 Abs. 2 S. 1 AktG (i.e. einfache Stimmenmehrheit und eine Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst). Die Gesellschaft hat nicht von § 51 SEAG Gebrauch gemacht.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 S. 1 Nr. 7, § 315a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 HGB)

Die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 4 der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen:

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. April 2022 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen

  • zur Vermeidung von Spitzenbeträgen;

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag für die neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet, § 186 Abs. 3 S. 4

    AktG. Die 10%-Begrenzung des Grundkapitals gilt sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung als auch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind oder ausgegeben werden können, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegeben werden;

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Options-oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options-oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde;

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Durchführung von Unternehmens-zusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Immaterialgüterrechten und Forderungen gegen die Gesellschaft oder gegen von ihr abhängige Unternehmen im Sinne des § 17 AktG;

Die Gesamtzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aufgrund dieser Ermächtigung auszugebenden und ausgegebenen Aktien darf 20% des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten; auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind oder aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss erfolgten Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2018 wurde der Vorstand bis zum 11. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000,00 zu begeben (Bedingtes Kapital 2018).

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu € 30.164.920,00 durch Ausgabe von bis zu 30.164.920 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 5. Mai 2020 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben.

WesentlicheVereinbarungenderGesellschaft,dieunterderBedingungeinesKontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen (§ 289a Abs. 1 S. 1 Nr. 8, § 315a Abs. 1 S. 1 Nr. 8 HGB)

Die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen der PUMA SE mit ihren Kreditgebern beinhalten die üblichen Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control). So hat der Kreditgeber für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht zur Kündigung und vorzeitigen Fälligstellung der Rückzahlung.

Für weitere Details wird auf die entsprechenden Angaben im Konzernanhang (Ziffer 19) verwiesen.

Vergütungsbericht

Vergütungsphilosophie

Das Vergütungssystem des Vorstands soll Anreize für eine nachhaltige und ertragsorientierte Unternehmensentwicklung setzen. Ziel des Vergütungssystems ist es, die Umsetzung der langfristigen Konzernstrategie zu incentivieren, indem die für die erfolgsabhängige Vergütung maßgeblichen Erfolgsparameter am Steuerungssystem der PUMA SE ausgerichtet sind. Darüber hinaus wird den langfristigen Interessen unserer Aktionäre durch eine insgesamt starke Ausrichtung der variablen Vergütung auf die Aktienperformance der PUMA SE Aktie Rechnung getragen.

Durch einen überwiegenden Anteil an erfolgsabhängiger und damit variabler Vergütung soll der Leistungsbeitrag unserer Vorstandsmitglieder im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens honoriert werden, während negative Abweichungen von den gesetzten Zielen zu einer deutlichen Minderung der variablen Vergütung führen.

Governance in Vergütungsfragen

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der PUMA SE zuständig. Über Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt der gesamte Aufsichtsrat auf der Grundlage entsprechender Empfehlungen des aus seiner Mitte gebildeten Personalausschusses. Kriterien für die Bemessung der Gesamtvergütung bilden neben den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds die wirtschaftliche Lage, die langfristige strategische Planung und die damit verbundenen Ziele, die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse und die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens.

Übersicht über die Vergütungselemente

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Komponenten bestehen aus Grundvergütung, betrieblicher Altersversorgung und sonstigen Nebenleistungen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in eine Tantieme und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung unterteilt sind:

Struktur der Zielvergütung

* Angaben in % der Zielvergütung (insgesamt 100 %)

VV: Vorstandsvorsitzender / OVM: Ordentliches Vorstandsmitglied

Erfolgsunabhängige Vergütung und Nebenleistungen Grundvergütung

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine fixe Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird.

Diese richtet sich insbesondere nach den Aufgaben und der Verantwortung des Vorstandsmitglieds. Bei einem Anstellungsverhältnis, welches weniger als zwölf Monate in einem Kalenderjahr Bestand hat, erfolgt eine Kürzung der Bezüge pro rata temporis.

Nebenleistungen

Zusätzlich erhalten die Vorstände Sachbezüge wie z. B. Dienstwagennutzung, eine Unfallversicherung sowie eine D&O-Versicherung. Sie sind Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung.

Betriebliche Altersversorgung

Für die Vorstände bestehen Pensionszusagen, die zum Teil durch Beiträge der PUMA SE sowie durch Entgeltumwandlungen aus der erfolgsabhängigen und/oder erfolgsunabhängigen Vergütung finanziert werden und für die die Gesellschaft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat. Als erdienter Anspruch gilt jeweils der Teil des Versorgungskapitals, der durch die Beitragsleistung in die Rückdeckungsversicherung bereits finanziert ist.

Erfolgsabhängige Vergütung

Neben der erfolgsunabhängigen Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder eine erfolgsbezogene und damit variable Vergütung, deren Höhe sich nach der Erreichung vorab definierter finanzieller sowie nichtfinanzieller Ziele richtet. Sie besteht zum einen aus einer Tantieme und zum anderen aus einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung. Für außergewöhnliche Erfolge kann der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern zudem nach billigem Ermessen eine freiwillige Sonderzahlung gewähren.

Kurzfristige variable Vergütung - Tantieme

Die Tantieme als Teil der erfolgsabhängigen Vergütung orientiert sich im Wesentlichen an den finanziellen Zielen operatives Ergebnis (EBIT) und Freier Cashflow (FCF) des PUMA-Konzerns sowie der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds und der Erreichung konzernweiter Sustainability-Ziele. Die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds wird durch den Aufsichtsrat anhand von zuvor bestimmten Kriterien wie insbesondere nachhaltige Führung, strategische Vision und gute Corporate Governance beurteilt. Die Sustainability-Ziele umfassen u.a. Ziele zur CO2-Reduktion, Compliance Ziele sowie Ziele zu Gesundheit und Sicherheit und werden im gesamten PUMA-Konzern genutzt und einheitlich quantitativ gemessen. Die beiden finanziellen Erfolgsziele sind mit 60% für das EBIT, respektive 20% für den FCF gewichtet. Die individuelle Leistung fließt mit einer Gewichtung von 15% in die Berechnung ein. Der Erreichungsgrad der Sustainability-Ziele wird mit 5% Gewichtung in der Berechnung berücksichtigt. Die Höhe der Tantieme bei einer 100%-igen Zielerreichung ("Zielbonus") beträgt für den Vorstandsvorsitzenden und für die Ordentlichen Vorstandsmitglieder 100% der jährlichen Grundvergütung.

Die oben genannten Erfolgsziele sind additiv verknüpft. Für EBIT, FCF und die Sustainability-Ziele gilt jeweils eine Bandbreite möglicher Zielerreichungen von 0% bis 150%. Demnach ist ein Totalausfall der kurzfristigen variablen Vergütung bei Nichterreichung der Mindestziele möglich.

Für die beiden finanziellen Ziele ist jeweils eine identische Zielerreichungskurve hinterlegt. Bei einer Erreichung des Budgetziels für das EBIT bzw. den FCF beträgt der Zielerreichungsgrad 100% (Zielwert). Liegt das EBIT/der FCF unterhalb von 95% des Zielwerts, ergibt dies einen Zielerreichungsgrad von 0%. Bei einem EBIT/FCF von 95% des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 50%. Im Falle eines EBIT/FCF von 120% oder mehr oberhalb des Zielwerts ist der Zielerreichungsgrad auf 150% begrenzt (Maximalwert). Zielerreichungen zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten werden linear interpoliert. Daraus ergibt sich die folgende Zielerreichungskurve für die Erfolgsziele EBIT und FCF:

Zielerreichungskurve EBIT/FCF

Zielerreichung Sustainability-Ziele

Jedes Jahr werden vom Aufsichtsrat vier Zielkriterien für die Berechnung der Sustainability-Ziele festgelegt. Am Ende der Performanceperiode beurteilt der Aufsichtsrat den Erfüllungsgrad der Zielkriterien. Für jedes erfüllte oder übererfüllte Zielkriterium wird ein Zielerreichungsgrad von 1,25% gutgeschrieben.

Langfristige variable anteilsbasierte Vergütung - PUMA Monetary Units Plan 2019 (LTI)

Das langfristige variable Vergütungsprogramm der PUMA SE (PUMA Monetary Units Plan) ist als zukunftsbezogene virtuelle Aktienbeteiligung mit Barauszahlung konzipiert. Hierbei werden virtuelle Aktien der PUMA SE, sogenannte "Monetary Units", zu Beginn einer dreijährigen Sperrfrist zugeteilt, welche am Ende der Sperrfrist zum Anspruch auf eine Barauszahlung berechtigen. Die Höhe des Zuteilungswerts beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 240% und für die Ordentlichen Vorstandsmitglieder 110% der jährlichen Grundvergütung. Die Anzahl der zugeteilten Monetary Units wird bestimmt, indem der Zuteilungswert durch den Wert einer PUMA Monetary Unit geteilt wird. Der für die Tranche des Folgejahres maßgebliche Wert der Monetary Unit wird einmal jährlich Ende Dezember als Durchschnittswert der PUMA SE Aktie über die letzten 30 Handelstage vor Jahresende berechnet. Die Höhe der Barauszahlung wird beeinflusst durch die absolute Aktienkursentwicklung der PUMA SE Aktie. Am Ende der dreijährigen Sperrfrist haben die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, ihre Monetary Units innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren auszuüben. Die Auszahlung des Betrags kann vierteljährlichbeantragt werden. Der Wert der Monetary Units berechnet sich als Durchschnittswert der PUMA SE Aktie über die letzten 30 Handelstage vor dem jeweils nächsten Quartalsbericht. Grundbedingung für die Ausübung nach der Sperrfrist ist, dass ein aktives Beschäftigungsverhältnis mit der PUMA SE bis zum Ende der Sperrfrist bestand.

Regeln für die Beendigung der Vorstandstätigkeit und sonstige vertragliche Regelungen

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit behält das Vorstandsmitglied seinen Anspruch auf seine volle vertragliche Vergütung bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsvertrags. Das Vorstandsmitglied muss sich auf diese Zahlungen anrechnen lassen, was es von Kassen oder Versicherungen an Krankengeld oder Rentenleistungen erhält, soweit die Leistungen nicht ausschließlich auf Beiträgen des Vorstandsmitglieds beruhen.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB sollen zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrags überschreiten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden. Eine vorzeitige Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile bei vorzeitiger Aufhebung des Anstellungsvertrags vor Ende der maßgeblichen Performanceperiode der Tantieme bzw. der dreijährigen Sperrfrist der langfristigen variablen Vergütung ist vertraglich nicht vorgesehen. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit dieses Anstellungsvertrags dauerhaft arbeitsunfähig, so endet der Vertrag mit dem Tag, an dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Dauernde Arbeitsunfähigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn das Vorstandsmitglied wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die besonderen Pflichten und die besondere Verantwortung eines Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen.

Verstirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben die Witwe und die Kinder, soweit diese noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, des Vorstandsmitglieds als Gesamtgläubiger Anspruch auf die unverminderte Fortzahlung der festen Vergütung für den Sterbemonatund die sechs darauf folgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der regulären Laufzeit des Vertrags.

Vergütung des Vorstands

In den nachfolgenden Tabellen sind die für das Geschäftsjahr gewährten Zuwendungen und Zuflüsse sowie der Versorgungsaufwand gesamtheitlich für alle Vorstandsmitglieder dargestellt. *

Gewährte Zuwendungen (in Mio.)

2018

2019

2019 (min)

2019 (max)

Festvergütung

2,3

2,0

2,0

2,0

Nebenleistungen

0,1

0,1

0,1

0,1

Summe

2,4

2,1

2,1

2,1

Kurzfristige variable Vergütung

2,8

2,7

0,0

3,0

Langfristige variable anteilsbasierte Vergütung

LTI 2019 (2019 bis 2021)

3,9

0,0

11,8

LTI 2018 (2018 bis 2020)

4,3

Summe variable Vergütung

7,0

6,6

0,0

14,8

Versorgungsaufwand

0,5

0,4

0,4

0,4

Gesamtvergütung

9,9

9,1

2,4

17,3

Zufluss (in Mio.)

2018

2019

Festvergütung

2,3

2,0

Nebenleistungen

0,1

0,1

Summe

2,4

2,1

Kurzfristige variable Vergütung

2,8

2,7

Langfristige variable anteilsbasierte Vergütung

LTI 2016 (2016 bis 2018)

1,7

LTI 2015 (2015 bis 2017)

8,8

Summe variable Vergütung

11,6

4,3

Versorgungsaufwand

0,5

0,4

Gesamtvergütung

14,4

6,8

Für die Vorstände bestehen Pensionszusagen im Rahmen von Entgeltumwandlungen, welche aus den erfolgsabhängigen und/oder erfolgsunabhängigen Vergütungen abgeführt werden, für die die Gesellschaft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat. Als erdienter Anspruch gilt jeweils der Teil des Versorgungskapitals, der durch die Beitragsleistung in die Rückdeckungsversicherung bereits finanziert ist. Im Geschäftsjahr erfolgte für Vorstände eine Zuführung durch PUMA von € 0,4 Mio.

(Vorjahr: € 0,5 Mio.). Der Barwert der Leistungszusage zum 31. Dezember 2019 an aktive Vorstände in Höhe von € 10,8 Mio. (Vorjahr: € 10,1 Mio.) wurde bilanziell mit dem gleich hohen und verpfändeten

Aktivwert der Rückdeckungsversicherung verrechnet. Der überwiegende Teil des Barwerts entfällt auf die durch Entgeltumwandlung finanzierte Leistungszusage.

_____________________________________________________________________________________

* Die nachfolgend dargestellten Zuwendungen und Zuflüsse enthalten den Anteil der Vergütung von Frau Anne-Laure Descours, der Frau Descours für ihre Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der PUMA SE gewährt wird. Daneben erhält Frau Descours eine Vergütung für ihre Funktion als General Manager PUMA Group Sourcing der World Cat Ltd., Hong Kong, einer Tochtergesellschaft der PUMA SE.

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Die Bestellung von Herrn Lars Radoor Sørensen als Vorstandsmitglied wurde zum Ablauf des 31. Januar 2019 einvernehmlich beendet. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vorstandsanstellungsvertrag von Herrn Sørensen eine Restlaufzeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020. Der Vorstandsanstellungsvertrag von Herrn Sørensen wurde einvernehmlich zum Ablauf des 31. Januar 2020 beendet. Für den Zeitraum vom 31. Januar 2019 bis zum 31. Januar 2020 wurden die Grundvergütung, Nebenleistungen sowie die kurzfristige variable Vergütung unter Annahme eines Zielerreichungsgrads von 100% ausgezahlt. Die Tranche der langfristigen variablen Vergütung für 2018-2020 wurde zeitanteilig um 11/36 gekürzt. Für 2019-2021 wurde keine Tranche mehr gewährt. Die Vergütungsbestandteile von Herrn Sørensen für seine Tätigkeit als Vorstand werden in der Gesamtübersicht "Vergütung des Vorstands" mit aufgeführt.

Es bestanden leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Witwen in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 3,2 Mio.), sowie beitragsorientierte Pensions-verpflichtungen im Zusammenhang mit Entgeltumwandlungen von früheren Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführenden Direktoren in Höhe von € 11,6 Mio. (Vorjahr: € 10,6 Mio.). Beide Positionen sind entsprechend innerhalb der Pensionsrückstellungen passiviert, soweit nicht mit den gleich hohen

Aktivwerten verrechnet. Ruhegehälter gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Witwen sind in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.) angefallen.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats setzt sich satzungsgemäß aus zwei Komponenten zusammen.

Ebenso wie bei dem Vorstand sind für die Vergütung die Aufgaben und Leistungen des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds, die wirtschaftliche Lage, die langfristige strategische Planung und die damit verbundenen Ziele, die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse und die langfristigen Erfolgsaussichten des

Unternehmens relevant. Aus diesem Grund besteht die erste Komponente der Aufsichtsratsvergütung aus einem fixen erfolgsunabhängigen Betrag, während die zweite Komponente eine erfolgsorientierte

Vergütung vorsieht.

Die erfolgsunabhängige Komponente richtet sich nach § 15 der Satzung und sichert jedem Aufsichtsratsmitglied eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 25.000,00 zu. Dieser Betrag wird nach Ablauf der Hauptversammlung für das betreffende Geschäftsjahr fällig. Zusätzlich zur festen jährlichen Vergütung steht den Aufsichtsratsmitgliedern eine Erhöhung der festen Vergütung in Abhängigkeit ihrer Position im Aufsichtsrat und ihrer Teilnahme an Ausschüssen zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter bekommen einen zusätzlichen Jahresfestbetrag von € 25.000,00 beziehungsweise € 12.500,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält zusätzlich € 10.000,00 und die Mitglieder eines

Ausschusses jeweils € 5.000,00. Die betreffenden Ausschüsse sind der Personalausschuss, der

Prüfungsausschuss und der Nachhaltigkeitsausschuss.

Zusätzlich zur festen Jahresvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung. Diese Entspricht € 20,00 je € 0,01 der den Mindestbetrag von € 16,00 des im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie übersteigt. Die erfolgsabhängige Vergütung ist begrenzt auf € 10.000,00 pro Jahr. Bei einem Ergebnis je Aktie unterhalb des Mindestbetrags wird keine erfolgsabhängige Vergütung fällig. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält € 40,00 je € 0,01 den des Mindestbetrags übersteigenden Ergebnisses je Aktie und maximal € 20.000,00 pro Jahr. Sein stellvertretender Vorsitzender erhält € 30,00 je € 0,01 den des Mindestbetrags übersteigenden Ergebnisses je Aktie und maximal € 15.000,00 pro Jahr.

Ein Aufsichtsratsmitglied, das nur während eines Teils eines Geschäftsjahres tätig ist, erhält eine zeitanteilige Vergütung in Abhängigkeit der auf volle Monate bestimmten Tätigkeitsdauer.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Werte der Vergütung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen.

Aufsichtsrats-vergütung (in Mio.)

Festvergütung

Variable Vergütung

Ausschuss-vergütung

Insgesamt

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

Gesamt

0,2

0,2

--

--

0,0

0,0

0,2

0,2

Corporate Governance Bericht mit Erklärung Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB

zur

Die effektive Umsetzung der Corporate Governance-Grundsätze ist ein wichtiges Element der Unternehmenspolitik von PUMA. Eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Unternehmensziele und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des gesamten Unternehmens eng zusammen, um durch eine gute Corporate Governance eine effiziente, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle sicherzustellen. Im Folgenden berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der PUMA SE gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das Kapitel enthält zudem die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 289f und § 315d HGB. Gemäß § 317 Abs. 2 S. 6 HGB ist die Prüfung der Angaben durch den Abschlussprüfer nach §§ 289 f Abs. 2 und 5, 315 d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

Die PUMA SE ist ein Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE). Als SE mit Sitz in Deutschland unterliegt die PUMA SE den europäischen und deutschen SE-Regelungen sowie weiterhin dem deutschen Aktienrecht. Als in Deutschland börsennotiertes Unternehmen richtet sich die Corporate Governance der PUMA SE nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Die PUMA SE hat ein duales Führungssystem, das zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan eine strikte personelle und funktionale Trennung vorsieht (Two-tier Board). Der Vorstand leitet das Unternehmen, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und berät.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG für 2019:

In ihrer Entsprechenserklärung erklären Vorstand und Aufsichtsrat der PUMA SE jährlich, ob den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird. Am 9. November 2019 erklärten der Vorstand und der Aufsichtsrat, dass die PUMA SE den Empfehlungen des DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. November 2018 mit den unten genannten Ausnahmen entsprochen hat und entsprechen wird und, soweit nicht, warum nicht.

Ausnahmen zu den Empfehlungen des Kodex

  • - Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht abweichend von Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex eine D&O Versicherung ohne Selbstbehalt. Der Aufsichtsrat hält einen Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats für entbehrlich, weil die D&O Versicherung eine Gruppenversicherung für Personen im In- und Ausland ist und im Ausland ein Selbstbehalt weithin unüblich ist.

  • - Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 4 des Kodex soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Hiervon wird im 58

Hinblick auf negative Entwicklungen abgewichen, weil die Ausgestaltung des PUMA Monetary Unit Plans dem mit der Empfehlung verfolgten Ziel eventuell nicht voll entspricht, aber doch nahe kommt.

  • - Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 6 des Kodex weist die Vorstandsvergütung keine Höchstbetragsgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile auf. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass weder die PUMA Monetary Units Plans 2016/2017/2018 noch der PUMA Board Member Bonus Plan noch die Regelung über einen außerordentlichen Bonus eine Höchstbetragsgrenze aufweist.

  • - Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 8 des Kodex ist im PUMA Monetary Unit Plan unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter vorgesehen. Hiermit wird dem Aufsichtsrat die Möglichkeit gegeben, auf außergewöhnliche Entwicklungen nach billigem Ermessen zu reagieren.

  • - Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 3 des Kodex soll bei Versorgungszusagen das jeweils angestrebte Versorgungsniveau festgelegt werden. Wegen der beitragsorientierten Versorgungszusagen wird dieser Empfehlung nicht entsprochen.

  • - Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. April 2018 gemäß § 286 Abs. 5 HGB wird bis zum Ende der Ermächtigung von der Veröffentlichung der Individualbezüge der Vorstandsmitglieder abgesehen (Ziffern 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex). Die Vorstandsmitglieder werden sich an die Ermächtigung halten, wenn sie den Jahresabschluss aufstellen. Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung werden in Abweichung zu Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Kodex die in dieser Ziffer genannten Informationen bezüglich der Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht im Vergütungsbericht dargestellt.

  • - In Abweichung zu Ziffer 5.4.6 Abs. 2 S. 2 des Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine erfolgsabhängige Vergütung, die nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Vergütung hat die Hauptversammlung am 12. April 2018 beschlossen, sie ist in der Satzung festgelegt und sie ist nach Ansicht der PUMA SE sachgerecht.

  • - Abweichend von Ziffer 5.4.6. Abs. 3 des Kodex wurde und wird die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht individualisiert ausgewiesen. Hierfür besteht nach Ansicht der PUMA SE kein Anlass, da diese keine kapitalmarktrelevante Zusatzinformation darstellt und die Satzungsregelungen mit der Festsetzung der Vergütung öffentlich zugänglich sind.

Herzogenaurach, 9. November 2019

PUMA SE

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Bjørn Gulden

Michael Lämmermann

Jean-François Palus

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Um der ökologischen und sozialen Verantwortung eines weltweit agierenden Sportartikelherstellers gerecht zu werden, hat PUMA konzernweite Leitsätze zum Umweltmanagement sowie zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards definiert. PUMA ist der Überzeugung, dass nur auf einem solchen Fundament ein dauerhaft tragfähiger und damit nachhaltiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann.

Daher bekennt sich PUMA zu den Prinzipien des UN Global Compact. Der PUMA Verhaltenskodex (Code of Conduct) gibt Ethik- und Umweltstandards vor, denen alle Mitarbeiter und alle Lieferanten verpflichtet sind. Der PUMA Verhaltenskodex wurde im Jahr 2016 überarbeitet und adressiert nun explizit auch die Verpflichtung und das Engagement von PUMA für Menschenrechte und für den Kampf gegen Korruption.

Detaillierte Informationen zur Corporate Social Responsibility-Strategie des Unternehmens finden sich im Kapitel Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht oder auf der Homepage(http://about.PUMA.com unter

"NACHHALTIGKEIT").

COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM

Die Unternehmensführung von PUMA handelt bei allen geschäftlichen Aktivitäten im Einklang mit dem Gesetz und selbst gesetzten Verhaltensstandards. PUMA hat ein Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet, um Regelverstöße in den Bereichen Korruption, Geldwäsche, Interessenskonflikte, Kartellrecht, Betrug/Untreue systematisch vorzubeugen, sie frühzeitig aufzudecken und zu sanktionieren.

Verstöße gegen das Gesetz oder interne Richtlinien werden nicht geduldet.

Der PUMA Code of Ethics ist ein wichtiger Baustein des CMS und gilt verbindlich für Mitarbeiter aller Einheiten weltweit. Er legt die Leitlinien und Werte fest, die die Identität von PUMA prägen. PUMA erwartet, dass alle Mitarbeiter diese Werte kennen und ihr Handeln danach ausrichten. Der Code of Ethics enthält Regelungen unter anderem zum Umgang mit Interessenskonflikten und persönlichen Daten und untersagt Insiderhandel, wettbewerbswidriges Verhalten sowie Korruption in jeder Form. Um den Mitarbeitern die Regeln des Code of Ethics näher zu bringen und einheitliche Verhaltensrichtlinien zu etablieren, wird der Code of Ethics durch konkretisierende konzernweite Richtlinien flankiert.

Durch fortlaufende verpflichtende E-Learnings werden alle Mitarbeiter mit den Regelungsbereichen des Code of Ethics vertraut gemacht. Zusätzlich wird Mitarbeitern, die nach risikobasierten Grundsätzen ausgewählten werden, in Präsenzschulungen vertieftes Wissen vermittelt. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden insbesondere umfassende Präsenzschulungen in den Bereichen Anti-Korruption und Kartellrecht durchgeführt. Sämtliche PUMA-Mitarbeiter wurden in 2019 durch den CEO der PUMA SE dazu angehalten, das E-Learning zum Code of Ethics zu den Themen Anti-Korruption, Datenschutz und unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz zu absolvieren. Der klare Tone from the Top führte dazu, dass 99% der PUMA-Mitarbeiter das E-Learning zum Code of Ethics erfolgreich abgeschlossen haben.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für das ordnungsgemäße Funktionieren des CMS. Er wird dabei von einer Compliance Organisation unterstützt, die aus Chief Compliance Officer sowie aus Compliance-Verantwortlichen in den wichtigsten operativen Konzerngesellschaften besteht. Der Chief Compliance Officer der PUMA SE berichtet unmittelbar an den CEO der PUMA SE. Die lokalen Compliance-Verantwortlichen dienen dabei auch als direkter Ansprechpartner für Mitarbeiter und unterstützen durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen sowie beim Umgang mit Compliance-Vorfällen und deren Aufarbeitung. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der PUMA SE wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung der Compliance-Strukturen und schwerwiegende Compliance-Verstöße unterrichtet. Der Chief Compliance Officer arbeitet dabei eng mit der Rechtsabteilung und der Internen Revision zusammen. Darüber hinaus finden regelmäßige Sitzungen des "PUMA SE Risk & Compliance Committee" statt. In den Sitzungen dieses Komitees werden unter anderem Compliance-Risiken analysiert und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen (Richtlinien, Schulungen etc.) festgelegt und verabschiedet. Die Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben in den Compliance-Richtlinien ist regelmäßig Teil des Prüfungsplans der internen Revision.

PUMA verfügt über eine konzernweite elektronische Hinweisgeber-Plattform, die von einem externen Anbieter betrieben wird und an die Mitarbeiter und Dritte geschützt rechtswidriges oder unethisches Handeln berichten können. Gemeldet werde können Verstöße aus allen Risikobereichen. Soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Compliance-Organisation fallen, verantworten die Ermittlung und das Ergreifen von Maßnahmen die zuständigen Fachabteilungen. Die Einführung der Plattform wurde gruppenweit durch den CEO kommuniziert und die Kommunikation wurde durch entsprechendes Informationsmaterial flankiert. Jedes Jahr weisen die lokalen Compliance-Verantwortlichen ausdrücklich durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen oder in Präsenzschulungen auf das Hinweisgebersystem hin. Hinweisgeber, die in gutem Glauben Fehlverhalten melden, werden vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Allen Hinweisen wird unmittelbar nachgegangen und, sofern sie sich bestätigen, werden angemessene Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2019 gingen bei der Compliance-Abteilung im Headquarter 33 Hinweise über angebliche Verstöße ein. In drei dieser Fälle wurde der Vorwurf der Korruption erhoben. In zwei dieser Fälle dauert die Untersuchung noch an; im dritten Fall ist die Untersuchung abgeschlossen und konnte den Vorwurf nicht bestätigen. Zusätzlich zu der Hinweisgeber-Plattform besteht eine weltweite Hotline für Hinweisgeber aus der Lieferkette.

Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die PUMA SE hat drei Organe - den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

VORSTAND

Der Vorstand der PUMA SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Er entwickelt die strategische Ausrichtung von PUMA und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Darüber hinaus sorgt er für die konzernweite Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie für ein effektives Risikomanagement- und internes Kontrollsystem.

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser hat für den Vorstand eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren festgelegt. Derzeit besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden. Nähere Angaben zu den Verantwortungsbereichen der Vorstandsmitglieder sind dem Konzernanhang (letztes Kapitel) zu entnehmen.

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen und die anderen Mitglieder des Vorstands hierüber zu informieren. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsrats- und vergleichbare Mandate außerhalb des PUMA-Konzerns nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Vorstandsmitglieder der PUMA SE keine Interessenkonflikte gemeldet.

Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands der PUMA SE sind in der Geschäftsordnung für den den Vorstand geregelt, die unterhttp://about.PUMA.comunter "Corporate Governance" eingesehen werden kann.

AUFSICHTSRAT

Für die PUMA SE als europäische Gesellschaft findet das deutsche Mitbestimmungsgesetz keine Anwendung. Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben sich vielmehr aus der Satzung der PUMA SE sowie der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der PUMA SE vom 11. Juli 2011 und deren Anpassung vom 7. Februar 2018. Der Aufsichtsrat der PUMA SE besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder Anteilseignervertreter und zwei Mitglieder Arbeitnehmervertreter sind. Lebensläufe der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sind im Internet verfügbar und werden regelmäßig aktualisiert. Das Amt der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Nähere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern sind dem Konzernanhang (letztes Kapitel) zu entnehmen.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit abberufen. Erstbestellungen erfolgen in der Regel für drei Jahre. Der Aufsichtsrat legt das System der Vorstandsvergütung fest und überprüft es regelmäßig (zuletzt in 2018). Er bestimmt die individuelle Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung im MDAX (horizontaler Vergleich) und zur Durchschnittsvergütung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands (n-1) sowie zur Durchschnittsvergütung aller Beschäftigten (vertikaler Vergleich). Als relevante Belegschaft wird die Belegschaft der PUMA SE abgegrenzt. Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige, im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage. Mehrjährige variable Vergütungsbestandteile werden nicht vorzeitig ausbezahlt. Ab dem Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat für die individuelle Vorstandsvergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen bestimmt.

Der Aufsichtsrat überwacht die Umsetzung der Strategie durch den Vorstand und berät ihn dabei. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle unternehmensrelevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und des Compliance Management Systems. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. In Entscheidungen von überragender Bedeutung für das Unternehmen oder solche, die über den gewöhnlichen Geschäftsverlauf der PUMA SE und des PUMA-Konzerns hinausgehen wird der Aufsichtsrat vom Vorstand eingebunden hat sich der Aufsichtsrat Zustimmungsrechte vorbehalten. Dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Nachfolgeplanung und die hierbei angelegten Kriterien des Vorstands berichtet.

Der Vorstand spricht vor Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig getrennt mit den Arbeitnehmervertretern und den Anteilseignervertretern. Am Ende der regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat stets die Möglichkeit, Themen auch in Abwesenheit des Vorstands zu besprechen. Davon macht er auch regelmäßig Gebrauch. Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen an den Sitzungen auch per Telefon- oder Videokonferenz teil.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Zuletzt erfolgte diese Prüfung Anfang 2019.

Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel zu Fragen der Corporate Governance sowie zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats bekommen in einem Onboarding-Programm nicht nur eine Schulung durch die Rechtsabteilung zu ihren Rechten und Pflichten, sondern haben insbesondere die Gelegenheit, die Mitglieder des Vorstands und weitere Führungskräfte zu einem bilateralen Austausch über aktuelle Themen der jeweiligen Vorstandsbereiche zu treffen und sich so einen Überblick über die relevanten Themen des Unternehmens zu verschaffen.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der PUMA SE üben ihre Rechte, insbesondere ihr Auskunfts- und Stimmrecht, in der Hauptversammlung aus. Jede Aktie hat eine Stimme. Unsere Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder aber durch einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft bestellten Vertreter ausüben. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der PUMA SE zur Verfügung.

Im Rahmen unserer umfassenden Investor Relations- und Öffentlichkeitsarbeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Anteilseignern. Wir unterrichten Aktionäre, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit umfassend und regelmäßig über die Lage des Unternehmens und informieren sie unverzüglich über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende ist in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen.

Zusätzlich zu anderen Kommunikationswegen nutzen wir für unsere Investor Relations-Arbeit intensiv die Internetseite der Gesellschaft. Unterabout.puma.com/de-de/investor-relationssind alle wesentlichen im Geschäftsjahr 2019 veröffentlichten Informationen einschließlich Jahres-, Quartals- und Halbjahresfinanzberichten, Pressemitteilungen, Stimmrechtsmitteilungen bedeutender Aktionäre, Präsentationen sowie der Finanzkalender abrufbar.

Beschreibung der Arbeitsweise sowie der Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Sitzungen des Aufsichtsrats finden mindestens alle drei Monate statt. Sie müssen auch stattfinden, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert oder ein Aufsichtsratsmitglied die Einberufung verlangt. Der Aufsichtsrat hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben drei Ausschüsse eingerichtet und lässt sich regelmäßig über deren Arbeit berichten. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats der PUMA SE sowie die Aufgaben der Ausschüsse sind der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zu entnehmen, die unterhttp://about.PUMA.comunter "Corporate Governance" eingesehen werden kann.

Der Personalausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Personalausschuss hat die Aufgabe, den Abschluss und die Änderung von Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern vorzubereiten und die Grundsätze des Personalwesens und der Personalentwicklung festzulegen. Über Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt der gesamte Aufsichtsrat aufgrund entsprechender Empfehlungen des Personalausschusses.

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist ein unabhängiger Vertreter der Anteilseigner und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für Fragen der Rechnungslegung und Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der internen Revision, der Compliance sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen und der Honorarvereinbarung. Der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses. Nach der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung und die Erteilung des Prüfungsauftrags durch den Aufsichtsrat konkretisiert der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und Prüfungsschwerpunkte. Der Abschlussprüfer nimmt an der Bilanzsitzung über den Jahresabschluss und Konzernabschluss teil und berichtet über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung. Er informiert auch über Leistungen, die er zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht hat und die Wahrung seiner Unabhängigkeit. Der Prüfungsausschuss erhält auf Monatsbasis Finanzzahlen des PUMA-Konzerns und kann somit die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Entwicklung der Auftragslage laufend verfolgen. Darüber hinaus widmet sich der Prüfungsausschuss bilanz- und ergebnisrelevanten Fragen und diskutiert diese mit dem Vorstand. Weiterhin erhält der Prüfungsausschuss nach Abschluss von Projekten der internen Revision die Prüfungsberichte, welche auch die eingeleiteten Maßnahmen enthalten.

Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder an, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sein können. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Anteilseignervertreter für den Aufsichtsrat als Kandidaten vor.

Die derzeitige Zusammensetzung der Ausschüsse ist dem Konzernanhang (letztes Kapitel) zu entnehmen.

Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

a) Ziele des Aufsichtsrats im Hinblick auf seine Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat der PUMA SE ist so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist in erster Linie die entsprechende Qualifikation unter Beachtung der Vielfalt (Diversity) und der angemessenen Beteiligung von Frauen maßgeblich. Der Aufsichtsrat hat sich auch mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Kodex Ziele gesetzt, die er erfüllt. Die Ziele sind im Folgenden einzeln dargestellt:

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen in ihrer Gesamtheit über Erfahrungen und Kenntnisse auf den Gebieten der Steuerung und/oder Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie in den Geschäftsbereichen und Absatzmärkten von PUMA. Einzelheiten dazu sind unter lit. b) dieses Kapitels dargestellt.

  • Mehrere Mitglieder verfügen über einen ausgeprägten internationalen Hintergrund. Diese Zielvorgabe ist allein aufgrund der internationalen Herkunft von Jean-François Palus, Héloïse Temple-Boyer, Thore Ohlsson und Fiona May deutlich übertroffen.

  • Dem Aufsichtsrat gehören - unter Berücksichtigung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen derzeit bezüglich keinem der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat konkrete Anhaltspunkte für relevante Umstände, die gegen die Unabhängigkeit sprechen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus. Im Hinblick auf die Aufsichtsratsmitglieder Jean-François Palus und Héloïse Temple-Boyer ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass deren Funktion jeweils als Directeur Général Délégué der Artémis S.A.S. ihre Unabhängigkeit im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht beeinträchtigt. Der Kodex enthält keine abschließende Definition der Unabhängigkeit, sondern nennt nur beispielhaft Umstände, die dagegen sprechen. Danach ist ein Aufsichtsratsmitglied nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht und diese Beziehung einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Es ist Aufgabe des Aufsichtsrats, anhand dieser Indizien die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder einzuschätzen. Bei der Artémis S.A.S. handelt es sich nicht um einen kontrollierenden Aktionär, denn Artémis S.A.S. ist weder ein Mehrheitsaktionär noch hat sie eine faktische Hauptversammlungsmehrheit.

  • Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren und ist unabhängig. Thore Ohlsson bringt diese Kenntnisse mit und ist unabhängig. Auch Jean-François

    Palus und Héloïse Temple-Boyer bringen diese Kenntnisse mit.

  • Die Aufsichtsratsmitglieder haben ausreichend Zeit zur Wahrnehmung ihres

    Aufsichtsratsmandats. Der Aufsichtsrat prüft vor jedem Wahlvorschlag, ob die betreffenden

    Kandidaten den für das Amt zu wahrenden Zeitaufwand erbringen können.

  • Potenziellen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten seiner Mitglieder beugt der Aufsichtsrat vor, indem er anderweitige Tätigkeiten seiner Mitglieder regelmäßig überprüft und kritisch hinterfragt. Hinweise auf tatsächliche Interessenskonflikte hat es im

    Geschäftsjahr 2019 nicht gegeben.

  • Gemäß § 1 Absatz 4 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat dürfen Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich nicht älter als 70 Jahre sein und ihre maximale Amtszeit darf nicht länger als drei

    Amtsperioden betragen. Bei der Festlegung dieser Altersgrenze hat sich der Aufsichtsrat bewusst gegen eine starre Höchstaltersgrenze und für eine flexible Regelgrenze entschieden, die den notwendigen Spielraum für eine angemessene Würdigung der Umstände des Einzelfalls enthält, den Kreis der potenziellen Kandidaten hinreichend weit fasst und auch eine Widerwahl ermöglicht. Herr Thore Ohlsson hat die Regelaltersgrenze erreicht. Er wurde nach sorgfältiger Abwägung dennoch durch den Aufsichtsrat zur Wiederwahl in 2018 vorgeschlagen, um im besten Interesse des Unternehmens die notwendige Kontinuität nach dem Spin-off von der Kering S.A. zu gewährleisten. Alle anderen Aufsichtsratsmitglieder haben zum Zeitpunkt ihrer Wahl die Regelaltersgrenze nicht erreicht.

b) Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Es legt fest, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats als Gesamtheit folgende fachlichen Kompetenzen abdecken müssen:

  • Management großer und mittelgroßer internationaler Konzerne (Jean-François Palus, Héloïse Temple-Boyer, Thore Ohlsson)

  • Erfahrung in der Sportartikel- oder Luxusgüterindustrie (Jean-François Palus, Héloïse Temple Boyer, Thore Ohlsson, Fiona May)

  • Internationaler Unternehmenshintergrund (Jean-François Palus, Héloïse Temple-Boyer, Thore

    Ohlsson, Fiona May)

  • Erfahrung mit verschiedenen Vertriebskanälen, unter anderem E-Commerce (Jean-François Palus,

    Thore Ohlsson)

  • Kompetenz im Aufbau internationaler Marken (Jean-François Palus, Héloïse Temple-Boyer, Thore Ohlsson, Fiona May)

  • Know-how in Marketing, Vertrieb und im digitalen Bereich (Jean-François Palus, Héloïse Temple-Boyer, Thore Ohlsson)

  • Finanzexpertise (Rechnungswesen, Treasury, Risikomanagement, Corporate Governance) (Jean-François Palus, Thore Ohlsson, Héloïse Temple-Boyer)

  • Erfahrung als Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten börsennotierter Gesellschaften (Jean-François Palus, Heloise Temple-Boyer)

  • Erfahrung im Bereich Mergers & Acquisitions (Jean-François Palus, Thore Ohlsson)

  • Verständnis des Betriebsverfassungsgesetzes und Eintreten für die Interessen der Beschäftigten (Martin Koeppel, Bernd Illig)

  • Personalkompetenz (Jean-François Palus)

  • IT-Kompetenz (Bernd Illig).

Der Aufsichtsrat der PUMA SE ist derzeit so zusammengesetzt, dass es als Gesamtgremium über das dargestellte Kompetenzprofil verfügt.

c) Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach Art. 9

Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße festzulegen. Der Vorstand hat seinerseits Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

Für den Aufsichtsrat der PUMA SE ist eine Zielgröße von 30% für den angestrebten Frauenanteil festgesetzt worden. Umsetzungsfrist dafür ist der 31. Oktober 2021. Zum 31. Dezember 2019 sind in dem aus insgesamt sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat mit Fiona May und Héloïse Temple-Boyer zwei Frauen vertreten, woraus sich ein Frauenanteil von 33% errechnet.

Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 20% festgelegt unter der Bedingung, dass die PUMA SE fünf oder mehr Vorstandsmitglieder hat. Umsetzungsfrist dafür ist der 31. Oktober 2021. Zum 31. Dezember 2019 besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern, darin enthalten sind mit Anne-Laure Descours 33% Frauen und 66% Männer.

Der Vorstand hat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat bezüglich der PUMA SE für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 25%, für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 30% festgelegt. Auf Konzernebene soll der Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 30% und für die zweite Führungsebene auf 40% anwachsen. Umsetzungsfrist auch hier ist der 31. Oktober 2021.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats setzt das Diversitätskonzept in weiten Teil um.

Diversitätskonzept für den Vorstand

Der Aufsichtsrat und der Vorstand fördern eine agile, offene Unternehmenskultur, in der die Vorteile von Diversität bewusst genutzt werden und jeder sein Potenzial zum Besten des Unternehmens frei entfalten kann. PUMA strebt an, Vorstandspositionen sowie leitende Führungspositionen überwiegend mit im Unternehmen entwickelten Personen zu besetzen.

Für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten unter Berücksichtigung des Unternehmensinteresses maßgeblich. Es ist sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands insgesamt über die zur bestmöglichen Erfüllung der Vorstandsaufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, wie sie für einen Sportartikelhersteller wie PUMA erforderlich sind. Es muss nicht jedes Vorstandsmitglied die fachlichen Anforderungen abbilden. Das Diversitätskonzept für den Vorstand sieht daher vor, dass bei dessen Zusammensetzung die Aspekte Geschlecht, Internationalität, Alter, Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund berücksichtigt werden:

- Geschlecht

PUMA strebt einen Anteil von Frauen im Vorstand in Höhe von 20% bis 31. Oktober 2021 an unter der Bedingung, dass das Gremium fünf oder mehr Vorstandsmitglieder hat. Um dieses Ziel zu erreichen, achtet der Vorstand darauf, dass im Rahmen der internen globalen Managementstruktur zur Nachwuchsentwicklung für den Vorstand ein angemessener Anteil von weiblichen Kandidaten auf den Nachfolgelisten zu finden ist. Die Beteiligung von Frauen im Vorstand soll in Zukunft bei einer erforderlichen Neubesetzung insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass bei verschiedenen, gleich qualifizierten Bewerbern Frauen besonders berücksichtigt werden. Soweit eine Besetzung durch externe Kandidaten erfolgen soll, sollen insbesondere entsprechend qualifizierte weibliche Kandidaten berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Besetzung von Führungsfunktionen. Um Frauen künftig noch stärker an Führungsfunktionen zu beteiligen, fördert PUMA die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwa durch Teilzeit- und Halbtagsmodelle sowie durch flexible Arbeitszeiten und die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen. Mit Anne-Laure Descours ist eine Frau im Vorstand vertreten. Mithin beträgt der Frauenanteil im Vorstand aktuell 33%.

- Internationalität

PUMA ist ein global agierendes Unternehmen. Eine angemessene Anzahl an Vorstandsmitgliedern muss daher zwingend internationale Erfahrung mitbringen entweder aufgrund ihrer Herkunft oder aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Ausland. Ungeachtet der mehrjährigen internationalen Erfahrung aller Vorstandsmitglieder ist dieses Ziel schon allein aufgrund der internationalen Herkunft von Bjørn Gulden und Anne-Laure Descours übertroffen.

- Alter

Der Aufsichtsrat achtet auf eine ausgewogene Altersstruktur im Vorstand. Diese ist wichtig, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen. Grundsätzlich dürfen Mitglieder des Vorstands nicht älter als 70 Jahre sein. Die Regelaltersgrenze wird von allen Mitgliedern des Vorstands unterschritten.

-

Ausbildungs- und ErfahrungshintergrundIm Hinblick auf den Bildungs- und Berufshintergrund soll sich die Auswahl von Vorstandsmitgliedern an den im PUMA-Vorstand allgemein sowie für das jeweilige Vorstandsressort erforderlichen Kompetenzen in Bezug auf Unternehmensleitung, Strategieentwicklung, Finanzen- und Rechnungslegung, Supply Chain,Vertrieb sowie HR orientieren. Hier gelten die gleichen Kriterien, die bezüglich des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats entwickelt wurden. Diese Kompetenzen müssen nicht im Rahmen eines Universitätsstudiums oder einer anderen Ausbildung, sondern können auch in sonstiger Weise inner- oder außerhalb von PUMA erworben worden sein. Die Vorstandsmitglieder verfügen über alle oben genannten Kompetenzen.

Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands setzt das Diversitätskonzept um.

Directors' Dealings

Die der Gesellschaft gemeldeten Eigengeschäfte von Führungspersonen sind unterhttps://about.puma.com/de-de/investor-relations/the-puma-share veröffentlicht. Herr Jean-François Palus meldete im Mai 2019, dass er im Jahr 2018 PUMA-Aktien im Zuge der Sachdividendenausschüttung der Kering S.A. (Paris) an ihre Aktionäre erhielt. Im Oktober und November 2019 meldete Herr Palus darüber hinaus, dass er als Teil einer zusammenhängenden Transaktion zunächst seine PUMA-Aktien verkauft und die gleiche Anzahl kurz danach wieder gekauft hat. Herr Bjørn Gulden hat am 3. Januar 2020 einen Kauf in PUMA-Aktien gemeldet.

Risiko- und Chancenbericht

Unternehmerisches Handeln ist grundsätzlich mit Chancen und Risiken verbunden. Dies trifft auch auf die schnelllebige Sport- und Lifestyle-Industrie zu, in der PUMA weltweit tätig und deshalb fortlaufend Risiken und Chancen ausgesetzt ist, die es zu identifizieren und zu steuern gilt. Hierzu wird ein effektives Risiko-und Chancenmanagement benötigt, durch das Risiken und Chancen systematisch erkannt und überwacht werden können. Unter einem Risiko versteht man ein oder mehrere zukünftige Ereignisse mit ungeplanten, negativen Folgen für das Unternehmen bis hin zur Bestandsgefährdung des Unternehmens. Analog wird eine Chance als ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit ungeplanten, positiven Folgen für das Unternehmen definiert.

Der Vorstand der PUMA SE trägt die Gesamtverantwortung für das Risiko- und Chancenmanagement-System. Das Risk Management Committee (RMC) ist als Gremium auf Führungsebene für die Konzeption und Überwachung des Risikomanagementsystems zuständig und ist deshalb auch erster Adressat der Risikoberichterstattung. Die Aufgabe der operativen Koordination des gruppenweiten Risikomanagement-systems wurde an den Bereich Group Internal Audit & Governance, Risk Management und Internal Control (GRC) übertragen. Das Chancenmanagement ist nicht Teil des Risikomanagements. In einem regelmäßigen Zyklus von derzeit zweimal jährlich werden einzelne Risiko-Interviews mit ausgewählten Führungskräften als sogenannte Risikoverantwortliche unterhalb des Vorstands unternehmensweit durchgeführt. Ziel dieser Interviews ist es, Risiken systematisch zu identifizieren, zu validieren und zu kategorisieren sowie Gegenmaßnahmen zu erfassen. Der Bereich Group Internal Audit & GRC stellt dabei ein einheitliches Rahmenwerk zur Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die Bewertung berücksichtigt dabei die Eintrittswahrscheinlichkeit, den potentiellen Effekt und die Kontrolle über das jeweilige Risiko. Die im Rahmen der Risiko-Interviews identifizierten und bewerteten Risiken werden im RMC in aggregierter Form in einer sogenannten Risk Heat Map präsentiert. Das RMC setzt sich aus einem festgelegten Kreis von Führungskräften verschiedener Unternehmensbereiche, inklusive des Vorstands, zusammen. Den Vorsitz des RMC hat der Chief Financial Officer als Vorstandsmitglied inne. Die Ergebnisse aus den RMC-Sitzungen werden durch den Vorsitzenden des RMC und den Bereichsleiter Group Internal Audit & GRC an den Prüfungsausschuss als Unterausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Zur Dokumentation der Risikomanagement-Prozesse steht dem Bereich Group Internal Audit & GRC sowie den Risikoverantwortlichen ein integriertes GRC-Tool zur Verfügung.

Des Weiteren verfügt PUMA über ein ausgeprägtes Reporting- und Controllingsystem, das einen wesentlichen Bestandteil des Risikomanagements darstellt. PUMAs Reporting- und Controllingsystem basiert auf der monatlichen Finanzberichterstattung und der Überprüfung und Plausibilisierung der gemeldeten Informationen durch das Controlling.

Chancen und Risiken werden von den jeweiligen Verantwortlichen weltweit in jährlichen Planungsgesprächen analysiert und daraus Zielvorgaben und Maßnahmen abgeleitet. Die Einhaltung der Zielvorgaben in Bezug auf die Risiken wird durch das Reportingsystem kontinuierlich überwacht. Somit ist PUMA in der Lage, Abweichungen und negative Entwicklungen zeitnah zu erkennen und notwendige Gegenmaßnahmen frühzeitig einzuleiten.

Risiko- und Chancenkategorien

Die folgenden Erläuterungen zu Chancen und Risiken sind in der Reihenfolge entsprechend ihrer relativen Bedeutung dargestellt.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklungen

Als international agierender Konzern ist PUMA globalen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und den damit verbundenen Risiken ausgesetzt. So kann sich beispielsweise die konjunkturelle Entwicklung in wichtigen Absatzmärkten im Konsumverhalten der Verbraucher bemerkbar machen. Dies kann sich positiv oder negativ auf geplante Umsätze sowie das Ergebnis auswirken. Ebenso können sich politische Veränderungen und gesellschaftliche Entwicklungen in Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Brexit, und beispielsweise Wechselkursschwankungen bemerkbar machen.

Insgesamt begegnet PUMA diesen Herausforderungen mit geografischer Diversifizierung und der Entwicklung von Alternativszenarien für den Eintrittsfall von gravierenden Ereignissen. Dies gilt insbesondere für politische Entwicklungen und mögliche Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingen, welche von PUMA kontinuierlich beobachtet werden.

Markenimage

Markenimage und Markenbegehrtheit sind für PUMA von zentraler Bedeutung, da es das Kaufverhalten der Verbraucher nicht nur zugunsten, sondern auch zum Nachteil der Marke beeinflussen kann. PUMA hat entsprechend das Leitbild "Wir wollen die schnellste Sportmarke der Welt werden" formuliert, um die langfristige Unternehmensausrichtung sowie die Strategie zu unterstreichen. Das Markenversprechen "Forever Faster" steht dabei nicht nur für das Produktangebot von PUMA als Sportunternehmen, sondern auch stellvertretend für sämtliche Unternehmensprozesse.

Den Risiken aus dem Bereich Markenimage begegnet PUMA vor allem durch Kooperationen mit Markenbotschaftern, welche den Kern der Marke und die Markenwerte von PUMA verkörpern ("mutig, "überzeugt", "zielstrebig" und "optimistisch") sowie großes Einflusspotenzial auf die Zielgruppe von PUMA haben. Hierzu stärkt PUMA seine Position als Sportmarke durch Partnerschaften mit Spitzensportlern, wie beispielsweise dem Topstürmer Antoine Griezmann, der Sprintlegende Usain Bolt, dem mehrmaligen Formel-1-Weltmeister Lewis Hamilton und dem Profigolfer Rickie Fowler. In 2019 wurden unter anderem mit dem Torwart Jan Oblak, dem Fußballtrainer Pep Guardiola und Karsten Warholm, dem Weltmeister über 400 Meter Hürden, weitere Markenbotschafter gewonnen. Im Fußball hat PUMA langfristige Sponsoringverträge mit Spitzenvereinen, wie beispielsweise Manchester City, Borussia Dortmund, ACMilan, Olympique Marseille und der italienischen Nationalmannschaft, abgeschlossen. In diesem Zusammenhang steht auch der Wiedereinstieg von PUMA in die Sportart Basketball und das Engagement in Leichtathletik und weiteren Sportarten. Junge Trendsetter erreicht PUMA über Markenbotschafter und Kooperationen mit der Musik-, Film- und Modeszene, wie beispielsweise Jay-Z, Meek Mill, Adriana Lima, Cara Delevingne und Selena Gomez, und verstärkt auch über Influencer in den sozialen Netzwerken.

Informationstechnik

Die fortschreitende Digitalisierung des Unternehmensumfeldes hält für PUMA Risiken, aber auch zunehmende Chancen bereit. Wichtige Geschäftsabläufe und Prozesse können durch den Ausfall von IT-Systemen empfindlich gestört werden. Beispielsweise können externe Angriffe oder fehlerhaftes Verhalten zum Verlust vertraulicher und sensibler Daten, sowie zu hohen Kosten, Umsatzeinbußen und Rufschädigungen führen. Chancen ergeben sich zum Beispiel in einer noch besseren, bedarfsgerechten Kommunikation mit Kunden über digitale Kanäle, sowie durch neue Möglichkeiten der Produktpräsentation. Darüber hinaus können neue oder effizienter unterstützte Prozesse einen Wertbeitrag leisten oder zu Kostenoptimierungen führen.

Um diesen Risiken zu begegnen und gleichzeitig die gebotenen Chancen der Digitalisierung zu nutzen, führt PUMA kontinuierlich technische und organisatorische Maßnahmen durch und tätigt Investitionen in die Erneuerung und Sicherheit der IT-Landschaft. IT-Systeme werden regelmäßig überprüft, gewartet und Sicherheitstests unterzogen. Zudem werden alle Mitarbeiter mit Hilfe von Richtlinien, Schulungen und Informationskampagnen fortlaufend sensibilisiert.

Beschaffungsbereich und Lieferkette

Der Großteil der PUMA Produkte wird in ausgewählten Ländern Asiens, vor allem in Vietnam, China, Kambodscha, Bangladesch, Indonesien und Indien produziert. Die Produktion in diesen Ländern ist für PUMA mit erheblichen Risiken verbunden. Diese ergeben sich beispielsweise durch Schwankungen der Wechselkurse, Veränderungen der Beschaffungs- und Lohnkosten, Lieferengpässe bei Rohmaterialien oder Komponenten, Qualitätsprobleme aber auch durch Naturkatastrophen oder politische Instabilität. Zudem können Risiken auch durch die Möglichkeit einer zu starken Abhängigkeit von einzelnen Herstellern entstehen.

Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Portfolios soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten und Beschaffungsmärkten vermeiden. Grundsätzlich werden langfristige Rahmenverträge abgeschlossen, um die zukünftig notwendigen Produktionskapazitäten zu sichern. Ein Qualitäts-sicherungsprozess und die direkte Zusammenarbeit mit den Herstellern sollen die Qualität der PUMA Produkte dauerhaft sicherstellen.

Der Beschaffungsbereich und die Lieferkette müssen außerdem auf Risiken und Chancen, wie Veränderungen bei Abgaben und Zöllen sowie Handelsbeschränkungen, reagieren. PUMA analysiert hierzu kontinuierlich politische und rechtliche Rahmenbedingungen, um auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können.

Der Transport der Produkte in die Vertriebsländer ist dem Risiko von Verspätungen und Ausfällen durch Dienstleister ausgesetzt. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wird dementsprechend durch Auswahlverfahren, einheitliche Vertragsbedingungen und eine dauerhafte Überwachung mit Kennzahlen abgesichert.

Nachhaltigkeit

Im Beschaffungsbereich aber auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind Nachhaltigkeitsthemen von großer Bedeutung. Hierin besteht das Risiko der Verletzung von Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organisation), der Nichteinhaltung von Umweltstandards oder dem Einsatz von gesundheitsgefährdenden Chemikalien in der Produktion durch Zulieferbetriebe. Dies würde gegen die Anforderungen von PUMA gegenüber den Zulieferbetrieben verstoßen und zudem zu einer negativen Berichterstattung führen. Die Einhaltung der gültigen Standards wird durch regelmäßige Prüfungen bei den Zulieferbetrieben sichergestellt.

Der Klimawandel und die steigenden Kundenanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit führen zu einem stärkeren ökologischen Fokus sowohl an den eigenen Standorten als auch entlang der Produktions- und Lieferkette. Eine effizientere Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen sowie die verstärkte Verwendung von nachhaltigen Materialien in der Produktion sind Ausdruck der Nachhaltigkeitsstrategie von PUMA.

Produkt und Marktumfeld

Dem Risiko aus spezifischen Produkteinflüssen des Marktumfeldes, insbesondere der Gefahr von Substituierbarkeit im wettbewerbsintensiven Sport- und Lifestylemarkt, wird mit dem frühzeitigen Erkennen und Nutzen von relevanten Konsumtrends entscheidend entgegengewirkt. Nur wer diese Trends frühzeitig erkennt, kann sich einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern verschaffen.

Gezielte Investitionen in Produktdesign und Produktentwicklung sollen sicherstellen, dass das charakteristische PUMA-Design der gesamten Produktpalette im Einklang mit der allgemeinen Markenstrategie ("Forever Faster") steht und dadurch einen eindeutigen Wiedererkennungseffekt erzeugt.

Produktfälschungen

Produktfälschungen können für PUMA zum Vertrauensverlust der Verbraucher in die Marke und damit zu einer Beeinträchtigung des Markenimages führen, weshalb die Bekämpfung von Markenpiraterie bei PUMA einen hohen Stellenwert hat. Das PUMA-Team zum Schutz des geistigen Eigentums sorgt nicht nur für ein starkes weltweites Portfolio an Schutzrechten wie Marken, Designs und Patenten, sondern arbeitet auch weltweit eng mit Zoll- und Polizeibehörden zusammen und wirkt beratend bei der Implementierung effektiver Gesetze zum Schutze des geistigen Eigentums mit.

Vertriebsstruktur

PUMA bedient sich verschiedener Vertriebskanäle wie dem traditionellen Großhandelsgeschäft mit unseren Partnern im Einzelhandel ("Wholesale-Geschäft") und dem PUMA-eigenen Einzelhandels- und eCommerce-Geschäft ("Retail-Geschäft"), um die Abhängigkeit von einzelnen Vertriebswegen zu reduzieren. Das Großhandelsgeschäft stellt insgesamt den größten Anteil des Umsatzes dar. Der Fokus auf das eigene Einzelhandels- und eCommerce-Geschäft soll neben einer höheren Rohertragsmarge und der besseren Kontrolle der Distribution zudem gewährleisten, dass PUMA-Produkte exklusiv im gewünschten Markenumfeld präsentiert werden können.

Im Großhandel stellen stärker werdende Händler, zum Teil mit Eigenmarken, und Wettbewerber das Risiko eines intensivierten Wettbewerbs um Konsumenten und Marktanteile dar. Zudem verändert sich das Kaufverhalten der Konsumenten hin zu mehr eCommerce und der Verknüpfung aus stationärem und digitalem Handel, was eine kontinuierliche Anpassung der Vertriebsstruktur erfordert. Der Vertrieb über eigene Einzelhandels- und eCommerce-Kanäle ist für PUMA jedoch auch mit verschiedenen Risiken verbunden. Hierzu zählen notwendige Investitionen in den Ausbau und die Infrastruktur, Einrichtung der Läden, höhere Fixkosten und Mietverträge mit langfristigen Mietverpflichtungen, was bei einer rückläufigen Geschäftsentwicklung die Profitabilität beeinträchtigen kann.

PUMA führt zur Vermeidung von Risiken und Nutzung von Chancen ein dauerhaftes Monitoring der Vertriebskanäle und ein regelmäßiges Reporting durch das Controlling und der Fachabteilungen durch. In den eigenen Vertriebskanälen wird im Vorfeld einer Investitionsentscheidung eine detaillierte Standort-und Rentabilitätsanalyse getätigt. Negative Entwicklungen werden somit durch das Reporting- und Controllingsystem frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen, um die einzelnen Geschäfte angemessen zu steuern. Im Bereich eCommerce werden weltweite Aktivitäten harmonisiert sowie Investitionen in die IT-Plattform getätigt, um die Abwicklung der Kauftransaktionen weiter zu optimieren und das Einkaufserlebnis für den Konsumenten weiter zu verbessern.

Berichterstattung in Medien

Eine negative Berichterstattung in den Medien über PUMA, zum Beispiel aus Gründen eines Produktrückrufs, Verletzung von Gesetzen oder interner und externer Vorschriften, kann, ganz gleich ob es sich um Tatsachen oder nur um ein Gerücht handelt, zu erheblichen Imageschäden und letztendlich auch zu Umsatz- und Gewinneinbußen führen. PUMA begegnet diesem Risiko mittels einer sorgsamen Presse-, Social-Media- und Public-Relations-Arbeit, die aus der Konzernzentrale in Herzogenaurach und der Niederlassung in den USA gesteuert wird. Zusätzlich sucht PUMA kontinuierlich den offenen Austausch mit wichtigen externen Stakeholdern, wie zum Beispiel Zulieferern, Nichtregierungsorganisationen und Industrieinitiativen, und hat dies im Rahmen von regelmäßig ausgerichteten "Sustainability Stakeholder Meetings" institutionalisiert.

Organisatorische Herausforderungen und Projektrisiken

Die Organisationsstruktur von PUMA mit der Konzernzentrale in Herzogenaurach, einer zentralen Beschaffungsorganisation und weltweit aufgestellten Vertriebsgesellschaften, fördert die globale Ausrichtung des Konzerns. Für PUMA besteht hierbei insbesondere das Risiko, dass die Waren- und Informationsflüsse nicht ausreichend durch moderne IT-Infrastruktur unterstützt werden. Aus diesem Grund müssen bestehende Geschäftsprozesse stetig optimiert und angepasst werden. Dies erfolgt systematisch durch gezielte Optimierungsprojekte, die zentral durch eine Fachabteilung erfasst, geplant und gesteuert werden.

Personalbereich

Das kreative Potenzial, das Engagement und das Leistungsvermögen von PUMA Mitarbeitern sind wichtige Faktoren und zugleich bedeutende Chancen für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Eigenverantwortliches Denken und Handeln stehen bei PUMA im Vordergrund und sind Bestandteil einer offenen Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien. Die Personalstrategie von PUMA hat das Ziel, diese erfolgreiche Philosophie langfristig und nachhaltig zu sichern. Dafür werden personelle Risiken im Rahmen eines Regelprozesses erfasst und bewertet. Entsprechend wurde ein besonderes Augenmerk auf das Talentmanagement, die Identifikation von Schlüsselpositionen und Talenten und deren optimale Positionierung sowie die Nachfolgeplanung gelegt. Zudem zielen weitere nationale und globale Regelungen und Richtlinien darauf ab, die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen sicherzustellen. Auch in Zukunft wird PUMA Investitionen in Personal zielgerichtet und bedarfsorientiert auf die jeweiligen Funktionen beziehungsweise Regionen ausrichten, um damit den zukünftigen Anforderungen der Unternehmensstrategie Rechnung zu tragen.

Rechtliche Risiken

Als international agierender Konzern ist PUMA verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Vertragsrisiken oder Risiken, dass Dritte Forderungen oder Klagen wegen Verletzungen ihrer Markenrechte, Patentrechte oder anderer Rechte geltend machen. Mit der kontinuierlichen Überwachung der vertraglichen Verpflichtungen und der Einbindung von internen und externen Rechtsexperten bei Vertragsangelegenheiten sollen etwaige Rechtsrisiken vermieden werden.

Compliance Risiken

PUMA ist der Gefahr ausgesetzt, dass Mitarbeiter gegen Gesetze, Richtlinien und eigene Standards verstoßen (Compliance-Verstöße). Diesbezügliche Risiken wie Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung und Korruption sowie bewusste Falschdarstellungen in der Rechnungslegung können zu erheblichen monetären Schäden und einem Imageverlust führen. PUMA verfügt deshalb über verschiedene Instrumente, um diesen Risiken zu begegnen. Dazu gehören unter anderem ein integriertes Compliance-Management-System, das interne Kontrollsystem, das Konzerncontrolling und die Interne Revision. Im Rahmen des Compliance-Management-Systems werden Sensibilisierungsmaßnahmen zu wesentlichen Compliance-Themen, wie zum Beispiel Korruptionsprävention und Kartellrecht durchgeführt undentsprechende Richtlinien im Konzern eingeführt. Des Weiteren steht den PUMA-Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, um unethisches Verhalten zu melden.

Währungsrisiken

PUMA ist als international agierender Konzern Währungsrisiken ausgesetzt, die aus der Disparität des jeweiligen Währungsumfangs auf der Einkaufs- und der Verkaufsseite, aber auch aus Währungs-kursschwankungen resultieren.

Der größte Beschaffungsmarkt ist der asiatische Markt, auf dem die Zahlungsströme zum größten Teil in US-Dollar (USD) abgewickelt werden, während die Umsätze im PUMA-Konzern zum Großteil in anderen Währungen fakturiert werden. PUMA begegnet dem Währungsrisiko entsprechend einer internen Richtlinie. Zur Absicherung von bestehenden und absehbaren finanziellen Verbindlichkeiten in fremder Währung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt.

PUMA schließt ausschließlich marktübliche Devisentermingeschäfte zur Absicherung bereits geschlossener oder sich abzeichnender Verträge mit renommierten internationalen Finanzinstituten ab. Zum Jahresende 2019 ist der Nettobedarf für die Planungsperiode 2020 angemessen gegen Währungseinflüsse abgesichert.

Weiterhin können durch konzerninterne Darlehen, die zur Finanzierung ausgegeben werden, Fremdwährungsrisiken entstehen. Um Währungsrisiken bei der Umwandlung von auf fremde Währung lautenden konzerninternen Darlehen in die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen (Euro) abzusichern, werden Währungsswaps und Devisentermingeschäfte eingesetzt.

Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Einzelabschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen PUMA Finanzinstrumente einsetzt.

Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Wesentliche originäre monetäre Finanzinstrumente (Flüssige Mittel, Forderungen, verzinsliche und unverzinsliche Verbindlichkeiten) sind entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Devisentermingeschäften in die funktionale Währung transferiert.

Die Devisentermingeschäfte zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen sind in eine wirksame Cashflow-Hedgebeziehung nach IAS 39 eingebunden. Kursänderungen der diesen Geschäften zugrundeliegenden Währungen haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und auf den Fair Value dieser Sicherungsgeschäfte.

Steuerrechtliche Risiken

Im internationalen Geschäftsumfeld müssen die jeweilig gültigen steuerlichen Regelungen eingehalten werden. Über entsprechende interne Verhaltensregeln sind die Mitarbeiter angehalten, die einschlägigen steuerlichen Regelungen einzuhalten und zu befolgen. Neben der Einhaltung nationaler steuerlicher Vorschriften, denen die einzelnen Konzerngesellschaften unterliegen, bestehen vermehrt Risiken im Zuge konzerninterner Verrechnungspreise, die für verschiedene interne Geschäftstransaktionen nach den Regelungen des Fremdvergleichsgrundsatzes zwischen einzelnen Konzerngesellschaften anzusetzen sind. In allen steuerlichen Bereichen hat PUMA mit internen und externen Steuerexperten hinreichend Vorkehrungen getroffen, um den einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen Folge zu leisten, aber auch, um auf Veränderungen im sich ständig wandelnden steuerrechtlichen Umfeld reagieren zu können. Für die konzerninternen Verrechnungspreise existiert eine entsprechende Dokumentation, die nach den internationalen und nationalen Anforderungen und Standards erstellt wurde. Es bestehen Richtlinien und Vorgaben zur Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise für konzerninterne Geschäftstransaktionen, die den gültigen Verfahrensregelungen entsprechen und die für die handelnden Mitarbeiter bindend sind. Mittels eines internen Tax Reporting sind externe und interne Steuersachverständige in der Lage, die steuerlichen Entwicklungen bei PUMA laufend zu kontrollieren und zu überwachen. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat werden laufend über die steuerlichen Entwicklungen bei PUMA informiert, um steuerrechtliche Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Ausfallrisiken

Aufgrund der Geschäftstätigkeit ist PUMA einem Ausfallrisiko der Forderungen ausgesetzt, dem durch eine fortlaufende Überwachung der Außenstände und durch ausreichende Wertberichtigungen begegnet wird. Das Ausfallrisiko wird, wenn möglich, durch Kreditversicherungen limitiert, und das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Darüber hinaus ergeben sich in geringerem Umfang auch Ausfallrisiken aus anderen vertraglichen finanziellen Verpflichtungen der Gegenpartei, wie zum Beispiel Bankguthaben und derivative Finanzinstrumente.

Liquiditätsrisiko

PUMA führt laufend eine Analyse der kurzfristigen Mittelbedarfe in Form einer rollierenden Cashflow-Planung auf Ebene der Einzelgesellschaften in Abstimmung mit der zentralen Treasury-Abteilung durch. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit, die finanzielle Flexibilität und ein strategisches Liquiditätspolster sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve unter anderem in Form von Barmitteln und bestätigten Kreditlinien vorgehalten. Diesbezüglich besteht zum 31. Dezember 2019 eine syndizierte Kreditlinie über € 350,0 Mio., welche zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen wurde.

Die Finanzierung der mittel- und langfristigen Mittelbedarfe, die sich nicht unmittelbar aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit abdecken lassen, erfolgt durch Aufnahme von mittel- und langfristigen Darlehen. Zu diesem Zweck wurde im Juli 2018 ein Schuldscheindarlehen in vier Tranchen begeben (jeweils eine Tranche mit fixem und variablem Coupon über eine Restlaufzeit von 2 Jahren über insgesamt € 100,0 Mio. und jeweils eine Tranche über eine Restlaufzeit von 4 Jahren über insgesamt € 60,0 Mio.). Zudem wurde im Dezember 2019 ein weiteres Schuldscheindarlehen über insgesamt € 70,0 Mio. mit Auszahlung im Januar 2020 abgeschlossen. Dieses Schuldscheindarlehen besteht aus zwei Tranchen mit fixem und variablem Coupon und besitzt eine Laufzeit von 5 Jahren.

Zinsrisiken

Zinsänderungen haben bei PUMA keinen wesentlichen Einfluss auf die Zinssensitivität und bedürfen somit keines Einsatzes von Zinssicherungsinstrumenten.

Zusammenfassung

Die Beurteilung der Gesamtrisikosituation des Konzerns und der PUMA SE ist das Ergebnis einer konsolidierten Betrachtung der zuvor dargestellten Einzelrisiken. Dem Vorstand sind derzeit keine wesentlichen Risiken bekannt, die eigenständig oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Konzerns und der PUMA SE gefährden könnten. Im Jahr 2019 gab es in Bezug auf die Gesamteinschätzung der Risikosituation keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr.

Wir können jedoch nicht ausschließen, dass in Zukunft Einflussfaktoren, die uns derzeit nicht bekannt sind oder die wir momentan als nicht wesentlich einschätzen, den Fortbestand des Konzerns und der PUMA SE und deren konsolidierten Gesellschaften beeinflussen können. Aufgrund der äußerst soliden Bilanzstruktur und Eigenkapitalquote, sowie der positiven Geschäftsaussichten sieht der Vorstand keine bestandsgefährdenden Risiken für den Fortbestand des PUMA-Konzerns und der PUMA SE.

und

des

Risikomanagementsystems in

auf

den

Konzernrechnungslegungsprozess

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll-

Hinblick

Der Vorstand der PUMA SE ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der PUMA SE. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des HGB, des AktG und des SEAG erstellt.

Bestimmte Angaben und Beträge beruhen auf aktuellen Einschätzungen des Vorstands sowie des Managements.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Einrichtung und die regelmäßige Überwachung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Konzernabschluss und die Angaben im zusammengefassten Lagebericht. Dieses Kontroll- und Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen

Rechnungslegung, die Darstellung und Richtigkeit des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und der dort gemachten Angaben zu gewährleisten. Es basiert auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen und umfasst dazu notwendige Maßnahmen, interne Anweisungen, Organisations- und Berechtigungsrichtlinien, den "PUMA Code of Ethics", die personelle Trennung von Funktionen im Konzern und das Vieraugenprinzip. Die Maßnahmen werden regelmäßig durch die Revisionsabteilung des Bereichs Group Internal Audit & GRC auf Angemessenheit und Funktionsfähigkeit überprüft.

PUMA verfügt für die monatliche Finanzberichterstattung und Konsolidierung über ein konzernweites Reporting- und Controllingsystem, welches es ermöglicht, Abweichungen von Planwerten und rechnungslegungsbezogene Inkonsistenzen regelmäßig und frühzeitig zu erkennen und, falls notwendig, Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden Ereignisse, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche

Entwicklung und den Rechnungslegungsprozess des Konzerns haben könnten, regelmäßig und ad-hoc identifiziert, das daraus resultierende Risiko analysiert und bewertet sowie entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sind teilweise auch Annahmen und Schätzungen notwendig, die auf den Erkenntnissen zum Zeitpunkt der

Abschlusserstellung basieren und sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen, Eventualverbindlichkeiten und andere berichtspflichtige Angaben auswirken.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats trifft sich auf regelmäßiger Basis mit den unabhängigen Abschlussprüfern, dem Vorstand und dem Bereich Group Internal Audit & GRC, um die Ergebnisse der Abschlussprüfung und der Revisionsprüfungen mit Bezug auf das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu erörtern. Der Abschlussprüfer berichtet in der Bilanzsitzung über die Ergebnisse der Jahres- und Konzernabschlussprüfung an den Aufsichtsrat.

Zusätzlich zum beschriebenen Risiko- und Chancenmanagement führt der Bereich Group Internal Audit &

GRC einmal jährlich sogenannte Internal Control Self Assessments (ICSA) auf Prozessebene für alle wesentlichen Geschäftsprozesse durch. Hierbei bewerten Prozessverantwortliche das vorhandene

Kontrollgerüst anhand interner und externer Richtlinien und Best-Practice-Standards. Ziel ist es, das interne Kontrollsystem kontinuierlich zu verbessern und gezielt Risiken auf Prozessebene zu identifizieren, um Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Ergebnisse der ICSA werden dem Prüfungsausschuss berichtet und durch den Bereich Group Internal Audit & GRC gezielt bei der risikoorientierten Prüfungsplanung berücksichtigt.

Prognosebericht

Weltkonjunktur

Nachdem sich die Dynamik der Weltwirtschaft im Jahr 2019 verringert hat, erwarten die Experten des Kieler Institutes für Weltwirtschaft (ifw Kiel) in ihrer Winterprognose vom 11. Dezember 2019 für das Jahr 2020 einen Anstieg des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,1%. Dies entspricht einer leichten Zunahme der Wachstumsrate des BIP von 0,1% gegenüber dem Jahr 2019. Demzufolge zeichnet sich für das Jahr 2020 insgesamt eine Stabilisierung der Weltkonjunktur ab.

Die Experten rechnen damit, dass der Produktionsanstieg in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften auch im Jahr 2020 verhalten bleibt. Während die konjunkturelle Dynamik in den Vereinigten Staaten von Amerika weiterhin nachlässt und der Brexit auch im Jahr 2020 eine Belastung für die Konjunktur im Vereinigten Königreich bedeutet, erwartet das ifw Kiel die Konjunktur im Euroraum auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2019. Die Expansion der chinesischen Wirtschaft dürfte im Jahr 2020 weiter an Fahrt verlieren. In den übrigen Schwellenländern dürfte sich der Produktionsanstieg hingegen leicht verstärken. Handelspolitische Unsicherheiten belasten weiterhin den Ausblick und bleiben ein Risiko für die Prognose.

Sportartikelbranche

Sofern es keine wesentlichen negativen Auswirkungen vonseiten der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gibt, erwarten wir für das Jahr 2020 weiterhin ein stabiles Wachstum der Sportartikelbranche. Es ist anzunehmen, dass der Trend zu sportlicher Betätigung und gesunder Lebensführung anhalten und damit auch die Nachfrage nach Sportartikeln weiter steigen wird. Darüber hinaus sollten sportliche Großereignisse im Jahr 2020, insbesondere die Olympischen Sommerspiele in Tokyo und die Fußball-Europameisterschaft, dazu beitragen, das Wachstum in der Sportartikelbranche zu unterstützen.

Ausblick 2020

Im Geschäftsjahr 2019 entwickelte sich unser Geschäft positiv, sowohl im Hinblick auf den Umsatz als auch auf die Profitabilität. Wir sind zuversichtlich, dass sich diese Entwicklung auch im Jahr 2020 fortsetzen wird.

Für das Gesamtjahr 2020 erwarten wir deshalb einen währungsbereinigten Umsatzanstieg von rund 10%. Der Ausblick für die Rohertragsmarge zeigt eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (2019: 48,8%) und die operativen Aufwendungen (OPEX) sollen prozentual leicht schwächer als die Umsatzerlöse ansteigen. Auf Basis des aktuellen Wechselkursniveaus erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020 ein operatives Ergebnis (EBIT) in einer Bandbreite zwischen 500 Mio. und 520 Mio. (2019: 440,2 Mio.). Ebenso wird für 2020 eine deutliche Verbesserung des Konzernergebnisses erwartet.

Investitionen

Für das Jahr 2020 sind Investitionen in das Anlagevermögen in einer Höhe von rund 200 Mio. geplant. Der wesentliche Teil entfällt dabei auf Investitionen in die Infrastruktur, um die operativen Voraussetzungen für das geplante langfristige Wachstum zu schaffen. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen Investitionen in eigene Distributions- und Logistikzentren und Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung der eigenen Einzelhandelsgeschäfte.

Grundlage für langfristiges Wachstum

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die langfristigen strategischen Prioritäten gesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmenpläne erfolgt zielgerichtet und wertorientiert. Wir gehen davon aus, dass mit der Unternehmensstrategie "Forever Faster" die Grundlage für eine mittel- und langfristige positive Entwicklung gegeben ist. Wir bestätigen daher unser mittelfristiges Ziel einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der währungsbereinigten Umsätze von rund 10% (CAGR) und das Erreichen einer 10%-igen EBIT-Marge bis zum Jahr 2021/ 2022.

Herzogenaurach, den 31. Januar 2020

Der Vorstand

Gulden

Lämmermann

Descours

JAHRESABSCHLUSS

der

PUMA SE, Herzogenaurach zum 31. Dezember 2019

- Deutsches Handelsrecht -

PUMA SE, Herzogenaurach

- DEUTSCHES HANDELSRECHT -

Bilanz zum 31.12.2019

AKTIVA

Anhang

Stand 31.12.2019 € Mio.

Stand 31.12.2018 € Mio.

PASSIVA

Anhang

Stand 31.12.2019 € Mio.

Stand 31.12.2018 € Mio.

  • A. ANLAGEVERMÖGEN

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände

    • 1. Entgeltlich erworbene Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

    • 2. Geleistete Anzahlungen

3 3

II.

Sachanlagen

  • 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

  • 2. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

3 3

III. Finanzanlagen

  • 1. Anteile an verbundenen Unternehmen

  • 2. Beteiligungen

3 3

  • B. UMLAUFVERMÖGEN

  • I. Vorräte

4

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  • 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

    5

  • 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

    6

  • 3. Sonstige Vermögensgegenstände

7

III. Flüssige Mittel

8

C.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

D.

AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG

9

47,0 9,5

32,6 12,9

  • A. EIGENKAPITAL

  • I. Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile

    10

    10

    Bedingtes Kapital (€ 30,2 Mio.)

10

  • II. Kapitalrücklage

    10

  • III. Gewinnrücklagen

    • 1. gesetzliche Rücklage

      10

    • 2. andere Gewinnrücklagen

    10

  • IV. Bilanzgewinn

10

  • B. RÜCKSTELLUNGEN

    • 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

    • 2. Steuerrückstellungen

    • 3. Sonstige Rückstellungen

    11 12 13

  • C. VERBINDLICHKEITEN

    • 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    • 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    • 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

    • 4. Sonstige Verbindlichkeiten

      14 14 14 14

      (davon aus Steuern: € 1,5 Mio., Vorjahr: € 1,7 Mio.)

      (davon aus sozialer Sicherheit: € 0,0 Mio., Vorjahr: € 0,1 Mio.)

    14

  • D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

150,8 (1,3)

38,6 (0,3)

149,5

80,8

0,2

191,6

160,7

38,3

190,5

0,2

190,8

144,5

56,5 91,3 12,0 15,4

45,5 94,8 10,7 2,0

582,8

9,3 2,0 100,8

564,3

8,9 12,4 80,2

118,7 857,1 21,4

107,5 483,5 21,4

878,5

504,9

1.053,7

59,8 50,5 444,2 10,1 47,2

657,9

52,9 37,2 526,4 12,8 59,5

112,1

170,4 31,5 773,1 3,6

101,5

179,1 30,0 481,0 4,4

611,8

8,0 0,0

688,8 13,9 0,0

978,6

0,0

694,5

0,3

A K T IV A G E S A M T

1.673,5

1.360,6

P A S S IV A G E S A M T

1.673,5

1.360,6

2

PUMA SE, Herzogenaurach

- DEUTSCHES HANDELSRECHT -

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2019

Anhang

2019 € Mio.

2018 € Mio.

1. Umsatzerlöse 15

2. Sonstige betriebliche Erträge 16

(davon Erträge aus der Währungsumrechnung: € 53,1 Mio., Vorjahr: € 41,2 Mio.)

3. Materialaufwand 17

4. Personalaufwand 18

  • a.) Löhne und Gehälter

  • b.) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung

    (davon für Altersversorgung: € 0,2 Mio., Vorjahr: € 0,2 Mio.)

5. Abschreibungen: a.) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 19

(davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: € 39,0 Mio., Vorjahr: € 33,8 Mio.)

7. Erträge aus Beteiligungen 20

(davon aus verbundenen Unternehmen: € 83,3 Mio., Vorjahr: € 0,0 Mio.)

8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 20

9. Aufwendungen aus Verlustübernahme 20 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

(davon aus verbundenen Unternehmen: € 17,7 Mio., Vorjahr: € 17,6 Mio.)

11. Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen 20 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(davon an verbundene Unternehmen: € 4,7 Mio., Vorjahr: € 2,5 Mio.)

(davon Aufwendungen aus der Aufzinsung: € 0,9 Mio., Vorjahr: € 0,9 Mio.)

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 21

722,3 62,1

-233,8

-94,0 -13,2

675,3 50,8

-224,9

-88,8 -12,9

-107,2

-24,8 -560,8 83,6 174,1 -44,8 17,9 0,0 -7,3

-12,8

-101,7

-20,1 -492,1

2,6 209,5 -11,7 17,8 2,0 -7,1

-16,8

14. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss

68,5

83,3

15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10 16. Einstellungen in Gewinnrücklagen

- in andere Gewinnrücklagen 10

92,2 0,0

81,2 -20,0

17. Bilanzgewinn

160,7

144,5

Dividendenvorschlag

€ je Aktie

0,50

3,50

Anhang

1.

Grundsätzliches

Die PUMA SE (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Herzogenaurach, Bundesrepublik Deutschland. Das zuständige Registergericht befindet sich in Fürth (Bayern). Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HRB 13085 beim Amtsgericht Fürth geführt.

Der Jahresabschluss der PUMA SE ist nach den Vorschriften des Handelsrechts und des SEAG bzw. Aktiengesetzes aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen eines Konzerns und erstellt neben dem Jahresabschluss nach HGB einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen Rechnungslegungsgrundsätzen "International Financial Reporting Standards (IFRS)", wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Die PUMA SE und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und vertreiben unter den Markennamen "PUMA" und "Cobra" ein breites Angebot von Sport- und Sportlifestyle-Artikeln, das Schuhe, Textilien und Accessoires umfasst.

Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der PUMA SE werden in Euro (EUR oder €) erstellt. Durch die Angabe in Millionen Euro mit einer Nachkommastelle kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf Zahlen in Tausend basieren.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB angewendet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Unbewegliche Vermögensgegenstände (außer Grund und Boden) sowie immaterielle Vermögensgegenstände werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die planmäßige Nutzungsdauer für Gebäude und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken liegen zwischen 10 und 60 Jahren, die für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren. Bei den beweglichen Vermögensgegenständen werden die planmäßigen Abschreibungen pro rata linear bzw. degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Geringwertige Anlagengüter bis zu Anschaffungskosten von € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang wird im Anlagengitter unterstellt.

Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, bilanziert. Sofern die Gründe für die dauerhafte Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird bis maximal auf die ursprünglichen Anschaffungskosten zugeschrieben.

Bei den Vorräten kommen die Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zum Ansatz. Geringe Gängigkeit und eingeschränkte Verwertbarkeit unter Berücksichtigung des Marktwertes sind durch ausreichende Wertabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden in Form von Einzelabwertungen und Pauschalabwertungen wegen allgemeiner und besonderer Kreditrisiken ausreichend berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der den Erfüllungsrückstand übersteigende Betrag des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen mit Insolvenzsicherung) der Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen der PUMA SE in Deutschland, Österreich und der Schweiz beruhen auf Leistungsplänen, deren Bewertung nach der Projected-Unit-Credit-Methode auf Basis biometrischer Wahrscheinlichkeiten gemäß der im jeweiligen Land üblichen Sterbetafeln erfolgt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen berücksichtigt. Der Barwert der Verpflichtung wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Versorgungsleistungen (der Erfüllungsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst werden. Dabei wird von der Vereinfachungsregelung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und pauschal der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.

Nach § 253 Abs. 6 HGB ist ab dem Geschäftsjahr 2016 zusätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.

Zu einigen deutschen Pensionszusagen bestehen an die Bezugsberechtigten verpfändete Rückdeckungsversicherungen, die Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen und daher mit der Pensionsverpflichtung saldiert wurden. Da ein Zeitwert für Lebensversicherungsverträge nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden die Rückdeckungsversicherungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die dem steuerlichen Aktivwert entsprechen. Da sich die zugesagten Leistungen für die rückgedeckten Pensionszusagen in Deutschland ausschließlich aus und in Höhe der Versicherungsleistung ergeben, wurden diese Verpflichtungen wie wertpapiergebundene Zusagen (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB) jeweils mit dem steuerlichen Aktivwert der korrespondierenden Rückdeckungsversicherung bewertet.

Aufwendungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit Aufwendungen und Erträgen aus der Auf- bzw. Abzinsung der Rückstellungen verrechnet, das Ergebnis wird unter den Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. Hierunter fallen auch Änderungen des Barwertes der Verpflichtungen durch Änderungen des durchschnittlichen Marktzinssatzes nach RückAbzinsV gegenüber dem Vorjahr. Der übrige Aufwand wird als Aufwendungen für Altersversorgung im Personalaufwand ausgewiesen.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit einem laufzeitadäquaten, von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst und entsprechend mit dem Barwert angesetzt.

Bei der PUMA SE bestehen Altersteilzeitverpflichtungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit ihrem Barwert bewertet werden. Der Barwert der Verpflichtung wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Altersteilzeitleistungen (der Erfüllungsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst werden. Dabei wird wie bei den Pensionsverpflichtungen von der Vereinfachungsregelung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und pauschal der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet.

Zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen bestehen verpfändete Rückdeckungsversicherungen, die Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen und daher in Höhe des Erfüllungsrückstandes mit der Altersteilzeitverpflichtung saldiert wurden. Wie bei den Pensionsverpflichtungen werden die Rückdeckungsversicherungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die dem steuerlichen Aktivwert entsprechen. Der den Erfüllungsrückstand übersteigende Betrag des Deckungsvermögens wird auf der Aktivseite als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.

Aufwendungen und Erträge aus dem Deckungsvermögen werden mit Aufwendungen und Erträgen aus der Auf- bzw. Abzinsung der Altersteilzeitrückstellungen verrechnet, das Ergebnis wird unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen. Der übrige Aufwand wird als Aufwendungen für Altersversorgung im Personalaufwand ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag gebildet, die Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Tag darstellen.

Latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit einem kombinierten Ertragsteuersatz von 27,22%, welcher Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer umfasst.

Aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung des Anlagevermögens, der Vorräte, der sonstigen Rückstellungen, der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2019 ergeben sich im Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht, sodass der Aktivüberhang der latenten Steuern in der Bilanz nicht angesetzt wird.

Währungsumrechnung

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (Restlaufzeit unter einem Jahr) werden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und bilanziert. Langfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit über ein Jahr) werden höchstens mit den Anschaffungskosten am Entstehungstag bilanziert. Sofern bei langfristigen Fremdwährungsforderungen der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag zu einer niedrigeren Bewertung als zu den fortgeführten Anschaffungskosten führt, wird dieser zur Umrechnung herangezogen. Für die Bewertung langfristiger Fremdwährungsverbindlichkeiten kommen die jeweiligen Anschaffungskosten am Entstehungstag zum Ansatz. Führt die Umrechnung von langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag zu einer höheren Bewertung als zu den fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgt der Ansatz zum höheren Stichtagskurs. Im Falle einer Wertaufholung von zuvor vorgenommenen Abschreibungen wird maximal bis zur Höhe der historischen Anschaffungskosten zugeschrieben.

Erlösrealisierung

Als Umsatzerlöse werden alle Erträge in Zusammenhang mit Produktverkäufen und Lizenzeinnahmen erfasst. Produktverkaufsbezogene Umsatzerlöse werden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Abnehmer erfolgswirksam erfasst; dabei werden realisierte bzw. erwartete Retouren, Skonti und Rabatte umsatzmindernd berücksichtigt. Lizenzerlöse werden - unter Beachtung der einzelvertraglichen Regelungen - jeweils dann erfasst, wenn der Lizenznehmer entsprechende Umsätze mit PUMA-Produkten erzielt.

Erträge aus Beteiligungen sowie Anteilen an verbundenen Unternehmen, mit denen kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, werden in dem Geschäftsjahr vereinnahmt, in welchem der Anspruch aufgrund eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses rechtlich entstanden ist. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen werden grundsätzlich periodengleich erfasst.

Absicherung von Währungsrisiken

Die PUMA-Gruppe bezieht einen Großteil ihrer Produkte von Lieferanten aus Asien. Derartige Produktbestellungen erfolgen für alle PUMA-Gesellschaften über eine PUMA-interne Beschaffungseinheit (die PUMA International Trading GmbH), die ihrerseits die Produkte an alle PUMA-internen Gesellschaften in Landeswährung weiterverkauft. Für die PUMA SE bedeutet dies, dass nahezu alle Waren in EUR von der PUMA International Trading eingekauft werden und diesbezüglich in erster Instanz für die Gesellschaft keine Währungsrisiken mehr bestehen. Aufgrund des mit der PUMA International Trading GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrags werden jedoch die Währungsrisiken aus dem konzernweiten Einkaufsprozess der PUMA International Trading auf die PUMA SE übertragen.

Verbleibende Währungsrisiken in der PUMA SE entstehen einerseits durch eigene USD-Ausgaben. Die Gesellschaft sichert diese Nettobedarfe bzw. -überschüsse, die sich als Bedarf einer bestimmten Währung abzüglich der zu erwartenden Einnahmen in derselben Währung ermitteln, rollierend aufgrund von Erfahrungswerten bis zu 18 Monate im Voraus ab. Dafür bestehen am Bilanzstichtag externe Devisentermingeschäfte mit einem Nominalwert von € 121,8 Mio. (USD 141,8 Mio.). Hieraus ergibt sich im Saldo ein positiver Marktwert von € 2,7 Mio.

Soweit die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gegeben sind, erfolgt die Anwendung der Einfrierungsmethode. Sofern sich die Sicherungsbeziehungen als effektiv zeigen, werden drohende Verluste aus der Differenz zwischen Sicherungskurs und Terminkurs am Bilanzstichtag nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern der Periode des jeweiligen Grundgeschäftes zugeordnet.

Daneben gibt es die sogenannten "International Marketing Contributions" (kurz: IMCs) in den Währungen GPY / JPY, die von PUMA UK und PUMA Japan in lokaler Währung an die PUMA SE gezahlt werden. Am Bilanzstichtag bestehen externe Devisengeschäfte mit einem Nominalwert von € 48,7 Mio. (GBP 17,6 Mio., JPY 3,6 Mrd.). Hieraus ergibt sich ein negativer Marktwert von € 1,3 Mio., der aufgrund der bestehenden Sicherungsbeziehungen nicht in der Bilanz angesetzt wurde.

Daneben arbeitet die PUMA SE als IC-Finanzierungszentrale für die Tochtergesellschaften, wodurch Fremdwährungsrisiken entstehen können. Um Währungsrisiken bei der Umwandlung von auf fremde Währung lautenden konzerninternen Darlehen in funktionale Währungen der Konzernunternehmen abzusichern, werden Währungsswaps und Devisentermingeschäfte eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestehen Sicherungsgeschäfte im Nominalvolumen von € 207,5 Mio. Hieraus ergibt sich im Saldo ein negativer Marktwert von € 0,8 Mio. In den sonstigen Rückstellungen sind die negativen Marktwerte unsaldiert mit € 1,0 Mio. berücksichtigt (Rückstellung für drohende Verluste).

Die Gesellschaft verwendet keine Finanzinstrumente für Handels- oder Spekulationszwecke und hält zum Bilanzstichtag ausschließlich Devisentermingeschäfte mit renommierten internationalen Finanzinstituten.

Management-Incentive-Programme

Bei PUMA werden aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich und kennzahlenbasierende Long-Term-Incentive-Programme eingesetzt.

Für aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich wird eine Verbindlichkeit für die erhaltenen Dienstleistungen erfasst und bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bestimmt und es werden alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst.

Für kennzahlenbasierenden Vergütungsverfahren werden während der dreijährigen Laufzeit der jeweiligen Programme die mittelfristigen Ziele der PUMA Gruppe in Bezug auf EBIT, Cashflow und Gross Profit Margin ermittelt und mit ihrem jeweiligen Zielerreichungsgrad erfolgswirksam erfasst. Siehe hierzu ausführlich Kapitel 22.

Erläuterungen

3.

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagengitter als Anlage A zum Anhang dargestellt.

Die Entwicklung zu Buchwerten stellt sich wie folgt dar:

Immaterielle Vermögensgegenstände:

2019

2018

€ Mio.

€ Mio.

Stand 01.01.

45,5

29,7

Zugänge/Umbuchungen

27,5

26,7

Abgänge

-0,0

-0,1

Abschreibungen

-16,5

-10,8

Stand 31.12.

56,5

45,5

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt sich im Wesentlichen um EDV-Software mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren sowie Warenzeichen. Die Zugänge in 2019 betreffen im Wesentlichen Investitionen in das bestehende SAP ERP-System sowie dessen Fortentwicklung und Investitionen in weitere IT Projekte.

Sachanlagen:

2019

2018

€ Mio.

€ Mio.

Stand 01.01.

107,5

101,8

Zugänge/Umbuchungen

23,6

15,2

Abgänge

-4,1

-0,2

Abschreibungen

-8,3

-9,3

Stand 31.12.

118,7

107,5

Die Zugänge betreffen im Wesentlichen geleistete Anzahlungen für Gebäudeneubauten im Rahmen der Erweiterung des Headquarters, Umbau der Kantine, EDV-Ausstattung sowie Büro- und Geschäftsausstattung.

Finanzanlagen:

31.12.2019

31.12.2018

€ Mio.

€ Mio.

Anteile an verbundenen Unternehmen

857,1

483,5

Beteiligungen

21,4

21,4

878,5

504,9

Die Veränderung bei den Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen Kapitaleinlagen in die PUMA Europe GmbH, Deutschland, in Höhe von € 74,0 Mio. sowie in die PUMA Sprint GmbH, Deutschland, in Höhe von € 298,4 Mio. und eine Erhöhung der Anteile in Höhe von € 1,2 Mio. an der Beteiligung bei Genesis Group International Ltd., Großbritannien.

Die Beteiligungen enthalten die am 16. September 2014 erworbenen Aktienanteile an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Dortmund, in Höhe von € 21,4 Mio. Der Buchwert liegt um € 18,6 Mio. unter dem anhand des Börsenkurses dieser Aktie zum Abschlussstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a und 11b HGB ist dem Anhang als Anlage B beigefügt.

  • 4. Vorräte

    31.12.2019

    31.12.2018

    € Mio.

    € Mio.

    Waren, im Bestand

    55,8

    48,0

    Unterwegs befindliche Waren

    4,0

    4,9

    59,8

    52,9

  • 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2019 € Mio.

50,5

31.12.2018 € Mio.

Die Forderungen sind nach Absetzung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen von insgesamt € 6,9 Mio. (Vorjahr: € 6,1 Mio.) ausgewiesen.

6.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

31.12.2019 € Mio. 406,444,2

(68,6)

31.12.2018 € Mio.

Enthalten sind neben Forderungen aus Lieferungen (Kommissionsgeschäft), Cash Pool und PICCA (Puma Internal Credit Facility Agreement) sowie Lizenzen von € 375,6 Mio. (Vorjahr: € 316,8 Mio.) auch Darlehensforderungen in Höhe von € 68,6 Mio. (Vorjahr: € 209,6 Mio.) mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

7.

Sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2019 € Mio.

10,1

31.12.2018 € Mio.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche gegen Finanzbehörden in Höhe von € 9,4 Mio. (Vorjahr: € 6,8 Mio.) und Darlehensforderungen an Dritte in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.).

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr alle unter einem Jahr fällig.

8.

Flüssige Mittel

Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor.

9.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung enthält den Erfüllungsrückstand der Altersteilzeitverpflichtung übersteigenden Betrag des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen mit Insolvenzsicherung). Weitere Informationen können dem Kapitel 13 entnommen werden.

10.

Eigenkapital

Gezeich-netes Kapital

€ Mio.

Kapital-rücklage

€ Mio.

Gesetz-liche Rücklage

€ Mio.

Andere Gewinn-rücklagen

€ Mio.

Bilanz-gewinn

€ Mio.

Total

€ Mio.

31.12.2016

38,2

190,6

0,2

113,3

205,5

547,8

Dividendenzahlung

-11,1

-11,1

Verwendung aus Optionsprogrammen

-1,8

-1,8

Verwendung eigener Aktien

0,7

1,4

2,1

Jahresüberschuss

128,7

128,7

Einstellungen in

Gewinnrücklagen

55,0

-55,0

31.12.2017

38,2

189,5

0,2

169,7

268,1

665,7

Dividendenzahlung

-186,8

-186,8

Verwendung aus Optionsprogrammen

Verwendung eigener Aktien

0,1

1,0

1,1

2,2

Jahresüberschuss

83,3

83,3

Einstellungen in

Gewinnrücklagen

20,0

-20,0

31.12.2018

38,3

190,5

0,2

190,8

144,5

564,3

Dividendenzahlung

-52,3

-52,3

Verwendung aus Optionsprogrammen

Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Aktiensplits am 10. Juni 2019

112,2

-112,2

0

Ausgabe eigener Aktien im Rahmen des Aktiensplits am 10. Juni 2019

-1,0

1,0

0

Verwendung eigener Aktien

1,5

0,8

2,3

Jahresüberschuss

68,5

68,5

31.12.2019

149,5

80,8

0,2

191,6

160,7

582,8

Gezeichnetes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, zunächst eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und danach einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von bisher € 38,6 Mio. (eingeteilt in 15.082.464 Stückaktien, was einem anteiligen Betrag von € 2,56 je Aktie entsprach) aus Gesellschaftsmitteln um € 112,2 Mio. auf € 150,8 Mio. erhöht.

Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag gemäß Satzung € 150.824.640,00 und ist, nach Wirksamwerden des Aktiensplits am 10. Juni 2019, eingeteilt in 150.824.640 stimmberechtigte Stückaktien ohne Nennwert. Dies entspricht einem anteiligen Betrag von € 1,00 je Aktie.

Entwicklung der im Umlauf befindlichen Aktien:

2019

2018

Im Umlauf befindliche Aktien zum 01.01. Stück

14.951.470

14.946.356

Wandlung aus Management-Incentive-Programm Stück

0

0

Aktienrückkauf Stück

0

0

Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Aktiensplits am 10. Juni 2019

134.563.230

0

Ausgabe eigener Aktien

33.101

5.114

Im Umlauf befindliche Aktien zum 31.12. Stück

149.547.801

14.951.470

Kapitalrücklage

Im Rahmen der Verwendung eigener Anteile wurden € 1,5 Mio. der Kapitalrücklage zugeführt.

Eigene Aktien/Treasury Stock

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 5. Mai 2020 eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.

Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft insgesamt 1.276.839 Stück PUMA-Aktien im eigenen Bestand, was einem Anteil von 0,85% des gezeichneten Kapitals entspricht.

Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen ergab keinen zur Ausschüttung gesperrten Betrag, da der beizulegende Zeitwert den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen ergab ebenfalls keinen zur Ausschüttung gesperrten Betrag, da der beizulegende Zeitwert den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht.

Des Weiteren besteht keine Ausschüttungssperre im Zusammenhang mit aktiven latenten Steuern, da der Aktivüberhang der latenten Steuern in der Bilanz nicht angesetzt wird.

Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn sowie den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt € 1,0 Mio. Diesen ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen andere Gewinnrücklagen in Höhe von € 191,6 Mio. gegenüber. Daher besteht keine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn in Höhe von € 160,7 Mio.

Dividende

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der PUMA SE für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in Höhe von 0,50 je dividendenberechtigte Stückaktie oder insgesamt 74,8 Mio. auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Verwendung des Bilanzgewinns der PUMA SE:

2019

160,7

160,7

0,50

149.547.801

74,8

85,9

2018

Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2019 sieht die Satzung der Gesellschaft ein genehmigtes Kapital über insgesamt 15.000.000 vor:

Der Vorstand ist gemäß § 4.2. der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. April 2022 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu € 15.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die neuen Aktien auch vollständig oder teilweise von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4.2. der Satzung genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Vom bestehenden genehmigten Kapital hat der Vorstand der PUMA SE im aktuellen Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2018 wurde der Vorstand bis zum 11. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber und/oder Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000,00 zu begeben (Bedingtes Kapital 2018).

In diesem Zusammenhang wurde das Grundkapital um bis zu € 30.164.920,00 durch Ausgabe von bis zu 30.164.920 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht erfüllt wird oder wie Andienungen erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Von der Ermächtigung ist bisher kein Gebrauch gemacht worden.

11.

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultieren aus Ansprüchen der Mitarbeiter auf Leistungen im Falle der Invalidität, des Todes oder des Erreichens eines gewissen Alters.

Die allgemeine Pensionsordnung der PUMA SE in Deutschland sieht grundsätzlich Rentenzahlungen in Höhe von maximal € 127,82 pro Monat und Anwärter vor. Sie wurde für Neueintritte ab 1996 geschlossen. Darüber hinaus bestehen bei der PUMA SE in Deutschland Einzelzusagen (Festbeträge in unterschiedlicher Höhe) sowie beitragsorientierte Einzelzusagen (aus Entgeltumwandlung). Bei den beitragsorientierten Zusagen handelt es sich um versicherte Pläne. Der Verpflichtungsumfang der gesamten Pensionszusagen in Deutschland beträgt € 33,3 Mio. (Vorjahr: € 31,1 Mio.). Der Wert des mit den Verpflichtungen saldierten Deckungsvermögens beträgt € 24,1 Mio. (Vorjahr: € 22,3 Mio.). DerAufwand aus der Abzinsung der Verpflichtungen beträgt 0,9 Mio. (Vorjahr: 0,8 Mio.). Der Effekt aus der Änderung des Rechnungszinssatzes beträgt 0,5 Mio. (Vorjahr: 0,4 Mio.). Der Ertrag aus dem Deckungsvermögen beträgt € 0,7 Mio. (Vorjahr: 0,5 Mio.). Da das Deckungsvermögen aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen besteht und ein Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, die dem von der Versicherung mitgeteilten steuerlichen Aktivwert entsprechen.

Die Pensionszusagen in der Schweiz und in Österreich resultieren im Wesentlichen aus den landesüblichen gesetzlichen Pflichtversorgungsplänen. In der Schweiz handelt es sich um beitragsorientierte Pläne mit gesetzlich vorgeschriebenen Verrentungssätzen auf Basis impliziter Zinsgarantien in Form von Renten mit Kapitalwahloption. In Österreich handelt es sich um Kapitalzahlungen, deren Höhe sich in Abhängigkeit von Dienstzeit und Gehalt bemisst.

Das Vermögen in der Schweiz ist in eine schweizerische Sammelstiftung einer Versicherung investiert.

Der Wert der Pensionsverpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:

2019

2018

€ Mio.

€ Mio.

Pensionsverpflichtungen zu Beginn des Jahres

33,2

26,7

Aufzinsung (inkl. Effekt aus Zinsänderung)

1,8

1,5

sonstige Veränderung der Pensionsverpflichtung

1,3

5,7

Transfers

-0,5

0,0

Zahlungen

-0,7

-0,7

Pensionsverpflichtungen zum Ende des Jahres

35,1

33,2

Der Wert der Rückdeckungsversicherungen bzw. des Stiftungsvermögens hat sich wie folgt entwickelt:

Wert des Vermögens zu Beginn des Jahres

Ertrag aus den Rückdeckungsversicherungen bzw. aus Stiftungsvermögen

Beiträge

Zahlungen

Transfer Stiftungsvermögen

Wert des Vermögens zum Ende des Jahres

Dementsprechend ergibt sich die bilanzierte Pensionsrückstellung wie folgt:

Wert der Pensionsverpflichtungen

2018

€ Mio.

€ Mio.

24,3

17,9

0,8

0,7

1,4

5,8

-0,2

-0,1

-0,5

0,0

25,8

24,3

31.12.2019

31.12.2018

€ Mio.

€ Mio.

35,1

33,2

- Wert der Rückdeckungsversicherungen

-25,8

-24,3

Stiftungsvermögens

Pensionsrückstellung

9,3

8,9

2019

bzw.

ZeitwertdesUnter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren (1,97%) wären die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um € 1,0 Mio. (Vorjahr: € 1,0 Mio.) höher ausgefallen.

2019 betrugen die Zahlungen € 0,7 Mio. (Vorjahr: € 0,7 Mio.). Für das Jahr 2020 werden Pensionszahlungen in Höhe von € 0,6 Mio. erwartet. Die Beiträge in die Rückdeckungsversicherungen bzw. in das Stiftungsvermögen betrugen im Jahr 2019 1,4 Mio. (Vorjahr: € 5,8 Mio.). Für das Jahr 2020 werden Beiträge in Höhe von € 0,4 Mio. erwartet.

Der Aufwand im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung im Geschäftsjahr 2019 gliedert sich wie folgt:

Aufwendungen für Altersversorgung davon Rentenzahlungen davon Transfers davon sonstige Veränderung der Pensionsrückstellung Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon Aufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen davon Effekt aus der Änderung des Rechnungszinssatzes davon Ertrag aus dem Deckungsvermögen

Gesamt davon Personalaufwand davon Finanzaufwand

2019

2018

€ Mio.

€ Mio.

0,2

0,2

-0,7

-0,7

0,0

0,0

0,9

0,9

0,9

0,8

1,2

1,0

0,6

0,5

-0,9

-0,7

1,1

1,0

0,2

0,2

0,9

0,8

Bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen verwendet:

2019

2,71% 1,40%

N/A 2,71%

N/A 2,50% 2,71% 0,00% 2,00%

2018

12.

Steuerrückstellungen

31.12.2019 € Mio.

2,0

31.12.2018 € Mio.

Die Steuerrückstellungen umfassen insbesondere Rückstellungen für Ertragsteuern für das laufende Jahr 2019 in Höhe von € 1,6 Mio. sowie sonstiger Steuern (für pauschale Lohnsteuer) in Höhe von € 0,4 Mio.

13.

Sonstige Rückstellungen

31.12.2019

31.12.2018

€ Mio.

€ Mio.

Gewährleistungen und Retouren

4,1

4,6

Personal einschließlich Altersteilzeitverpflichtungen

45,0

31,1

Ausstehende Rechnungen

40,6

34,9

Andere

11,1

9,6

100,8

80,2

Die anderen sonstigen Rückstellungen enthalten primär Risiken aus Prozessen und schwebenden Rechtsgeschäften.

Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen

Die Rückstellungen resultieren aus Altersteilzeitverträgen, die auf Grundlage eines Altersteilzeittarifvertrages und einer darauf beruhenden Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Mit den Altersteilzeitverträgen wird die regelmäßige Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Es kann vereinbart werden, dass die gesamte geschuldete Arbeitsleistung während der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses abgeleistet wird (Blockmodell). Derzeit bestehen Altersteilzeitarbeits-verhältnisse ausschließlich nach dem Blockmodell.

Der Verpflichtungsumfang beträgt € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.). Der Wert des mit den Verpflichtungen saldierten Deckungsvermögens beträgt € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.). Da das Deckungsvermögen aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen besteht und ein Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, wird stattdessen der von der Versicherung mitgeteilte steuerliche Aktivwert angesetzt.

Der Wert der Altersteilzeitverpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:

2019 € Mio.

Altersteilzeitverpflichtung zu Beginn des Jahres 0,2

Aufwendungen aus der Aufzinsung 0,0

Versorgungszahlungen und Personalaufwand -0,2

Altersteilzeitverpflichtung zum Ende des Jahres

0,0

0,3 0,0 -0,1 0,2

Der Wert des Deckungsvermögens hat sich wie folgt entwickelt:

2019

2018

€ Mio.

€ Mio.

Aktivwert zu Beginn des Jahres

0,2

0,3

Ertrag aus den Rückdeckungsversicherungen

0,0

0,0

Arbeitgeberbeiträge und ausgezahlte Versicherungsleistungen

-0,1

-0,1

Aktivwert zum Ende des Jahres

0,1

0,2

Der Aktivwert des Deckungsvermögens wurde in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) mit dem verrechenbaren Anteil der Altersteilzeitverpflichtung verrechnet.

Aus der Verrechnung ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.). Die Rückstellung für die Altersteilzeitverpflichtungen beträgt damit zum Bilanzstichtag € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.).

Bei der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurden folgende Annahmen verwendet:

31.12.2019 1,97% 3,00%

31.12.2018

Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung erfolgte auf Basis der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr.

Klaus Heubeck.

14.

Verbindlichkeiten

31.12.2019

31.12.2018

€ Mio.

€ Mio.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

170,4

179,1

- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

(7,1)

(8,7)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr

(163,3)

(170,4)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31,5

30,0

- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

(31,5)

(30,0)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

773,1

481,0

- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

(773,1)

(481,0)

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr

Sonstige Verbindlichkeiten

3,6

4,4

- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

(3,6)

(4,4)

978,6

694,5

Die PUMA-Gruppe hat das in 2018 nach der Abgabe des Mehrheitsanteils der Kering SA realisierte eigenständige Finanzierungskonzept, in welchem die PUMA SE die zentrale Finanzierungsfunktion für die gesamte Gruppe übernimmt, auch in 2019 fortgeführt.

Die syndizierte Kreditlinie über € 350,0 Mio. kann sowohl von der PUMA SE als auch der PUMA North America Inc., in EUR, GBP oder USD in Anspruch genommen werden. Die syndizierte Kreditline dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung wie bspw. der Finanzierung von kurzfristigen, saisonalen Bedarfen aus Wareneinkäufen. Sie ist zum Stichtag 31.12.2019 nicht gezogen.

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