publity AG, Frankfurt am Main

Bestätigungsvermerk

des unabhängigen Abschlussprüfers

zu dem Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2020

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2020

Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr

vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr

vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Anlage 5 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirt- schaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die publity AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der publity AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der publity AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des La- geberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Über- einstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü- fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü- fung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsät- zen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah- resabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weiterge- hend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim- mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten

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Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informatio- nen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2020, aber nicht den Jahresabschluss, nicht den Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Für den Bericht des Aufsichtsrats ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonsti- gen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss ge- langen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in die- sem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Auf- sichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab- schlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli- chen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstim- mung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Dar- stellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachver- halte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern

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einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge- setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys- teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lagebe- richts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus- sagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jah- resabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsich- tigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie da- für, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstel- lung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtig- keiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,

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Publity AG published this content on 18 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 June 2021 13:48:04 UTC.