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Einladung zur 24. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG 
2021-05-11 / 07:00 
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An die Aktionärinnen und Aktionäre der 
Private Equity Holding AG, Zug 
Zug, 11. Mai 2021 
Einladung zur 24. Generalversammlung der Aktionäre 
der Private Equity Holding AG 
Mittwoch, 2. Juni 2021 um 14.00 Uhr 
am Hauptsitz der Private Equity Holding AG, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug 
Die gegenwärtige Lage erlaubt es leider nicht, die Generalversammlung mit persönlicher Teilnahme der Aktionäre 
durchzuführen. Gestützt auf die Vorgaben der Covid-19 Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 und insbesondere Artikel 27 dieser 
Verordnung hat der Verwaltungsrat angeordnet, dass Aktionäre ihr Stimmrecht ausschliesslich durch die Erteilung einer 
schriftlichen oder elektronischen Vollmacht und entsprechender Stimminstruktion an den unabhängigen 
Stimmrechtsvertreter ausüben können. Dies ist möglich mit dem beigelegten Antwortschein oder elektronisch über die von 
der ShareCommService AG entwickelte Online-Plattform. 
Der Verwaltungsrat möchte darauf hinweisen, dass am Ort der Generalversammlung keine für Aktionäre offenstehende 
Veranstaltung stattfinden wird. 
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 
1. Genehmigung des Geschäftsberichtes, der Jahresrechnung nach IFRS und der statutarischen Jahresrechnung 2020/2021; 
Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle 
Der Verwaltungsrat beantragt, den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung nach IFRS und die statutarische Jahresrechnung 
für das Geschäftsjahr 2020/2021, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, zu genehmigen. 
2. Entlastung der Organe 
Der Verwaltungsrat beantragt, den verantwortlichen Organen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu 
erteilen. 
3. Wahlen 
3.1. Verwaltungsrat 
Die Amtsdauer der Verwaltungsräte läuft mit dieser Generalversammlung ab. 
Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Dr. Petra Salesny und Fidelis Götz für eine 
weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022) in den Verwaltungsrat der 
Gesellschaft zu wählen: 
3.1.1. Wiederwahl von Dr. Hans Baumgartner in den Verwaltungsrat und als Verwaltungsratspräsident 
3.1.2. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Verwaltungsrat 
3.1.3. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Verwaltungsrat 
3.1.4. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Verwaltungsrat 
3.2. Vergütungsausschuss 
Der Verwaltungsrat beantragt, folgende Verwaltungsräte für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen 
Generalversammlung 2022) in den Vergütungsausschuss der Gesellschaft zu wählen: 
3.2.1. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Vergütungsausschuss 
3.2.2. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Vergütungsausschuss 
3.2.3. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Vergütungsausschuss 
3.3. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter 
Der Verwaltungsrat beantragt, KBT Treuhand AG, Zürich, für die Dauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen 
Generalversammlung 2022) als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wiederzuwählen. 
3.4. Revisionsstelle 
Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis 
zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2022) wiederzuwählen. 
4. Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenausschüttung 
Der Verwaltungsrat beantragt, eine Ausschüttung von CHF 2.00 je Namenaktie vorzunehmen, je hälftig als ordentliche 
Dividende aus freiwilligen Gewinnreserven und den Kapitaleinlagereserven. Die Gesellschaft verzichtet auf eine 
Ausschüttung für die im Zeitpunkt der Ausschüttung gehaltenen eigenen Aktien. 
Bei Gutheissung dieses Antrages wird die Bruttodividende von CHF 2.00 je Namenaktie zu 50% als ordentliche Dividende 
aus freiwilligen Gewinnreserven unter Abzug von 35% eidgenössischer Verrechnungssteuer ausbezahlt. Die anderen 50% der 
Bruttodividende werden aus Kapitaleinlagereserven ausbezahlt und sind steuerprivilegiert, da die Kapitaleinlagereserven 
ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkommenssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige 
natürliche Personen, welche Aktien in ihrem Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden können. 
Der Verwaltungsrat beantragt die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns. Die Revisionsstelle hat den Antrag des 
Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und Konformität mit dem schweizerischen Gesetz und den 
Statuten bestätigt. 
CHF 1,000 
Jahresverlust                                                                                     -4,941 
Freiwillige Gewinnreserven                                                                       101,440 
Bilanzgewinn                                                                                      96,499 
Zuweisung aus den gesetzlichen Reserven (Kapitaleinlagereserven) in freiwillige Gewinnreserven^1   2'537 
Dividendenausschüttung^2                                                                         - 5'075 
- Davon 50% aus Kapitaleinlagereserven und 50% aus freiwilligen Gewinnreserven 
Vortrag auf neue Rechnung^2                                                                       93,961 

^1 Aus steuerlichen Gründen ist für die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven eine vorgängige Umklassierung in freie Reserven notwendig

^2 Berechnet für 2,750,000 Namenaktien abzüglich 212,692 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien per 30. April 2021. Die Anzahl der ausschüttungsberechtigten Namenaktien kann sich durch Transaktionen in eigenen Aktien bis zum Datum der Dividendenausschüttung verändern.

Bei Annahme des Antrages des Verwaltungsrates erfolgt die Ausschüttung am 10. Juni 2021. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt, ist der 9. Juni 2021. Ab dem 8. Juni 2021 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt. 5. Vergütung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 200,000 (Vorjahr CHF 200,000) als Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Dr. Petra Salesny verzichtet bei einer Wiederwahl in den Verwaltungsrat auf eine Vergütung für die von ihr erbrachten Leistungen als Verwaltungsrätin. 6. Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat beantragt einen maximalen Gesamtbetrag von CHF 100,000 als zusätzliche Vergütung für den für die Geschäftsleitung verantwortlichen Delegierten des Verwaltungsrates für die Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. 7. Diverses

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2020/2021 mit Jahresbericht, Jahresrechnung nach IFRS und statutarischer Jahresrechnung sowie Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle, liegen am Sitz der Gesellschaft, Gotthardstrasse 28, 6302 Zug, ab dem 11. Mai 2021, Montag bis Freitag, zur Einsicht auf und können dort bezogen werden. Der Geschäftsbericht ist ausserdem auf der Webseite der Gesellschaft (www.peh.ch) elektronisch verfügbar. Die Druckversion kann unter info @peh.ch oder telefonisch unter +41 41 726 79 80 bezogen werden.

Stimmberechtigung

Aktionäre, welche beim Versand der Einladung im Aktienregister der Private Equity Holding AG mit Stimmrecht eingetragen sind, werden zur Stimmrechtsabgabe an der ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Nach Versand der Einladung werden bis zum Tage nach der Generalversammlung keine neuen Eintragungen im Aktienregister vorgenommen (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Aktionäre, welche ihre Aktien vor der Generalversammlung veräussert haben, sind nicht mehr stimmberechtigt.

Antwortschein

Alle im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre erhalten mit der Einladung zur Generalversammlung einen Antwortschein. Die Aktionäre werden gebeten, den ausgefüllten und unterzeichneten Antwortschein bis spätestens Dienstag, 01. Juni 2021, 12.00 Uhr eintreffend an ShareCommServices AG, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg, zu retournieren.

Vollmachtserteilung

Wie zu Beginn der Einladung zur Generalversammlung erwähnt, ist die persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung gestützt auf die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Vertreter der Aktionäre mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters.

Aktionäre, die Ihre Stimme abgeben möchten, lassen sich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die KBT Treuhand AG (Zürich), vertreten durch Hr. Reto Leemann, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, gemäss Art. 689c OR, vertreten. Soweit keine anderslautenden Weisungen erteilt werden, wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrates folgen.

Alternativ haben Aktionäre die Möglichkeit, sich auf der Onlineplattform des Aktienregisters (Indirect Voting System - IDVS) zu registrieren, um dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis zum Weisungsschluss am 31. Mai 2021, 12.00 Uhr, zu erteilen.

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May 11, 2021 01:02 ET (05:02 GMT)