FRANKFURT (Dow Jones)--Das Oberlandesgericht Celle hat in dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Holding die Klagen der Anleger abgewiesen. Die gegen die Porsche SE gerichteten Feststellungsziele wurden zurückgewiesen, wie die Holding mitteilte.

In den sechs auf das Musterverfahren ausgesetzten Ausgangsverfahren machen laut Mitteilung 40 Kläger, zumeist US-Hedgefonds, Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 5,4 Milliarden Euro "wegen angeblicher Marktmanipulation und angeblicher unzutreffender Kapitalmarktinformation im Rahmen des Aufbaus der Beteiligung an der Volkswagen AG geltend". Die Kläger werfen den Autoherstellern vor, Anleger über die Übernahmeabsichten getäuscht zu haben. Der Kurs der VW-Aktie schwankte nach den verschiedenen Erklärungen stark, wodurch viele Investoren Geld verloren - bei manchen geht es um Milliarden.

Das Gericht habe nun erläutert, dass die Verlautbarungen der Porsche SE im Jahr 2008 zum Aufbau ihrer Beteiligung an der Volkswagen AG nicht zu beanstanden seien. "Eine Haftung der Porsche SE komme unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht", heißt es von der Holding weiter.

Die Entscheidung sei nicht rechtskräftig. Gegen den am Freitag verkündeten Musterentscheid sei eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

Das Musterverfahren vor dem OLG Celle begann bereits 2017. In einem solchen Prozess sollen Fragen beispielhaft geklärt werden, sodass sich andere Gerichte daran orientieren können.

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September 30, 2022 05:36 ET (09:36 GMT)