Die Bandbreite der relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder folgt

u.a. aus den zusätzlichen Nebenleistungen für einzelne Vorstandsmitglieder und auch den möglichen starken Schwankungen

in Bezug auf die Bewertung der Nebenleistungen, die für Zwecke der relativen Anteile mit einem pauschalierten Betrag

auf Basis früherer Erfahrungswerte mit einem geringfügigen Zuschlag angesetzt wurden. Auf Basis der vom Aufsichtsrat

erlassenen Reisekosten- und Nebenleistungsrichtlinie für den Vorstand können insbesondere Kosten für Reisen als Teil

der Nebenleistungen für den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden anfallen, da es ihm gestattet ist, zur Erfüllung seiner

Aufgaben auf Kosten der Porsche SE zum Sitz der Porsche SE an- und von dort wieder abzureisen. Diese Nebenleistungen

können im Falle einer Verlängerung des Dienstvertrags des Vorstandsvorsitzenden fortgeführt werden. Außerdem kann die

Porsche SE in bestimmten Fällen für Vorstandsmitglieder die Kosten für Unterbringung und Verpflegung für den Aufenthalt

am Sitz der Porsche SE am Tag vor oder nach dem dienstlich veranlassten Aufenthalt am Sitz der Porsche SE tragen.

Darüber hinaus können sich geringfügige Verschiebungen der vorgenannten relativen Anteile um wenige Prozentpunkte

aufgrund schwankender Bewertung der Nebenleistungen (welche für Zwecke der hier angegebenen prozentualen Anteile an der

Gesamtzielvergütung mit einem pauschalierten Betrag auf Basis früherer Erfahrungswerte mit einem geringfügigen Zuschlag

angesetzt wurden) und des Altersversorgungsaufwands ergeben.

^2 Ohne Berücksichtigung eines etwaigen Sonderbonus.

^3 Berücksichtigt mit dem Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19.

Maximalvergütung

Unter Berücksichtigung der Neufassung des § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG hat der Aufsichtsrat eine Maximalvergütung

für den Gesamtvorstand in Höhe von EUR 24 Mio. für ein Jahr festgelegt.

Diese Maximalvergütung bildet den Wert ab, welcher dem Gesamtvorstand für die Vorstandstätigkeit für ein

Geschäftsjahr maximal gemäß diesem Vergütungssystem gewährt werden darf und schließt sämtliche festen und variablen

Vergütungsbestandteile (d.h. einschließlich etwaiger Sonderboni oder Bonusanpassungen aufgrund außerordentlicher

Entwicklungen) mit ein. Zahlungen, die nicht der Vergütung der Vorstandstätigkeit dienen, wie z.B. Abfindungszahlungen

oder Vergütungsleistungen für Tätigkeiten außerhalb des Porsche SE Konzerns im aktienrechtlichen Sinne, oder

Karenzentschädigungszahlungen für die Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sind nicht von der 3.4 Maximalvergütung erfasst. Die Höhe der Maximalvergütung setzt sich daher unter Berücksichtigung des Festgehalts, der

ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten (STI und LTI und auch einschließlich etwaiger Sonderboni),

sämtlicher Nebenleistungen sowie des Dienstzeitaufwands für Altersversorgungsleistungen zusammen. Zudem ist bei der

Festlegung der Maximalvergütung u.a. mit Blick auf mögliche zukünftige strukturelle Veränderungen im Vorstand (z.B.

Vergrößerung des Vorstands, Aufstockung des zeitlichen Leistungsumfangs der derzeitigen Vorstandsmitglieder) ein

entsprechender Puffer berücksichtigt worden. Die festgelegte Maximalvergütung ist daher nicht stets deckungsgleich mit

der Summe der maximal erreichbaren Bezüge unter den jeweils geltenden Dienstverträgen.

Die Maximalvergütung trifft keine Aussage dazu, ob die im Einzelnen konkret festgelegte Individualvergütung

angemessen ist, und entbindet den Aufsichtsrat nicht von einer entsprechenden Prüfung bei der individuellen

Vergütungsfestsetzung. Darüber hinaus stellt die Maximalvergütung auch kein jährlich zu verteilendes Budget dar,

sondern bildet eine kollektive Obergrenze, die vom Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vergütung der

Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden darf.


4.            Vergütungselemente im Detail 
              Feste, erfolgsunabhängige Vergütung (Fixvergütung) 
              Die Fixvergütung besteht aus dem Festgehalt, Nebenleistungen sowie grundsätzlich auch Leistungen zur 
              Altersversorgung. 
              Hintergrund einer festen und damit erfolgsunabhängigen Vergütung ist es, den Mitgliedern des Vorstands 
              ein angemessenes Grundeinkommen zu gewähren. Ein solches Grundeinkommen reduziert nach Ansicht des 
              Aufsichtsrats die Wahrscheinlichkeit, dass Vorstandsmitglieder aus Sicht der Gesellschaft unangemessene 
              Risiken eingehen. 
              Festgehalt 
              Das Festgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Jahr bezogene Barvergütung, welche in zwölf gleichen 
              monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe des jeweiligen Festgehalts variiert dabei in Abhängigkeit von 
              dem individuellen Verantwortungsbereich, dem individuellen Erfahrungshintergrund sowie den allgemeinen 
              Marktverhältnissen in Bezug auf das vom Vorstandsmitglied vertretene Ressort und unter Berücksichtigung 
              des zeitlichen Leistungsumfangs mit Blick auf etwaige bestehende Nebentätigkeiten. 
              Nebenleistungen 
              Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge (sog. Nebenleistungen). Als 
              Nebenleistungen werden im Wesentlichen die folgenden Leistungen gewährt: 
                            Jedem Vorstandsmitglied wird in der Regel ein Dienstwagen aus der Porsche-Serienproduktion 
                            zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Eine Fahrzeugregelung kann 
              -             entfallen, wenn das Vorstandsmitglied aufgrund einer Nebentätigkeit bei einem 
                            Drittunternehmen bereits Anspruch auf ein Dienstfahrzeug hat. 
                            Jedes Vorstandsmitglied hat zudem die Möglichkeit, weitere Firmenfahrzeuge entsprechend den 
              -             für die erste Führungsebene geltenden Konditionen gegen ein vergünstigtes Nutzungsentgelt 
                            privat zu verwenden. 
                            Jedes Vorstandsmitglied ist in den Versicherungsschutz der von der Porsche SE 
                            abgeschlossenen Straf-Rechtsschutzversicherung und D&O-Versicherung einbezogen, außerdem in 
              -             den Versicherungsschutz der von der Porsche SE abgeschlossenen Gruppenunfall-Versicherung, 
                            soweit nicht bereits aufgrund einer Nebentätigkeit des Vorstandsmitglieds für ein 
                            Drittunternehmen eine Unfallversicherung besteht. 
                            Jedes Vorstandsmitglied erhält einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur 
                            Höhe des Arbeitgeberanteils zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch 
              -             nur, sofern das Vorstandsmitglied nicht aufgrund einer Doppelanstellung bereits einen 
                            entsprechenden Zuschuss aus einem anderen Vertragsverhältnis erhält. 
                            Jedes Vorstandsmitglied hat Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge im Krankheitsfall für 
              -             längstens 12 Monate. Im Todesfall besteht ein Anspruch der Hinterbliebenen auf ein 
                            Sterbegeld in Höhe von 6 Monatsraten des Festgehalts. 
              -             Die Vorstandsmitglieder erhalten gewisse Vergünstigungen bzw. Leistungen in geringfügigem 
                            Umfang, wie sie auch der ersten Führungsebene von Zeit zu Zeit gewährt werden. 

Die Sach- und sonstigen Bezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu,

die Gewährung einzelner Leistungen und die konkrete Höhe können indes je nach Situation/Ressort des

Vorstandsmitglieds (insbesondere abhängig von dem Vorliegen von Doppelmandaten/Nebentätigkeiten und dem

Zuständigkeitsressort) variieren.

Dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden ist es zusätzlich (auch im Falle einer Verlängerung) gestattet,

zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Kosten der Porsche SE per Charter-Flugzeug zum Sitz der Porsche SE an-

und von dort wieder abzureisen. Außerdem trägt die Porsche SE für bestimmte Vorstandsmitglieder Kosten

für Unterbringung und Verpflegung für den Aufenthalt am Sitz der Porsche SE am Tag vor oder nach dem

dienstlich veranlassten Aufenthalt am Sitz der Porsche SE.

Der Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktübliche Nebenleistungen, wie z. B. die Möglichkeit 4.1 zur privaten Nutzung der dienstlichen mobilen Endgeräte oder z.B. bei Neueintritten von

Vorstandsmitgliedern die Übernahme von Kosten für einen Zweitwohnsitz am Dienstort, gewähren.

Leistungen zur Altersversorgung

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June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)