nachfolgend auch 'Fixvergütung') und variablen (d.h. erfolgsabhängigen - nachfolgend 'variable Vergütung') Bestandteilen zusammensetzt, deren Summe jeweils die Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds bildet. Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile im Verhältnis zur Ziel-Gesamtvergütung (d.h. bei 100 % Zielerreichung) können sich bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern u.a. mit Blick auf das Ressort, die 3.1 Verantwortung und Aufgaben der jeweiligen Vorstandsmitglieder sowie den zeitlichen Leistungsumfang unter Berücksichtigung etwaiger Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder unterscheiden. Die Fixvergütung setzt sich aus dem Festgehalt sowie Sach- und sonstigen Bezügen (sog. Nebenleistungen) und Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die variable Vergütung besteht grundsätzlich aus einem Bonus, welcher sich in einen kurzfristigen Bonus ('STI') und einen langfristigen Bonus mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage ('LTI') aufteilt. In manchen Jahren kann zusätzlich ein Sonderbonus ausgelobt werden, der dann ebenfalls in eine kurzfristige und langfristige Komponente aufgeteilt wird. Überblick über die Vergütung Das Vergütungssystem im Überblick Vergütungs- Zweck Vertragliche Gestaltung komponente Sicherung eines - angemessenen Einkommens Berücksichtigung Fixe vertraglich vereinbarte Ressort/Aufgaben - Vergütung, die in zwölf gleichen Festgehalt - des Monatsraten ausbezahlt wird Vorstandsmitglieds
Berücksichtigung
- Umfang der
Leistungserbringung
Sach- und sonstige Bezüge, die im Wesentlichen grundsätzlich beinhalten: Private Inanspruchnahme von Dienstwagen; Möglichkeit, weitere Firmenfahrzeuge entsprechend den für die erste Führungsebene geltenden Konditionen gegen ein vergünstigtes Nutzungsentgelt privat zu verwenden; Zuschüsse zu Versicherungen (Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung); Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit und Neben- - Kostenübernahme/ - Teil auch die Übernahme von Kosten für leistungen Nachteilsausgleich Reisen (inkl. Charter-Flugkosten) zum und vom Sitz der Porsche SE und
Verpflegungskosten am Sitz der Porsche
SE; bestimmte Vergünstigungen bzw.
Leistungen in geringfügigem Umfang,
wie sie auch der ersten Führungsebene
von Zeit zu Zeit gewährt werden. Die
konkreten Nebenleistungen und die
konkrete Höhe können (insbesondere in
Abhängigkeit vom Bestehen von
Nebentätigkeiten und dem
Zuständigkeitsressort) zwischen den
Vorstandsmitgliedern variieren
Unterschiedliche Ausgestaltung der Versorgungszusage je nach Zeitpunkt des Eintritts in das Vorstandsamt: Teilweise wird keine betriebliche Altersversorgung gewährt (so für den derzeitigen * Vorstandsvorsitzenden, was auch im Fall einer etwaigen Verlängerung so fortgesetzt werden soll) Ein Vorstandsmitglied erhält (für den Fall einer Verlängerung weiterhin) aus Bestandsschutzgründen - Aufbau Ruhegeldzusage mit einem Leistungen zur Altersvorsorge - * Pensionsanspruch in Höhe Altersversorgung von 25 % eines
jährlichen Festgehalts,
wobei der Prozentwert
jährlich um 1 % bis auf
maximal 40 % steigt
Die übrigen bzw. etwaige
zukünftige Mitglieder
des Vorstands erhalten
eine Direktzusage in
Form einer
* arbeitgeberfinanzierten
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June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)