berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
                            beiliegen. 
                            Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: 
                                          Porsche Automobil Holding SE 
                                          - Vorstand - 
                                          zu Händen Frau Heike Riela 
                                          Porscheplatz 1 
                                          70435 Stuttgart 
              a)                          oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com 

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der

Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im

Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei

denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen

Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter


                            www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

veröffentlicht und dem in § 125 Abs. 1 S. 1 AktG genannten Adressatenkreis nach § 125

Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Ordnungsgemäße Ergänzungsverlagen, die der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse

bis Dienstag, 22. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), zugehen, gelten als in

der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär zur Hauptversammlung

angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2).

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge mit Begründung gegen die Vorschläge von

Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens

14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung

nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Donnerstag, 8. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ)

(Eingang maßgeblich), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der

Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die

Internetseite


                            www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

zugänglich gemacht.

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und

dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind

auf der Internetseite der Gesellschaft unter


                            www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

beschrieben.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse

maßgeblich:


                                          Porsche Automobil Holding SE 
8.            b)                          - Vorstand - 
                                          zu Händen Frau Heike Riela 
                                          Porscheplatz 1 
                                          70435 Stuttgart 
                                          oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 
                                          oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com 

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.

Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern

(Tagesordnungspunkt 5) zu unterbreiten. Für diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden

Ausführungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch

nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht

zugänglich gemacht zu werden, wenn bei einer vorgeschlagenen Person nicht der Name, der

ausgeübte Beruf und der Wohnort, oder bei einer vorgeschlagenen

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht Firma und Sitz enthalten sind. Nach § 127 Satz 1 AktG

in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen

Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind

auf der Internetseite der Gesellschaft unter


                            www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

beschrieben.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 8. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ)

(Eingang maßgeblich), ordnungsgemäß zugehen, gelten als in der Hauptversammlung gestellt,

wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär zur

Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe

Abschnitt II.2). Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über

die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.

Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 von Art. 2 des

COVID-19-Gesetzes

Aktionäre haben in der virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1

AktG. Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben

(siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten haben jedoch das Recht, der Gesellschaft

vorab Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis

Mittwoch, 21. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), im Wege elektronischer

Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht das Aktionärsportal zur

Verfügung, zugänglich über


              c)            www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach und während der

Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die eingereichten

Fragen beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 von Art 2 des COVID-19-Gesetz). Die Beantwortung

erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung

können thematisch zusammengefasst werden. Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der

Vorstand vor, den Namen des Aktionärs (bzw. des Bevollmächtigten) anzugeben, sofern der

Aktionär (bzw. der Bevollmächtigte) bei der Einreichung dem nicht widersprochen hat.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben

(siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der

Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft zugänglich über


                            www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll

des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars.

Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR

306.250.000,00 und ist eingeteilt in 306.250.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)