Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die 5. Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
zum Download bereit.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ferner elektronisch im
Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist bis zur
Hauptversammlung am Freitag, 23. Juli 2021, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der
Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.
Für Widerruf oder Änderung einer erteilten Vollmacht nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie das Verhältnis zwischen der Vollmachtserteilung nebst Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den abgegebenen Briefwahlstimmen gelten die Regelungen in
Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im
Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
entnehmen.
Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter
Aktionäre können ihre Rechte - insbesondere im Fall von Stammaktionären ihr Stimmrecht - nach
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär,
einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im
Fall der Vertretung des Aktionärs durch einen Bevollmächtigten sind die Anmeldung des Aktionärs und der
Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II. 2) erforderlich.
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Nutzung des
Aktionärsportals der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom
Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.
Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Stammaktionäre lediglich im Wege der
Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b
BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre,
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt, so ist die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die
eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht
das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Dieses Formular zur
Bevollmächtigung eines Dritten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Es ist auch im
Internet unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
abrufbar. 6. Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per
E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der
Gesellschaft über folgende Kontaktdaten
Porsche Automobil Holding SE Hauptabteilung Recht Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com
erteilt werden. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht.
Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch im Aktionärsportal der
Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
erteilt werden. Die Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal ist bis zur Hauptversammlung am
Freitag, 23. Juli 2021, möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen erfolgt sein. Ein
Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht über das Aktionärsportal ist nicht
möglich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen
im Vollmachtsformular bzw. der Internetseite
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
entnehmen.
Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen, Verhältnis von
Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen zur
Stimmrechtsausübung
Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann schriftlich oder in Textform (per Telefax
oder per E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), über
folgende Kontaktdaten
Porsche Automobil Holding SE Hauptabteilung Recht Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com
erfolgen. 7. Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch elektronisch über das Aktionärsportal bis zur
Hauptversammlung am Freitag, 23. Juli 2021, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der
Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.
Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
für ein und denselben Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen;
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit dann von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen
Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Wenn darüber hinaus für ein und denselben
Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und
nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.
Weitere Einzelheiten hierzu können die Aktionäre den Erläuterungen in dem Formular zur
Stimmrechtsausübung sowie der Internetseite
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
entnehmen.
Weitere Rechte der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Die Ergänzung der Tagesordnung durch einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein oder ihr Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreicht. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifiziert elektronischer Signatur) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, 22. Juni 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
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June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)