Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die 5. Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular steht auch auf der

Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

zum Download bereit.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ferner elektronisch im

Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist bis zur

Hauptversammlung am Freitag, 23. Juli 2021, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der

Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Für Widerruf oder Änderung einer erteilten Vollmacht nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der

Gesellschaft sowie das Verhältnis zwischen der Vollmachtserteilung nebst Weisungen an die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den abgegebenen Briefwahlstimmen gelten die Regelungen in

Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im

Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

entnehmen.

Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter

Aktionäre können ihre Rechte - insbesondere im Fall von Stammaktionären ihr Stimmrecht - nach

entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär,

einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im

Fall der Vertretung des Aktionärs durch einen Bevollmächtigten sind die Anmeldung des Aktionärs und der

Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II. 2) erforderlich.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Nutzung des

Aktionärsportals der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom

Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Stammaktionäre lediglich im Wege der

Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

ausüben.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft

erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b

BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem

Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.

Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre,

Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt, so ist die

Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und

darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die

eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der

Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht

das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Dieses Formular zur

Bevollmächtigung eines Dritten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Es ist auch im

Internet unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

abrufbar. 6. Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per

E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der

Gesellschaft über folgende Kontaktdaten


                            Porsche Automobil Holding SE 
                            Hauptabteilung Recht 
                            Porscheplatz 1 
                            70435 Stuttgart 
                            oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 
                            oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com 

erteilt werden. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten

Vollmacht.

Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch im Aktionärsportal der

Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

erteilt werden. Die Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal ist bis zur Hauptversammlung am

Freitag, 23. Juli 2021, möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen erfolgt sein. Ein

Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht über das Aktionärsportal ist nicht

möglich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von

diesen zurückweisen. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen

im Vollmachtsformular bzw. der Internetseite


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

entnehmen.

Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen, Verhältnis von

Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen zur

Stimmrechtsausübung

Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und

Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann schriftlich oder in Textform (per Telefax

oder per E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), über

folgende Kontaktdaten


                            Porsche Automobil Holding SE 
                            Hauptabteilung Recht 
                            Porscheplatz 1 
                            70435 Stuttgart 
                            oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 
                            oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com 

erfolgen. 7. Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch elektronisch über das Aktionärsportal bis zur

Hauptversammlung am Freitag, 23. Juli 2021, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der

Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

für ein und denselben Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen;

die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit dann von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen

Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Wenn darüber hinaus für ein und denselben

Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und

nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:

1. per Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.

Weitere Einzelheiten hierzu können die Aktionäre den Erläuterungen in dem Formular zur

Stimmrechtsausübung sowie der Internetseite


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

entnehmen.

Weitere Rechte der Aktionäre


                            Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            Die Ergänzung der Tagesordnung durch einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren 
                            Aktionären beantragt werden, sofern sein oder ihr Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder 
                            den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreicht. 
                            Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
                            schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifiziert 
                            elektronischer Signatur) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
                            dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, 22. Juni 2021, 
                            24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 

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June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)