PIERER Mobility AG

FN 78112 x mit dem Sitz in Wels ISIN: AT0000KTMI02

Einladung zu der am Freitag, 29. April 2022 um 11:00 Uhr (MESZ)

im House of Brands, Gewerbegebiet Nord 20, 5222 Munderfing, stattfindenden

25. ordentlichen Hauptversammlung

I.

ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

OHNE

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung auch für diese ordentliche Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

Die Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 2022 wird auf Grundlage von § 1 COVID-19-GesG in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 2022 Aktionäre und deren Vertreter nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es für Aktionäre nicht möglich ist, selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung zu kommen.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 5222 Munderfing (Österreich), Gewerbegebiet Nord 20, House of Brands statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform und ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adressefragen.pierermobility@hauptversammlung.at.

2.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. April 2022 ab ca. 11:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unterwww.pierermobility.com (unter Investor Relations / Hauptversammlung) als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind.

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen. Diese wird spätestens am 08. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.pierermobility.com zugänglich gemacht.

II.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie

des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-

Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2021

mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2021

ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das

Geschäftsjahr 2021.

  • 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das

  • Geschäftsjahr 2021.

  • 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021.

  • 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.

  • 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022.

  • 8. Wahlen in den Aufsichtsrat.

  • 9. Beschlussfassung über

    • a. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2018

    • b. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2022]

    • c. die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital)

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON

INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 08. April 2022 im Internet unterwww.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung zugänglich und abrufbar:

  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation")

  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 9.

  • die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen

  • Vergütungsbericht

  • eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8.

  • Bericht des Vorstandes zur Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechtes zu Tagesordnungspunkt 9.

  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter

  • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht

  • Frageformular

  • vollständiger Text dieser Einberufung

IV. NACHWEISSTICHTAG UND ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie die übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Dienstag, dem 19. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien:

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. April 2022 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Telefax:

+43 (0) 1/8900-500-76

Per Post oder

PIERER Mobility AG

Boten:

zH Frau Mag. Michaela Friepeß

Edisonstraße 1

4600 Wels, Österreich

oder

per E-Mail:

anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at,wobei die

Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

per SWIFT:

GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN

AT0000KTMI02 im Text angeben

Link zur Erstellung einer Depotbestätigung nach § 10a AktG (nur für depotführende Kreditinstitute):https://www.hauptversammlung.at/_hvatnew/coh.php?hv=5388&lang=d

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des Aktionärs,

  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

  • Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen. Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

V.

BESTELLUNG EINES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS ALS BESONDERE VORAUSSETZUNG FÜR DAS TEILNAHME- UND FRAGERECHT UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung PunktIV.nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 2022 können gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

  • 1. Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier c/o Stossier Heitzinger Rechtsanwälte Dragonerstraße 54, 4600 Wels

    Tel: +43 7242 42605

    E-Mail:stossier.pierermobility@hauptversammlung.at

  • 2. Dr. Michael Knap c/o IVA Interessenverband für Anleger Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien Tel: +43 664 213 87 40

    E-Mail:knap.pierermobility@hauptversammlung.at

  • 3. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M.

    c/o TaylorWessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien

    Tel: +43 1 716 55 0

    E-Mail:schuetz.pierermobility@hauptversammlung.at

  • 4. Dr. Barbara Pache, Substitutin des Öffentlichen Notars Dr. Ranft c/o Notariat Dr. Philip Ranft

    Gewerbestraße 1a, 5201 Seekirchen Tel: +43 6212 39791

    E-Mail:pache.pierermobility@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten.

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

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PIERER Mobility AG published this content on 31 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 31 March 2022 10:38:28 UTC.