DGAP-News: PIERER Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
PIERER Mobility AG: Einladung zu der am Donnerstag, 29. April 2021 um 11:00 Uhr stattfindenden 24. ordentlichen 
Hauptversammlung 
2021-03-31 / 20:01 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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PIERER Mobility AG 
FN 78112 x 
mit dem Sitz in Wels 
ISIN: AT0000KTMI02 
Einladung 
zu der am Donnerstag, 29. April 2021 um 11:00 Uhr 
in der KTM Motohall, KTM Platz 1, 5230 Mattighofen, stattfindenden 
24. ordentlichen Hauptversammlung 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung 
(COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die gesetzliche Regelung einer 
virtuellen Hauptversammlung auch für diese ordentliche Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. 
Die Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 2021 wird auf Grundlage von § 1 COVID-19-GesG in der geltenden 
Fassung unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als \\"virtuelle 
Hauptversammlung\\" durchgeführt. 
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 29. April 
2021 Aktionäre und deren Vertreter nicht physisch anwesend sein können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es 
nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands, des 
beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 5230 Mattighofen, 
KTM Platz 1, statt. 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt 
zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die 
Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch 
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß 
§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV. 
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen 
Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die 
E-Mail-Adresse fragen.pierermobility@hauptversammlung.at. 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im 
Internet übertragen. 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 
Abs 4 AktG. 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. April 2021 ab ca. 11:00 Uhr unter Verwendung 
entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.pierermobility.com (unter Investor Relations / 
Hauptversammlung) als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch 
diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation 
des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 
Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet 
keine Zweiweg-Verbindung ist. 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur 
insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind. 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß 
§ 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (\\"Teilnahmeinformation\\") hingewiesen. Diese wird spätestens am 08. April 
2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pierermobility.com zugänglich gemacht. 
 
II. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des 
Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das 
Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 
8. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 08. April 2021 im Internet unter www.pierermobility.com unter Investor 
Relations / Hauptversammlung zugänglich und abrufbar: 
- Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 
4 COVID-19-GesV (\\"Teilnahmeinformation\\") 
- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen 
- Vergütungsbericht 
- eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8. 
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8. 
- Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter 
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht 
- Frageformular 
- vollständiger Text dieser Einberufung 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen 
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich 
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am 
Montag, dem 19. April 2021, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
Depotverwahrte Inhaberaktien: 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. April 2021 ausschließlich unter einer der nachgenannten 
Adressen zugehen muss: 
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-76 
Per Post oder PIERER Mobility AG 
Boten: zH Frau Mag. Michaela Friepeß 
Edisonstraße 1 
4600 Wels, Oberösterreich 
oder 
per E-Mail: anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist. 
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000KTMI02 im Text angeben 
Link zur Erstellung einer Depotbestätigung nach § 10 a AktG (nur für depotführende Kreditinstitute): https:// 
www.hauptversammlung.at/_hvatnew/coh.php?hv=5006&lang=d 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen 
Codes (SWIFT-Code), 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und 
Registernummer bei juristischen Personen, 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des Aktionärs, 
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
- Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben 
genannten Nachweisstichtag 19. April 2021, 24:00 Uhr, beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen 
Stimmrechtsvertreters nicht wirksam erfolgen. Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut 
zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb 

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March 31, 2021 14:02 ET (18:02 GMT)