DGAP-News: Petro Welt Technologies AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Petro Welt Technologies AG Einladung zu der am Mittwoch, den 15. Juli 2020, um 10:00 Uhr MESZ, Wiener Zeit, in 1010 Wien, Schubertring 6, stattfindenden 15. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG
Die 15. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG wird am 15. Juli 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer gemäß Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) abgehalten. Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung können nur durch einen von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Für weiterführende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist der Vorstand auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 15. ordentlichen Hauptversammlung und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in dieser Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung, die ab 24. Juni 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pewete.com zugänglich sind.
Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. Die 15. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 15. Juli 2020 ab 10:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, im Internet unter www.pewete.com/hauptversammlung-livestream verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu verfolgen. TAGESORDNUNG
UNTERLAGEN
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 15. ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 5. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis spätestens 10. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege zugehen muss: 1. Übermittlung der Depotbestätigung in Textform gemäß § 16.2 der Satzung:
Telefax: +43 (0) 18900 500 62 2. Übermittlung in Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung):
Per Post oder Boten: Petro Welt Technologies AG Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS § 10A AKTG
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 5. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe oder die Erhebung des Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden Stimmrechtsvertreter erfolgen: 1. Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M. c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien E-Mail: beckermann.pewete@hauptversammlung.at 2. Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer c/o Singer Fössl Rechtsanwälte OG, Prinz-Eugen-Straße 30, A-1040 Wien E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at 3. Rechtsanwältin Dr. Sarah Wared c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, A-1010 Wien E-Mail: wared.pewete@hauptversammlung.at 4. Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, A-1010 Wien E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam. Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pewete.com/de/investors/meeting/ zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1890050062
Per E-Mail: anmeldung.pewete@hauptversammlung.at
Per Post oder Boten: Petro Welt Technologies AG
Per SWIFT: GIBAATWGGMS Die persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die unterschriebene Vollmacht muss spätestens am 14. Juli 2020 (16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bei der Gesellschaft einlangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG) Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 24. Juni 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 6. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer +43 (0) 1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter anmeldung.pewete@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG auch bei Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung während der Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann. Die Aktionäre werden im Sinne einer geordneten Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ersucht, sämtliche Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse vorstand@pewete.com zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am zweiten Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. Juli 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bei der Gesellschaft einlangen. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pewete.com/de/investors/meeting/ abrufbar ist. Unter Verwendung einer bestätigten E-Mail Adresse (entsprechend der Erläuterung in der Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung) können Sie auch ein einfaches E-Mail mit Ihren Fragen an die genannte E-Mail Adresse senden, welches Sie mit Ihrem Namen beenden. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE Die Petro Welt Technologies AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Petro Welt Technologies AG die verantwortliche Stelle. Die Petro Welt Technologies AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Petro Welt Technologies AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Petro Welt Technologies AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Petro Welt Technologies AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und der Notar in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmeverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Petro Welt Technologies AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen. Von der Gesellschaft wird als Dienstleister die HV-Veranstaltungsservice GmbH, FN 332741 a, Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel herangezogen, die in Bezug auf die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 28 DSGVO tätig wird. Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Petro Welt Technologies AG oder umgekehrt von der Petro Welt Technologies AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. GESAMTANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Wien, im Juni 2020 Der Vorstand
17.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Petro Welt Technologies AG |
Kärntner Ring 11-13 | |
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Telefon: | +43 1 535 23 20-0 |
Fax: | +43 1 535 23 20-20 |
E-Mail: | ir@pewete.com |
Internet: | www.pewete.com |
ISIN: | AT0000A00Y78 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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