JAHRESABSCHLUSS

ZUM 31. DEZEMBER 2020

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

PEARL GOLD AG i.L.

Telefon: +49 30 59 00 30 4 - 36

Telefax: +49 30 59 00 30 4 - 48

E-Mail:info@pearlgoldag.com

Kurfürstendamm 213

10719 Berlin

Germany

Sitz: Frankfurt am Main

HRB 84285 Amtsgericht Frankfurt am Main

Abwicklerin: Julia Boutonnet

Aufsichtsratsvorsitzender: Gregor Hubler

Anlage 1

Pearl Gold AG i.L., Frankfurt am Main

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A K T I V AP A S S I V A

2020

2019

2020

2019

A. Anlagevermögen

EUR

EUR

A. Eigenkapital

EUR

EUR

I. Finanzanlagen

1,00

1,00

I.

Gezeichnetes Kapital

25.000.000,00

25.000.000,00

1,00

1,00

II.

Kapitalrücklage

178.307.680,00

178.307.680,00

B. Umlaufvermögen

III. Verlustvortrag

-236.456.884,00

-232.787.812,88

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

IV. Jahresüberschuss (Vj. -fehlbetrag)

43.719.040,31

-3.669.071,12

1. Forderungen gegen Unternehmen,

V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

33.149.204,00

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

9.591.900,00

12.842.400,00

2. Sonstige Vermögensgegenstände

986.778,98

10.869,19

10.569.836,31

0,00

10.578.678,98

12.853.269,19

II. Guthaben bei Kreditinstituten

1.236.161,72

10.329.459,07

B. Rückstellungen

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

33.149.204,00

Sonstige Rückstellungen

1.162.433,13

45.558.679,23

1.162.433,13

45.558.679,23

C. Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

75.291,33

534.359,88

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

2.110,82

75.266,43

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

5.170,11

10.163.627,72

82.572,26

10.773.254,03

11.814.841,70

56.331.933,26

11.814.841,70

56.331.933,26

Anlage 2

Pearl Gold AG i.L., Frankfurt am Main

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom

1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020

2019

EUR

EUR

1.

Sonstige betriebliche Erträge

44.196.918,95

500.000,00

2.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

477.249,74

4.169.071,12

3.

Betriebsergebnis (EBIT)

43.719.669,21

-3.669.071,12

4.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

628,90

0,00

5.

Ergebnis nach Steuern

43.719.040,31

-3.669.071,12

6.

Jahresüberschuss (Vj. -fehlbetrag)

43.719.040,31

-3.669.071,12

Anlage 3

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2020

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Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2020

PEARL GOLD AG (seit 1. Januar 2021: PEARL GOLD AG i.L.) Kurfürstendamm 213

10719 Berlin

Beim Handelsregister Frankfurt am Main geführt unter

HRB: 84285

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat mit Datum vom 10. Juni 2016 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 InsO gestellt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2016 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft wurde Herr Rechtsanwalt Fabio Algari bestellt.

Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens umgehend damit begonnen, einen oder mehrere Investoren zu finden, um mit diesen ein Sanierungskonzept mit oder ohne Insolvenzplan aufzustellen. Außerdem hat der Insolvenzverwalter die DMT GmbH & Co. KG, Essen, ein Mitglied des TÜV NORD (hiernach "DMT"), damit beauftragt, ein Gutachten über die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände der Pearl Gold AG zu erstellen, nämlich der Ansprüche auf Goldlieferung gegen die Wassoul'Or S.A., zum 03. August 2019 umbenannt in FABOULA GOLD S.A., sowie die Gesellschaftsanteile an selbiger. Dem Insolvenzverwalter ist es letztlich im Jahr 2018 gelungen, auf Grundlage des Wertgutachtens ein Sanierungskonzept zu erstellen. Das Sanierungskonzept konnte am 11. September 2018 der Gläubigerversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Gläubigerversammlung hat dem Sanierungskonzept an diesem Tag zugestimmt.

Der wesentliche Teil des Sanierungskonzepts besteht darin, einen Teil der Goldlieferrechte der Schuldnerin an die mittlerweile gewonnene Investorengesellschaft Mali National Gold S.A. (MNG) in zwei Tranchen und mit einem Abschlag von 20 % auf den von der DMT im Gutachten vom Januar 2018 festgelegten Wert im Gesamtwert von EUR 10.500.000,00 zu veräußern.

Die Veräußerung eines Teils der Goldlieferrechte führte am 28. Mai 2019 zu einem ersten unmittelbaren und unwiderrufbaren Barmittelzufluss von EUR 500.000,00 (erste Tranche) und dient zur Bezahlung der Honorare für die Erstellung und die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2019 sowie die Erstellung der Steuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2019.

Die zweite Tranche von EUR 10.000.000,00 wurde Ende Juli 2019 auf drei gesonderte Treuhandkonten (zwecks Vermeidung von Negativzinsen) eingezahlt. Der endgültige Zufluss der zweiten Tranche ist geknüpft an die aufschiebende Bedingung der Sanierung der Gesellschaft durch den Insolvenzplan. Der Insolvenzverwalter hat diesen Insolvenzplan erstellt. Er basiert auf der Prämisse, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Der Erlös für den Verkauf von Goldlieferrechten an die MNG wird genutzt, um die Verfahrenskosten zu begleichen und die Insolvenzforderungen anteilig zu befriedigen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb fortsetzen, bis ihr aus dem Betrieb der Goldmine substantielle Einkünfte zufließen werden. Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger im Vergleich zur Zerschlagung des Unternehmens besser, da im Falle des Regelverfahrens Massearmut bestünde.

Der Insolvenzplan vom 18. Juli 2019 wurde den Gläubigern durch den Insolvenzverwalter mit Schreiben vom

  1. Juli 2019 zugesandt. Am 29. Juli 2019 fand beim zuständigen Amtsgericht der Abstimmungs- und Erörterungstermin über den Insolvenzplan statt. Mit Beschluss vom 23. August 2019 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Insolvenzplan bestätigt. Am 06. September 2019 wurde gegen diesen Beschluss durch den Gläubiger und ehemaligen Vorstand Herrn Michael Reza Pacha beim Amtsgericht Frankfurt am Main sofortige Beschwerde erhoben. Die sofortige Beschwerde wurde mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom
  1. Juni 2020 zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde nicht zugelassen. Der Insolvenzplan war damit zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses in Kraft getreten. Der Insolvenzverwalter hat im Anschluss daran sämtliche Auflagen aus dem Insolvenzplan erfüllt, die erste Planzahlung wurde am 17. September 2020 vorgenommen. Das Insolvenzverfahren wurde zum 31. Dezember 2020 vom Amtsgericht Frankfurt am Main aufgehoben.

Anlage 3

Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2020

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Da der Insolvenzplan keine gesellschaftsrechtlichen Regelungen enthielt, befindet sich die Gesellschaft seit Beendigung des Insolvenzverfahrens in der Abwicklung (§§ 264 ff. AktG). Abwicklerin und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft vorzuschlagen.

Der Jahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Werterhellende Tatbestände bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurden berücksichtigt.

Der Jahresabschluss der PEARL GOLD AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 3 in Verbindung mit § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft, da ihre Aktien an einem regulierten Markt i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Positionen erfolgt auf Basis der allgemeinen Bestimmungen gemäß

  • 246 bis 256a HGB sowie der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 288 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige betriebsgewöhnliche Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:

  • Beteiligungen zu Anschaffungskosten.

Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und ebenso wie die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Um den Rest dieser Noodl zu lesen, rufen Sie bitte die Originalversion auf, und zwar hier.

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Pearl Gold AG published this content on 30 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 July 2021 11:28:08 UTC.