Am 20. September 2022 hat der Verwaltungsrat der PAR Technology Corporation die Satzung des Unternehmens mit Wirkung von diesem Datum geändert und neu gefasst, um bestimmte Aktualisierungen vorzunehmen und bestimmte administrative, modernisierende, klärende und anpassende Änderungen vorzunehmen. Die geänderte und neu gefasste Satzung spiegelt die Änderungen des Delaware General Corporation Law (“DGCL”) und die entsprechenden Änderungen wider, um die Bestimmungen der Satzung besser an die Bestimmungen des DGCL anzupassen, unter anderem durch (i) Hinzufügung einer ausdrücklichen Formulierung bezüglich (a) der Abhaltung von Aktionärsversammlungen ausschließlich mittels Fernkommunikation; (b) die Tatsache, dass die Einberufung (und der Verzicht auf die Einberufung) von Vorstands- und Aktionärsversammlungen mittels elektronischer Übertragung erfolgen kann und wann die Anwesenheit keinen Verzicht darstellt; und (c) die Regeln und Vorschriften, die der Vorstand oder der Vorsitzende der Aktionärsversammlung für die Durchführung von Aktionärsversammlungen beschließen kann; und (ii) die Aktualisierung der Bestimmungen bezüglich (a) des Aktienkapitals der Gesellschaft und der Stimmrechtsvertreter; und (b) der Ausschüsse des Vorstands. Darüber hinaus modernisieren und klären die Änderungen mehrere Satzungsbestimmungen, um die Unternehmens- und/oder Marktpraxis widerzuspiegeln und mit der Gründungsurkunde des Unternehmens zu koordinieren, einschließlich (i) der Änderung der Satzungsbestimmung, die den Sitz des Unternehmens regelt, um klarzustellen, dass der Sitz des Unternehmens in der Gründungsurkunde des Unternehmens festgelegt wird; (ii) Klarstellung, dass der Vorstand eine zuvor vom Vorstand anberaumte jährliche Aktionärsversammlung verschieben, verlegen oder absagen kann; (iii) Klarstellung der Anforderungen an die Beschlussfähigkeit, wenn eine getrennte Abstimmung durch eine Klasse oder Serie oder Klassen oder Serien erforderlich ist; (iv) Vereinfachung der Bestimmungen über die Vergütung der Direktoren; (v) Überarbeitung bestimmter Bestimmungen bezüglich der Rolle des Vorstandsvorsitzenden, um unter anderem ausdrücklich festzulegen, dass, sofern kein Vorstandsvorsitzender ernannt wird, der Lead Director der Gesellschaft als Vorstandsvorsitzender gilt; (vi) Aktualisierung der Bestimmungen bezüglich der Befugnis des Vorstands, leitende Angestellte der Gesellschaft zu ernennen und der Verantwortlichkeiten dieser Angestellten; (vii) Streichung von Bestimmungen über die Unterzeichnung von Verträgen durch die leitenden Angestellten des Unternehmens, die Ausstellung von Schecks und Wechseln, die Befugnis, Darlehen und Vorschüsse für das Unternehmen zu erhalten, und die Hinterlegung von Geldern des Unternehmens; und (viii) Vornahme bestimmter Änderungen an den Bestimmungen über die Freistellung der Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Unternehmens.

Die Änderungen modifizieren ferner die Bestimmungen über den ausschließlichen Gerichtsstand, um die Arten von Ansprüchen zu klären, für die der Court of Chancery des Bundesstaates Delaware als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, und sehen ausdrücklich vor, dass für den Fall, dass der Court of Chancery nicht zuständig ist oder die Zuständigkeit für solche Ansprüche ablehnt, ein anderes einzelstaatliches Gericht oder ein Bundesgericht im Bundesstaat Delaware als ausschließlicher Gerichtsstand für solche Verfahren gilt, und benennen die Bundesbezirksgerichte der Vereinigten Staaten von Amerika als ausschließlichen Gerichtsstand für Klagen, die einen Klagegrund gemäß dem Securities Act von 1933 geltend machen.