Kraftloserklärung der im Umlauf verbleibenden Panalpina Aktien und Dekotierung von der SIX Swiss Exchange per 28. Januar 2020

Mit Urteil vom 7. Januar 2020 hat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt alle nicht direkt oder indirekt von der DSV A/S, Hedehusene, Dänemark, gehaltenen Namenaktien der Panalpina Welttransport (Holding) AG mit einem Nennwert von je CHF 0,10 ("Panalpina Aktien") für kraftlos erklärt.

Die vormaligen Eigentümer der für kraftlos erklärten Panalpina Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Tauschangebot vom 13. Mai 2019 der DSV A/S eine Abfindung in der Höhe von 2,375 Aktien der DSV A/S mit einem Nennwert von je DKK 1 pro Panalpina Aktie (und Barzahlung in CHF für Bruchteile von Aktien), welche dem Umtauschverhältnis des öffentlichen Tauschangebots entsprechen. U.S. Aktionäre erhalten eine Barabfindung, die dem pro rata-Anteil des Netto-Barerlöses aus der Veräusserung auf dem offenen Markt der diesen U.S. Aktionären insgesamt zustehenden Aktien der DSV A/S durch ein Vendor Placement entspricht.

Mit Entscheid vom 20. Januar 2020 hat die SIX Exchange Regulation die Dekotierung der Panalpina Aktien von der SIX Swiss Exchange per 28. Januar 2020 endgültig bewilligt. Der letzte Handelstag der Panalpina Aktien ist der 27. Januar 2020.

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