LUXEMBURG (AFP)--Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ließ aber Ausnahmen zu. Wenn die Empfänger nicht identifiziert werden könnten oder der Auskunftsantrag des Bürgers nachweislich unbegründet oder exzessiv sei, dürften auch nur die Kategorien von Empfängern mitgeteilt werden. (Az. C-154/21)

Es ging um die österreichische Post. Der Kläger will wissen, ob und an wen die Post personenbezogene Daten über ihn weitergab. Die Post erklärte bislang nur, dass sie Daten an Geschäftskunden weitergegeben habe, nannte aber keine Empfänger. Später konkretisierte sie ihre Angabe und erklärte, dass diese Geschäftskunden unter anderem Handelsunternehmen, Adressverlage und politische Parteien seien.

Der oberste Gerichtshof Österreichs, bei dem der Fall mittlerweile liegt, bat den EuGH um Auslegung der Datenschutzgrundverordnung. Nach dessen Urteil muss er nun im konkreten Fall entscheiden.

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January 12, 2023 04:47 ET (09:47 GMT)