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Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung                       
                                                                               
21.04.2022 / 13:42                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.04.2022           
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien                                
gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm                    
§ 119 Abs 9 BörseG, § 2 Abs 1 und § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV                 
                                                                               
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post                  
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 21.04.2022 zum 9. Punkt der Tagesordnung    
folgender Beschluss gefasst:                                                   
                                                                               
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG       
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der            
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft       
während einer Geltungsdauer vom 1. Mai 2022 bis 31. Oktober 2024 sowohl über   
die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären    
oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der Österreichische Beteiligungs AG,
zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig) je Aktie und einem 
höchsten Gegenwert von EUR 60,-- (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.          
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die    
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein        
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft     
durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere  
vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten      
und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der         
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines                          
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder    
einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien 
für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer               
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen werden      
sollen.                                                                        
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post        
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von   
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb         
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des           
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen    
Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).   
                                                                               
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 
65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche
Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung beziehungsweise      
Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse   
oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien    
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der   
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen
eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms       
und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten   
der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer    
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen werden      
sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die       
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein        
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch  
Dritte ausgeübt werden.                                                        
                                                                               
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats        
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien    
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm 
§ 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der       
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.     
                                                                               
                                                                               
Wien, im April 2022            Der Vorstand                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kontakt:                                                                       
                                                                               
Österreichische Post AG                                                        
DI Harald Hagenauer                                                            
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance                       
Tel.: +43 (0) 57767-30400                                                      
investor@post.at                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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21.04.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch EQS Group AG. www.eqs.com                                                
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                        

Unternehmen: Österreichische Post AG        

             Rochusplatz 1                  

             1030 Wien                      

             Österreich                     

Telefon:     +43 577 67 - 30400             

E-Mail:      investor@post.at               

Internet:    www.post.at                    

ISIN:        AT0000APOST4                   

WKN:         A0JML5                         

Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 1330039                        







                                      

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1330039  21.04.2022