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DGAP Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: OSRAM Licht AG /
Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
OSRAM Licht AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
14.09.2020 / 12:35
Veröffentlichung einer Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen
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OSRAM Licht AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden
Personen gemäß § 111c AktG
Die OSRAM GmbH, eine Tochtergesellschaft der OSRAM Licht AG (die Gesellschaft),
hat als Darlehensnehmerin am 11. September 2020 einen Kreditvertrag mit der ams
AG als Darlehensgeberin abgeschlossen. Die ams AG hält über die ams Offer GmbH
nach derzeitigem Kenntnisstand der Gesellschaft mittelbar aktuell rund 71 % der
ausstehenden OSRAM-Aktien und ist damit ein der Gesellschaft gemäß § 111a AktG
nahestehendes Unternehmen. Als zuständiges Gremium des Aufsichtsrats der
Gesellschaft hatte der Prüfungsausschuss dem Vertragsabschluss am 7. September
2020 zugestimmt.
Nach dem Kreditvertrag wird die ams AG als Darlehensgeberin der OSRAM GmbH eine
unbesicherte Kreditlinie mit einer Laufzeit von zwölf Monaten (mit einer
einmaligen Verlängerungsoption für weitere sechs Monate) über insgesamt bis zu
EUR 1.050.000.000 bestehend aus einem endfälligen Tilgungskredit i.H.v. EUR
600.000.000 und einer revolvierenden Barkreditlinie i.H.v. bis zu EUR
450.000.000 mit einer Verzinsung von EURIBOR zzgl. einer vom Verschuldungsgrad
der Gesellschaft abhängenden Marge zwischen 2 und 4,5 % p.a. zur Verfügung
stellen. Darüber hinaus hat die OSRAM GmbH eine Vorabgebühr von 0,4 % auf den
Gesamtbetrag des Kredits sowie eine Bereitstellungsgebühr i.H.v. 30 % der
jeweils anwendbaren Marge zu zahlen. Die Gesellschaft sowie wesentliche
Tochterunternehmen der Gesellschaft sind diesem Kreditvertrag sowie bestimmten
Finanzierungsverträgen der ams AG als Garantinnen beigetreten, wobei sich die
Garantiehaftung auf den Betrag begrenzt, den die jeweilige Garantiegeberin als
Finanzierung konkret in Anspruch nimmt, wenn andernfalls ein Verstoß gegen
anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge.
Auf Basis der verfügbaren Marktdaten halten die Konditionen einem
Drittvergleich sowohl in Bezug auf die kommerziellen als auch auf die
dokumentären Bedingungen der Finanzierung stand. Der Kreditvertrag enthält
Informationspflichten, allgemeine und finanzielle Verpflichtungen sowie
Kündigungsgründe, die jeweils mit marktüblichen Regelungen bei
Bankfinanzierungen vergleichbar sind. Die Gesellschaft kann unter bestimmten
Bedingungen vorzeitige Rückzahlungen (zzgl. eventuell anfallender
Vorfälligkeitsentschädigungen) vornehmen und den Kreditvertrag (ganz oder
teilweise) kündigen. Sie ist dazu verpflichtet, wenn ihr bestimmte andere
Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft wurde bei der
Vorbereitung des Vertragsabschlusses von unabhängigen externen Experten
unterstützt.
München, den 14. September 2020
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
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14.09.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
Internet: www.osram-group.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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