Aktionärsportal. Bei der initialen Anmeldung müssen die Nutzer des Aktionärsportals ein selbst gewähltes Zugangspasswort für künftige Anmeldevorgänge vergeben. Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal und zusätzlich für die Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail registriert haben, melden sich mit dem bei Erstzugang selbst gewählten Zugangspasswort im Aktionärsportal an. _Formular für die Anmeldung, die Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung_ Den Aktionären wird außerdem mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt, das auch ein Formular für die Briefwahl sowie ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter umfasst und nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen zur Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts benutzt werden kann. Das Anmeldeformular kann zudem unter OSRAM Licht AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de angefordert werden. Darüber hinaus kann das Anmeldeformular auch über die Internetseite der Gesellschaft unter www.osram-group.de/hauptversammlung heruntergeladen werden. _Anmeldung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts_ Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sind. Die Anmeldung muss gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 16. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) in deutscher oder englischer Sprache eingegangen sein, und zwar unter der Anschrift OSRAM Licht AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de Zur Anmeldung kann das Anmeldeformular genutzt werden. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich online über das Aktionärsportal unter der Internetadresse www.osram-group.de/hauptversammlung anzumelden. Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute) gemäß § 135 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. _Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag_ Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Möglichkeit die gesamte Hauptversammlung live zu verfolgen sowie für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in der Zeit vom 17. Februar 2021, 0:00 Uhr (MEZ), bis 23. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 23. Februar 2021 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 16. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ). _Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl_ Die Aktionäre können ihr Stimmrecht aus Aktien, für die sie am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, auch ohne sich zu der Hauptversammlung zuzuschalten, durch Briefwahl ausüben. Briefwahl ist in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) möglich. Zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt. Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären das Briefwahlformular, das Teil des Anmeldeformulars ist, zur Verfügung. Damit können die Briefwahlstimmen ausschließlich unter der Anschrift OSRAM Licht AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de bis zum 22. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Abgabe, die Änderung und den Widerruf der Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang bei der Gesellschaft. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl auch das Aktionärsportal unter der Internetadresse www.osram-group.de/hauptversammlung zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 24. Januar 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG gibt. _Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter_ Die Aktionäre können sich außerdem durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts aus Aktien, für die sie am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind, nach Maßgabe ihrer Weisungen vertreten lassen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nur ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Wird keine ausdrückliche Weisung erteilt, enthalten sie sich der Stimme. Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform oder sind im Wege elektronischer Kommunikation über das Aktionärsportal zu erteilen. Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Vollmachts- und Weisungsformular, das Teil des Anmeldeformulars ist, zur Verfügung. Damit können Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich unter der Anschrift OSRAM Licht AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de bis zum 22. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, die Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang bei der Gesellschaft. Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch das Aktionärsportal unter der Internetadresse www.osram-group.de/hauptversammlung zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist ab dem 24. Januar 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Eine Stimmabgabe und die Erteilung von Vollmacht und Weisung ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG gibt. _Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung_ Sollten fristgemäß sowohl in Textform als auch im Wege elektronischer Kommunikation über das
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)