Aktionärsportal. Bei der initialen Anmeldung müssen die 
Nutzer des Aktionärsportals ein selbst gewähltes 
Zugangspasswort für künftige Anmeldevorgänge vergeben. 
Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal und 
zusätzlich für die Zusendung der Einladung zur 
Hauptversammlung per E-Mail registriert haben, melden 
sich mit dem bei Erstzugang selbst gewählten 
Zugangspasswort im Aktionärsportal an. 
 
_Formular für die Anmeldung, die Briefwahl sowie die 
Vollmachts- und Weisungserteilung_ 
 
Den Aktionären wird außerdem mit der Einladung zur 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt, das 
auch ein Formular für die Briefwahl sowie ein Formular 
für die Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter umfasst 
und nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen 
zur Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts benutzt 
werden kann. 
 
Das Anmeldeformular kann zudem unter 
 
 OSRAM Licht AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder per E-Mail unter: 
 anmeldestelle@computershare.de 
 
angefordert werden. Darüber hinaus kann das 
Anmeldeformular auch über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. 
 
_Anmeldung als Voraussetzung für die Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts_ 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sind. Die 
Anmeldung muss gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 der 
Satzung der Gesellschaft spätestens bis 
 
Dienstag, 16. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), 
 
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch (BGB)) in deutscher oder englischer Sprache 
eingegangen sein, und zwar unter der Anschrift 
 
 OSRAM Licht AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder per E-Mail unter: 
 anmeldestelle@computershare.de 
 
Zur Anmeldung kann das Anmeldeformular genutzt werden. 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, sich 
online über das Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
anzumelden. 
 
Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute) gemäß 
§ 135 Abs. 1 AktG sowie gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellte Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater oder Personen, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, 
können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht 
gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
Aktionärs ausüben. 
 
_Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag_ 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die 
Möglichkeit die gesamte Hauptversammlung live zu 
verfolgen sowie für die Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts, ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der 
Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages in 
der Zeit vom 17. Februar 2021, 0:00 Uhr (MEZ), bis 23. 
Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen, werden erst mit 
Wirkung nach der Hauptversammlung am 23. Februar 2021 
verarbeitet und berücksichtigt. Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes 
Technical Record Date) ist daher der 16. Februar 2021, 
24:00 Uhr (MEZ). 
 
_Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl_ 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht aus Aktien, für die 
sie am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragen sind, auch ohne sich zu der 
Hauptversammlung zuzuschalten, durch Briefwahl ausüben. 
Briefwahl ist in Textform oder im Wege elektronischer 
Kommunikation (elektronische Briefwahl) möglich. Zur 
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt. 
 
Vor der Hauptversammlung steht den Aktionären das 
Briefwahlformular, das Teil des Anmeldeformulars ist, 
zur Verfügung. Damit können die Briefwahlstimmen 
ausschließlich unter der Anschrift 
 
 OSRAM Licht AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder per E-Mail unter: 
 anmeldestelle@computershare.de 
 
bis zum 22. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), abgegeben, 
geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für 
die Abgabe, die Änderung und den Widerruf der 
Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang bei der 
Gesellschaft. Briefwahlstimmen, die einer 
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei 
zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die 
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl auch das 
Aktionärsportal unter der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts durch 
Briefwahl über das Aktionärsportal ist ab dem 24. 
Januar 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der 
Hauptversammlung möglich. Über das Aktionärsportal 
können die Aktionäre auch während der Hauptversammlung 
bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege 
der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder 
widerrufen. 
 
Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf 
solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es 
mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 
124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 
126, 127 AktG gibt. 
 
_Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter_ 
 
Die Aktionäre können sich außerdem durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der 
Ausübung des Stimmrechts aus Aktien, für die sie am Tag 
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen 
sind, nach Maßgabe ihrer Weisungen vertreten 
lassen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind nur 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre berechtigt. 
 
Den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Wird keine ausdrückliche Weisung erteilt, 
enthalten sie sich der Stimme. Wir bitten zu beachten, 
dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen 
oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
entgegennehmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform 
oder sind im Wege elektronischer Kommunikation über das 
Aktionärsportal zu erteilen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das 
Vollmachts- und Weisungsformular, das Teil des 
Anmeldeformulars ist, zur Verfügung. Damit können 
Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich 
unter der Anschrift 
 
 OSRAM Licht AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675 
 oder per E-Mail unter: 
 anmeldestelle@computershare.de 
 
bis zum 22. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), erteilt, 
geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für 
die Erteilung, die Änderung und den Widerruf der 
Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang bei der 
Gesellschaft. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und 
Weisung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch das Aktionärsportal unter der 
Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und 
Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist ab dem 
24. Januar 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag 
der Hauptversammlung möglich. Über das 
Aktionärsportal können die Aktionäre auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen eine 
etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern 
oder widerrufen. 
 
Eine Stimmabgabe und die Erteilung von Vollmacht und 
Weisung ist nur in Bezug auf solche Anträge und 
Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser 
Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG 
oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG 
gibt. 
 
_Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung_ 
 
Sollten fristgemäß sowohl in Textform als auch im 
Wege elektronischer Kommunikation über das 

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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)