des Jahresfestgehalts, der Nebenleistungen und der Versorgungszusage. 6. *Komponenten und Struktur der Gesamt-Zielvergütung im Überblick* Das Vergütungssystem sieht nur feste erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile vor. Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt, Nebenleistungen und eine Versorgungszusage. Dabei gliedern sich die Bestandteile prozentual wie folgt: * Jahresfestgehalt 72 % (Vorstandsvorsitzender) / 68 % (ordentliches Mitglied des Vorstands) * Nebenleistungen bis zu 8 % (Vorstandsvorsitzender) / bis zu 13 % (ordentliches Mitglied des Vorstands) * Versorgungszusage 20 % (Vorstandsvorsitzender) / 19 % (ordentliches Mitglied des Vorstands) 7. *Erfolgsunabhängige Komponente (inklusive Nebenleistungen und Versorgungszusage)* a) Jahresfestgehalt Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Grundvergütung, die monatlich als Gehalt ausgezahlt wird. Die Grundvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 2,8 Mio. &euro pro Jahr und für die übrigen Mitglieder des Vorstands jeweils 1,5 Mio. &euro pro Jahr. b) Nebenleistungen Darüber hinaus werden den Mitgliedern des Vorstands Sachbezüge und Nebenleistungen gewährt, wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens, Zuschüsse zu Versicherungen, die Übernahme von bestimmten Rechts-, Steuerberatungs- und Wohnungskosten, einschließlich der hierauf ggf. entfallenden Steuern, sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen. Zu den Nebenleistungen zählen auch die unter Ziff. 15 genannten Versicherungen. c) Versorgungszusage Die Mitglieder des Vorstands sind wie die Mehrzahl der inländischen Mitarbeiter des OSRAM-Konzerns in die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) eingebunden. Im Rahmen der BOA erhalten die Mitglieder des Vorstands Beiträge, die ihrem Versorgungskonto gutgeschrieben werden. Über die Höhe dieser Beiträge wird jährlich vom Aufsichtsrat entschieden; sie beträgt aktuell 28 % der Festvergütung. Die Versorgungszusagen sind unverfallbar. Die Mitglieder des Vorstands haben ab dem 62. Lebensjahr einen Anspruch auf Leistungen aus der BOA, die nach Wahl des Berechtigten in Form einer Rente, eines Einmalbetrags oder in bis zu zwölf Jahresraten erbracht werden. 8. *Erfolgsabhängige Komponenten* Erfolgsabhängige Komponenten sind bei der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der OSRAM Licht AG nach dem gegenwärtigen Übergangssystem nicht vorgesehen (s.o. Ziffer 1). 9. *Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte* Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung. Bei Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds betragen Bestell- und Vertragsdauer in der Regel drei, in Ausnahmefällen zwei Jahre. Bei Wiederbestellung beträgt die Bestellperiode und Vertragsverlängerung in der Regel fünf Jahre. Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung endet der Dienstvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds ebenfalls vorzeitig, sofern der Aufsichtsrat keine abweichende Regelung trifft. Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt ein Zwölftel der Festvergütung (brutto) multipliziert mit der Gesamtzahl der Monate, die zwischen vorzeitiger einvernehmlicher Beendigung der Bestellung und dem Ende der restlichen Vertragslaufzeit liegen, maximal jedoch mit 24 Monaten. Die Ausgleichszahlung wird zur pauschalen Berücksichtigung einer Abzinsung und zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes um 15 % gekürzt, sofern die restliche Vertragslaufzeit mehr als sechs Monate beträgt; die Kürzung bezieht sich auf den Teil der Ausgleichszahlung, der ohne Berücksichtigung der ersten sechs Monate der restlichen Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Zusätzlich werden Sachbezüge durch eine Zahlung in Höhe von 5 % der Ausgleichszahlung gemäß der vorstehenden Sätze 1 bis 3 abgegolten. Die Ausgleichszahlung sowie die Abgeltung der Sachbezüge sind als Einmalzahlungen fällig und zahlbar im Monat des Ausscheidens nach Abzug der gesetzlichen Abgaben. Für die Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung (BOA) wird zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Beendigung der Bestellung einmalig ein Sonderbeitrag bereitgestellt. Die Höhe des Sonderbeitrages errechnet sich anhand eines Zwölftels des für das letzte Geschäftsjahr vor der Beendigung der Bestellung gutgeschriebenen Beitrags zur BOA, multipliziert mit der Gesamtzahl der Monate, die zwischen vorzeitiger einvernehmlicher Beendigung der Bestellung und dem Ende der restlichen Vertragslaufzeit liegen, maximal jedoch mit 24 Monaten. Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen die Höhe des Sonderbeitrags auf den Wert begrenzen, der sich ergäbe, wenn stattdessen auf den für das laufende Geschäftsjahr zu erwartenden Beitrag zur BOA abgestellt würde. Die vorstehend genannten Leistungen und Ansprüche entfallen, wenn die vorzeitige einvernehmliche Beendigung der Bestellung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds hin erfolgt oder ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB zur Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Gesellschaft besteht. Die genannten Leistungen und Ansprüche entfallen ebenfalls bei wesentlichen Verstößen des Vorstandsmitglieds gegen die Grundlagen für die geschäftliche Tätigkeit des Vorstandsmitglieds. Daneben behält sich die Gesellschaft für diesen Fall ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor. Das Anstellungsverhältnis endet ebenfalls vorzeitig bei einem Widerruf der Bestellung gemäß § 84 Abs. 3 AktG mit Ablauf der nach § 622 Abs. 2 BGB geltenden Frist (Auslauffrist), spätestens aber mit Ende der ursprünglichen Bestellungsdauer. In diesem Falle hat das Vorstandsmitglied gleichfalls Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (entsprechend wie vorstehend beschrieben), es sei denn, es läge ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vor, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, oder es läge eine grobe Pflichtverletzung oder eine Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung i.S.d. § 84 Abs. 3 AktG vor. Ebenso entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn das Vorstandsmitglied sein Vorstandsamt aus wichtigem Grund vorzeitig und einseitig niederlegt. Für die Auslauffrist steht dem Vorstandsmitglied anteilig und nach Abzug gesetzlicher Abgaben die Festvergütung zu. Bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird für dessen Dauer von maximal zwei Jahren eine Karenzentschädigung gezahlt, die bis zu 50 % der auf diese Zeitdauer entfallenden vertraglichen Vergütung betragen kann. 10. *Weitere Abfindungsregelungen* Zusagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder Zusagen von Entlassungsentschädigungen bestehen nicht. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet. 11. *Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder* Die Annahme von öffentlichen Ämtern, Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats-, Beirats- und vergleichbaren Mandaten sowie Berufungen in Wirtschafts- oder Wissenschaftsgremien bedarf der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats. Dies gilt nicht für Mandate innerhalt des OSRAM-Konzerns. So ist sichergestellt, dass weder der zeitliche Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu einem Konflikt mit den Aufgaben für das Unternehmen führt. Soweit es sich bei den Nebentätigkeiten um Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen handelt, sind diese im Jahresabschluss der OSRAM Licht AG aufgeführt, der im Internet veröffentlicht wird. Für die Wahrnehmung von Mandaten in Konzerngesellschaften besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine gesonderte Vergütung. Bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheidet der Aufsichtsrat, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist. 12. *Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen*
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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)