geachtet. Der Stand der Umsetzung dieser Ziele zum 30. September 2020 ist in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auch die Corporate Governance-Berichterstattung beinhaltet, veröffentlicht, die im Internet unter www.osram-group.de/hauptversammlung als Bestandteil des Geschäftsberichts 2020 zur Verfügung steht. Herr Hüwels ist leitender Angestellter des ams AG-Konzerns (Leiter der Division Optical Sensors Solutions). Die ams AG ist die mittelbare Mehrheitsaktionärin der OSRAM Licht AG und damit indirekt wesentlich an der Gesellschaft beteiligt. Zudem ist die ams AG die wesentliche Kreditgeberin des OSRAM-Konzerns. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den Kandidaten und der OSRAM Licht AG, ihren Konzernunternehmen, den Organen der OSRAM Licht AG oder einem wesentlich an der OSRAM Licht AG beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Das Ziel des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens zwei im Sinne von Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (_DCGK_) vom kontrollierenden Aktionär unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen, ist gewahrt. Auch der in den Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK vorgesehene Mindestanteil von unabhängigen Anteilseignervertretern ist weiterhin erfüllt. Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Im Abschnitt 'Angaben zu Tagesordnungspunkt 5: Informationen zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten' dieser Einberufung sind die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten beigefügt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft geben (Empfehlungen C.13 und C.14 des DCGK) sowie Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 2, Abs. 1 Satz 5 AktG) enthalten. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder* Nach § 120a AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des nach § 87a AktG vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum?1. Oktober 2020 und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a Abs.?1 AktG das in dieser Einberufung im Abschnitt: 'Angaben zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder' wiedergegebene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung - gestützt auf die Vorberatungen seines Vergütungsausschusses - vor, dieses Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen. 7. *Beschlussfassung über die Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und eine Änderung von § 12 der Satzung* Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der OSRAM Licht AG konkret festgelegt. Die Vergütung ist als reine Fixvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet. Der genaue Wortlaut von § 12 der Satzung sowie das zugrundeliegende abstrakte Vergütungssystem mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG werden in dieser Einberufung im Abschnitt: 'Angaben zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütung und Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats' dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach eingehender Überprüfung zum Ergebnis gelangt, dass die Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats dem Unternehmensinteresse der OSRAM Licht AG dienen und angemessen sind. Die Aufsichtsratsvergütung soll lediglich im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft dahingehend angepasst werden, dass die Aufsichtsratsvergütung für Rumpfgeschäftsjahre nur zeitanteilig gewährt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: a) § 12 der Satzung wird geändert, indem dessen Absatz 4 am Ende der folgende Satz angefügt wird: 'Dauert ein Geschäftsjahr der Gesellschaft weniger als zwölf volle Monate (Rumpfgeschäftsjahr), erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate für die Dauer des Geschäftsjahres.' b) Die so angepassten und im Übrigen unveränderten Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats werden bestätigt und das in dieser Einberufung im Abschnitt: 'Angaben zu Tagesordnungspunkt 7: Vergütung und Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats' abgedruckte Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird beschlossen. 8. *Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft sowie die entsprechende Änderung von § 18 der Satzung* Nach dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 zwischen der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen und der ams Offer GmbH als herrschendem Unternehmen und der Änderungsvereinbarung vom 2. November 2020 soll das Geschäftsjahr der Gesellschaft demjenigen der ams AG, Premstätten (Österreich), angepasst und auf das Kalenderjahr umgestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: a) Das Geschäftsjahr wird mit der Wirkung vom 1. Januar 2022 auf das Kalenderjahr umgestellt. Der Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ist ein Rumpfgeschäftsjahr. b) § 18 der Satzung wird dementsprechend wie folgt neu gefasst: 'Das Geschäftsjahr ist ab dem 1. Januar 2022 das Kalenderjahr. Das am 1. Oktober 2020 begonnene Geschäftsjahr läuft bis zum 30. September 2021. Der Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.' 9. *Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 14 Abs. 7 zur Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung* Vor dem Hintergrund der Gesundheitsrisiken aufgrund der fortdauernden COVID-19-Pandemie ermöglicht derzeit eine zeitlich befristete Gesetzgebung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne entsprechende Ermächtigung durch die Satzung die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung. Um diese Möglichkeiten auch für die Zeit nach Ende der Geltungsdauer dieser Regelungen zu erhalten, soll eine entsprechende Ermächtigung gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG in die Satzung aufgenommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 der Satzung um folgenden Abs. 7 zu ergänzen: '(7) Mitgliedern des Aufsichtsrats ist die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ausnahmsweise in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund gesetzlicher Einschränkungen oder aufgrund ihres Dienst- oder Wohnsitzes im Ausland die persönliche Teilnahme nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.' 10. *Beschlussfassung über eine Änderung von § 4 Abs. 2 Satz 3 der Satzung (Angaben zum Aktienregister)* Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 AktG sind die Aktionäre nunmehr verpflichtet, der Gesellschaft ihre elektronischen Adressen mitzuteilen. Der derzeitige § 4 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 der Satzung der Gesellschaft regelt dies nur als Sollvorschrift und steht damit nicht mehr im Einklang mit der gesetzlichen Regelung. Er soll daher ersatzlos gestrichen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 'Die Aktionäre der Gesellschaft haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich vorgeschriebenen
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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)